Protokoll der Sitzung vom 15.12.2010

und für die Kreistagswahlen diese großen Kreiswahlausschüsse,

(Irene Müller, DIE LINKE: Das ist immer so.)

wo wir es ja auch schon mal versucht haben, euch zu erklären, wie es zu funktionieren hätte. Aber auch damals hat es nicht funktioniert. Deswegen gebe ich das an der Stelle dann auch auf.

Aber lassen Sie uns mal zurückkommen zu den verpassten Chancen in unserem Wahlgesetz, denn auch hier sollten wir eines festhalten: Es ist ja so, Frau Měšťan, ich fand den Beitrag zu den zukünftigen Gemeindevertretungen und den von mir auch eingebrachten Vorstellungen, wie man so eine Gemeindevertretung gliedert und dass die Gemeindevertretungen die Chance haben, die Zahl der Vertreter selbstständig zu bestimmen, dass das mit der kommunalen Selbstverwaltung nicht vereinbar sei, also das fand ich alleine schon spannend. Weil wenn ich mir das vorstelle, kommunale Selbstverwaltung, man macht im eigenen Wirkungskreis, und jetzt heißt es dann von Ihnen, nein, das hat mit kommunaler Selbstverwaltung nichts zu tun, wenn wir der Gemeinde

sagen, ihr dürft selbstständig die Anzahl der Gemeindevertreter von einem Minimum auf eine bestimmte Höhe heraufsetzen, dann vergessen Sie eines: Es gibt ja auch Bundesländer, in denen haben Sie mal regiert, in denen ist in den Kommunalverfassungen eine ähnliche Regelung bereits enthalten. Da sagen andere Bundesländer: Ja, wir ermöglichen unseren Gemeinden, dass sie mehr Gemeindevertreter haben können, weil damit sind mehr Transparenz, mehr Bürgernähe und andere Dinge gewährleistet.

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Die Regeln in Mecklenburg-Vorpommern funktionieren sehr gut.)

Und da sagt mir DIE LINKE: Nein, das stimmt nicht. Nein, das ist keine kommunale Selbstverwaltung. Nein, das ist alles nicht wahr. Ich sage Ihnen nur, und das sind die Zahlen,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ich glaube, Sie reden irgendwie wirres Zeug.)

wenn wir uns anschauen, die FDP hat gefordert, beispielsweise für die Kreistage die Anzahl der Mandatsträger in den Kreistagen zu erhöhen, dann will ich Ihnen auch die Begründung sagen:

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: So wird man nie Koalitionspartner der CDU. – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Erstens, Sie haben einen Flächenkreis Mecklenburgische Seenplatte – den haben nicht wir beschlossen, den haben Sie beschlossen – mit 278.000 Einwohnern, Stand.

(Harry Glawe, CDU: Wir haben an Ihren Konsens gedacht, Herr Kollege.)

Wir sagen an der Stelle, dieser hat auch eine Fläche von 5.500 Quadratkilometern.

(Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Nach jetzigem Stand haben wir 47 Mitglieder im Kreistag Müritz, 47 Mitglieder im Kreistag Mecklenburg-Strelitz – ja, wir machen mal Mathematik für Anfänger jetzt –

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das brauchen wir nicht. Das brauchen Sie. – Zuruf von Heinz Müller, SPD)

und wir haben 47 Mitglieder im Kreistag Demmin. Pi mal Daumen 150.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Also Pi mal Daumen gibt’s nicht, nee, nee. Also, Herr Schnur!)

Dann machen wir 141, damit es dann besser wird.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Also es sind wirklich nur drei Zahlen, da kann man ein exaktes Ergebnis vorlegen.)

Also, Herr Nieszery, 47 mal 3 sind auch bei Ihnen 141, außer Sie können es besser.

(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Glocke der Vizepräsidentin)

So, jetzt nehmen wir an der Stelle unseren Gesetzentwurf. Der sagt, es sind 83. Ihr Gesetzentwurf, Herr Minister, sagt 77, Minimum. Wir sagen, wir können hochgehen, und zwar – ich habe mir das vorhin gerade noch einmal

angeguckt, einen Moment, Kopfrechnen ist an der Stelle nun doch ein bisschen schwierig –

(Torsten Renz, CDU: Ja, das habe ich mir gedacht.)

bis zu etwa 117.

(Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)

So, das heißt, der Status quo, den wir heute haben mit 141, bleibt auch mit dem von uns vorgeschlagenen Modell nicht erreicht. Das heißt, selbst unsere Kreistagsmitglieder erreichen in der Anzahl noch nicht die ProKopf-Repräsentation – Herr Dr. Born, ich habe immer von der Repräsentationsquote pro Kopf gesprochen –,

(Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)

erreichen auch nach unserem Modell leider nicht die Repräsentation der Bürger pro Kopf.

Aber – und das unterscheidet unser Modell von dem Ihrigen – wir sind demokratiefest mit unserem Modell. Wir eröffnen die Möglichkeit, dass zum Beispiel sogenannte Schwellengemeinden, ich bezeichne sie mal so, die von einem Bereich, indem ich zum Beispiel von der Schwelle von 20.000 oder weniger Einwohnern oder 30.000, Güstrow ist ja jetzt so ein Beispiel, die dann abrutschen würden – nach Ihrem Modell, nicht nach unserem – von derzeit 37 Gemeindevertretern auf dann 29, und da sagen wir, wir eröffnen der Gemeindevertretung die Möglichkeit, auch weiterhin mit 37 Gemeindevertretern ihre Gemeindevertretung aufrechtzuerhalten.

Ich finde, das ist doch eigentlich ein Gewinn für die Gemeindevertretung. Und ich glaube, es ist auch schwierig zu erklären,

(Torsten Renz, CDU: Wann legen Sie das denn fest? Wann legen Sie das fest?)

ob man 29.998 Einwohner oder 30.001 hat, warum es dann auf einmal acht Gemeindevertreter weniger sein sollen. Das erklären Sie den Güstrowern! Wir müssen das nicht.

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Dann erklären Sie mal den kommunalen Verbänden, warum Sie solche Vorschläge nicht vor den Kommunalwahlen eingebracht haben! – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Dann lassen Sie uns noch einen weiteren Punkt aufgreifen, nämlich die entsprechende Frage der Größe eines Wahlbereichs. Auch hier haben wir in unserer Regelung durchaus einen nicht unproblematischen Fall, nämlich dass die Wahlbereiche erst dann geteilt werden müssen, wenn die Zahl von 25.000 Einwohnern erreicht ist. Das führt in aller Regel dazu, dass wir in den größeren kreisfreien Städten, jetzt speziell im Fall von Neubrandenburg und übrigens auch Rostock, die Situation haben, dass wir Wahlbereiche haben, die schon fast an die Größe von Wahlbereichen für Landtagswahlen herankommen.

Konkretes Beispiel: Rostock hat fünf Wahlbereiche. Bei einer Stadt von 200.000 reden wir hier über eine Wahlbereichsgröße von 40.000 Einwohnern.

(Torsten Renz, CDU: Ja, aber das kann doch die Bürgerschaft festlegen.)

Das muss man sich einfach mal vorstellen.

(Torsten Renz, CDU: Das kann doch aber die Bürgerschaft festlegen.)

Wir sagen, bei einer Kommunalwahl …

(Zuruf von Gabriele Měšťan, DIE LINKE)

Frau Měšťan, es hilft ja nichts.

Bei einer Kommunalwahl haben wir stehen, dass es sich ebenso um eine Persönlichkeitswahl handeln muss. Und wenn Sie eine Persönlichkeitswahl wollen, dann müssen Sie das Wahlgebiet so einteilen, dass Persönlichkeiten auch gewählt werden können

(Torsten Renz, CDU: Das müssen sie doch in der Bürgerschaft klären.)

und nicht diese Kommunalwahlen zu Parteiwahlen degradiert werden. Und das haben wir sicherzustellen.

(Zuruf von Gabriele Měšťan, DIE LINKE)

Das haben wir sicherzustellen. Und deswegen haben wir gesagt: Ein Wahlgebiet sollte nicht größer als 25.000 Einwohner sein. Das halten wir für angemessen.

(Zuruf von Gabriele Měšťan, DIE LINKE)

Das ist auch kein Eingriff,