Protokoll der Sitzung vom 13.10.2010

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Deshalb können wir an der Stelle nach gegebenem Stand sagen, wir werden der Überweisung natürlich zustimmen

(Heinz Müller, SPD: Das ist schön.)

und dann lassen Sie uns das Problem mit der Kreisgebietsreform lösen. Vielleicht kriegen wir es ja hin, dass das Verfassungsgericht einige Probleme an der Stelle auch von Hause aus löst. – Recht herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Danke schön, Herr Schnur.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Andrejewski von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Leider hat die verflossene rot-grüne Regierung unter Schröder und Fischer beim Fabrizieren von Hartz IV eine Kleinigkeit vergessen, nämlich das Grundgesetz. Diese angeblich so heilige Schrift untersagt die Art von Mischverwaltung, die SPD und Grüne

sich ausgedacht hatten für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen. Der Respekt vor der verfassungsmäßigen Ordnung hätte es geboten, die Umsetzung von Hartz IV anders zu regeln, nämlich zur Abwechslung mal grundgesetzkonform, genauso wie es der Respekt vor der Menschenwürde geboten hätte, ganz auf dieses Verarmungsprogramm namens Hartz IV zu verzichten.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sie sollten lieber nicht von Menschenwürde reden.)

Aber seit wann scheren sich SPD und Grüne um Grundgesetz und Menschenwürde,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Seit wann reden Sie von Menschenwürde?)

wenn sie an der Macht sind? Jetzt in der Opposition versprechen sie das Blaue vom Himmel und versuchen, vergessen zu machen, …

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Ja, was haben Sie vor 1989 gemacht, Herr Politoffizier?

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Jetzt in der Opposition versprechen sie das Blaue vom Himmel – SPD und Grüne und die LINKE können wir gleich einbeziehen – und versuchen, vergessen zu machen, jetzt wieder SPD und Grüne,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Lichtenhagen-Brandstifter und redet hier von Menschenwürde!)

dass sie Hartz IV erfunden haben mit allen Härten und Ungerechtigkeiten. Und da sie damals Pfuscharbeit geleistet haben, weil sie sich damals entweder eine verfassungsrechtliche Prüfung geschenkt haben oder sie vielleicht von ausländischen Billigarbeitern durchführen ließen, hat das Bundesverfassungsgericht ihnen ihr Machwerk um die Ohren gehauen.

Was macht man nun als etablierte Partei, wenn einem verfassungswidriges Handeln nachgewiesen worden ist? Genau, man ändert ganz einfach die Verfassung, dann passt es schon wieder.

Es bleibt im Grundsatz bei der Mischverwaltung. Die Leistungsträger, nämlich die Bundesanstalt für Arbeit und die Kommunen, dürfen weiterhin gemeinsame Einrichtungen bilden, deren Wirkungsweise aber durch Neuerungen verschlimmbessert werden soll. In der Theorie heißt das ausgedrückt in der Eigenlobsprache der Politiker, dass nun glorreicherweise eindeutige Weisungsrechte und klare Aufsichtsstrukturen die Erkennbarkeit der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sicherstellen sollen, womit aber auch ausgedrückt wird, dass bisher, immerhin fünf Jahre lang, die Verantwortlichkeiten bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosigkeiten nicht erkennbar waren, eine interessante Selbstbezichtigung. Und dies entspricht in der Tat den Verhältnissen, wie sie im Zuständigkeitsbereich der sogenannten Arbeitsgemeinschaften im Augenblick in der Praxis herrschen.

Dass sich daran irgendwas ändern wird, ist höchst zweifelhaft. Dafür ist die Grundstruktur einfach zu krank. Eine Monsterbürokratie wie die Bundesagentur für Arbeit denkt doch gar nicht daran, sich mit einer kleinen Kommune zu arrangieren in einer Arbeitsgemeinschaft. Zwei völlig verschiedene Verwaltungsapparate, von denen jeder sein eigenes Spielchen spielt, werden noch nicht einmal miteinander verschmolzen, was schon schwer genug wäre, sondern bleiben bestehen, aber sollen mit

einander kooperieren. Daraus ergeben sich, das hat die Praxis erwiesen, Rivalitäten, Reibungsverluste, Unübersichtlichkeit und damit Wirrwarr und Durcheinander.

Der einzige Lichtblick innerhalb dieser Neuerungen ist der Umstand, dass in Mecklenburg-Vorpommern nun zwei weitere Landkreise oder kreisfreie Städte die Optionslösung für sich in Anspruch nehmen dürfen, die das kleinere Übel ist. Neben Ostvorpommern mit seiner Sozialagentur gibt es dann also noch zwei Gebiete ohne die von der alten Version des Grundgesetzes mit Recht untersagten Chaotenmischverwaltung. Damit besteht dort zumindest die Chance auf eine klare Linie. Ob die allerdings immer in die richtige Richtung weist, ist zweifelhaft.

Hartz IV heißt, egal, wie es verwaltet wird, Entmündigung und Schikane: Die Betroffenen sind Bedingungen unterworfen, die denen des Strafvollzuges ähnlicher sind als dem Leben, das freie Bürger in einem freien Land eigentlich führen sollen dürfen. Und natürlich bleibt Hartz IV auch das, was sich Schröder (SPD), der Genosse der Bosse, davon versprochen hat, ein Mittel der Einschüchterung für alle Arbeitnehmer, damit sie schön brav ihre Ausbeuterlöhne und schikanierenden Arbeitsbedingungen akzeptieren.

Und für zusätzliches Chaos sorgt jetzt auch noch die Kreisgebietsreform. Da entstehen dann Produkte aus dem Frankensteinlabor wie Zebrakreise und Tigerentenkreise und dann kommen noch die Klagen hinzu, die das Ganze wieder kippen können. Also jedes Mal, wenn man denkt, dass Sie den Murks nicht mehr steigern können in diesem Staat, überraschen Sie einen wieder negativ und setzen neue Maßstäbe. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Danke, Herr Andrejewski.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Rühs von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das hier vorgestellte Landesausführungsgesetz zum SGB II ist notwendig und richtig, um die bundesrechtlich geregelte Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende zum Stichtag im Land umzusetzen.

Das heute vom Wirtschaftsminister vorgestellte Gesetz tut dies in der richtigen Art und Weise und löst dabei auch die entstehenden Besonderheiten aufgrund der ebenfalls umzusetzenden Kreisstrukturreform. Wie bereits dargelegt, besteht aufgrund der Ausweitung der kommunalen Trägerschaft die Möglichkeit, in unserem Bundesland zwei neue Optionskommunen zu erhalten. Die dazu erforderliche Auswahlentscheidung erfolgt in transparenter Weise. Sie hat sich nach bundeseinheitlichen Kriterien zu richten.

Die rechtzeitige Versendung der dazu erarbeiteten Bewertungsmatrix war ein wichtiges Kriterium, um eine transparente und sorgfältige Auswahl auch für die Kommunen zu gewährleisten. Auch die Absicherung der Zweidrittelmehrheit bei Beschlussfassung über den Antrag auf Zulassung als Optionskommune sowie die Verfahrenszuständigkeiten auf Landesebene sind in dem Ausführungsgesetz klar geregelt. Die Problematik der Zusammenführung verschiedener Organisationsformen in einem neu entstehenden Kreis ist ebenfalls im Gesetz adressiert. Hier gilt es praktikable Lösungen zu finden,

die hierzu im Gesetz vorgesehenen Mechanismen weisen in die richtige Richtung.

(Egbert Liskow, CDU: Hört, hört!)

Die notwendig gewordene Neuregelung der Verteilungssystematik der Landeszuweisungen nach dem Anteil der Bedarfsgemeinschaften ist ebenfalls gut geregelt. Wichtig ist hierbei nochmals der Hinweis, dass sich das Gesamtvolumen der Zuweisungen natürlich nicht ändert. Der Anknüpfungspunkt Bedarfsgemeinschaften ist ein gelungener Kompromiss.

Wichtig war eine Übergangsregelung für die Verteilung der Mittel aus 2010. Auch diese ist in dem Gesetz richtig berücksichtigt worden. Diese Gesamtlösung ist auf der OB- und Landrätekonferenz am 24. August 2010 nochmals ausführlich vorgestellt worden.

Für das schwierige Problem des Personalübergangs der ARGE in gemeinsame Einrichtungen nach der Landkreisreform ist der Weg für eine einfache Lösung leider nicht gangbar. Die Personalhoheit der Landkreise schließt eine Übernahmeverpflichtung aus. Die Bemühungen des Innenministeriums sind in diesem Zusammenhang positiv zu sehen. Allerdings hat hier auch jeder Kreis in eigener Verantwortung dafür zu sorgen, dass der reibungslose Ablauf garantiert ist. Die Bemühungen der interministeriellen Arbeitsgruppe sind dabei zu begrüßen.

Meine Damen und Herren, das vorliegende Gesetz schafft es, die anstehenden Fragen und Probleme richtig zu lösen. Ich bitte daher um Zustimmung zum Gesetzentwurf. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Peter Ritter, DIE LINKE: Erst mal wollen wir überweisen, bevor wir zustimmen.)

Danke schön, Herr Rühs.

Es hat der Minister für Wirtschaft, Tourismus und Arbeit noch mal ums Wort gebeten. Bitte, Herr Seidel.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir ist es wichtig, noch mal drei Dinge vielleicht anzusprechen, die ich meine, in der Diskussion gehört zu haben, die noch mal angesprochen werden müssen.

Ich bin einigermaßen erstaunt, dass hier heute, Frau Lück, Gegner der Verfassungsänderung auftreten. Hier sagte vorhin jemand, ich weiß gar nicht, wer es war,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das war Herr Andrejewski.)

man ändert mal soeben das Grundgesetz. Das ist nicht geschehen. Es hat eine wirklich – ich war beteiligt – sehr intensive Diskussion gegeben,

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

ob man das Grundgesetz ändern soll oder nicht. Und ich muss sagen, ich gehöre jedenfalls zu denen, die sich politisch sehr dafür eingesetzt haben. Wenn Sie sich erinnern, ich bin mal kritisiert worden, dass ich nicht an einer Veranstaltung der Minister teilgenommen habe, weil ich meinte, ich muss an anderer Stelle dafür kämpfen. Dazu stehe ich auch und ich bin sehr froh darüber, dass es am Ende gelungen ist, tatsächlich die Grundgesetzänderung hinzubekommen. Das war ganz wichtig, denn sonst hätten wir für sieben Millionen Menschen, na

ja, ich sage mal vorsichtig, leicht schwierige Zustände bekommen und das wollte ich nicht.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Das wollten wir nicht und insofern finde ich, es lohnt sich jetzt auch nicht, darüber zu philosophieren.