Protokoll der Sitzung vom 17.11.2010

Zum anderen übersieht die NPD-Fraktion, dass dieses Problem im Land natürlich längst erkannt wurde und auch gelöst wird, etwa im Rahmen eines Artikelgesetzes zum Informationsfreiheitsgesetz oder zu einer Novelle des Landesdatenschutzgesetzes selbst.

Meine Damen und Herren, diesen Aktionismus mit diesem Gesetzentwurf hätte sich die NPD-Fraktion also sparen sollen. Weil sie dazu nicht imstande war, helfen wir Ihnen dabei und beenden als demokratische Fraktionen heute das von der NPD vorgeschlagene Gesetzgebungsverfahren zügig mit einer klaren Ablehnung.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Danke schön, Frau Měšťan.

Es hat jetzt noch einmal das Wort für die Fraktion der NPD der Fraktionsvorsitzende Herr Pastörs. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das war zu erwarten: kurz, knapp, inhaltslos

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Nee, nee!)

und ideologisch motiviert.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Das war ein Vorwurf in Ihre Richtung. Den müssen Sie erst mal entkräften. – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Ich will Ihnen Folgendes mit nach Hause geben: Die NPD ist grundsätzlich ein Feind der EU, weil die EU das größte Gleichschaltungsinstrumentarium aufgebaut hat,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sie sprechen von Gleichschaltung? Sie sprechen von Gleichschaltung?)

was es je in Europa gegeben hat.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist doch lächerlich!)

Da gibt es von uns überhaupt gar nichts zu deuten, wir wollen diese EU nicht.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Gleichschaltung, das ist doch lächerlich. – Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)

Zweitens. Wenn die EU Bestimmungen oder Gesetze auf den Weg bringt, die wir zu exekutieren haben, wenn also die EU uns zwingt, etwas zu tun, was richtig ist, dann allerdings wird selbstverständlich,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ach so?!)

dann allerdings …

(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das nennt man normalerweise Opportunismus. – Zurufe von Barbara Borchardt, DIE LINKE, und Gabriele Měšťan, DIE LINKE)

Ja, wir sind ja nicht mit dem Klammerbeutel gepudert, meine Herrschaften.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

… wird selbstverständlich die NPD die Position einnehmen,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Oh!)

die das nationale Recht stärkt. Und das war hier gegeben und deswegen hier unser Antrag dazu. Das ist doch selbstverständlich.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Da, die rote Lampe. Klasse!)

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der NPD eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz des Bürgers bei der Verarbeitung seiner Daten auf der Drucksache 5/3665.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der NPD auf der Drucksache 5/3665. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/3665 bei Zustimmung durch die Fraktion der NPD und ansonsten Ablehnung durch die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP abgelehnt.

Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/3665 insgesamt abgelehnt.

Meine Damen und Herren, wir treten vereinbarungsgemäß in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 14.45 Uhr wieder eröffnet. Ich unterbreche die Sitzung bis 13.45 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen.

Unterbrechung: 12.43 Uhr

Wiederbeginn: 13.49 Uhr

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit, auf der Drucksache 5/3873.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit (LaStarG) (Erste Lesung) – Drucksache 5/3873 –

Das Wort zur Einbringung hat die Justizministerin des Landes Frau Kuder. Bitte schön, Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Errichtung eines neuen Landesamtes entspricht wohl nicht dem verbreiteten Trend zur staatlichen Verschlankung.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Darüber ist sich die Landesregierung bewusst. Trends dürfen aber kein Dogma sein, wenn es darum geht, die Sicherheit der Allgemeinheit zu steigern, wenn es darum geht, die Bevölkerung vor Wiederholungstätern zu schützen. Sie dürfen kein Dogma sein, wenn es um Schritte zur Optimierung der justiziellen Straffälligenarbeit geht. Das zentrale Ziel der Justiz und mein Ziel ist es, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten den bestmöglichen Schutz für die Bevölkerung zu erreichen. Von diesem Ziel ist das jetzige Gesetzesvorhaben bestimmt. Allerdings sage ich es schon jetzt: Bei aller Anstrengung, eine absolute Sicherheit wird es nicht geben können.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle zunächst erwähnen, welche Anstrengungen bereits im Bereich der Justiz vorgenommen wurden. Sie werden erkennen, dass es wichtig ist, diesen weiteren großen Schritt – die Errichtung des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit – zu gehen. In einem ers

ten Schritt haben wir bereits zum 1. Januar 2008 unser InStar-Konzept umgesetzt.

(Udo Pastörs, NPD: Aha, mit großem Erfolg.)

„InStar“ – unter diesem Stichwort werden Sie mittlerweile auch in Wikipedia fündig – steht für „Integrale Straffälligenarbeit“. Mit InStar haben wir die Bewährungshilfe mit dem Vollzug eng verzahnt und ihre Zusammenarbeit standardisiert. Vereinfacht gesagt stellen wir mit InStar sicher, dass zum einen dem Vollzug wichtige Informationen aus der vorangegangenen Bewährungszeit übermittelt werden. Zum anderen stellen wir mit InStar sicher, dass der für den Haftentlassenen zuständige Bewährungshelfer noch während der Haftzeit die Informationen aus dem Vollzug erhält, die er später für eine zielführende Arbeit mit dem Haftentlassenen benötigt. Das Konzept findet in der Fachwelt nicht nur bundesweit, sondern auch über die Grenzen Deutschlands hinaus große Beachtung.

(Udo Pastörs, NPD: Das sagt aber nichts zur Qualität aus.)

Die bisherigen Erfahrungen mit der Umsetzung von InStar zeigen, dass für eine erfolgreiche Arbeit mit Straffälligen zwei Faktoren von besonderer Bedeutung sind:

Erstens. Es darf zwischen den beteiligten staatlichen Organisationen und Personen zu keinen Informations- oder Reibungsverlusten kommen.

Zweitens. Den Betroffenen muss bewusst werden, dass es sich bei der staatlichen Straffälligenarbeit um ein abgestimmtes und geschlossenes System handelt, das ihnen einerseits Betreuung und Unterstützung bietet, andererseits aber auch spürbare Kontrollfunktionen wahrnimmt.

Als nächsten Schritt der Optimierung haben wir zum 1. April 2010 das gemeinsam mit dem Innenministerium des Landes erarbeitete Konzept FoKuS eingeführt. FoKuS stellt eine notwendige Ergänzung zu InStar dar. Im Interesse der Sicherheit der Allgemeinheit wird in FoKuS neben der Betreuung der Haftentlassenen vor allem die Kontrolle in den Vordergrund gerückt. Deshalb steht „FoKuS“ für „Für optimierte Kontrolle und Sicherheit“.