In dem aufgezeigten Fall widersprechen sich die Unterrichtung durch die Landesregierung und der vorgelegte Antrag der Koalitionsfraktionen. Die grundständige Aus
bildung an den Universitäten mit einem Diplomabschluss haben Sie immer stärker reduziert, nur um europäisch modern zu sein. Sie verschulen die Studiengänge, um es Ausländern einfacher zu machen, bei uns zu studieren. Gleichzeitig verlassen immer mehr gut ausgebildete Universitätsabsolventen Deutschland. Bei der Lehrerausbildung scheint Ihnen langsam klar zu werden, dass Ihre Europabegeisterung korrigiert werden muss.
Sie müssen erst mal klar sagen, was Sie denn jetzt wollen, entweder Bildungsziel Europa 2020 oder eine Bildungspolitik, die an deutschen, hergebrachten, grundständigen Zielen ausgerichtet ist.
Der vorgelegte Antrag steht im Widerspruch zu der Unterrichtung durch die Landesregierung. Zu der Feststellung im Bericht der Landesregierung, dass seit 1990 sich die Geburten im Land halbiert haben, kann man nur sagen, dass dies das Ergebnis Ihrer völlig verfehlten Familienpolitik ist. Wer Politik nicht im Interesse des eigenes Volkes betreibt,
versündigt sich an der Zukunft unseres Volkes. Sie betreiben eine Politik immer mehr orientiert an dem Wohl von Ausländern. So wollen Sie auch, ich zitiere aus dem Bericht der Landesregierung, Seite 25 oben, Zitat: „Insgesamt soll der Anteil der ausländischen Studierenden und der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die nach Mecklenburg-Vorpommern kommen, deutlich gesteigert werden.“ Zitatende.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Und das ist ja auch gut so. – Zuruf von Wolfgang Griese, DIE LINKE)
(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Das ist doch gut, dass Sie das hier so sagen. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Gut, dass wir uns unterscheiden.)
von den selbsternannten sogenannten demokratischen Parteien. Die zitierte Aussage aus der Unterrichtung der Landesregierung zeigt, was Sie wollen und was Ihr Noch-Genosse Sarrazin in eine griffige Formel gepackt hat. Ja, der SPD-Spitzenpolitiker Sarrazin sagt, was Sie an konkreter Politik auch im Bildungsbereich betreiben.
Sarrazin sagt, Deutschland schafft sich ab. Man hat den Eindruck, dass genau dies das Ziel Ihrer Politik ist. Und eine solche Politik wird von der NPD bekämpft. Das machen wir nicht mit. Erst sorgen Sie dafür, dass sich die Geburten halbieren, dann holen Sie massenhaft Fremde ins Land und jetzt wollen Sie an den Hochschulen den Anteil von Ausländern deutlich steigern.
Aber es wird unruhig in Ihren Reihen. Werfen Sie Sarrazin, der das Ziel Ihrer verhängnisvollen Politik plastisch ausgeplaudert hat, ruhig aus der SPD raus! Es wird Ihnen nichts nutzen. Sie unterstreichen damit nur, dass es in der SPD
keine Meinungs- und Diskussionsfreiheit gibt. In unserem Volk und gerade auch in Mecklenburg und Pommern wenden sich immer mehr Bürger von Ihrer Politik ab.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ach, Sie mit Ihren Floskeln hier! Das hat ja einen langen Bart inzwischen.)
Uns Nationalen geht es auch in der Frage der Bildungspolitik um das Grundsätzliche. Da Sie Ihre Politik der Umvolkung auch an den Universitäten rigoros fortsetzen wollen und Sie bei der Lehrerausbildung selbst nicht wissen, was Sie wollen, lehnt die NPD-Fraktion den vorgelegten Antrag ab.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie angekündigt etwas Näheres von meiner Seite aus zu der Frage der zukünftigen Gestaltung der Lehrerbildung bei uns im Land. Und ich möchte Ihnen natürlich die Gründe erläutern, warum wir mit unserem Änderungsantrag unter anderem vorschlagen, das Lehrerbildungsgesetz mit in die Entschließung aufzunehmen.
Nun muss man allerdings feststellen, dass natürlich die Modernisierung der Lehrerbildung in Mecklenburg-Vorpommern auch schon eine Dauerbaustelle ist, dass im September 2007 – und daran möchte ich erinnern – dieser Landtag, vor also genau zwei Jahren, einen Antrag von CDU und SPD beschlossen hat, der die Landesregierung beauftragte, Zitat, „bis spätestens 2010 … eine grundlegende Modernisierung der Lehrerbildung zu konzipieren und umzusetzen“. Ende des Zitats.
Seit 1. April ist eine Veränderung der zweiten Phase der Lehrerbildung, dem Referendariat, in Kraft getreten, aus unserer Sicht ohne die dafür rechtlichen Grundlagen zu schaffen.
Nun sollen die im vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen genannten Grundsätze für die Lehrerbildung an den Hochschulen Bestandteil der Verhandlungen zu den Zielvereinbarungen der neuen Periode 2011 bis 2015 werden. Wie gesagt, auch mein Kollege Professor Dr. Methling hat darauf hingewiesen, wir halten diese Entschließung in diesen Punkten für richtig.
Aber, meine Damen und Herren, bisher ist eben kein einigermaßen schlüssiges Konzept für die Lehrerbildung erkennbar. Die einzelnen Bausteine ergeben eben noch kein tragfähiges Bauwerk. Sie sind immer noch Ansammlung von Einzelteilen. Deswegen ist es zwingend, dass möglichst umgehend
und zeitnah das Lehrerbildungsgesetz den Landtag als Entwurf von der Landesregierung erreicht und möglichst umgehend verabschiedet werden kann.
Von Herrn Reinhardt im vorigen Jahr bis spätestens 31. Dezember 2009 angekündigt, warten wir immer noch,
Dabei wird ein geschlossenes Gesetzeswerk für die Lehreraus-, -fort- und -weiterbildung immer dringlicher.
Für die Zielvereinbarungen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind zwar die im Antrag genannten Grundsätze nicht falsch, aber sie beziehen sich vor allem auf strukturelle Fragen, die sich vor allen Dingen auch aus der Lehrerbedarfsplanung bis 2020 beziehungsweise 2030 ergeben.
wie zum Beispiel die nach der Passfähigkeit und der gegebenenfalls zu erfolgenden Neuordnung der Lehrämter zum Schulsystem, wie es sich heute darstellt bei uns im Land, die nach der Gestaltung eines früheren Praxisbezugs mit den Konsequenzen für die Gestaltung des Studiums, für die Frage der Stärkung der Fachdidaktiken und der Fachinhalte und den dafür erforderlichen Rahmenbedingungen an den Universitäten selbst und die nach den Kosten und Stellenbedarfen für die Hochschulen, die sich aus dieser gesetzlichen Neuordnung der Lehrerbildung ergeben, werden im Moment nicht annähernd beantwortet. Auch die Frage, welche inhaltlichen, personellen und finanziellen Konsequenzen mit der Einführung eines Studiums für Berufsschullehrkräfte zum Wintersemester 2011/2012 verbunden sind, ist im Moment nicht beantwortet. Das gilt auch für die geplante Kooperation mit den Fachhochschulen für diesen Ausbildungsgang.
So richtig gerade dieses Anliegen ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, mehr als den Termin gibt es nicht, und der Termin liegt in der nächsten Legislaturperiode. Es zeigt sich also deutlich, wir brauchen die rechtlichen Grundlagen der Lehreraus-, -fort- und -weiterbildung in einem Guss. Einzelne Maßnahmen führen aus unserer Sicht nicht weiter. Bitte nehmen Sie den von Ihnen formulierten eigenen Ansatz zur Modernisierung der Lehrerausbildung ernst! Ein modernes Lehrerbildungsgesetz ist zwingend erforderlich, um in Einheit mit den hier heute zu verabschiedenden Eckpunkten der Hochschulentwicklung und den sich daraus ableitenden Zielvereinbarungen eine zukunftsfähige Bildung und eine zukunftsfähige Lehrerbildung in diesem Lande auch umzusetzen, und ich füge hinzu: auch die der Erzieherinnen und Erzieher.
Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist aus unserer Sicht dem Änderungsantrag insbesondere zum Punkt 3 (neu) zuzustimmen, damit zeitnah, also so rechtzeitig der Gesetzentwurf durch die Landesregierung in den Landtag eingebracht wird, dass ein Beratungsverfahren hier im Parlament unter Beachtung der Rechte des Parlaments noch in dieser Legislaturperiode erfolgreich zu Ende gebracht werden kann.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hatte schon von der Einführung der neuen Regelung für das
Referendariat ab April dieses Jahres gesprochen. Ich will wegen eines anderen Zusammenhanges darauf noch einmal zurückkommen. Die rechtliche Grundlage für das Referendariat ist die Lehrervorbereitungsdienstverordnung vom 8. April 1998, zuletzt geändert 2005. Sie hätte zum 1. April 2010 entsprechend den neuen Bedingungen aus unserer Sicht novelliert werden müssen. Im Bildungsausschuss wurde im März angekündigt, dass man daran arbeitet. Jetzt haben wir September und die Aussage ist, dass diese neue Verordnung, die sich im Moment in der Anhörung befindet, noch Ende September dann veröffentlicht werden kann. Damit waren – aus unserer Sicht zumindest – die zum 1. April und 1. Juli eingestellten Referendarinnen und Referendare bis jetzt in einem praktisch rechtsfreien Raum tätig. Daran ändern auch die Vereinbarungen mit den Referendaren nichts.
Ich stelle fest, zum wiederholten Male werden vom Bildungsminister vollendete Tatsachen ohne die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen geschaffen.
Die Verordnungsermächtigung nach Paragraf 21 Absatz 2 Satz 4 des ersten Schulreformgesetzes, die im Ausschuss als Rechtsgrundlage angeführt wurde, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist mit dem Gesetz 2006 außer Kraft getreten. Nach wie vor gilt also die erwähnte Verordnung von 1998 in der Fassung von 2005.