Protokoll der Sitzung vom 14.10.2010

Mit einer abschließenden Entscheidung des Innenministeriums ist zu rechnen, wenn sie entsprechende Prüfungen endgültig vorgenommen haben.

Zweite Zusatzfrage: Kann das zeitlich eingegrenzt werden?

Das kann ich Ihnen leider nicht sagen, das muss man abwarten.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Weitere Zusatzfragen lasse ich aufgrund der Abwesenheit des zuständigen Ministers nicht zu.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Fraktionsvorsitzenden der NPD-Fraktion Herrn Udo Pastörs, die Fragen 3 und 4 zu stellen.

Ja, danke schön.

Guten Morgen, Frau Ministerin!

3. Wie bewertet die Landesregierung die öffentlich getätigte Aus sage des Polizeihauptkommissars, der im Rahmen der Veran staltung „prora 10“ in der Podiumsdiskussion „Keine Grund rechte für Rechtsextremisten – Sollten Nazidemos blockiert werden?“ sich dahin gehend äußerte, dass die Behinderung von solchen Veranstaltungen durchaus toleriert werden würde und eine Verzögerung von bis zu 20 Minuten von polizeilicher Seite in Kauf genommen werden würde?

Herr Abgeordneter Pastörs, ich möchte zunächst den Sachverhalt darstellen:

Anfang September dieses Jahres fand das Jugendfestival „prora 10“ statt. Anlässlich dieser Veranstaltung wurde eine Podiumsdiskussion zum Thema „Keine Grund rechte für Rechtsextremisten – Sollten Nazidemos blockiert werden?“ durchgeführt.

Auf der Internetseite ENDSTATION RECHTS. wird zu den Äußerungen eines Beamten der Landespolizei Folgendes dargestellt: „Der Polizeibeamte, der seinen Eid auf

das Grundgesetz abgelegt hatte, erklärte, dass die Verhinderung einer solchen Veranstaltung zwar eindeutig verfassungswidrig sei, dass eine Behinderung allerdings durchaus toleriert werde. Eine Verzögerung von bis zu 20 Minuten sei demnach durchaus legitim.“

Ich möchte in diesem Zusammenhang betonen, dass es sich nicht um ein Wortzitat, sondern um die Zusammenfassung eines Diskussionsbeitrages handelt. Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern hat keine Kenntnis darüber, ob der Polizeibeamte richtig zitiert oder verkürzt wiedergegeben wurde.

Ich bin der Auffassung, dass eine Störung einer nicht verbotenen Versammlung grundsätzlich unzulässig ist. Wie der vor Ort eingesetzte Polizeiführer eine eventuelle Störung einer angemeldeten Versammlung beendet, hängt jedoch von den jeweiligen Gegebenheiten am Ort des Geschehens ab. Dabei ist zu beachten, dass sich sowohl die Teilnehmer der angemeldeten Versammlung als auch die sogenannten Störer auf Grundrechte, nämlich die Versammlungsfreiheit und die Meinungsfreiheit, berufen können. Diese widerstreitenden Interessen hat der Polizeiführer gegeneinander abzuwägen.

Ich gehe davon aus, dass der auf der Internetseite in Anspruch genommene Polizeibeamte auf die ständige Rechtsprechung verschiedener Obergerichte Bezug genommen hat. Lassen Sie mich das wie folgt erklären: Wird eine angemeldete Versammlung gestört, kann dies den Strafrechtsbestand der Nötigung, Paragraf 240 StGB, erfüllen. Voraussetzung dafür ist, dass die Störung im Verhältnis mit dem damit verfolgten Zweck verwerflich ist.

Bei der Feststellung dessen, was verwerflich ist, fragt die ständige Rechtsprechung nach der Dauer der Behinderung. So hält zum Beispiel das Oberlandesgericht Stuttgart eine gewaltfreie Sitzblockade mit einer Dauer von 20 Minuten nicht ohne Weiteres für verwerflich. Absolute Zeitgrenzen, wann Verwerflichkeit gegeben ist, können nicht gezogen werden. Entscheidend ist stets der Einzelfall.

Deswegen ist die aus dem Zusammenhang gerissene Wiedergabe des Polizeibeamten, so, wie sie auf der Homepage ENDSTATION RECHTS. zu lesen ist, missverständlich. Im Einzelfall kann die Beseitigung der Störung eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Dies ist jedoch immer von den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort abhängig.

Vielen Dank.

Zusatzfrage: Da uns durch einen Teilnehmer diese Äußerungen aktenkundig gemacht wurden, ist davon auszugehen, dass dies so gefallen ist. Wie beurteilen Sie die Einlassung des Polizisten, vorausgesetzt, dass er es so kundgetan hat, unter dem Lichte, dass höchstrichterliche Entscheidungen bei Klaraussagen, dass die Demonstrationsmöglichkeit von der Polizei notfalls auch mit Gewaltmitteln durchzusetzen ist?

Herr Abgeordneter Pastörs, diese Frage kann ich so nicht zulassen. Gemäß unserer Geschäftsordnung darf die Frage nicht unterteilt sein.

So kann man das natürlich auch machen. Dann präzisiere ich, wenn Sie gestatten: Ist es zielführend, wenn Polizeibeamte sich in so komplizierten Rechtsthematiken in der Öffentlichkeit in dieser Weise äußern, wie das hier dieser Hauptkommissar getan hat?

Herr Pastörs, mir ist weder bekannt, ob es sich dabei um einen Hauptkommissar oder einen anderen Dienstgrad handelt.

Ich kann Ihnen den Namen und den Dienstgrad mitteilen.

Herr Pastörs, wir machen hier keinen Dialog. Bitte halten Sie sich an die Geschäftsordnung.

Aber ich habe Ihnen soeben vorgelesen, wie sich das OLG Stuttgart zur Frage der Dauer von Sitzblockaden und der Verwerflichkeit geäußert hat. Insofern gehe ich davon aus, dass der Polizeibeamte im Zusammenhang das schon richtig dargestellt hat, wie es auch das OLG sieht.

Das war nicht meine Frage, gnädige Frau.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sagen Sie mal, können Sie sich nicht benehmen oder was? Sie haben ja wohl überhaupt keinen Anstand oder was?)

Herr Pastörs, Sie haben nicht die Möglichkeit, hier die Antworten der Vertreter der Landesregierung zu bewerten. Ich mache Sie noch einmal darauf aufmerksam, halten Sie sich bitte an die Geschäftsordnung, sonst muss ich zu Ordnungsmaßnahmen greifen.

So kann man das machen. – Vielen Dank.

Gut, ich habe ja noch was.

4. In welchem Umfang dementiert die Landesregierung öffentlich geäußerte Befürchtungen der Gewerkschaft der Polizei, dass der Fuhrpark der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern von insgesamt 1.300 Streifenwagen um mehr als 400 Einsatzfahrzeuge reduziert werden soll?

Die Befürchtungen der Gewerkschaft der Polizei, dass der Fuhrpark der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern von 1.300 Streifenwagen um mehr als 400 Einsatzfahrzeuge reduziert werden soll, entbehrt aus folgenden Gründen jeglicher Grundlage: Die angeblich von der GdP laut Presseartikel der „Ostsee-Zeitung“ vom 01.10.2010 geäußerte Befürchtung einer Reduzierung von 400 Einsatzfahrzeugen trifft offensichtlich nicht zu. Vielmehr geht die GdP ausweislich ihrer Presseerklärung vom 29.09.2010, die auf der Homepage der GdP nachzulesen ist, selbst davon aus, dass lediglich über 100 Fahrzeuge abgebaut werden sollen.

Ab März 2011 sollen die bislang fünf Direktionen in Rostock, Schwerin, Anklam, Neubrandenburg und Stralsund in zwei Polizeipräsidien mit Sitz in Rostock-Waldeck und Neubrandenburg zusammengefasst werden. Die 17 Polizeiinspektionen sollen auf 8 reduziert werden. Die Zahl der Polizeireviere bleibt mit 37 unverändert. Dies hat zur Folge, dass Stabs- und Verwaltungsbereiche der Landespolizei zusammengelegt oder auch aufgelöst werden. Eine Arbeitsgruppe im Ministerium wurde damit beauftragt, in der neuen Struktur unter anderem den zukünftigen Fahrzeugbedarf zu ermitteln.

Schon jetzt kann die Aussage getroffen werden, dass für Stabs- und Verwaltungsbereiche der Landespolizei sich der Fahrzeugbedarf für diese Bereiche verringern

wird, während die Polizeireviere künftig mehr Fahrzeuge zur Verfügung haben werden, weil sie mit der Reform für eine stärkere Präsenz in der Fläche mehr Personal für den Streifendienst erhalten werden, der demzufolge einer entsprechenden Fahrzeugausstattung bedarf, die auch sichergestellt wird.

Zusatzfrage: Um wie viel wird sich konkret der Bestand der Fahrzeuge für die Polizeireviere erhöhen?

Herr Pastörs, diese Frage wird Ihnen der Innenminister schriftlich beantworten.

Ich danke Ihnen.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Justizministerin und hierzu bitte ich den Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD, die Frage 5 zu stellen.

(Stefan Köster, NPD: Wir hatten darum gebeten, dass dies schriftlich beantwortet wird.)

Wir sind davon ausgegangen, da Herr Müller anwesend war...

(Stefan Köster, NPD: Nee, der hat einen Termin.)

Okay, damit wird dann diese Frage durch die Ministerin schriftlich beantwortet werden.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Regine Lück, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 6 und 7 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister!

6. Was beinhaltet das Gutachten, das die Landesregierung zur Bewertung der Möglichkeiten für ein Landesvergabegesetz auf europarechtlicher Grundlage in Auftrag gegeben hat?

Frau Präsidentin! Frau Lück, das Institut für Mittelstandsforschung in Bonn hat im Auftrag des Wirtschaftsministeriums, also in meinem Auftrag, dieses von Ihnen genannte Gutachten erstellt. Gegenstand waren die ökonomischen Auswirkungen einer Verpflichtung zur Zahlung eines regionalen tariflichen Mindestlohnes bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs in Mecklenburg-Vorpommern.

Der Grund für die Beschränkung auf den öffentlichen Personennahverkehr, das will ich noch mal erläutern, war das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum niedersächsischen Vergabegesetz, das am Ende zu der Bewertung geführt hat, dass der Spielraum für Regelungen außerordentlich gering ist. Die im juristischen Schrifttum und im Gutachten für fremde Auftraggeber vereinzelt allerdings auch vertretene Auffassungen, Maßgaben zur Lohnhöhe im Vergabeverfahren seien möglich mit Blick auf Sonderregelungen für Verkehr, scheinen auch nach unserer Auffassung am ehesten vertretbar und praktisch umsetzbar zu sein.

Wir haben dem Gutachten auch den Entwurf einer möglichen Regelung, zumindest in den Eckdaten, mit hinzugefügt. Insofern kann gesagt werden, dass das Gutachten zu der Einschätzung kommt, dass die Bindung bislang nicht tarifgebundener Unternehmen an tarifver

tragliche Regelungen im Bereich des ÖPNV wegen oftmals schwieriger wirtschaftlicher Situationen durchaus auch existenzgefährdend wirken kann. Die Möglichkeiten, einer zusätzlichen Belastung auszuweichen, sind hier sehr begrenzt, weil man Preise nicht ohne Weiteres ändern kann und bei den Kosten auch begrenzte Einwirkungsmöglichkeiten hat.