Warum ist Wohngeld eigentlich so wichtig und für wen ist es gedacht? Ich will es noch mal sagen: Zielgruppe für das Wohngeld sind Haushalte mit geringem Einkommen, jedoch oberhalb der Bedürftigkeitsschwelle, damit oberhalb des Existenzminimums. Im Dezember 2009 bezogen im Land über 45.000 Haushalte Wohngeld. Darunter dürften, statistische Daten liegen noch nicht vor, weit über die Hälfte aber Rentner und Rentnerinnen sein. Mit der Hilfe des Wohngeldes sollen diese Haushalte gerade nicht auf den preiswertesten Wohnraum angewiesen sein. Anders als beim Bezug von Hartz IV oder bei Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit soll es diesen Menschen möglich sein, frei zu entscheiden, wie viel Miete sie für ihre Wohnung ausgeben können und wollen. Damit sind sie faktisch Bindeglied zwischen der Gruppe, die sich ihren Wohnraum nach individueller Vorstellung und Vorliebe leisten kann, und der Gruppe, die unbedingt auf preiswerten Wohnraum angewiesen ist, leider, sage ich. Die Gruppe der Wohngeldempfänger trägt damit wesentlich zum Erhalt und auch zur Schaffung stabiler Bewohnerstrukturen innerhalb der Wohnquartiere bei.
Der Wohnfrieden ist ein entscheidendes Merkmal von Wohnqualität. Deshalb muss das Wohngeld seine Rolle auch auf Dauer erfüllen können. Der Anteil der warmen Betriebskosten an den Gesamtmietkosten hat deutlich zugenommen und wird weiter zunehmen. Deshalb sagen wir: Hände weg von der Streichung der Heizkostenkomponente im Wohngeld!
Kolleginnen und Kollegen, schauen wir uns in den Sanierungs-, Erhaltungs- und Entwicklungsgebieten um, die mithilfe der Städtebauförderung ein neues Gesicht bekommen. Der überwiegende Teil wurde deutlich aufgewertet, aber es gibt auch in den meisten Gebieten einzelne Gebäude und Bereiche, die unsaniert und besonders marode sind. Die Ursache liegt auf der Hand. Meist stehen dort Instandsetzungsaufwand und verwertbare Nutzfläche in so ungünstigem Verhältnis, dass sich bislang niemand für diese Objekte interessierte. Ohne Städtebauförderung haben diese sogenannten Schrottimmobilien keine Chance auf Erhaltung. Zu befürchten ist, dass solche Einzelobjekte ganze Quartiere in einen Abwärtsstrudel führen können, selbst wenn die Umgebungsbebauung in Ordnung ist.
Das heißt, eine Kürzung von bewilligten Maßnahmen der Städtebauförderung könnte den Erfolg der Gesamtmaßnahme infrage stellen. Und dieser Auswirkung müssen Sie sich bewusst werden. Deshalb müssen begonnene Maßnahmen ohne Abstriche fortgesetzt werden. Abstriche in den Stadtumbaugebieten verbieten sich ebenfalls.
Nach der Studie der Prognos AG „Wohnungsmangel in Deutschland“ wurde für 2025 für das Land bis auf die Region Mittleres Mecklenburg/Rostock ein deutlicher
Wohnungsüberhang prognostiziert. Wir stehen vor einer zweiten Leerstandswelle, um deutlich zu sprechen – und ich bin bestimmt keine Schwarzmalerin –, und müssen darüber hinaus die baulichen Strukturen an geänderte Haushalts- und Altersstrukturen anpassen. Mühsam aufgebaute Strukturen und sich zeigende Erfolge bei der Stabilisierung benachteiligter Stadtgebiete würden aufs Spiel gesetzt werden, wenn das Programm „Soziale Stadt“ von Einschnitten betroffen wäre. Und auch gerade das erst etablierte Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilszentren“ ist unerlässlich. Damit sollen die Innenstädte als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben auch in kleineren Gemeinden gestärkt werden. Und was soll aus dem in diesem Jahr neu aufgelegten Kleinstadtprogramm werden? Das frage ich Sie mal. Soll es schon beendet sein, ehe es richtig begonnen hat?
Macht der Bund seine Pläne wahr und bewilligt Mecklenburg-Vorpommern für 2011 nur noch rund 15 Millionen Euro Städtebaufördermittel, können keine neuen Maßnahmen begonnen werden und werden wohl angesichts der Finanzlage der Kommunen ohne Bundes- und Landesmittel auch künftig kaum zu beginnen sein. Wir brauchen ein breites überparteiliches Bündnis aller demokratischen Kräfte der Länder, Verbände und Vereine. Nur so haben wir eine Chance, die Kürzungspläne im Bau- und im Wohnbereich noch zu vereiteln. Darüber hinaus ist selbstverständlich die Landesregierung aufgefordert, alles zu tun, um die Auswirkungen etwaiger Kürzungen auf Bundesebene nicht zusätzlich durch Kürzungen auf Landesebene zu verschlimmern. Das kann und das sollte der Landtag durch Beschluss untermauern. Deshalb werden wir natürlich auch Ihrem Antrag zustimmen, weil wir wollen, dass der Minister den Rückenwind erhält.
Ich muss Ihnen aber, was die faire Zusammenarbeit und die parlamentarische Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen anbetrifft, trotzdem sagen, auf den Punkt gebracht ist es so, dass Sie faktisch unseren Antrag geklaut haben,
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Helmut Holter, DIE LINKE: Genau. – Zurufe von Dr. Armin Jäger, CDU, und Udo Pastörs, NPD)
Sie beziehen sich in Ihrer Begründung Ihres Dringlichkeitsprogramms auf den Beschluss der Ministerkonferenz. Ich lese Ihnen genau diesen Punkt mal vor und zitiere, was da steht, „4. Die für die Stadtentwicklung verantwortlichen Ministerinnen und Senatorinnen, Minister und Senatoren der Länder streben an“ – streben an! –, „die Landesmittel für Städtebauförderung in Höhe der notwendigen Kofinanzierungsmittel aufrecht zu erhalten.“ Zitatende. Na ist ja schön! Sie streben es an. Ich hoffe nur, wenn Sie sich hinter diesen Beschluss stellen, dass er auch wirkungsvoll genug ist.
Unserer wäre meiner Meinung nach besser gewesen. Deshalb sage ich Ihnen, Sie hätten unserem Antrag zustimmen müssen. Aber wir werden natürlich Ihrem windelweichen Antrag auch zustimmen.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3745. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall.
Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3745 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der FDP und einer Stimmenthaltung aus der Fraktion der SPD abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/3778. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? –
Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/3778 bei Zustimmung aller Fraktionen und einer Stimmenthaltung aus der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Ich rufe auf den Zusatztagesordnungspunkt: Vier Einsprüche des Abgeordneten Raimund Frank Borrmann, Fraktion der NPD, gegen Ordnungsmaßnahmen und Wortentziehung in der 102. und 103. Sitzung des Landtages.
Vier Einsprüche des Abgeordneten Raimund Frank Borrmann, Fraktion der NPD, gegen Ordnungsmaßnahmen und Wortentziehung in der 102. und 103. Sitzung des Landtages
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Abgeordnete Borrmann hat mit Schreiben vom 16. September 2010 gegen Ordnungsmaßnahmen in der 102. und 103. Sitzung des Landtages gemäß Paragraf 100 unserer Geschäftsordnung Einspruch eingelegt. Lassen Sie mich zu den Einsprüchen Folgendes anmerken: Gemäß Paragraf 100 unserer Geschäftsordnung entscheidet der Landtag nach Beratung im Ältestenrat über die Einsprüche ohne Aussprache. Die Beratung im Ältestenrat hat in der 168. Sitzung stattgefunden.
Wir kommen zur Abstimmung über den Einspruch. Wer dem Einspruch des Abgeordneten Borrmann, Fraktion der NPD, gegen den ersten Ordnungsruf in der 102. Sitzung des Landtages während der Beratung des Tagesordnungspunktes 12 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Einspruch des Abgeordneten Borrmann bei Zustimmung der Fraktion der NPD und Gegenstimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den nächsten Einspruch. Wer dem Einspruch des Abgeordneten Borrmann, Fraktion der NPD, gegen den zweiten Ordnungsruf in der 102. Sitzung des Landtages während der Beratung des Tagesordnungspunktes 12 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Einspruch des Abgeordneten Borrmann bei gleichem Stimmverhalten wie bei der vorhergehenden Abstimmung abgelehnt.
Wir kommen zur nächsten Abstimmung. Wer dem Einspruch des Abgeordneten Borrmann, Fraktion der NPD, gegen den dritten Ordnungsruf in der 102. Sitzung des Landtages während der Beratung des Tagesordnungspunktes 12 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist auch dieser Einspruch des Abgeordneten Borrmann bei Zustimmung der Fraktion der NPD und Gegenstimmen der anderen Fraktionen abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den weiteren Einspruch. Wer dem Einspruch des Abgeordneten Borrmann, Fraktion der NPD, gegen die Wortentziehung in der 103. Sitzung des Landtages während der Beratung des Tagesordnungspunktes 12 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Einspruch des Abgeordneten Borrmann bei Zustimmung der Fraktion der NPD und Gegenstimmen der anderen Fraktionen des Landtages abgelehnt.
Ich muss eine Aussage korrigieren. Es ging um die Rederechtsentziehung zum Tagesordnungspunkt 30, nicht um den Tagesordnungspunkt 12.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Mittwoch, den 13. Oktober 2010, 10.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.