Protokoll der Sitzung vom 15.12.2010

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Gute Qualität.)

Jährlich finden etwa 400.000 vollstationäre Behandlungen in Mecklenburg-Vorpommern statt, aber eines – das Wesentliche – fehlt im Gesetz: Wo findet sich eigentlich im Gesetz das Personal wieder? Wo sind in diesem Gesetz zum Beispiel die Personalstandards geregelt, so, wie es Ihre Kollegen in Hessen und in Bayern von der SPD fordern? Da finden nämlich zurzeit auch Verhandlungen bezüglich des Landeskrankenhausgesetzes statt. Und da macht die SPD die Klappe auf, es müsste unbedingt mehr fürs Personal da rein. Und das fehlt in diesem Landesgesetz gänzlich.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Dafür gibt es spezielle Verhandlungen. Das wissen Sie genau.)

Ist dem Land hier das Personal nicht wichtig genug?

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Doch, natürlich.)

Ich habe eher den Eindruck,

(Udo Pastörs, NPD: Wer hat uns verraten? Sozialdemokraten!)

Sie verschweigen wieder die absolut katastrophalen Folgen Ihrer Politik.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Dummbatz!)

Sie sind ein Blöker!

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja.)

Und Sie sind ein Dummblöker!

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Bitte, was? Haben Sie das gehört, Herr Präsident? – Udo Pastörs, NPD: Was wahr ist, ist immer wahr.)

Herr Abgeordneter Köster, ich erteile Ihnen für diese Beleidigung einen Ordnungsruf.

Aber er darf Dummbatz sagen, Herr Präsident?

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Habe ich gar nicht gesagt.)

Herr Abgeordneter Köster, Sie wissen genau, dass Sie meine Hinweise und Ordnungsrufe nicht zu kommentieren haben.

(Irene Müller, DIE LINKE: Nicht rausschmeißen, er will nur zur Weihnachtsfeier!)

Ich erteile Ihnen einen zweiten Ordnungsruf und mache Sie darauf aufmerksam,

(Udo Pastörs, NPD: Gut für die Statistik.)

dass ich Ihnen bei einem dritten Ordnungsruf das Rederecht entziehe.

Warum werden also in diesem Gesetzentwurf keine Festlegungen zum Arbeitsschutz getroffen? Hier lässt die SPD in Form ihrer Ministerin absolut das Personal außer Acht.

Und auch die Ausführungen zu den Hygienevorschriften sind gemessen an dem, was bundesweit von entsprechenden Verbänden gefordert wird, viel zu dürftig.

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Warum wird zum Beispiel nicht mal daran gedacht, hauptamtliche Hygieneärzte bei den Kliniken anzustellen? Es infizieren sich nämlich jährlich in der Bundesrepublik Deutschland 500.000 Menschen durch mangelnde Hygiene in den Krankenhäusern.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Gucken Sie sich mal die Programme an, die da laufen! Gucken Sie sich das doch mal an!)

Wo sind da die Taten der Landesregierung?

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sie haben doch gar keine Ahnung. Sie haben gar keine Ahnung.)

Das, was im Gesetzentwurf steht – in Paragraf 30, wenn ich mich recht erinnere –, sind nur kühne Vorhaben, wo nicht viel drinsteht,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja, ja.)

weil die Regierung nicht viel macht.

Und Dummbätze, Herr Doktor, haben wir im Landtag genug.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Aha!)

Sie sollten eher abtreten!

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Haben Sie das gehört, was er wieder zu mir gesagt hat? Er hat schon wieder Dummbatz zu mir gesagt!)

Herr Abgeordneter Dr. Nieszery, auch Ihnen muss ich …

(allgemeine Unruhe – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Er hat, der hat zu mir Dummbatz gesagt! Ja, hat er eben gesagt. – Udo Pastörs, NPD: So kann man es drehen.)

Meine Damen und Herren, ich lasse das noch einmal überprüfen. Ich werde das hier noch mal überprüfen lassen über das Protokoll.

Ich erteile jetzt das Wort dem Abgeordneten Herrn Rühs von der Fraktion der CDU.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute den Gesetzentwurf der Landesregierung eines neuen Landeskrankenhausgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern in Erster Lesung auf der Tagesordnung. Es handelt sich um ein komplett überarbeitetes, vollkommen neu geschriebenes Gesetz. Es wurde notwendig, da sich durch den Wegfall des Bundesgesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe Ausbau und Neubau von Hochschulen zum 01.01.2007 rechtliche Folgeänderungen im Bereich der Krankenhausfinanzierung für die Länder ergaben, die mit Blick auf die notwendige Rechtsklarheit auch für Mecklenburg-Vorpommern gesetzgeberischen Handlungsbedarf nach sich zogen.

Im alten Landeskrankenhausgesetz Mecklenburg-Vorpommern fehlen zudem Definitionen und Abgrenzungen, insbesondere zu den Begriffen Krankenhausträger, -betreiber, -betriebsstätten. Bisher ist die Krankenhausplanung außerdem eine reine Detailplanung gewesen. Diese abteilungsbezogene Betten- und Schwerpunktplanung hat sich jedoch fachlich überlebt, da sie in unnötiger bürokratischer Weise die flexible Nutzung der Krankenhausinfrastruktur erschwert.

Des Weiteren haben die an der Krankenhausplanung Beteiligten einer Verlängerung des Vierten Krankenhausplanes bis zum 31.12.2010 nur unter der Bedingung zugestimmt, dass die gesetzlichen Grundlagen zeitnah überarbeitet werden. Die Große Koalition hat daher das Landeskrankenhausgesetz für unser Land umfassend novelliert und grundlegend überarbeitet. In Übereinstimmung mit neueren Krankenhausgesetzen anderer Länder, insbesondere Nordrhein-Westfalen und BadenWürttemberg, haben wir daher nicht nur punktuelle Änderungen vorgenommen, sondern das Gesetz insgesamt lesbarer, strukturierter und an die neueste Rechtsprechung angepasst verfasst.

Das hat im Übrigen nichts mit der Zahl der Krankenhäuser in einem Bundesland zu tun, Frau Dr. Linke.

Die Pauschalförderung wurde generell in eine geeignete rechtliche Nachfolgeform gefasst. Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren, sollen zukünftig im Rahmen der Ermächtigung nach Paragraf 15 Absatz 4 des neuen Landeskrankenhausgesetzes das rechnerische Verfahren sowie der Zuschlag für Ausbildungsplätze einmalig durch Rechtsverordnung geregelt werden. Die Bemessungsgrundlagen und die Jahrespauschalen sollen durch Erlass im Amtsblatt des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlich werden. Dieses Verfahren ist seitens der Verwaltung schnell umsetzbar und für die Krankenhausträger transparent und berechenbar.

Mit dem neuen Landeskrankenhausgesetz wird nunmehr erstmalig die Förderung der Universitätsklinika im Rahmen der Pauschalförderung ausdrücklich in den Gesetzentwurf aufgenommen. Hierdurch erhält die Förderung der Universitätsklinika entsprechende Rechtssicherheit.

Ausgehend vom Gesamthaushaltsansatz wurde der Anteil der Universitätsklinika aus dem Jahr 2006 in Höhe der damals noch definierten Versorgungsbetten fortgeschrieben und zu der Gesamtbettenzahl in der Entwicklung bis 2009 ins Verhältnis gesetzt. Hieraus ergibt sich ein Prozentsatz am jeweiligen Haushaltsansatz in Höhe von 3,4984. Bei der Einzelförderung wurden insbesondere die Regelungen zur Festbetragsfinanzierung genauer gefasst und dadurch eine Rechtssicherheit geschaffen, die bisher fehlte.

Zudem wurde die Verwendungsnachweisprüfung entsprechend neu geregelt. Sie sieht neben einer baufachlichen Plausibilitätsprüfung zukünftig die Einbeziehung von Wirtschaftsprüfertestaten zur verwaltungsseitigen Vereinfachung und Beschleunigung der Prüfung vor. Auch dies wird die Arbeit in der Landesverwaltung und den Krankenhäusern erheblich erleichtern und vereinfachen sowie zu einer deutlichen, von allen Beteiligten gewünschten Verfahrensbeschleunigung führen.

Klargestellt wurde ferner, dass Fördermittel im Falle eines Trägerwechsels durch den Eintritt des neuen Trägers in die Rechte und Pflichten entsprechend der Zielsetzung des Gesetzes, die flächendeckende Krankenhausversorgung langfristig sicherzustellen, in konsequenter Fortschreibung beim Rechtsnachfolger bleiben.

Außerdem werden die Rechte der Patienten mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gestärkt. Es werden Patientenbeschwerdestellen in jedem Krankenhaus als organisatorisch konkret benannte Stellen definiert, die mit allgemein anerkannten Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge und des Patientenschutzes sowie der Selbsthilfe eng zusammenarbeiten sollen. Sie sind sowohl für die Krankenhäuser als auch für ihre Kunden beziehungsweise Patienten ein wichtiger Teil der Qualitätssicherung beziehungsweise internen Qualitätskontrolle.

Die Bedürfnisse kranker Kinder und Jugendlicher, geriatrischer Patienten sowie die Belange von Menschen mit Behinderungen finden besonderes Augenmerk. So sind zum Beispiel zukünftig Begleitpersonen auf Wunsch der Patienten so weit wie möglich in das Krankenhaus aufzunehmen. Zudem sind Frauen, die entbunden haben, auf Angebote der Wochenpflege und Beratungsangebote, insbesondere Familienhebammen, stets hinzuweisen. Außerdem erfährt das Kindeswohl eine Stärkung durch die Verpflichtung zur Information des Jugendamtes bei erkennbarem Hilfebedarf.

Allgemeines Ziel des Ihnen vorliegenden kostenneutralen Gesetzentwurfes der Regierungskoalition bleibt die Schaffung und Gewährleistung einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Krankenhausversorgung der Bevölkerung unseres Landes.