Protokoll der Sitzung vom 13.10.2010

Danke, Frau Schwebs.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Liskow von der Fraktion der CDU.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich könnte es mir jetzt wirklich sehr einfach machen, denn der Minister hat zu 99 Prozent genau das gesagt, was ich hier auch sagen wollte.

Und Frau Schwebs hat ähnlich in die gleiche Richtung geschlagen, wobei Frau Schwebs gesagt hat, sie würde

der Überweisung zustimmen, wir aber uns einig sind, dass wir dem Antrag nicht zustimmen, weil es eigentlich nicht notwendig ist. Die Fakten sind ja eigentlich schon gesagt.

Was ich nicht so verstehe, Frau Schwebs, das ist keine Lex Greifswald und auch keine Lex Stralsund, Neubrandenburg oder Wismar, es ist, glaube ich, eher gegen diese entsprechenden Gebietskörperschaften,

(Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

wenn man das noch mal sagen darf, weil die …

(Zuruf von Toralf Schnur, FDP)

… weil gerade diese Gebietskörperschaften schon in Eigenverantwortung eigentlich ihren ÖPNV regeln wollen, auch wenn es in einer neuen, größeren Gebietskörperschaft laufen muss in Zukunft.

(Zuruf von Toralf Schnur, FDP)

Die Frage, die Sie höchstwahrscheinlich nicht anders sehen als wir, ist, dass man natürlich eine vernünftige Regelung haben muss. Und die sind eigentlich so weit auch eindeutig fixiert.

Wir haben schon gehört, dass auch in Paragraf 4 Absatz 5 des ÖPNV-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern bereits die Forderung der Abstimmung der ÖPNVbezogenen Maßnahmen der Aufgabenträger fixiert ist. Dies kommt gerade bei den unmittelbar benachbarten Aufgabenträgern zutage. Die Gefahr isolierter Planung besteht danach auch bei Rückübertragung der Aufgabenträgerschaft an eine oder mehrere hier schon benannter Städte nicht.

Ein weiterer Aspekt wäre die Ungleichbehandlung von Kommunen – die wurde, glaube ich, auch schon vom Minister genannt –, für die, die eigentlich jetzt schon die Aufgabenträgerschaft an Kommunen haben, oder die, die jetzt im kreisangehörigen Raum sind. Da muss man wirklich auch noch mal aufpassen. Und auch in Paragraf 5 Absatz 1 haben wir die Verflechtung des ÖPNV im Moment mit den Landkreisen schon verhältnismäßig deutlich geregelt. Damit ist auch eine Abgrenzung jeweils der künftigen Landkreise inhaltlich festgelegt. Und wenn den Kommunen innerhalb dieses Gebietes die ÖPNV-Leistungen übertragen werden, dann kann man es eigentlich dann auch entsprechend machen.

Von dem FAG haben wir auch schon gehört, dass das FAG natürlich regelmäßig überprüft und angepasst werden muss und auch jetzt in der Erarbeitung ist, sodass es aus unserer Sicht nicht notwendig ist und dieses Gesetz, so, wie Sie es hier vorschlagen, in dieser Art und Weise aus unserer Sicht überflüssig ist und wir deswegen Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank, Herr Roolf, und vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke, Herr Liskow.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Schulz von der Fraktion der SPD – Herr Schulte, Verzeihung!

Es sei Ihnen verziehen, Herr Präsident.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Herr Kollege Roolf, der beste Teil Ihrer Rede war der, als Sie sagten, Sie hätten keine Antworten auf die Fragen. Vielleicht hätten Sie sich die Antworten erst mal überlegen sollen, bevor Sie uns hier mit diesem Gesetzentwurf kommen.

(Toralf Schnur, FDP: Das geht Ihnen doch auch immer so.)

Ich habe keine Antworten auf Ihre Fragen, also da haben Sie recht.

(Toralf Schnur, FDP: Sie haben ja auch keine Fragen. – Zuruf von Andreas Bluhm, DIE LINKE)

Aber ich will den Gesetzentwurf jetzt einfach mal durchgehen. Vielleicht fällt Ihnen ja hinterher die eine oder andere Antwort ein oder Sie überlegen sich, ob die Fragestellungen vielleicht nicht ganz die richtigen waren.

Vielleicht mal angefangen, ich mache das jetzt von hinten rum, mit Ihrem Gesetzentwurf, da heißt es dann: „Für das Land Mecklenburg-Vorpommern entstehen keine weiteren Kosten.“ Und dann schreiben Sie in Ihrem Gesetzentwurf unter Artikel 1 Ziffer 3: „§ 8 Absatz 7 wird wie folgt ergänzt: … auf Basis der bisherigen ausgereichten Mittel nach dem FAG § 10b (neu § 18)“ ist „jährlich eine Kostenanpassungspauschale zur Verfügung“ zu stellen an die Aufgabenträger. Also dass das keine finanziellen Auswirkungen auf den Landeshaushalt hätte, das wäre mir dann noch neu. Ob das dann zwei, drei oder ein Prozent sind, das will ich mal dahingestellt sein lassen, aber ich glaube, die Finanzministerin oder auch der Verkehrsminister würden schon ganz gerne vorher wissen, wie viel das dann sein soll.

(Heinz Müller, SPD: So ist es.)

Das vielleicht mal dann dazu.

Das wird dann aber noch bemerkenswerter, wenn da der nächste Satz steht: „Dies geschieht unter Beachtung der Bestimmungen, die sich aus der EG-Verordnung 1370/07 hinsichtlich der kommerziellen Verkehre und bei gemeinwirtschaftlichen Leistungen ergeben.“ Da hätte ich dann tatsächlich auch mal eine Antwort auf das, was Sie hier schreiben. Denn wenn Sie sich die 1370/07 angucken und die Frage der Ausgleichsleistungen für die Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen, dann sind das Ausgleichsleistungen, die nicht an den Aufgabenträger gezahlt werden, sondern an das Verkehrsunternehmen,

(Volker Schlotmann, SPD: Ja. So ist es.)

dem die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen auferlegt werden. Und wie das dann wiederum bei Zahlungen an den Aufgabenträger unter Beachtung der Bestimmungen, die sich aus der EG-Verordnung 1370 ergeben sollen, geschieht, das ist mir persönlich dann ein Rätsel. Aber das können Sie ja noch aufklären. Da bin ich ja auch ganz sicher, dass Ihnen das gelingt.

(Heinz Müller, SPD: Wir sind sehr gespannt. – Toralf Schnur, FDP: Das glaube ich nicht.)

Dann wollen wir weitergehen. In der Ziffer 2 heißt es: „In § 5 wird ein neuer Absatz 3 eingefügt: … Den … Landkreisen wird unter Beachtung der Regionalplanung die Anerkennung als Nahverkehrsraum übertragen.“ Jetzt frage ich mich natürlich, wofür das gut sein soll, denn da gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder ist der Landkreis ohnehin schon Aufgabenträger in seinem Kreisge

biet. Wofür soll er dann Nahverkehrsraum sein, denn er als Aufgabenträger ist ja ohnehin schon für die Planung zuständig. Oder aber wir haben tatsächlich die Situation, was man heute noch gar nicht sagen kann, dass wir möglicherweise in diesem Kreisgebiet neben dem Landkreis dann eine bisherige kreisfreie Stadt haben, die als Aufgabenträger funktioniert. Das wollen Sie aber, da kommen wir ja gleich noch hin, das wollen Sie ja sowieso erst mal rausschieben.

Schieben wir es rauf, brauchen wir keinen Nahverkehrsraum, denn den haben wir da nämlich schon – in Anführungszeichen – durch die Aufgabenträgerschaft. Machen wir aber tatsächlich die früheren kreisfreien Städte zu eigenständigen Aufgaben- oder lassen sie als eigenständige Aufgabenträger, tritt das in Kraft, was der Minister eben schon erklärt hat. Da sind innerhalb dieser kreislichen Grenzen die Aufgabenträger ohnehin zur Abstimmung verpflichtet. Das wiederum ist aber die Aufgabe eines Nahverkehrsraums. Also auch da von mir an Sie die Frage: Was soll das eigentlich hier?

Dann kommen wir zur Ziffer 1: „§ 3 Absatz 4 wird wie folgt geändert: … Auf Antrag einer kreisangehörigen Gemeinde“ – und dann wird erst der bisherige Gesetzestext wiederholt. Und dann geht es weiter: „Dies gilt nicht für die großen kreisangehörigen Städte, die im Rahmen des Gesetzes zur Schaffung zukunftsfähiger Strukturen der Landkreise und kreisfreien Städte … ihren Status als kreisfreie Stadt verloren haben.“

Was sagt uns das? Das sagt uns, Sie wollen, oder andersherum gesagt: Jede kleinere Gemeinde in diesem Land hat erst mal von Gesetzes wegen die Möglichkeit, auf Antrag Aufgabenträger für ihr Gemeindegebiet zu werden. Das ist vielleicht gesetzestechnisch auch sinnvoll, ob das in der Realität immer umzusetzen ist, ist eine ganze andere Frage. Was Sie dann aber wollen, ist, den größeren Gemeinden in diesem Land – jetzt nehme ich mal die Stadt Güstrow außen vor mit ihren, ich glaube, 35.000 oder 40.000 Einwohnern, ich habe die Zahl nicht genau im Kopf,

(Heinz Müller, SPD: 35!)

die Güstrower mögen es mir verzeihen –, mal abgesehen von Güstrow sind es die bisherigen kreisfreien Städte, die die größeren Städte sind. Und weil sie die größeren Städte sind in diesem Land, waren sie bisher auch Aufgabenträger. Das setzt nämlich eine gewisse Leistungsfähigkeit voraus. Jetzt wollen Sie also mit Ihrem Gesetzentwurf das so machen, dass die Gemeinden, die nicht leistungsfähig sind in diesem Bereich, tatsächlich die Möglichkeit haben sollen, weiterhin auf Antrag Aufgabenträger zu werden. Und diejenigen, die es eigentlich könnten –

(Toralf Schnur, FDP: Aber Leistungs- fähigkeit hat was mit Größe zu tun.)

Herr Schnur, hören Sie mir gut zu! –, die sollen es nicht werden.

(Zuruf von Toralf Schnur, FDP)

Da kommen wir natürlich zu einem ganz grundlegenden Problem. Da fehlt es dann offensichtlich der FDP als rechtsstaatlicher liberaler Partei doch an einem gewissen Verfassungsverständnis. Denn wenn Sie sich nämlich mal das Grundgesetz angucken und Sie gucken sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Beispiel in der Sache Rastede an, dann werden Sie eines daraus lernen können: Vom Grundsatz her gibt

es bestimmte Aufgaben, und das ist in erster Linie der Bereich der Daseinsvorsorge, der den Kommunen originär zugeordnet ist.

(Toralf Schnur, FDP: Dann können Sie uns ja gleich mal sagen, was Daseinsvorsorge ist.)

Dazu gehört auch der ÖPNV. Das ist wohl in Deutschland unstrittig, Herr Schnur.

(Toralf Schnur, FDP: Der ÖPNV, ja. – Heinz Müller, SPD: Das ist so.)

Über alles andere, was noch dazugehört, kann man streiten, aber das gehört definitiv dazu.

(Heinz Müller, SPD: Brauereien nicht mehr.)