Vorausschicken will ich allerdings ausdrücklich, dass Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland und selbstverständlich auch in Mecklenburg-Vorpommern herzlich willkommen sind.
Wir erwarten ihnen gegenüber, dass sie die Werteordnung unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft achten und die auf ihnen fußenden Gesetze beachten.
maßgebliche Rechtsgrundlage für den Umgang mit straffällig gewordenen Ausländern ist, wie viele von uns wissen, das Aufenthaltsgesetz. In den Paragrafen 53 bis 55 regelt dieses Gesetz die Ausweisung von Ausländern. Ich darf Ihnen mitteilen, dass laut Gesetz in der Regel ausgewiesen wird, wer als Erwachsener, ich zitiere, „zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist“, Ende des Zitats.
keine einzelnen Delikte auf und auf der anderen Seite, es lässt auch keine aus. Anders als Ihr Antrag, da komme ich noch drauf.
Jeder Ausländer, der aufgrund einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden ist, muss Deutschland gemäß Paragraf 53 des Aufenthaltsgesetzes zwingend verlassen.
Derartige Freiheitsstrafen sind bei deutlich mehr als nur den von Ihnen aufgeführten Straftaten möglich
und auch solche Gerichtsurteile ziehen Abschiebungen verurteilter ausländischer Straftäter nach sich. Laut Gesetz führen ebenfalls vorsätzliche Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz
Ich fasse also noch einmal für Sie zusammen, meine Damen und Herren von der NPD: Sie beantragen für einen heute bereits rechtlich geregelten Sachverhalt, von dem Sie allerdings behaupten, dass dieser nicht geregelt sei, die Abschwächung eines bestehenden Gesetzes.
Ich möchte deshalb ausdrücklich festhalten, während im Aufenthaltsgesetz der Bundesrepublik Deutschland bereits Zwangsausweisungen, Regelausweisungen und Ermessensausweisungen aufgeführt sind,
stellt die NPD einen Antrag, bei dem sofort erkennbar wird, dass sie das, was sie sagt, nicht belegen kann oder, mit anderen Worten, dass sie etwas sagt, was sie nicht meint,
Meine Damen und Herren, wie gesagt, populistisch und völlig frei von Sachkenntnis, anders lässt sich inhaltlich zu diesem Antrag keine Stellung nehmen, außer vielleicht, dass der Antrag sich einfügt in eine Reihe von Anträgen, mit denen Sie, meine Damen und Herren am Fenster,
den Sie ja, wie Sie selbst sagen, unterwühlen wollen und zum Einsturz bringen wollen. Jetzt sagen Sie, er ist ja kein Rechtsstaat.