(Toralf Schnur, FDP: Auch das hast du nicht verstanden.)
da kann ich nur fragen: Wann sollen die das beschließen, Herr Schnur?
(Toralf Schnur, FDP: Torsten, das habe ich dir jetzt schon fünfmal erklärt.)
Wenn ihnen die Zahl dann nicht angenehm ist? Sie haben sich konstituiert mit 31 und dann stellen sie fest,
(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)
aha, die FDP ist erstaunlicherweise dann nicht
(Toralf Schnur, FDP: Torsten!)
(Toralf Schnur, FDP: Torsten!)
dann stellen sie Anträge an die anderen Fraktionen, um auf eine Erhöhung zu kommen, dass dann anschließend sie noch ins Parlament, in die Stadtvertretung hineinrutschen.
(Toralf Schnur, FDP: Torsten, du hast mich doch schon fünfmal gefragt und hast es nicht verstanden, nicht einmal.)
Also Sie müssen das schon mal solide niederschreiben,
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)
damit wir uns dann auch inhaltlich erfolgreich mit der Sache hier auseinandersetzen können.
(Toralf Schnur, FDP: Oh, oh, oh! – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)
Also, Herr Schnur, ich muss nur sagen: Enttäuschend, enttäuschend!
(Zuruf von Toralf Schnur, FDP)
Und was Sie dann hier abziehen an praktischen Beispielen auch noch betreffend der Bürgerschaft Rostock, also ich kann Ihnen das jetzt hier auch nicht noch mal ersparen,
(Toralf Schnur, FDP: Na los!)
weil das ist gängige Praxis, dass hier im Paragrafen, in diesem Fall ist es 61, ganz konkret steht: „Wahlgebiete mit einer Einwohnerzahl von bis zu 25.000 können in mehrere Wahlbereiche eingeteilt werden.“ Punkt.
(Toralf Schnur, FDP: Ja.)
Klare Aussage, verständlich für jeden Anwesenden hier im Saal.
(Toralf Schnur, FDP: Na, bei dir ist es ein bisschen schwer, aber sonst …)
Das heißt also, Städte wie Neustrelitz und Waren können sehr wohl, weil sie unter 25.000 Einwohner haben, sich dann
(Toralf Schnur, FDP: In mehr Wahlbereiche.)
in mehrere Wahlbereiche oder ihr Wahlgebiet in mehrere Wahlbereiche aufteilen.
(Toralf Schnur, FDP: Ja.)
Ich weiß nicht, was dagegenspricht.
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Gar nichts.)
Eine Stadt wie Güstrow mit 30.000 Einwohnern, die werden dann im nächsten Satz geregelt: „Alle übrigen Wahlgebiete sind in mehrere Wahlbereiche einzuteilen.“ Punkt.
(Toralf Schnur, FDP: Ja.)
Besser kann man das aus meiner Sicht nicht klären.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)
Und wenn Sie dann in Absatz 3 die Untersetzung lesen, Herr Schnur: „Über Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche entscheidet die Vertretung“ –
(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Richtig.)
die Vertretung ist in diesem Fall ganz konkret die Bürgerschaft Rostock,
(Zuruf von Toralf Schnur, FDP)
und wenn die Bürgerschaft Rostock feststellt, dass sie über 25.000 Einwohner haben, und das werden sie getan haben,
(Zuruf von Toralf Schnur, FDP)
dann kommen sie zu dem Schluss,
(Toralf Schnur, FDP: Torsten, wann entscheiden die dann?)
dass sie als Bürgerschaft dann mehrere Wahlbereiche beschließen.
(Toralf Schnur, FDP: Torsten, wann entscheiden die dann?)
Und wenn dann das Wahlgesetz auch noch sagt:
(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Das haben sie bisher auch immer gemacht.)
„Bei ihrer Bildung sind die örtlichen Verhältnisse sowie die historischen Gegebenheiten zu berücksichtigen“,
(Dr. Ulrich Born, CDU: Das war hervorragend.)
dann spreche ich der kommunalen Selbstverwaltung und der Bürgerschaft Rostock die Kompetenz zu,
(Dr. Armin Jäger, CDU: Genau. – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)
selbst zu entscheiden, ob sie einen Wahlbereich von 10.000 Einwohnern, von 20.000 oder von X wählen.