Allgemeines Ziel des Ihnen vorliegenden kostenneutralen Gesetzentwurfes der Regierungskoalition bleibt die Schaffung und Gewährleistung einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Krankenhausversorgung der Bevölkerung unseres Landes.
Ich kann zusammenfassend daher feststellen: Der vorliegende Gesetzentwurf befindet sich in Übereinstimmung mit den neueren Krankenhausgesetzen anderer Länder und wird durch eine neue Strukturierung der Vorschriften lesbarer. Darüber hinaus ist das Gesetz an die neueste höchstrichterliche Rechtsprechung, insbesondere in Bezug auf krankenhausplanerische Entscheidungen konkurrierender Krankenhäuser, angepasst.
Krankenhausplanung wird zukünftig als Rahmenplanung definiert. Das heißt, die Festlegung der Gesamtkapazität und die Art und Fachrichtung der vorzuhaltenden Abteilungen je Standort als lediglich minimale Festlegungen gestatten die flexible Nutzung der Krankenhausinfrastruktur. Dies befreit die Krankenhausträger bei einer sich ändernden Inanspruchnahme der vorgehaltenen Fachabteilungen, jedoch unveränderter Gesamtkapazität, von der Notwendigkeit der Beantragung einer Änderung des jeweiligen Feststellungsbescheides über die Aufnahme in den Krankenhausplan – aus meiner Sicht ein wichtiger Schritt für weniger Bürokratie in der Verwaltung des Landes und in den Krankenhäusern von Mecklenburg-Vorpommern. Zugleich kann darüber hinaus aber eine bedarfsgerechte Planung durch kleinteilige Festlegungen erfolgen.
Sie sehen: ein guter, in sich schlüssiger, wohldurchdachter Gesetzentwurf der Koalition mit zahlreichen innovativen Handlungs- und Gestaltungsansätzen sowie neuen Regelungsinhalten.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Oi, oi, oi! – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr richtig. Sehr richtig. – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Herr Rühs, da haben Sie sich ja selber übertroffen.)
Sehr geehrte Frau Dr. Linke, Krankenhäuser sind auch heute Wirtschaftsunternehmen. Und im Übrigen möchte ich eines erwähnen: Die meisten Privatisierungen im Land sind unter Sozialministerinnen der LINKEN erfolgt,
und zwar insbesondere die großen Häuser. Das war unter der Ministerschaft von Frau Dr. Bunge und Ihnen.
Im Übrigen bitte ich um Überweisung des Gesetzentwurfes in die zuständigen Ausschüsse. – Danke schön.
Herr Abgeordneter Dr. Nieszery, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf für die Beleidigung von Herrn Abgeordneten Köster.
Um das Wort hat noch einmal gebeten die Sozial- und Gesundheitsministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Frau Schwesig. Frau Schwesig, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Abgeordnete der Linkspartei!
Ich beeile mich. Deswegen bin ich auch schon vorgerannt, Herr Präsident. Ich wurde zur Schnelligkeit ermahnt.
Sehr geehrte Abgeordnete der Linkspartei, ich muss sagen, dass ich wirklich enttäuscht bin. Sie haben sich bei diesem Tagesordnungspunkt und auch schon bei dem davor, finde ich, eher rückwärtsgewandt gezeigt. CDU, SPD, FDP war es möglich, bei der Frage nach der Betreuung Langzeitarbeitsloser aus einer Hand Parteigrenzen zu überwinden und eine Sache auf den Weg zu bringen, und Sie hatten keine Alternative. Und jetzt muss ich erleben, dass Sie fragen, warum ein Gesetz, was die Krankenhauslandschaft in unserem Flächenland, wo sich in den letzten 17 Jahren so viel geändert hat, ja gestaltet, warum ein Gesetz, was 17 Jahre alt ist, überhaupt neu geregelt werden muss. Ich meine, dass es vielleicht wehtut, dass das eigene Gesetz auch noch mal auf neue Beine gestellt wird, verstehe ich irgendwo,
Und jetzt noch beim Landeskrankenhausgesetz mit der Agenda 2010 zu kommen, ist wirklich schlicht albern.
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und DIE LINKE – Harry Glawe, CDU: Das hat miteinander nichts zu tun.)
um aufzuhören mit den platten Parolen, dass Bürokratie im Interesse von sozial benachteiligten Menschen wäre und dass alles, was irgendwie mit Bürokratieabbau zu tun hätte, irgendwie unsozial wäre.
Und Sie haben hier zwei Fakten vorgetragen, die den Menschen vielleicht Angst machen und die nicht stimmen, und deswegen habe ich mich zu Wort gemeldet, weil es meine Verantwortung ist,
Sie behaupten, dass mit diesem Gesetz die Krankenhäuser zukünftig die Möglichkeit haben, ihre Kapazitäten eigenwillig zu reduzieren, weil Sie allen Krankenhäusern hier im Land unterstellen, das wären nur Wirtschaftsunternehmen und die würden gar nicht mehr auf die Menschen Rücksicht nehmen.
Das stimmt nicht so. Die Krankenhäuser hier, vor allem die Beschäftigten der Krankenhäuser, tun alles für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land, und das darf hier auch mal gesagt sein.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und FDP – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Trotz der Bedingungen. Trotz der Bedingungen.)
Und es ist so, dass zukünftig die Krankenhäuser die geplanten Bettenzahlen eigenständig, ich sage mal, flexibel gestalten können, aber es ist einbezogen in das Gesetz – und dann haben Sie das vielleicht noch nicht richtig gelesen –, dass sie nicht runtergehen dürfen. Die Behauptung, dass die Bettenzahlen eigenständig runtergehen dürfen, stimmt so nicht.
Ich mache Ihnen mal ein praktisches Beispiel, worum es geht. Und daran sehen Sie, dass wir gerade die benachteiligten Menschen im Blick haben in unserem Land.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Natürlich hat sie das gesagt. Haben Sie das nicht begriffen? – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)
Wenn jetzt die Bettenzahl aber gar nicht mehr in der Hautklinik ausgelastet ist, weil wir mit guter ambulanter medizinischer Versorgung dafür Sorge tragen, dass gar nicht mehr so viele Leute ins Krankenhaus müssen, aber viel mehr Patienten kommen mit Beschwerden in die Innere Medizin, weil die Menschen in unserem Land immer älter werden und die demografische Entwicklung hat sich doch seit 17 Jahren geändert – das darf doch auch nicht an Ihnen vorbeigegangen sein –, dann ist es doch ein Irrsinn, dass diese Krankenhäuser ein halbes Jahr durch alle Gremien durchlaufen müssen,