7. Welche Parameter wurden in der Abwägung von Schaden (Vernichtung eines Ökosystems) und Nutzen der Kompensationsmaßnahme berücksichtigt und wie wurden parallel zu den faunistischen Untersuchungen im Peenestrom auch entsprechende Untersuchungen zur Fauna, hier für die Leitarten Libellen, Heuschrecken, Wanzen, Käfer, Amphibien, Reptilien und Vögel, durchgeführt?
Die genannte Maßnahme ist, wie Sie ja wissen, Gegenstand eines Planfeststellungsbeschlusses. Denn es geht darum, praktisch die Zufahrt des nördlichen Peenestroms an die geänderten Anforderungen aus dem Infrastrukturmaßnahmenprogramm für die Hafenentwicklung, aber auch für den Werftbetrieb in Stralsund zu sichern. Das ist nicht die Aufgabe des Landes, sondern das Schifffahrtsamt oder die Schifffahrtsdirektion Nord hat diesen Antrag gestellt. Ich glaube, das muss man vorwegstellen.
Zum ersten Teil der Frage, welche Parameter wurden bei der Abwägung von Schäden, die durch den Eingriff entstehen im Rahmen der Kompensationsmaßnahmen berücksichtigt: Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erfolgte eine intensive Abwägung der verschiedenen Parameter. Die Ergebnisse dieser Abwägung sind ja im Übrigen im Internet zugänglich. Der Planfeststellungsbeschluss, und hier gibt es bereits den Beschluss, umfasst 250 Seiten.
Ich glaube schon, dass man das sagen kann, dass es einen sehr objektiven Betrachtungszeitraum im Zusammenhang mit dieser Investitionsmaßnahme gegeben hat. Insofern, glaube ich, haben Sie Verständnis dafür, dass ich jetzt nicht einzelne Passagen aus dem Planfeststellungsbeschluss herausziehe, sondern dass Sie, wenn Sie konkrete Fragen dazu haben sollten, sehr gerne durch unser Haus weiter darüber informiert werden können.
Zum zweiten Teil der Frage, die Sie aufgeworfen haben, nämlich die Frage der faunistischen Untersuchungen,
kann ich Folgendes sagen: Selbstverständlich sind im Rahmen einer Planfeststellung und damit durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung die Flora, Fauna und die Habitate sehr genau untersucht worden. Das hat natürlich auch im Peenestrom stattgefunden und es hat eine Bewertung der naturräumlichen Ausstattung im Vergleich zu der Ausgleichsmaßnahme in dieser Frage der Kompensation des Polders Werre gegeben. Und im Sinne der ökologischen Erfolgskontrolle, um wirklich nachweisen zu können, dass auch dieser Ausgleich erfolgt ist, gibt es selbstverständlich die Überwachung, sobald die Maßnahme dann umgesetzt wird.
Dann habe ich noch eine ganz konkrete Nachfrage: Laut Ihrem Kenntnisstand sind welche Arten der entsprechenden Roten Liste im Bereich des Polders aufgetreten?
Da sind eine ganze Reihe auf der Roten Liste. Sie haben ja einige davon zitiert. Es geht hier insbesondere darum, weil es ein Eingriff in den Peenestrom ist, Fauna – Arten, die gerade am Standort des Peenestroms auf der Roten Liste sind – auszugleichen. Dies ist, und so habe ich es hier auch angedeutet, konkret untersucht worden. Wir gehen davon aus, dass die Ausgleichsmaßnahme dann in der Werre erfolgreich sein wird. Es wird diese Nachkontrollen dazu geben.
(Die Abgeordnete Sigrun Reese spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Heinz Müller, SPD, und Dr. Fritz Tack, DIE LINKE: Mikro! Mikro!)
Es geht darum, ob diese einzelnen Arten, die quasi auszugleichen sind, in dem Planfeststellungsbeschluss aufgeführt sind. Die sind dort aufgeführt, das können Sie gerne nachschauen.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD, die Frage 8 zu stellen.
8. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung der Lehrerknappheit und dem damit zusammenhängenden Stundenausfall an vielen Schulen im Land, beispielsweise in Nordwestmecklenburg, begegnen und somit verhindern, dass zum Beispiel die Schüler der Abgangsklassen den Lehrstoff nicht ausreichend vermittelt bekommen?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ziel aller Maßnahmen des Bildungsministeriums ist es immer, den Unterrichtsausfall möglichst gering zu halten.
Mit dem Schuljahr 2010/2011 sind die Lehrkräfte an Grundschulen unter anderem wieder vollbeschäftigt. Im Rahmen der verfügbaren Lehrkräfte werden alle Anstrengungen unternommen, die Vertretung von Unterricht abzusichern.
Darüber hinaus wird die Anzahl der Referendare von 340 im Jahr 2010 auf 493 im Jahr 2011 erhöht. Referendare werden auch im Rahmen der Absicherung der Unterrichtsversorgung für den Vertretungsunterricht eingeteilt. Durch die signifikante Erhöhung der Referendarstellen wird eine noch bessere Absicherung von Vertretungsunterricht erreicht und darüber hinaus gibt es zukünftig unter anderem auch das Junglehrerprogramm der Landesregierung. Hinzu kommt, dass jährlich konstant 7 Millionen Euro für den Vertretungsunterricht bei sinkenden Schülerzahlen zur Verfügung gestellt werden.
Eine Zusatzfrage: Herr Minister, wie kam es denn dazu, dass an einer Schule in Nordwestmecklenburg sieben Lehrer für acht Klassen zuständig waren?
Eine weitere Zusatzfrage: Wie bewerten Sie denn die Befürchtung von Eltern in Rehna, die sich über massive Stundenausfälle an der dortigen Schule für die Abgangsklassen beschweren?
Also, Herr Abgeordneter, ich darf Ihnen versichern, dass diese Eltern, aber auch andere Eltern im Land regelmäßig mit uns im Kontakt sind und wir genau diesen Fällen nachgehen.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Verkehr, Bau und Landesentwicklung. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Reese, Fraktion der FDP, die Frage 9 zu stellen.
9. Welche Erfordernisse berechtigen zur Nutzung ländlicher Wege, die durch die Verkehrszeichen VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) beziehungsweise 262 (tatsächliches Ge- wicht) in Verbindung mit den Zusatzzeichen ZZ 1026-36 (Landwirtschaftlicher Verkehr frei) und ZZ 1026-38 (Land- und forstwirtschaftli- cher Verkehr frei) gekennzeichnet sind?
Liebe Kollegin Reese, das sind zum einen sogenannte allgemeine Erfordernisse. Beispiele dafür sind Sonderrechte für Fahrzeuge der Rettungsdienste, aber auch der Polizei, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, der Streitkräfte, aber auch der zuständigen Land- und Forstbehörden. Besondere Rechtfertigungsgründe in besonderen Lagen gelten auch, wie beispielsweise der Einsatz eines Arztes oder auch einer Hebamme. Zum anderen können natürlich land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge diesen Weg nutzen.
Ich kann Ihnen anbieten, wenn es im Detail Abgrenzungsfragen gibt – beispielsweise ob Landwirtschaft auch die Fischwirtschaft einschließt, die Forst zum Beispiel auch die Jagd oder die Landwirtschaft die Bienenzucht oder andere Lagen –, muss das in jedem Einzelfall geprüft und besprochen werden. Wie gesagt, ich biete Ihnen an – wie es auch andere Abgeordnete Ihrer Fraktion immer wieder gerne nutzen und wir da auch immer sehr kooperationsbereit sind –, wenden Sie sich an meine Mitarbeiter im Haus, die können Ihnen das dann im Detail auch noch mal deutlicher schildern.
Ich habe noch eine ganz konkrete Nachfrage: Bei land- und forstwirtschaftlichem Verkehr gilt das nur für land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, die ihre Flächen an den angrenzenden Wegen haben, oder auch für andere?
Das müsste ich im Konkreten dann noch mal prüfen lassen, würde Ihnen das auch sofort zukommen lassen. Hintergrund ist dabei, es gibt keine allumfassende Definition des land- und forstwirtschaftlichen Verkehrs. Dies ist im Grunde genommen das rechtliche Problem.
Es gibt eine Grundlage, und zwar eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln, datiert allerdings vom Januar 1970. In dieser Entscheidung, und das ist bis heute nicht revidiert worden, geht man davon aus, dass die Begriffe „Landwirtschaft“ und „Forstwirtschaft“ hinreichend selbsterklärend sind. Das ist die juristische Begründung. Und deswegen will ich diese konkrete Nachfrage dann noch mal prüfen lassen und Ihnen eine Antwort zukommen lassen.
10. Welche Gespräche fanden mit welchem Ergebnis seit dem 14.06.2010 zwischen dem Landkreis Uecker-Randow und der Landesregierung zum Thema Schwerlastverkehr auf der B 104 statt?
Herr Abgeordneter, mein Haus stand und steht mit dem Landkreis Uecker-Randow im ständigen Kontakt. Zuletzt wurde auf der Dienstberatung am 10.11., also vor gut einer Woche, zu diesem Thema miteinander gesprochen. Dabei wurde die aktuelle Verkehrssituation auf der B 104 beraten. Ergebnis des Gespräches war unter anderem, dass die Voraussetzungen für eine Tonnagebegrenzung auf der B 104 nicht erfüllt seien. Wir werden da jedenfalls noch mal nachhaken.
Nachfrage: Am 29.11. lädt der Landkreis Neustrelitz zu einem, ich sage mal, Krisentreffen B 104 ein. Werden Sie an diesem Treffen teilnehmen und wird dieses Treffen öffentlich sein?
Also mein Haus wird auf jeden Fall teilnehmen. Ob der Charakter einer öffentlichen Veranstaltung gegeben ist, kann ich Ihnen jetzt ad hoc nicht sagen.
Ob mein Haus teilnimmt, das ist sicher. Ob ich persönlich daran teilnehmen kann, kann ich Ihnen heute nicht sagen.
11. Welche Gespräche fanden mit welchem Ergebnis seit dem 10.06.2010 zwischen der Landesregierung und dem Bund zum Thema Schwerlastverkehr auf der B 104 statt?
Hier gilt Gleiches. Auch mit dem Bund stehen wir im regelmäßigen Kontakt, denn es geht ja nicht nur um die B 104, sondern mehrere Stellen im Land sind hier negativ tangiert. Und zuletzt haben wir mit dem Bund auf Abteilungsleiterebene am 14. Oktober dieses Jahres gesprochen. Das Ergebnis dieser Besprechung ist, dass der Bund eine Entscheidung auf der Grundlage der laufenden Verkehrszählung 2010 in Aussicht gestellt hat, uns angekündigt hat und um Vorlage der Zahlen gebeten hat. Sobald diese Zahlen vorliegen, werden wir sie dem Bund übermitteln, um mit dem Bund dann weitere Maßnahmen zu besprechen.