Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 106. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor.
Bevor wir unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fortsetzen, gestatten Sie mir noch einen Hinweis: Der Abgeordnete Borrmann hat mit Schreiben vom 13. Oktober 2010 gegen die Erteilung von drei Ordnungsrufen und die damit verbundene Wortentziehung in der 105. Sitzung des Landtages gemäß Paragraf 100 der Geschäftsordnung unseres Landtages Einspruch eingelegt. Diesen Tagesordnungspunkt werden wir entsprechend Paragraf 100 unserer Geschäftsordnung am Schluss der heutigen Sitzung unter Zusatztagesordnungspunkt 2 abhandeln.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute vor 20 Jahren, am 14. Oktober 1990, fanden die ersten demokratischen Wahlen im neu gebildeten Land Mecklenburg-Vorpommern statt. Damals wurden 66 Abgeordnete in den Landtag Mecklenburg-Vorpommern gewählt.
Der 14. Oktober 1990 ist ohne jeden Zweifel ein Meilenstein in der Entwicklung der Demokratie in unserem Land.
Am 14. Oktober 1990 hatten die Menschen zum ersten Mal nach der Wiedervereinigung die Gelegenheit, ihre Volksvertreter in freier, gleicher und geheimer Wahl in den Landtag unseres neu gebildeten Landes Mecklenburg-Vorpommern zu wählen. Dass wir seitdem in einem demokratischen Rechtsstaat leben,
Demokratie besteht nicht nur aus rechtlichen Rahmendaten, Demokratie muss erlernt werden, Demokratie muss gelebt werden,
Demokratie muss mit Leben erfüllt werden. Das heißt, Demokratie erschöpft sich nicht darin, in bestimmten Abständen zur Wahl zur gehen und seine Stimme abzugeben. Demokratie bedeutet vielmehr, sich einzumischen, Initiative zu ergreifen, sich zu Wort zu melden,
Zur Demokratie gehört, politische Entscheidungen beeinflussen zu wollen, an den gesellschaftlichen Entwicklungen mitwirken zu wollen. Zur Demokratie gehört, für seine Überzeugungen einzutreten,
auch dafür zu demonstrieren. Zur Demokratie gehört auch, sich für ihren Erhalt einzusetzen und sich gegen Extremismus und Feinde der Demokratie zur Wehr zu setzen
Fünf unserer Kollegen, die seit damals bis heute ununterbrochen Mitglieder des Landtages sind, haben die turbulente, von zahlreichen Grundsatzentscheidungen geprägte Zeit miterlebt:
Dr. Till Backhaus, Andreas Bluhm, Lorenz Caffier, Dr. Harald Ringstorff und Dr. Gottfried Timm wurden am 14. Oktober 1990 in unseren Landtag gewählt. Sie haben in den vergangenen 20 Jahren die Entwicklung in unserem Land in entscheidenden Positionen mitbestimmt.
Vieles hat sich seitdem verändert. Unser demokratisches Gemeinwesen hat tiefe Wurzeln geschlagen und hat gezeigt,
dass es sich gegenüber den Kräften zur Wehr zu setzen weiß, die die Demokratie bedrohen wollen. Der Stolz der Menschen auf das in unserem Land Erreichte wächst. Dies alles hat heute vor 20 Jahren mit den ersten demokratischen Wahlen zu unserem Landtag MecklenburgVorpommern begonnen.
Der Wahl am 14. Oktober 1990 folgte die Konstituierung des Landtages am 26. Oktober 1990. Dies werden wir im Rahmen einer Festveranstaltung zu 20 Jahren Landtag Mecklenburg-Vorpommern am 26. Oktober 2010 im Einzelnen würdigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 5/3832 vor.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Innenministers und hierzu bitte ich den Abgeordneten Raimund Frank Borrmann, Fraktion der NPD, die Frage 1 zu stellen.
1. In welchem Maße haben die Feuerwehren des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Rettung von Tieren, insbesondere bei Massentierhaltung in Großviehanlagen, geübt beziehungsweise sind für solche Rettungsmaßnahmen überhaupt geschult beziehungsweise technisch ausgestattet, um die in Paragraf 14 der Landesbauordnung gesetzlich vorgeschriebene Rettung von Tieren und wirksame Löscharbeiten durchzuführen, ohne dass bei diesen Löscharbeiten Tiere zu Schaden kommen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Borrmann, ich möchte die Frage im Namen des Innenministers, der heute nicht anwesend ist, beantworten.
Nach Paragraf 2 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern haben die Gemeinden als Aufgaben des eigenen Wirkungskreises den abwehrenden Brandschutz und die technische Hilfeleistung in ihrem Gebiet sicherzustellen. Sie haben dazu insbesondere eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige öffentliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.
Um sich auf Einsätze wie zum Beispiel bei Großviehanlagen vorbereiten zu können, ermöglicht das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern den Feuerwehren, Grundstücke, Anlagen, Gebäude, Räume und sonstige Objekte zum Zwecke der Einsatzvorbereitung zu betreten und Unterlagen des Brandschutzes einzusehen oder anzufordern. Diese Vorschrift stellt sicher, dass die Feuerwehren die örtlichen Gegebenheiten kennen und entsprechende Einsatzszenarien in Abstimmung und Zusammenwirken mit den jeweiligen Betrieben üben können.
Für derartige Schwerpunktobjekte erstellen die örtlichen Feuerwehren spezifische Einsatzpläne. Hierbei werden bei Objektbegehungen und Übungen alle zum Einsatz kommenden Feuerwehren auf taktische Maßnahmen und besondere Gefahren hingewiesen. Besondere Gerätschaften für die Evakuierung der einzelnen Tierarten sind in der Regel durch die Anlagenbetreiber vorzuhalten. Diese haben im Übrigen die Pflicht, die nach der Landesbauordnung festgelegten baulichen Maßnahmen einzuhalten.
Zusatzfrage: Was passiert im Falle eines Brandes konkret, sagen wir, in Bad Kleinen gibt es zwei solche großen Anlagen, mit den Tieren? Bleiben die dann im Freien, wenn da 20.000, 30.000 Puten, Rinder oder Schweine sind, wie werden die dann untergebracht? Wie muss man sich das vorstellen?
Zweite Zusatzfrage: Hat es bereits Übungen gegeben, auf denen so ein Szenario durchgespielt worden ist?
2. Wie bewertet die Landesregierung aktuell die Änderung des Kaufvertrages und den damit einhergehenden geplanten Ver zicht der Stadt und des Landkreises Parchim auf einen erheblichen Teil des Kaufbetrages im Zusammenhang mit dem Erwerb des Flughafens Parchim durch die chinesische Firma LinkGlobal, nachdem der Landkreis Parchim weitere Unter lagen zur Begründung seiner Entscheidung eingereicht hat?
Herr Köster, ich kann es an dieser Stelle kurz machen. Zum aktuellen Stand der Umsetzung der Privatisierungsverfahren hat der Innenminister bereits im Rahmen der Fragestellung des Abgeordneten Köster in der aktuellen Fragestunde in der 103. Sitzung des Landtages ausgeführt.
Die mit der Frage erneut angesprochene Thematik des Verzichts auf einen erheblichen Teil des Kaufpreises im Rahmen der Privatisierung des Flughafens Parchim ist Bestandteil einer weiteren, der nunmehr fünften Änderung der Privatisierungsvereinbarung zum Flughafen Parchim.
Das Innenministerium prüft weiterhin die Genehmigungsfähigkeit dieses rechtsaufsichtlich zu genehmigenden
Rechtsgeschäftes. Dem Landkreis wurde zwischenzeitlich Gelegenheit gegeben, seine Beweggründe für das erneute Nachgeben gegenüber dem Investor detaillierter darzulegen und nachzuweisen, dass der Kreistag auf einer hinreichenden Informationsbasis seine Entscheidung getroffen hat.
Die hierzu übergebenen Unterlagen werden derzeit ausgewertet. Ebenso wird derzeit durch den Landkreis geprüft, inwieweit der Investor willens und in der Lage ist, die nunmehr begründeten Verpflichtungen auch tatsächlich zu erfüllen. Diese Erhebungen dauern an. Eine abschließende Bewertung aus Sicht der Landesregierung lässt sich daher derzeit noch nicht geben. Diese wäre zunächst direkt dem Landkreis als Verfahrensbeteiligten im Rahmen eines ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens bekannt zu geben.
Ich kann an dieser Stelle nur noch einmal betonen, dass das Für und Wider und die hierzu vorgenommene Abwägung des Landkreises Parchim sorgfältig geprüft werden.
Dann eine Zusatzfrage dazu: Wann ist mit einer abschließenden Entscheidung seitens des Innenministeriums zu rechnen?
Mit einer abschließenden Entscheidung des Innenministeriums ist zu rechnen, wenn sie entsprechende Prüfungen endgültig vorgenommen haben.