Das sind nicht deren Dinge. Sie wissen nichts, Sie wissen gar nichts. Sie wissen noch nicht mal, dass ein Stadtrat nicht dafür zuständig ist, dass sich ein Kinderarzt ansiedelt.
dass sich die Verhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern weiter verbessern müssen. Und ich sage Ihnen, wir sind die Einzigen bisher, die ein klares Konzept mit klaren Schwerpunkten vorgelegt haben.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: So ist es. – Udo Pastörs, NPD: Mit klaren Ergebnissen. – Zurufe von Barbara Borchardt, DIE LINKE, Michael Andrejewski, NPD, und Stefan Köster, NPD)
und wir sind die Einzigen, die gesagt haben, wir setzen einen Schwerpunkt bei Kindern, die es schwerer haben als andere, um hier weiterzuhelfen.
die bisher das Thema „Verzahnung von Kindertagesstätten und Schulen“ gesetzmäßig aufgegriffen haben,
Wir haben klar gesagt, was wir wollen: 40 Millionen mehr in dem Bereich der frühkindlichen Bildung und ebenso in dem Bereich der Schulen.
Wir sind dafür, dass ein neues Infrastrukturprogramm kommt, und wir sind dafür, dass es gesundes Essen kostenlos gibt und dass der Bund da seiner Pflicht nachkommt und sich hier bewegt.
(Regine Lück, DIE LINKE: Jetzt, in Ihrer Position sind Sie dafür. – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)
Das heißt, wenn man klar erkennen kann, wer das Thema „Partizipationsmöglichkeiten und soziale Gerechtigkeit“ auch in Programmatik umsetzt und sagt, was sie machen, dann sind wir es. Wir sind es.
Von Ihnen ist bisher nichts gekommen außer Kritik an Hartz IV, an der Rente mit 67, am Gesundheitswesen und mehr nicht.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr gut. – Zurufe von Regine Lück, DIE LINKE, und Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sie tragen das überall nur nach. Jetzt erzählen Sie das, was wir vor Jahren gefordert haben.)
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 29 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz des Bürgers bei der Verarbeitung seiner Daten, Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Hierzu liegt Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktion der SPD auf Drucksache 5/3800, ein Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3804 sowie ein Wahlvorschlag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/3836 vor.
Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 29 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz des Bürgers bei der Verarbeitung seiner Daten (Landesdatenschutzgesetz – DSG M-V)
Wahlvorschlag der Fraktion der SPD: Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 29 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz des Bürgers bei der Verarbeitung seiner Daten (Landesdatenschutzgesetz – DSG M-V) – Drucksache 5/3800 –
Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE: Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 29 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz des Bürgers bei der Verarbeitung seiner Daten (Landesdatenschutzgesetz – DSG M-V) – Drucksache 5/3804 –
Wahlvorschlag der Fraktion der NPD: Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 29 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz des Bürgers bei der Verarbeitung seiner Daten (Landesdatenschutzgesetz – DSG M-V) – Drucksache 5/3836 –