Also sind wir uns darüber einig, dass dieser Bereich auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein originärer Zuständigkeitsbereich der Gemeinden ist.
Jetzt haben wir das Gleiche auch vom Grundsatz her in der Kommunalverfassung unseres Landes stehen. Da ist nur eine ganz gewaltige Einschränkung. Die kommt dann tatsächlich durch das ÖPNV-Gesetz, nämlich über das ÖPNV-Gesetz wird es den Landkreisen übertragen. Warum wird es den Landkreisen übertragen?
Doch nicht, weil das so viel Spaß macht, sondern weil die Landkreise eine Ergänzungsfunktion haben für die im kreisangehörigen Raum angehörigen Gemeinden. Das heißt, wenn die Gemeinden selber nicht in der Lage sind, diese Aufgabe zu erfüllen, dann machen es deswegen die Landkreise. Und der Gesetzgeber geht in Mecklenburg-Vorpommern davon aus – und das ist bei der Größe der hier kreisangehörigen Gemeinden ja wohl auch nicht von der Hand zu weisen –, dass die Gemeinden vom Grundsatz her diesen Bereich nicht selber wahrnehmen können.
Wenn sie es dann wahrnehmen können, Herr Schnur, können sie einen Antrag stellen, und der muss dann ja auch nach Recht und Gesetz beschieden werden.
Jetzt wollen Sie also gerade denjenigen Gemeinden, die in der Vergangenheit bewiesen haben, dass sie es können, dieses verfassungsrechtlich geschützte Recht nehmen.
Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bin heute vielleicht etwas gesundheitlich angeschlagen und deswegen auch im Ton vielleicht ein bisschen zurückhaltender und nicht ganz so barsch wie sonst, aber Sie hätten sich bei diesem Antrag wirklich überlegen sollen, ob Sie den heute hier in den Landtag einreichen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist immer das gleiche Spiel, aber das wird uns von unserer Arbeit nicht abhalten.
Genauso wie beim Thema Kommunalverfassung werden wir auch bei diesem Thema aktiv werden. Wir werden das, was offensichtlich hier im Parlament nicht gewollt ist, nämlich wir werden diejenigen, die in diesem Bereich tätig sind, mit einer öffentlichen Anhörung – genauso wie wir es bei der Kommunalverfassung machen – zu uns in die Fraktion holen. Und es ist schon sehr bedauerlich, wenn ich höre …
Wenn ich höre, dass wir in unseren Betrachtungen Rücksicht auf die Gebietskörperschaften nehmen sollen, Rücksicht auf die mögliche Ungleichbehandlung der Kommunen nehmen sollen, vielleicht am Ende die finanziellen Auswirkungen nicht zu Ende diskutiert haben – aber, Herr Schulte, ich habe von Ihnen nicht ein einziges Wort zu den Bürgerinnen und Bürgern im Land Mecklenburg-Vorpommern gehört. Denn im Kern geht es darum, den ÖPNV so zu gestalten, dass er zukunftsfähig ist,
und in den jetzigen Strukturen kann jeder mit jedem reden. Theoretisch ist auch alles geregelt. Theoretisch ist auch jeder verpflichtet, mit dem anderen zusammen einen Verkehrsraum zu bilden, sich ins Einvernehmen zu setzen und ganz bestimmte Strukturen zu ermöglichen. Die Praxis sieht aber leider anders aus. Ich habe Ihnen die Praxis am Beispiel der Hansestadt Wismar erläutert.
Bringen wir Ihnen keine Alternativen ein, sagen Sie, die FDP macht ja nichts. Bringen wir Ihnen einen Vorschlag, den wir mit Ihnen diskutieren wollen, in die Ausschüsse ein, sagen Sie:
Machen wir schon alles. Sie sind inhaltlich zu dumm. Sie verstehen gar nicht, worum es geht. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, die jetzt die Überweisung ablehnen, schreckt Leute, schreckt Bürger weiterhin von der Politik ab
(Zurufe von Jochen Schulte, SPD, Barbara Borchardt, DIE LINKE, und Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)
Ein, zwei Äußerungen von dem Kollegen Roolf kann man einfach hier nicht im Raum stehen lassen. Wenn hier behauptet wird, dass die FDP am Arbeiten gehindert wird – ich habe noch nie jemanden am Arbeiten gehindert.
Herr Kollege Roolf, das Einzige, was ich hier sage, Arbeiten ist kein Selbstzweck, es muss auch ein Ergebnis dabei rüberkommen.