Die Befürchtung bleibt also bestehen, dass das Personal für Betreuung und Pflege entfallen könnte beziehungsweise durch einen unzumutbaren Aufwand beim Sozialamt beantragt werden müsste. Dies würde dann sowohl die Eltern unnötig belasten als auch die Kosten durch erhöhten bürokratischen Aufwand erhöhen. Dies darf nicht sein, meine Damen und Herren. Daher unsere Forderung: Bildungsfinanzierung von Schwerstmehrfachbehinderten
Und nun zu Punkt 3: Nicht richtig ist, es wäre im Zusammenhang mit der Schulgesetznovellierung zu einer Streichung der Ansprüche von Schwerstmehrfachbehinderten auf individuelle Förderung gekommen. Richtig ist dagegen, dass die Durchschnittsberechnung nach Paragraf 128 Absatz 3 im Schulgesetz eine besondere Berücksichtigung von Mehrfachbehinderten nicht möglich macht. Das Schulgesetz in seiner früheren Fassung ließ das zu,
Hier, meine Damen und Herren, wäre darüber nachzudenken, ob und wie diese Gruppe von Betroffenen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schulgesetz berücksichtigt werden kann, und zwar für alle Träger unterschiedslos.
Ich meine in unserem Antrag, und das sage ich noch einmal, alle Träger, egal ob staatlich oder privat, alle Träger brauchen die gleiche personelle Ausstattung, um gleiche Qualitätsstandards umsetzen zu können. Dazu gehören die Ferienbetreuung im Leistungsangebot aller Träger, die gleiche Finanzierung bei der Ausbildung von Referendaren und die gleiche Finanzierung von Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte und PmsA. Alle Träger brauchen Rechtssicherheit und finanzielle Sicherheit für die laufende Arbeit. Alle Träger müssen auf schwankende Bedarfe bei der Einzelförderung reagieren. Alle Träger, meine Damen und Herren, brauchen eine klare Definition, welcher Behinderungsgrad welchen Beförderungsanspruch beinhaltet.
Abschließend bleibt zu sagen, dass die Kostenverordnung den Eindruck vermittelt, dass Bildung in Mecklenburg-Vorpommern nach Kassenlage gemacht wird.
Wir setzen daher weiter auf einen ehrlichen, vernünftigen und respektvollen Dialog über die Bildungschancen für alle Menschen in unserem Land, ganz im Sinne der UNResolution zum Thema Inklusion.
Und ich hoffe, meine Damen und Herren, weil ja die Anhörung im Ausschuss oder die Selbstbefassung schon stattgefunden hat, wo wir aber noch offene Fragen haben, wo noch vieles geklärt werden muss, dass auch Sie sich, meine Damen und Herren, dieser Überweisung nicht verschließen, denn es ist hier Bedarf, dass wir darüber noch mal genauer sprechen und nach Lösungen suchen im Sinne der Kinder unseres Landes.
Und ich hoffe, dass wir bei der Diskussion jetzt uns nicht wieder mit Vorwürfen und Vorurteilen, Unterstellungen gegenseitig beschimpfen.
bei diesem ernsten und schwierigen Thema kommen, meine Damen und Herren. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Das Wort hat der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in Vertretung für den Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Den Geschäftsordnungsvertretungsplan, den gucke ich mir noch mal an. – Torsten Renz, CDU: Den hast du doch im Kopf.)
In der Tat, die gegenwärtige Personalsituation macht es jetzt erforderlich, dass ich mich hier zu diesem Antrag äußere. Ich tue dies natürlich, das will ich auch gleich sagen, aufgrund eines Manuskripts, was der Bildungsminister mir gegeben hat. Und insofern bitte ich auch gleich um Nachsicht, dass ich mich auch an dieses Manuskript einigermaßen halten werde, damit ich hier in der Sache nicht irgendwelche Dinge verdrehe.
Ich will aber eine Vorbemerkung vielleicht dann doch machen. Ich habe mir das jetzt interessiert, Herr Kreher, angehört. Also wir sind uns sicherlich einig, dass es sich hier um ein sehr ernsthaftes Thema handelt und dass nun gerade die Eltern von Schwerstbehinderten ein schwieriges Los haben,
Aber trotzdem muss ich einfach mal auch deutlich machen, wenn so schlankweg gefordert wird, dass dies doch bitte hier gefördert werden muss, Sie sagten, ohne Haushaltsvorbehalt, also das klingt für mich so: Haushalt mal an die Seite und jetzt reden wir über das. Ich bin ganz sicher, es wird sich schnell eine Mehrheit finden, die sagt, wir müssen das auch für die Kinder tun. Ich bin auch sicher, dass sich eine Mehrheit findet, die sagt, wir müssen auch bei Kultur natürlich, ganz besonders auch in Bildung tun. Also wissen Sie, ganz so leicht geht es halt nicht.
Der vorliegende Antrag der FDP-Fraktion ist von der Sorge getragen, dass die individuelle Förderung von Menschen mit Behinderungen zurzeit bei uns im Lande nicht gesichert ist. So habe ich Sie auch verstanden jetzt. Diese Sorge, meine Damen und Herren, ist nicht begründet. Unser Schulgesetz und alle dazugehörigen untergesetzlichen Regelungen sichern ausdrücklich die Leistungen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen. Die sehr guten Bedingungen an den Förderschulen haben sich nicht verändert. Seit Jahren ist es selbstverständlich, dass Lehrerinnen und Lehrer gemeinsam mit dem Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung zum Wohle der Kinder tätig werden. Das bedeutet, dass alle Leistungen für die individuelle Förderung auf hohem Niveau auch sichergestellt werden.