Nun verkünden Sie, dass Sie den Titel „Diplomingenieur“ gerettet haben, und wundern sich, dass dies missverstanden wird.
Lieber Herr Specht und lieber Herr Brodkorb, das Ganze ist ein Nebenschauplatz der Hochschulgesetzesnovelle, den Sie als prominente Änderung verkaufen wollten. Sie rennen den Themen hinterher und wundern sich dann,
wenn Sie missverstanden werden. Ob Diplom oder Master, die Hochschulen werden nicht nach dem Wohlklang ihrer Titel gemessen oder an vergangenen Mythen, sie werden an der Qualität von Lehre und Forschung beziehungsweise an einem Profil, das sie im Wettbewerb mit nationalen und internationalen Hochschulen schärfen müssen, gemessen.
Wir fordern Sie auf, die Verunsicherung um das Titelwirrwarr zu beenden, indem Sie unserem Änderungsantrag für eine Äquivalenzbescheinigung des Diploms zum Masterabschluss zustimmen!
Meine Damen und Herren, wir hoffen, dass dies nicht alles war, was von der ganzen Landeshochschulgesetznovellierungsdebatte übrig bleibt, denn das wäre ein trauriges Ergebnis, welches Sie zu verantworten haben.
Schauen Sie noch einmal auf den Anfang dieses Prozesses: Schon vor zwei Jahren wurde die Novelle zum Landeshochschulgesetz angekündigt. Lange hat es gedauert, bis Bildungsminister Tesch den Entwurf vorgelegt hat. Die Erwartungen waren daher sehr hoch, aber in vielen Bereichen wurde unsere Erwartung leider enttäuscht.
Die von uns erwartete Modernisierung des Hochschulgesetzes wurde nur halbherzig vorgenommen. Es fehlt insgesamt der Mut, den Hochschulen mehr Verantwortung und damit Gestaltungsspielraum zu geben. Der vorliegende Gesetzentwurf …
Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein komplexes Regelwerk. Es handelt sich dabei nicht um einzelne Änderungen des Landeshochschulgesetzes,
(Harry Glawe, CDU: Das war der Hinweis vom Präsidenten zum Präsidenten. – Vincent Kokert, CDU: Es spricht hier die Sachkompetenz.)
sondern auch um die Errichtung der Teilkörperschaft Universitätsmedizin in Greifswald und nun auch einbezogen
die Übertragung dieses Integrationsmodells auf die Universitätsmedizin in Rostock. Die Umstrukturierungen im Bereich Hochschule und Universitätskliniken sind so komplex, dass ich an dieser Stelle kaum Zeit haben werde, im Detail darauf einzugehen.
Es bleibt nur zu hoffen, dass das neue Integrationsmodell, welches wir vom Ansatz her richtig finden und unterstützen, auch von allen Beteiligten zum Erfolg geführt werden kann.
Doch nun zum Verhältnis Landesregierung und Hochschulen im Gesetzentwurf: Für mich ist nach wie vor die Hochschulautonomie ein wichtiges Thema. Der Gesetzentwurf bietet hier wenig Neues. Die Hochschulen bleiben weiterhin am straffen Zügel des Ministeriums.
Erinnern wir uns an die seltsam aufgeregte Debatte zu unserem Antrag „Erweiterte Hochschulautonomie für die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern“.
Wir haben damals nichts anderes gemacht, als die Landesregierung an ihren Koalitionsvertrag zu erinnern. Da steht unter Punkt 185, ich zitiere: „Zur Weiterentwicklung der Hochschulautonomie erhält eine Fachhochschule des Landes schrittweise eine erweiterte Hochschulautonomie zugesprochen. Als Basis gelten der laufende Modellversuch an der Hochschule Wismar und das TUDarmstadt-Gesetz“, und so weiter.
Wir haben seinerzeit Rahmenbedingungen vorgeschlagen, die mehr oder weniger das beschreiben, was den Autonomiecharakter des sogenannten TU-DarmstadtModells ausmacht. Die Aufregung war damals groß. Der Minister drohte gar, dass man aufpassen müsse, was man in die Welt setze, was die Hochschulen selbst besser wüssten.
zu widersprüchlich sind hier die Signale aus dem Ministerium. Um etwas über einen möglichen Modellversuch zu erfahren oder welche Hochschulen nun mit welchen Kompetenzen versehen werden sollten, erfuhr man aus der damaligen Debatte nicht. Obwohl es damals ein erfolgreich evaluiertes Hochschulmodell in Wismar gab, fängt man jetzt praktisch wieder von vorne an und schreibt einen Wettbewerb für mehr Hochschulautonomie aus. Doch der Rahmen, in dem der Wettbewerb stattfinden soll, ist denkbar klein.
Wir haben daher im Rahmen der Gesetzesnovelle im Paragrafen 10 eine Erweiterung der Erprobungsklausel vorgeschlagen. Hier sollen alle Hochschulen im Land in die Lage versetzt werden, Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten bis zu einem Finanzvolumen von 10 Millionen Euro selbst zu verwalten. Professor Methling hat einen ähnlichen Vorschlag gemacht, den wir unterstützen.
Unsere Vorschläge gehen über die erweiterten Bauherreneigenschaften hinaus. Wir fordern auch größere Flexibilität in Personal- und Finanzangelegenheiten. Und damit dies in einem sinnvollen Rahmen umgesetzt werden kann, sollte den Hochschulen die Möglichkeit gegeben werden, den Status einer Stiftungshochschule zu erlangen.
Andere Bundesländer, meine Damen und Herren, wie zum Beispiel Niedersachsen, zeigen, wie dies erfolgreich umgesetzt werden kann.
Die nächste verpasste Chance und ein Bruch des Koalitionsversprechens ist eine Verbesserung der Hochschulfinanzierung. Im Koalitionsvertrag steht unter Punkt 184 – ich zitiere –: „Eine Verbesserung der Finanzausstattung der Hochschulen soll durch die Erschließung zusätzlicher Finanzierungsmittel geschaffen werden.“ Zitatende. Bisher gibt es nur eine neue Gebührenordnung, bei der sich die Landesregierung dem Verdacht aussetzt, über die Hintertür Studiengebühren ohne Leistungsverbesserung einzuführen.
einen Teil der Einnahmen durch Ummeldung des Einwohnersitzes der Studierenden an die Hochschulen weiterzugeben.
Hier ist sowohl die Umsetzung als auch der Zusammenhang zwischen Hochschulsteuerung und Hochschulfinanzierung fragwürdig.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Michael Roolf, FDP: Oh, sehr schön! – Zuruf von André Specht, CDU)