Protokoll der Sitzung vom 16.12.2010

Die FDP ist aus meiner Sicht

(Hans Kreher, FDP: Was?!)

folglich mal wieder

(Irene Müller, DIE LINKE: Das steht da nicht drin.)

als Geisterfahrer unterwegs

(Ralf Grabow, FDP: Das steht da nicht drin.)

und daher

(Ralf Grabow, FDP: Nein, nein.)

lehnen wir den Antrag ab.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Torsten Koplin, DIE LINKE: Schwere Vorwürfe. – Hans Kreher, FDP: Verstehendes Lesen, PISA-Studie!)

Vielen Dank, Herr Rühs.

(Hans Kreher, FDP: Das ist nicht wahr. – Zurufe von Torsten Koplin, DIE LINKE, und Ralf Grabow, FDP)

Ums Wort gebeten hat jetzt der Bildungsminister in Vertretung für die Sozialministerin. Herr Tesch, Sie haben das Wort.

(Ralf Grabow, FDP: Oh, jetzt kommts! – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich will vielleicht darauf hinweisen, dass ich bis morgen Mittag mehrfach jetzt hier erscheinen werde

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Ach, das ist nicht schlecht.)

als Sozialministerin,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

dass ich aber auch noch erscheine als Bildungsminister, und insofern wird das vielleicht für Sie eine gewisse Herausforderung.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und FDP)

Was die Vertretungsregelung betrifft – ich habe es gern übernommen und werde Ihnen jetzt sozusagen den Beitrag von meiner Kollegin Frau Schwesig zu Gehör bringen.

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ein weiteres Mal fordert ein Antrag der FDP die Landesregierung dazu auf, Eulen nach Athen zu tragen.

(Zuruf von Hans Kreher, FDP)

Wie bei den Anträgen für eine Konzeption für Menschen mit Behinderungen oder zur Umsetzung der UN-Konvention sind die Aktivitäten der Landesregierung und hier des koordinierenden Ministeriums für Soziales und Gesundheit dem Geforderten weit voraus. Die Landesregierung erfüllt die in dem Antrag geforderte Vorbildfunktion zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Ein Blick auf die vergangenen fünf Jahre zeigt, dass die Beschäftigungsquote, also der Anteil schwerbehinderter Menschen an der Zahl der Beschäftigten, in der Landesverwaltung im Zeitraum 2005 bis 2009 kontinuierlich angestiegen ist. Im Jahr 2005 lag die Quote noch bei rund fünf Prozent, inzwischen sind wir bei fast sechs Prozent. Und im bundesweiten Vergleich stehen die obersten Landesbehörden von Mecklenburg-Vorpommern mit dieser Beschäftigungsquote von fast sechs Prozent an sechster Stelle der Länder in der Bundesrepublik Deutschland.

Und ich nenne Ihnen jetzt beispielhaft die Beschäftigungsquoten einiger Ressorts. Die Zahlen stammen aus dem Jahr 2009:

Finanzministerium: 7,34 Prozent

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus: 8,54 Prozent

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz: 8,99 Prozent

und das Ministerium für Soziales und Gesundheit mit der höchsten Quote von 15 Prozent

Diese Zahlen zeigen, dass die Ressorts den gesetzlichen Auftrag übererfüllen, und dieses „Mehr“ finde ich lobenswert und beispielhaft.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Landesregierung hat mit der Vorlage des Entwurfs eines Maßnahmeplans zur Umsetzung der UN-Konvention ihre aktive Politik für Menschen mit Behinderungen fortgesetzt. Es ist ein neuer Prozess eingeleitet worden, an dem alle Teile der Zivilgesellschaft ausdrücklich aufgefordert sind mitzuarbeiten. In dem Entwurf des Maßnahmeplans spielt der Bereich Arbeit und Beschäftigung, also Artikel 27 der UN-Konvention, eine wichtige Rolle. Arbeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Das Land stellt mit Mitteln der Ausgleichsabgabe die Arbeit der Integrationsfachdienste sicher, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Menschen mit Behinderungen hoch engagiert auf ihrem Weg in und durch die Arbeitswelt begleiten und sie – wo notwendig – unterstützen. Allein dafür wurde im Jahr 2009 über 1 Million Euro aufgewendet.

Insgesamt hat das beim Landesamt für Gesundheit und Soziales angesiedelte Integrationsamt in Rostock im Jahr 2009 für Leistungen der begleitenden Hilfe an Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen, an Integrationsprojekte, an Integrationsfachdienste und an Werk- und Wohnstätten für behinderte Menschen 6,6 Millionen Euro erbracht. Davon wurden allein 2,3 Millionen Euro an Arbeitgeber zur Abgeltung von außergewöhnlichen Belastungen bei der Beschäftigung von 698 betroffenen schwerbehinderten Menschen gefördert.

Die Landesregierung braucht keine isolierte Konzeption, um Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Diese gesellschaftspolitische Aufgabe ist in einen Gesamtkontext eingebunden, der intensiv und engagiert ausgefüllt wird. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Müller für die Fraktion DIE LINKE.

Werte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! „Inklusion befähigt“ – ein Titel, unter dem ich mir, Herr Kreher, etliches anderes vorgestellt habe, als ich dann gelesen habe.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ging uns allen so, Frau Müller.)

Denn mit dieser Überschrift wäre sehr viel zu fassen gewesen – wie gesagt, wäre –, denn „Inklusion befähigt“ exportiert gleichzeitig den Gedanken, jawohl, wenn wir Inklusion leben, also eine moderne Gesellschaft leben, in der alle sich in der Mitte befinden, im Mittelpunkt, haben wir gut miteinander leben. Aber gleich der nächste Satz besagt, dass die Initiative „Werkstatt befähigt“ mit diesem Antrag unterstützt werden soll.

Ja, Herr Kreher, auf dieser Veranstaltung waren viele von uns und ich denke mir, etliche von uns, die da wirklich vom Fach sind, haben da heftigst interessiert geguckt, was da wohl werden soll. Es ist richtig und es ist wertvoll, dass die Werkstätten dafür werben, dass sie Rahmenbedingungen bekommen, um das darzustellen, das zu arbeiten, was ihnen eigentlich als Aufgabe gegeben ist.

(Hans Kreher, FDP: Ja.)

Und was ist ihnen als Aufgabe gegeben? Innerhalb von ungefähr drei Jahren sollen sie Menschen mit Behinderungen befähigen, in den Arbeitsmarkt übertreten zu können. Was passiert? Eigentlich nichts. 0,3 Prozent der Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten aufgenommen werden müssen, können die Werkstatt nur auf einen Arbeitsplatz verlassen, auf einen im allgemeinen Arbeitsmarkt.

Da muss gearbeitet werden, richtig. Aber, und das sage ich hier ganz deutlich, nicht uneingeschränkt mit der Initiative „Werkstatt befähigt“. Denn was haben uns die Trä

ger von Werkstätten, nicht die betroffenen Menschen, die darin arbeiten, die Träger von Werkstätten erklärt? Sie wollen die Möglichkeit bekommen, Arbeitsplätze in Betriebe auszugliedern.

Was bedeutet das? Unter den Rahmenbedingungen, unter denen im Moment Menschen mit Behinderungen in Werkstätten arbeiten müssen, nämlich nicht mit einem Grundlohn, sondern für ein Taschengeld, sollen noch mehr Arbeitsplätze und dann gleich in den Betrieben geschaffen werden, und die Menschen, die da arbeiten, bekommen nach wie vor nicht mehr, obwohl Betriebe ihre Arbeit in Werkstätten geben, weil sie dort zuverlässig, termingerecht, ordentlich und mit viel Engagement durchgeführt werden und natürlich, weil sie diese Arbeiten brauchen. Dafür wird ein Taschengeld gegeben, ich sagte es schon, schlimmer noch, damit kaufen sich die Betriebe von der Ausgleichsabgabe frei. Da wäre also der Ansatzpunkt, zu gucken,

(Hans Kreher, FDP: Haben Sie vorhin zugehört?)

auf welche Art und Weise die Rahmenbedingungen

(Hans Kreher, FDP: Haben Sie vorhin bei mir zugehört?)

in den Werkstätten geändert werden können,