Protokoll der Sitzung vom 17.09.2010

Wenn Sie ehrlich sein wollen, was wollen Sie? – Den Steuerzuschuss erhöhen? Die Beiträge erhöhen? Wollen Sie eine Rentenkürzung? Oder wollen Sie die Erhöhung des Rentenalters oder die Verlagerung des Eintritts in die Rente?

(Udo Pastörs, NPD: Das wollen sie ja gerade nicht, richtigerweise.)

Etwas anderes gibt es nicht.

(Udo Pastörs, NPD: Verschuldung.)

Und dann müssen Sie auch mal ehrlich Farbe bekennen.

(Irene Müller, DIE LINKE: Natürlich gibt es was anderes, das haben wir doch gesagt. – Peter Ritter, DIE LINKE: Das hat Frau Müller lang und breit ausgeführt.)

Erhöhung des Rentenalters betrifft die Rentner,

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

die Arbeitnehmer, die Bevölkerung.

(Irene Müller, DIE LINKE: Hat ja Frau Schwesig auch gesagt. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Rentenkürzung betrifft die Arbeitnehmer und auch die Beitragserhöhung betrifft die Arbeitnehmer.

Also bleiben wir beim Steuerzuschuss. Da sind wir bei 82 …

(Peter Ritter, DIE LINKE: Lassen Sie sich noch mal die Rede von der Ministerin geben! Lesen Sie noch mal nach!)

Bleiben wir bei 82 Milliarden Euro Zuschuss.

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Ja, den wollen Sie erhöhen. Dann müssen Sie aber auch erklären, woher die Steuereinnahmen kommen. Das wollen Sie doch auch nicht.

(Irene Müller, DIE LINKE: Wo haben wir gesagt, dass wir den Zuschuss erhöhen wollen?)

Ich habe doch diese Woche gelernt …

(Irene Müller, DIE LINKE: Wir wollen die Einnahmen erhöhen.)

Ich habe doch diese Woche gelernt …

Frau Müller, hören Sie doch einfach zu!

(Irene Müller, DIE LINKE: Einnahmen erhöhen, nicht Zuschuss!)

Ich habe diese Woche gelernt, dass Sie selber die Besteuerung von Unternehmen nicht wollen, denn sie wollen ja keine Gewinne machen. Sie müssen erklären, was Sie wollen.

(Irene Müller, DIE LINKE: Das haben wir bereits. Lesen Sie bitte! – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Das, was Sie tun, ist unredlich, ist politische Propaganda, ist Polemik. Und ich sage es Ihnen ganz deutlich, Frau Müller: Das ist Angst verbreitende Wahlpropaganda. Mehr ist es nicht, was Sie hier tun. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und FDP – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Danke schön, Herr Abgeordneter.

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3741 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3741 bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE, ansonsten Ablehnung durch die Fraktionen der SPD, CDU, FDP und NPD abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 38: Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Erklärung zu der neuen Bäderverkaufsverordnung, Drucksache 5/3659.

Antrag der Fraktion der FDP: Erklärung zu der neuen Bäderverkaufsverordnung (BädVerkVO M-V) – Drucksache 5/3659 –

Das Wort zur Begründung hat der Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion Herr Roolf. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit zweieinhalbmonatiger Verspätung wollen die Liberalen heute vom Wirtschaftsminister des Landes einmal die Situation zur Bäderregelung, die jetzt neu getroffen ist, hier im Parlament dargelegt haben. Sie alle wissen, dass es ein Gerichtsurteil gegeben hat, und Sie alle wissen, dass es eine neue Bäderregelung seitens des Wirtschaftsministeriums gegeben hat. Unsere Fraktion war vor der Sommerpause sehr verärgert, dass das, was wir uns eigentlich vorgestellt haben, dass hier im Landtag informiert

wird und dass wir uns hier im Landtag über diese neue Bäderregelung auseinandersetzen, nicht eingehalten worden ist, sondern es ist der Weg über die Öffentlichkeit gewählt worden und nicht über das Parlament.

In diesem Zusammenhang gehört auch dazu, dass der Minister dem Fraktionsvorsitzenden der FDP und auch dem Fraktionsvorsitzenden der LINKEN in einem Gespräch die Bäderregelung erläutert. Es gehört zur Offenheit und Ehrlichkeit mit dazu, dass wir umfänglich informiert werden. Das ist aber nicht das Problem an der ganzen Geschichte. Das Problem ist, dass wir hier im Landtag sind und dass der Landtag zu informieren ist. Und deshalb bin ich sehr froh, dass wir das heute auf der Tagesordnung haben.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ach so?!)

Und ich denke mal, dass der Wirtschaftsminister seine Informationen uns hier heute vortragen wird.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wie war es mit den Kulturberichten?)

Ich will die Gewichtung noch einmal darlegen, was wir in den Ausführungen des Wirtschaftsministers hier heute erwarten, ohne dass ich ihm sein gesamtes Redemanuskript durcheinanderbringen möchte.

Wir wollen wissen: Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat die neue Bäderregelung sowohl auf die Unternehmen als auch auf die Kommunen?

Weiterhin wollen wir vom Wirtschaftsminister wissen: Wie rechtssicher ist eigentlich das, was wir als Verordnung jetzt hier im Land wieder in Gang gesetzt haben?

Wir alle wissen von der schwierigen Situation, sich mit den Interessenvertretern zu verständigen. Und auch das möchten wir vom Minister genau wissen, in welcher Form und in welcher Art und Weise speziell Kirchen und Gewerkschaften integriert worden sind in den Diskussionsprozess. Und mich würde auch freuen, wenn es eine klare und deutliche Positionierung geben würde, inwieweit die von mir Genannten eben dieses Angebot des Ministeriums angenommen und sich intensiv eingebracht haben.

Am Ende des Tages, unabhängig davon, was wir in einer Bäderregelung geregelt haben wollen, wollen wir alle, denke ich mal, eine verlässliche Bäderregelung, die nicht durch Klagen innerhalb von vier Wochen, acht Wochen oder einem Vierteljahr dann wieder aufgehoben wird. Ich denke, von diesem Anspruch, eine Rechtssicherheit zu erlangen, sind wir heute genauso weit entfernt, wie wir es bei der letzten Bäderregelung auch gewesen sind. Das ist auch kein Vorwurf an das Ministerium, denn es ist eine schwierige Aufgabe, mit den Interessenvertretern in diesem Bereich eine Vereinbarung zu finden, an deren Ende beide auch quittieren und sagen: Ja, darauf haben wir uns verständigt.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Dann müssen Sie das in die Hand nehmen, Herr Roolf.)

Ja, das ist das, wie wir zukünftig die Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern leben wollen. Und genau das ist das, was wir vermissen. Und genau das ist auch das, was die FDP sehr stark irritiert hat, denn auf der einen Seite haben wir Medienberichte zur Kenntnis nehmen müssen, dass das Ministerium mitteilt, man habe sich sowohl mit den Gewerkschaften als auch mit den Kirchen geeinigt, auf der anderen Seite hat man leider dann

bestätigen müssen, dass diese Einigung eben nicht zu der von mir beschriebenen Rechtsicherheitstestierung geführt hat, sondern einfach nur gesagt wurde: Okay, wir nehmen das hier heute zur Kenntnis und das, was als Verordnung da ist, ist eben auch als Verordnung da.

Die Situation oder der Zwang des Handelns sind zwei Gerichtsurteile. Das will ich uns auch noch mal klar und deutlich vor Augen führen. Und zwar geht es einmal um die Tatsache: Was ist eigentlich eine Ausnahme? Was ist eine Ausnahme bei der Ladenöffnung? In welcher Situation sind wir? 10 Sonntage, 20 Sonntage, 25 Sonntage – was ist eine Ausnahme? Das Gericht, so ist zumindest unsere Auffassung, hat gesagt, dass das, was in Mecklenburg-Vorpommern jetzt gültig gewesen ist, keine Ausnahme mehr gewesen ist, und hat es deshalb moniert. Das heißt, die Frage ist: Was ist eine Ausnahme? Das wissen wir bis heute nicht. Wir wissen nur, dass die alte Regelung keine Ausnahme mehr gewesen ist.

Und dann geht es um das Thema der Adventssonntage. In Berlin – das ist der zweite Rechtsstreit, der da gewesen ist – haben wir eine ähnliche Situation. Da ist auch gesagt worden, die Regelung, wie sie in Berlin gemacht worden ist – die vier hintereinander folgenden Sonntage an Adventssonntagen –, geht nicht. Aber wir wissen bis heute nicht: Geht ein Adventssonntag, gehen zwei, gehen drei, geht der erste und der dritte, geht der erste und der vierte? All das wissen wir nicht. Wir wissen nur, dass das, was beschlossen worden ist, in Berlin dann so auch nicht umgesetzt werden sollte. Deshalb ist es für mich bei der Bäderregelung auch eine Werbung, eine Werbung für eine Regelung, Unternehmerinnen und Unternehmern die Möglichkeit zu geben, ihre Unternehmen, ihre Geschäfte aufzumachen.

(Udo Pastörs, NPD: Darum geht es Ihnen, nur darum.)