(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Volker, gib’s Ihnen! – Peter Ritter, DIE LINKE: Endlich mal ’ne Rede, wa?!)
Herr Kollege Roolf, wir haben ja, glaube ich, nächste oder übernächste Woche den Verkehrsgewerbetag. Ich nehme an, dass Ihre Fraktion da vertreten ist, und ich bin gespannt auf die Diskussion zu einigen Ihrer Thesen, die Sie hier vorgestellt haben. Ich glaube nicht, dass das Verkehrsgewerbe in seiner Gesamtheit dem folgen wird, was Sie hier angerissen haben.
Zum Zweiten möchte ich als Vorbemerkung sagen: Die Grundsätze, die Sie hier formuliert haben, kann ich ohne Probleme unterschreiben. Ich glaube, da liegen wir überhaupt nicht auseinander.
Sehr geehrter Herr Roolf, ich denke, der Gesetzentwurf, den Sie jetzt hier zur Änderung des ÖPNV-Gesetzes vorgelegt haben, ist gut gemeint, aber es gibt da so einen
schönen Spruch: Gut gemeint ist manchmal auch daneben. Ich glaube, das trifft auf diesen Gesetzentwurf zu, weil ich glaube, er ist teils rechtlich sehr problematisch und er ist auch teilweise überflüssig.
Sie möchten – zumindest ist Ihr Antrag so zu verstehen und so haben Sie es auch gerade noch mal dargestellt – erstens, dass unser ÖPNV-Gesetz jetzt so geändert wird, dass nach dem Inkrafttreten, das wäre dann die praktische Konsequenz, des Kreisstrukturgesetzes die künftig kreisangehörigen Städte Greifswald, Neubrandenburg, Stralsund und Wismar bis Ende 2014 nicht das Recht haben sollen, die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV übertragen zu bekommen. Das möchten Sie? Dann haben wir das also richtig verstanden.
Und dann begründen Sie das damit, dass nur dadurch sichergestellt sei, dass während dieser Zeit ein integriertes Verkehrsangebot von Regional- und Stadtverkehr in den neuen Landkreisen geschaffen werden kann. Ich kann Ihren Wunsch verstehen und teile auch Ihre Ansicht, dass in zusammenhängenden Verkehrsräumen, also Stadt und Region, auch zusammenhängende Angebote erforderlich sind.
Wir wissen, wir kommunizieren auch mit Herrn Post, mit der Stadt Wismar, um Ihr Beispiel auch mal aufzugreifen, aber das ÖPNV-Gesetz, das wir zurzeit haben, meine Damen und Herren, enthält schon heute die Vorgabe zur Abstimmung benachbarter Aufgabenträger, und das gilt schon jetzt vor allem bei unmittelbar benachbarten Aufgabenträgern. Dass es im Detail nicht immer funktioniert, hat auch immer wieder was mit handelnden Personen zu tun, aber die gesetzliche Forderung ist da. Die brauchen wir nicht neu. Dadurch ist also auch eigentlich klar, dass die Gefahr isolierter Planung auch bei Rückübertragung der Aufgabenträgerschaft an eine oder mehrere bisher kreisfreie Städte nicht besteht.
Rechtliche Probleme sehe ich bei Ihrem Entwurf darin, dass es zu Ungleichbehandlungen von Kommunen kommen würde. Bisher kreisangehörige Kommunen sollen weiter das Recht haben, die ÖPNV-Aufgabenträgerschaft auf Antrag zu erhalten, die bisher kreisfreien Städte für die nächsten Jahre aber nicht. Das ist ein rechtlich wirklich großes Problem. Wir haben das lange diskutiert im Hause. Klagen dieser im negativen Sinne betroffenen Städte hätten nach Einschätzung aller Fachleute, die wir zu Ihrem Antrag konsultiert haben, sehr große Aussichten auf Erfolg. Allein schon daher verbietet sich ein Zustimmen zu diesem Punkt.
Als zweiten Punkt Ihres Antrages schlagen Sie vor, dass den ab September 2011 neu gebildeten Landkreisen von vornherein die Anerkennung als Nahverkehrsraum übertragen wird. Das ist nicht notwendig. Nahverkehrsräume kann das Land derzeit auch schon festsetzen, wenn die verkehrlichen Beziehungen und die Verflechtungen im ÖPNV wesentlich über das Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt hinausgehen. Die Festlegung im bestehenden Gesetz stellt bereits auf die Landkreisgrenzen ab und diese gilt auch dann, wenn es künftig in einem der neu gebildeten Kreise mehrere ÖPNV-Aufgabenträger geben sollte. Also wozu eine Gesetzesänderung an der Stelle?
Ich glaube auch – ich will jetzt nicht in das Horn stoßen, in das Kollege Methling gestoßen hat –, aber wir können nun von der politischen Ideologie weggehen zu der Frage der Deregulierung und Entbürokratisierung. Wir würden hier bürokratisch noch zusätzlich wieder etwas schaffen, was wir gar nicht brauchen. Von daher kann ich Ihnen nur sagen, meine Position zu Ihrem Antrag erklärt sich schon durch meinen Beitrag.
Der dritte Punkt des Entwurfes, den Sie uns vorgelegt haben, bezieht sich auf die regelmäßige Anpassung der ÖPNV-Mittel aus dem Finanzausgleichsgesetz. Meine Damen und Herren, diese Mittel werden durch das Land ohnehin regelmäßig überprüft und angepasst. Zudem ist wegen der Änderung der Kreisstruktur jetzt schon vorgesehen, eine Anpassung vorzunehmen. Also auch das ist schon in Arbeit.
Nicht nur in Arbeit. Also das wäre eine Verunglimpfung der Leute in der Verwaltung, die tatsächlich ernsthaft das alles schon vorbereiten. Das ist einfach so, lieber Kollege Schnur.
beachtet werden muss. Nein, das halte ich für selbstverständlich. Das ist sozusagen ein Blinddarm dieses Antrages – also überflüssig.
Ich würde an Sie appellieren, meine Damen und Herren, es gibt keinen Grund, das ÖPNV-Gesetz wegen der bevorstehenden Kreisstrukturreform zu ändern, und unabhängig davon wirft der Inhalt dieses Vorschlages rechtliche Probleme auf. Deswegen bitte ich Sie, dem nicht zuzustimmen. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem die Kollegen der FDPFraktion vor einigen Monaten festgestellt hatten, dass sich durch künftig andere Kreisgrenzen die tatsächlichen Verkehre auf Landes- und Bundesstraßen ändern und die Straßen deshalb umgewidmet werden müssten, haben wir heute den zukünftigen ÖPNV auf der Tagesordnung.
Nun also eine befristete Lex Greifswald, Neubrandenburg, Stralsund und Wismar im ÖPNV-Gesetz, die soll es richten.
Mit dieser befristeten Regelung sollen nach dem Willen der FDP bis zum Dezember 2014 die oben genannten Städte nicht die Zuständigkeit für den ÖPNV übertragen bekommen können, wie es das ÖPNV-Gesetz im Paragrafen 3 Absatz 4 derzeit vorsieht, und sie damit schlechtergestellt werden als jetzige kreisangehörige
Städte. Und die FDP sagt, dass eine transparente und langfristige Planung des ÖPNV durch Änderung der Zuständigkeiten für den ÖPNV im Kreisstrukturgesetz und im Aufgabenzuordnungsgesetz nicht mehr möglich sind.
Ich denke, man hätte das alles auch im Vorfeld der Debatten schon thematisieren können – im Verkehrsausschuss, im Innenausschuss, in der Enquetekommission –, Herr Roolf, wenn es denn wirklich so wäre.
Um es kurz zu machen und abzukürzen, der Minister hat ja schon alles gesagt. Das derzeitige ÖPNV-Gesetz sieht im Paragrafen 5 die Möglichkeit der Schaffung von Nahverkehrsräumen vor, wenn die verkehrlichen Beziehungen und Verflechtungen des ÖPNV wesentlich über das Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt hinausgehen. Zusammen mit Paragraf 4 Absatz 5, nach dem die Aufgabenträger ihre Maßnahmen zur Erfüllung ihrer Aufgaben aufeinander abzustimmen haben, sehen wir für die Zukunft eigentlich alle rechtlichen Möglichkeiten gegeben, um den ÖPNV transparent und langfristig zu planen.
Und damit wird es dann auch wieder Planungssicherheit bis 2014 geben. Was mir natürlich sehr komisch vorkommt, Herr Roolf, ist, Sie mahnen eine Steigerung um zwei Prozent der Landesmittel an
(Jochen Schulte, SPD: Das fi nde ich aber jetzt nicht fair hier, Redebeiträge klauen. – Zuruf von Toralf Schnur, FDP)
und verkünden aber gleichzeitig im Gesetzentwurf, es bleibt ohne Auswirkungen auf den Landeshaushalt. Also das funktioniert ja irgendwo so nicht.