Gottfried Timm

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist alles gesagt, aber noch nicht von allen, deswegen will ich auch hier die Position der SPD vortragen.
Wir stimmen der Beschlussempfehlung zu, Herr Griese, und lehnen damit Ihren Antrag ab. Warum? Weil der Bundestag heute die Gesetze zum Energiepaket, also auch den Atomausstieg beschlossen hat. Wir reden nicht mehr über den Gesetzentwurf, über den Sie jetzt hier gesprochen haben, sondern wenn überhaupt, müssen wir darüber sprechen, was in diesem Gesetzespaket drinsteht.
Das haben Sie aber nicht gemacht.
Wenn wir heute Herrn Ministerpräsidenten Sellering beauftragen würden, mit Ihren Forderungen nach Berlin zu fahren, machten wir nicht nur ihn lächerlich, sondern uns alle, weil die Debatte in Berlin mit dem heutigen Tag gelaufen ist.
Zweiter Punkt. Sie haben eben auch noch mal vorgetragen – das steht ja auch in der Beschlussempfehlung schriftlich, ich war im Agrarausschuss und im Innenausschuss bei der Debatte selbst dabei –, dass die Gefahr drohe, dass die AKW-Betreiber, deren AKW stillgelegt werden, den Rechtsweg beschreiten könnten.
Das können sie. Wir leben in einem Rechtsstaat.
Das können wir auch durch einen Beschluss hier nicht verhindern. Ich muss Ihnen sagen, sie sollen es tun.
Was dabei rauskommt, werden wir sehen. Es gibt ja einige, die ausdrücklich gesagt haben, sie tun es nicht. Aber hier zu beschließen, sie sollen es nicht dürfen, das ist doch absurd.
Ja, das steht doch hier drin. Das haben Sie eben auch noch mal gesagt.
Deswegen werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen, sondern der Beschlussempfehlung folgen.
Und der dritte Punkt. Ich vermute, Herr Griese, dass Ihr eigentliches Problem ist, dass Sie dem Paket, insbesondere dem Atomausstieg, zustimmen wollen, aber aus irgendwelchen Gründen, die Sie mit Ihrer Partei klären müssen, nicht können. Das bedaure ich zutiefst, weil Sie die einzige, ich sage mal, ernstzunehmende Partei in Deutschland sind, die uns fehlt bei diesem Konsens zum Ausstieg aus der Atomenergie. Ich bedaure das. Aber wir werden dieser Beschlussempfehlung folgen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn mir vor einem Vierteljahr jemand erzählt hätte, im Sommer 2011 werden wir in der deutschen Gesellschaft einen übergreifenden energiepolitischen Konsens haben, hätte ich diesen Menschen vielleicht als Träumer bezeichnet. Wenn uns jemand erzählt hätte, im Sommer 2011 würden alle Parteien in Deutschland – jedenfalls im Grundsatz – den Einstieg in die erneuerbaren Energien kraftvoll voranbringen und den Ausstieg aus der Atomenergie betreiben, hätten manche von Ihnen vielleicht diese Leute mit Begriffen belegt, für die man in diesem Hause schnell einen Ordnungsruf einfängt.
Was sich viele Menschen in Deutschland gewünscht haben, das geht nun plötzlich doch, eine klimaschonende und nachhaltige Energiepolitik.
Bitter ist lediglich dabei, dass es dazu dieses furchtbaren Ereignisses in Fukushima bedurft hatte oder anders, dass diejenigen, die vor den Gefahren der Kernkraft gewarnt haben, durch den Gang der Ereignisse leider recht bekommen haben. Explosionsartig hat sich gezeigt, in welchen Gefahren die Menschheit lebt, wenn sie eine Technologie anwendet, die weder sicher betrieben noch sicher entsorgt werden kann.
Genauso bedrohlich ist die schleichende Gefahr, die von den fossilen Kraftwerken weltweit ausgeht. Alle Messungen zeigen derzeit, dass die Veränderungen in der Erdatmosphäre schneller verlaufen, als sie in den wissenschaftlichen Prognosen beschrieben werden.
Die Auswirkungen von Kohle-, Öl- und Gasverfeuerungen sind im Blick auf die Folgen für Gesundheit und Leben der bedrohten Umwelt, auch vor allem des menschlichen Lebens, deutlich gravierender als die Auswirkungen der Katastrophe in Japan. Lediglich die Bilder sind weniger, vielleicht weniger emotional, weil wir uns schleichend an sie zu gewöhnen beginnen, an die Zerstörungen durch Wirbelstürme vor allem in Mittel- und Nordamerika, in Asien und im Pazifikraum, an die Folgen der Sturmfluten, an das Fortschreiten der Wüsten, an Hitzeopfer in Europa und an zerstörte Lebensräume für das Tierreich in arktischen Gebieten. Dies zeigt aber nur, dass die Gefahren größer sind, weil wir sie schleichend weniger wahrnehmen.
Deshalb, meine Damen und Herren, freue ich mich sehr, dass der Einstieg in die erneuerbaren Energien jetzt zu einem zentralen Thema in der deutschen Politik geworden ist und in der deutschen Öffentlichkeit. Völlig klar ist, dass diese Dynamik nicht in erster Linie mit moralischen, sondern vor allem mit ökonomischen Kriterien zu erklären ist. Nachhaltigkeit hat einen ökonomischen Vorteil, das ist die zentrale Erkenntnis der Energiewende.
Wir in Mecklenburg-Vorpommern leben in einem Bundesland, in welchem wir mit den erforderlichen Rohstoffen, wenn ich das einmal so sagen darf, reich gesegnet sind. Wir sind ein Küstenland und haben inzwischen „Baltic I“ als Offshorewindpark eingeschaltet. Wir sind ein Windland mit beneidenswerten Windeignungsgebieten. Wir sind agrarisch gut ausgestattet für Bioenergie. Wir haben unterirdische Speicherkapazitäten in Kavernen und wir haben geothermische Potenziale. Andere Länder haben diese Rohstoffe – Rohstoffe in Gänsefüßchen – in dieser Fülle nicht. Langfristig hat MecklenburgVorpommern hervorragende Voraussetzungen, um sich wirtschaftlich zu entwickeln. Und die jüngste Studie in der „Wirtschaftswoche“ zeigt, dass sich dieses bereits messbar feststellen lässt.
Meine Damen und Herren, etwas unter diesen Möglichkeiten ist leider das Konzept „Energieland 2020“ geblieben. Ich erinnere daran, dass wir damals im Jahr 2008 in der Koalition, aber auch in der Öffentlichkeit viel,
vielleicht zu viel, Herr Kollege Methling, über das geplante Steinkohlekraftwerk in Lubmin gestritten haben.
Dadurch sind – das muss ich auch selbstkritisch einräumen, Herr Holter,
die Themen der erneuerbaren Energien etwas unterbewertet worden.
Beispielsweise ist im Erscheinungsjahr des Konzeptes „Energieland 2020“ im Jahr 2009 bereits doppelt so viel Strom aus Biogas erzeugt worden, wie das Konzept selbst für das Jahr 2020 prognostiziert hat.
Genau das Gleiche gilt auch für Solarenergie. Auch hier ist bereits im Jahr 2009 mehr als doppelt so viel Strom aus der Sonne erzeugt worden, wie im Konzept selbst für das Jahr 2020 angestrebt wurde.
Über diese tatsächliche ungemein dynamische Entwicklung, meine Damen und Herren, die wir in unserem Bundesland erkennen, können wir uns alle nur freuen. Ich bin sicher, dass die neue Landesregierung nicht nur die Zuständigkeiten für Energie in einem Ministerium bündeln wird,
sondern dass auch der nächste Landtag, meine Damen und Herren, noch einmal ganz neu über die energiepolitische Ausrichtung unseres Landes MecklenburgVorpommern entscheiden muss.
In der SPD-Fraktion haben wir seit einiger Zeit einen hohen Rücklauf aus der Wirtschaft, auch aus der Öffentlichkeit, zu den Themen, die wir in unserem Leitbild „Neue Energiepolitik“ formuliert haben, erhalten. Nicht nur die neuen Energien als Chancen für die Wirtschaft, sondern auch ein Paradigmenwechsel in der Beteiligung der Bürger und der Kommunen an der gewünschten und gewollten regionalen Wertschöpfung wird deutlich wahrgenommen. Dabei meint „Beteiligung“ hier nicht nur eine Beteiligung in der Debatte – das halten wir für selbstverständlich –, sondern eine materielle, finanzielle Beteiligung, und zwar deswegen, damit das Prinzip der Nachhaltigkeit sich auch kulturell in unserem Bundesland fest verankert.
Meine Damen und Herren, wenn in diesen Tagen, in denen die Energiegesetze im Bundestag und im Bundesrat intensiv beraten werden, südliche und westliche Bundesländer mit Neid auf uns blicken, dann zeigt das ja etwas, nämlich wir können ökonomische Perspektiven für unser Land eröffnen, die andere Länder so eben nicht haben.
Ähnlich wie über viele Jahre der Kumpel an Rhein und Ruhr für Arbeit und Wohlstand und für das Nachziehen anderer Industrien gesorgt hat, werden bei uns im Land Windfahnen und Bioenergiedörfer zukunftsfähige Arbeitsplätze und moderne Technologien nach sich ziehen.
Das alles, meine Damen und Herren, ist Neuland, ist spannend.
Hier mag es auch diesen oder jenen Fehler geben, es erfordert aber vor allem einen neuen Politikstil, nämlich eine Beteiligungskultur, die die Menschen bei ihren Interessen packt. Die Menschen wollen mitmachen, aber sie wollen vor allem ernst genommen werden, wie zuletzt das Beispiel „Stuttgart 21“ zeigt. Wenn wir daraus die richtigen Schlüsse ziehen, dann werden wir auch den richtigen Weg finden. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 16. März 2011 hat der Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften“ auf der Drucksache 5/4173 in Erster Lesung beraten und zur weiteren Beratung federführend an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.
Der Innenausschuss hat zu dem Gesetzentwurf am 5. Mai 2011 eine öffentliche Anhörung durchgeführt.
Dazu hat er neben dem Landkreistag und dem Städte- und Gemeindetag Vertreter der Wirtschaft und der Gewerkschaften sowie des Handwerks eingeladen.
Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen vor allem im Bereich erneuerbare Energien auszubauen. Weiterhin sollen die Einbeziehung und Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger am kommunalen Geschehen weiterentwickelt werden sowie die Kontrollbefugnisse und damit auch die Steuerungsmöglichkeiten der ehrenamtlichen Mitglieder der kommunalen Vertretungen gegenüber der Verwaltung gestärkt werden. Außerdem sollen die Verankerung von Mechanismen zur Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit der kommunalen Haushalte und zur Optimierung der nach wie vor zu kleinteiligen gemeindlichen Strukturen geschaffen werden.
Im Rahmen der Anhörung hat es einen regen und konstruktiven Austausch vieler Vorschläge und Argumente gegeben und dieses hat sich dann bei der internen Ausschussberatung fortgesetzt. Exemplarisch möchte ich einige Themen ansprechen, zum Beispiel die Einführung der Anstalt des öffentlichen Rechts für die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen, die Überarbeitung der Vorschrift über die geschäftsführenden Gemeinden, die Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die Voraussetzungen des Anschluss- und Benutzungszwanges im Zusammenhang mit Klimaschutzvorhaben auf der örtlichen Ebene und Weiteres. Wie gesagt, diese Liste ist nicht abschließend.
Das wichtigste Thema war aber nach meiner Einschätzung die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen im Energiebereich. Alle kommunalen Interessenvertreter haben diese Regelung zur wirtschaftlichen Betätigung befürwortet, insbesondere natürlich der Vertreter des kommunalen Wirtschaftsverbandes. Dementgegen haben die Wirtschaftsvertreter befürchtet, dass es mit einer Ausweitung der wirtschaftlichen kommunalen Betätigung zu einer Schlechterstellung der privaten Wirtschaft kommt. Angeregt wurde daher von den Vertretern der Privatwirtschaft, eine Verpflichtung im Gesetz aufzunehmen, dass vor der jeweiligen örtlichen Entscheidung über die örtliche Betätigung einer Kommune die Vertreter der Organisationen der jeweils betroffenen Wirtschaftsbereiche die Unbedenklichkeit der konkreten örtlichen Vorhaben bescheinigen sollen. Diese und weitere Vorschläge führten nach einer gründlichen Debatte zu über 60 Änderungsanträgen, zwei Drittel kamen von den Kollegen aus der FDP-Fraktion.
Mehrheitlich wurden dann Änderungen zum eingebrachten Gesetzentwurf in folgenden Bereichen beschlossen: zum Beispiel zum Bestandsschutz für kleine Fraktionsstärken, zum Akteneinsichtsrecht, es gab eine Klarstellung zur überörtlichen wirtschaftlichen Betätigung bei der Strom-, Gas- und Wärmeversorgung, zur Größe der Amtsausschüsse und einiges mehr.
Der Innenausschuss empfiehlt Ihnen nach, wie ich finde, einer sehr konstruktiven Debatte hier im Hohen Hause mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf der Drucksache 5/4173 in der von ihnen geänderten Fassung und im Übrigen unverändert anzunehmen. Ich bitte um Zustimmung. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei den Gesetzen aus dem Innenausschuss ist Kondition gefragt, auch bei diesem Finanzausgleichsgesetz.
Der Landtag hat am 5. April 2011 den Gesetzentwurf zum FAG, Änderungsgesetzentwurf der Landesregierung, auf der Drucksache 5/4240 hier in Erster Lesung beraten und zur weiteren Beratung federführend an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss und den Agrarausschuss überwiesen.
Der Innenausschuss hat zu dem Gesetzentwurf am 12. Mai 2011 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Die eingeladenen Vertreter der Städte und Landkreise sowie die beiden kommunalen Landesverbände nahmen die Gelegenheit wahr, ihre Stellungnahme zu dieser Novelle vorzutragen. Der Grundtenor der Sachverständigen war der, dass den Kommunen eine aufgabengerechte und auskömmliche Finanzausstattung zur Verfügung zu stellen sei. Das Wort „auskömmlich“ wurde allerdings bei den Beteiligten in diesem Ausschuss unterschiedlich gewertet, was vielleicht auch verständlich sein mag.
Ziel des Gesetzentwurfes war es allerdings, den kommunalen Finanzausgleich im Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern so anzupassen, dass der neuen Struktur der Gebietskörperschaften nach dem nächsten Wahltag mit seinen finanzpolitischen Auswirkungen unter Berücksichtigung des Verfassungsauftrages nach Artikel 73 Landesverfassung des Landes MecklenburgVorpommern Rechnung getragen wird. Diese Zielstellung wurde von den Sachverständigen geteilt. Sowohl der mitberatende Finanzausschuss als auch der Agrarausschuss haben sich in ihren Stellungnahmen für die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes ausgesprochen.
Wir haben im Innenausschuss nach einer intensiven Debatte mit den Anzuhörenden und in der Beratung einen Änderungsantrag der Koalition angenommen. Dieser sieht vor, bei der Berechnung der Kreisumlage im Abstand von zwei Jahren zu überprüfen, ob sich das Verhältnis der durchschnittlichen Hebesätze der kreisangehörigen Gemeinden zu denen der kreisangehörigen Städte verschoben oder sich das Verhältnis der Realsteuerarten zu den übrigen Steuerarten verändert hat. Dann könnte gegebenenfalls die festgesetzte Quote durch den Gesetzgeber angepasst werden. Diesem Änderungsantrag, wie gesagt, wurde einvernehmlich zugestimmt.
Meine Damen und Herren, der Innenausschuss empfiehlt Ihnen im Ergebnis mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf der Drucksache 5/4240 in der von ihm selbst geänderten Fassung und im Übrigen unverändert anzunehmen. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Linksfraktion will, dass wir über die zukünftigen Kosten der Energie, auch der Energiewende hier im Landtag debattieren. Da fällt mir der Spruch ein, dass Prognosen ganz schwierig werden, wenn sie sich auf die Zukunft beziehen, weil man nämlich nicht weiß, wie die aussieht.
Vor allem weiß man nicht, wie die Kosten sich tatsächlich entwickeln, Herr Methling,
und deswegen lassen Sie uns mal einen Blick in die Vergangenheit werfen. Das ist vielleicht keine Prognose, aber vielleicht auch lohnend.
Strompreisentwicklung der letzten zehn Jahre, von 2000 bis 2010: Er hat sich um 70 Prozent erhöht,
von 13 Cent auf fast 24.
Und nun wissen wir, dass die Zusammensetzung des Strompreises relativ verschiedenartig aussieht,
aber ein ganz wesentlicher Aspekt ist wohl die Erhöhung der Rohölpreise am Weltmarkt. Diese nämlich haben sich erhöht von 2000 bis 2010 mit dem Basisjahr 2000 um 245 beziehungsweise 287 Prozent, je nachdem, ob man den Tiefst- oder den Höchststand der jeweiligen Jahre anlegt. Steinkohle in den letzten zehn Jahren: Erhöhung um 102 Prozent. Da kann mir doch niemand sagen, dass die Erhöhung der Strompreise der letzten Jahre verursacht worden ist durch die ganze Thematik neue Energien, im Gegenteil.
Und wenn man diese Linie weiterführt, …
Na, ich bin nicht Herr Stein, Herr Holter.
… wenn man diese Linie der letzten zehn Jahre weiterführt, nur linear, und gar nicht die Diskussion um weitere, zusätzliche Progressionen bei der Verknappung der Rohstoffe und der Erhöhung der Preise anlegt, würden
wir um weitere 70 Prozent in den nächsten zehn Jahren die Energiekosten erhöht bekommen, alleine nur durch fossile Energien.
Da kann mir doch niemand erzählen, dass diese 70 Prozent, die derzeit als Erhöhung durch die Energiewende nicht einmal angedacht werden, nicht besser sind, als wenn wir zügig umsteigen und sozusagen kostenlose und unendlich zur Verfügung stehende Neuenergien zum Maßstab machen.
Die Frage ist doch erst einmal,
die Frage, meine Damen und Herren, muss gestellt werden: Was ist letztlich teurer? Bei den fossilen Energieträgern zu bleiben und diese gigantischen Preiserhöhungen umzulegen auf den Energiepreis oder aber zügig umzusteigen und in die neuen Energien zu investieren
und dann mal zu sehen, was sich tatsächlich volkswirtschaftlich bei der Gesamtkostenrechnung preismindernd auswirkt?
Meine Damen und Herren, mir fehlt dieser Aspekt im Antrag der LINKEN. Und ich will auch sagen, Herr Griese, uns geht es nicht allein um den Ausstieg aus der Atomenergie,
das haben Sie richtig formuliert, uns geht es vielmehr auch um den ganzen Aspekt Klimawandel, das heißt um den Ausstieg aus den fossilen Energien wie Kohle, Öl und Gas.
Und deswegen wollen wir, wenn es um die Kosten geht, gerade dann wollen wir, dass dieser Umstieg zügig verläuft und wir nicht gekoppelt bleiben an die Energiepreisentwicklung, die wir auf den Weltmärkten derzeit sehen.
Das ist unser Hauptargument, und zwar auch als Kostenargument. Wir erleben derzeit, das haben Sie schon gesagt, tatsächlich viel Panikmache, die von interessierter Seite auch bewusst geschürt wird. Aber das Motto: „Wir wollen 100 Prozent erneuerbare Energien, so schnell wie möglich und alles umsonst“, dieses Motto erinnert mich so ein bisschen an die Geiz-ist-geil-Lebenskultur vergangener Jahre. Das funktioniert hier bei der Energiepolitik nicht. Wir brauchen eine seriöse Diskussion um die Kosten, und zwar um alle Kosten der gesamten Palette beim Energiethema. Dann zeigt sich sofort, dass in der konventionellen Energiewirtschaft erhebliche Kostenblöcke verschwiegen werden und dass die unendlich zur Verfügung stehenden neuen Energien kostengünstiger sind als die alten.
Bei den Herausforderungen der nächsten Jahre müssen wir unterscheiden, das ist in der Debatte gelegentlich schon gemacht worden, zwischen den Investitionen in die Stromnetze und den Investitionen in neue Energieerzeugungsanlagen. Ich will einiges zu der Frage Kostenentwicklung bei den Stromnetzen sagen. Die Debatte um eine Rekommunalisierung beziehungsweise eine Rückführung in die öffentlichen Hände bei den Stromnetzen enthält aus meiner Sicht ein Körnchen Wahrheit, denn die Eigentümer der Netze haben den Ausbau derselben in den letzten Jahren nicht betrieben. Sie haben ihn vernachlässigt, was eben heute als Kostenfaktor diskutiert wird.
Aber wie auch immer, die Frage ist, ob in Zukunft das deutsche Volk in seiner Eigenschaft als Gebührenzahler oder das deutsche Volk in seiner Eigenschaft als Steuerzahler den Umbau der Stromnetze finanzieren muss. Nach der DENA-Netzstudie II müssen weit über 3.000 Kilometer Stromleitungen in Deutschland neu gebaut werden. Der Präsident der Bundesnetzagentur rechnet hier mit einem Investitionsvolumen von circa 30 Milliarden Euro, die über Jahrzehnte allerdings refinanziert werden können, weil es sich um langfristig nutzbare Infrastruktureinrichtungen,
die auch die nachfolgenden Generationen nutzen werden, handelt. Er meint, dass sie deshalb die Höhe des Strompreises lediglich „moderat“ beeinflussen werden – Zitat aus der „Osnabrücker Zeitung“ von vorgestern.
Die derzeitige Diskussion um ein Planungsbeschleunigungsgesetz beim Energienetzausbau, wie Frau Bundeskanzlerin Merkel in Zingst ja auch erwähnt hat, halte ich für richtig, weil so Zeit gewonnen werden kann, und Zeit ist bekanntlich Geld.
Mit anderen Worten: Der Um- und Ausbau der Stromnetze wird auf jeden Fall Investitionskosten verursachen, erst einmal unabhängig von der Frage, welcher Strom dann in das Netz eingespeist wird. Je mehr Zeit wir bei diesem Umbau verlieren, desto kostspieliger wird die Gesamtveranstaltung. Und deswegen, meine ich, ist tatsächlich bei dieser Stromnetzausbaufrage Zeit Geld.
Jetzt kommen wir zu der Frage Energieerzeugung. Ich habe hier schon einiges zum Rohstoff für neue Energien gesagt, nämlich Wind, Erdwärme und Sonne. Diese stehen kostenlos zur Verfügung. Bioenergie gibt es nicht zum Nulltarif. Somit fallen mit Ausnahme der Bioenergie allein die Kosten für die Energieerzeugungsanlagen bei den neuen Energien an. Diese Kosten müssen verglichen werden mit den kompletten Investitions-, Betriebs- und Entsorgungskosten für die konventionellen Kraftwerke.
Dabei, meine Damen und Herren, will ich hier nur da rauf hinweisen, dass der deutsche Steuerzahler seit den 60er-Jahren nach einer Studie von Greenpeace insgesamt über 120 Milliarden Euro allein für die Atomwirtschaft aufgebracht hat –
als Steuerzahler, nicht als Gebührenzahler, sondern als Steuerzahler,
wenn die direkten Zuschüsse, die Steuerabschreibungen, Forschungsausgaben, Ausgaben für die bislang vergebliche Suche nach atomaren Endlagern und auch die Ausgaben, die Herr Schlotmann erwähnt hat, nämlich in Wackersdorf und anderswo, wenn das alles zusammengerechnet und bilanziert wird.
Je höher der politische Ehrgeiz beim Umbau der Energieerzeugung ist und je schneller er kommt, desto größer ist die Chance, meine Damen und Herren, durch deutsche Ingenieurskunst in den verschiedenen Energietechnologien Weltmarktführer zu werden oder zu bleiben.
An einigen Stellen sind wir es schon. Das schafft bekanntlich, und das ist auch ein Kostengesichtspunkt, Arbeitsplätze, wie wir an der Erfolgsgeschichte des EEG der letzten zehn Jahre ablesen können, auch in Mecklenburg-Vorpommern, und hat großen Einfluss auf die Kostenfrage. Und gerade unser Land hat in diesem Bereich erhebliche Potenziale, die es nutzen kann.
Das heißt, die Nutzung unendlich und kostenlos zur Verfügung stehender neuer Energien durch entsprechende Investitionen in Erzeugungsanlagen ist im Vergleich zu den konventionellen Energien für sich genommen nicht unbedingt mit höheren Kosten verbunden. Allerdings fallen beim Netzausbau sowie bei den erforderlichen Speichermedien hohe Investitionskosten an, die teilweise mit der Verschleppung notwendiger Erneuerungsinvestitionen durch die bisherigen Eigentümer erklärt werden müssen.
Ich glaube, dass die zentrale Vokabel „Kosten des Atomausstiegs“ bestenfalls parteilich, ich meine auch, falsch ist. Denn mit dieser Vokabel wird der Gewinn aus dem Ausstieg konventioneller Energieerzeugung leider überhaupt nicht bilanziert.
Am besten können wir dieses derzeit bei den Energiekonzernen beobachten, deren Atommeiler abgeschaltet sind. Was sie auf der einen Seite im Konzern als Einbußen des Umsatzes bilanzieren, wird auf der anderen Seite des Konzerns beim Verkauf der Zuwächse von Kohlestrom, von Öl- und Gasstrom, auch von Windstrom ein wenig inzwischen als Zuwachs des Umsatzes bilanziert, aber verschwiegen. Das ist ein Nullsummenspiel.
Das zeigt, dass die Debatte im hohen Maße interessengeleitet ist und leider nicht seriös Mehraufwendungen beziehungsweise Umsatzeinbußen einerseits und Minderausgaben beziehungsweise Umsatzerhöhungen andererseits beim Umsteuern in der Energieerzeugung zusammenführt. Insofern danke ich der Linksfraktion für diese Debatte, bei der es immer auch um die volkswirtschaftliche Gesamtbilanz in der Kostenfrage gehen muss. Wir halten den Antrag allerdings nicht für zustimmungsfähig. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes und des Landesdatenschutzgesetzes“ am 18. März 2011 in Erster Lesung beraten und zur weiteren Beratung federführend an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Europa- und Rechtsausschuss überwiesen.
Der Innenausschuss hat Ihnen auf der Drucksache 5/4340(neu) seine Beschlussempfehlung und den Bericht dazu vorgelegt. Er hat zu dem Gesetzentwurf am 7. April 2011 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Dazu hat er den Landkreistag sowie den Städte- und Gemeindetag, den Landesbeauftragten für den Datenschutz, den DGB, den dbb beamtenbund und tarif union Mecklenburg-Vorpommern, Professor Dr. Michael Rodi, die Vereinigung der Unternehmensverbände und den Landesverband der Freien Berufe eingeladen.
Mit dem Gesetzentwurf haben die Fraktionen der SPD und CDU darauf reagiert, dass das Informationsfreiheitsgesetz auf fünf Jahre befristet war. Hinsichtlich des Landesdatenschutzgesetzes galt es zu beachten, dass die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr vorsieht, dass die Kontrollstellen die ihnen zugewiesenen Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahrzu nehmen haben.
Mit Urteil vom 9. März 2010 hat der Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen eines gegen die Bundesrepublik Deutschland angestrengten Vertragsverletzungsverfahrens entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 28 Absatz 1 Unterabsatz 2 der entsprechenden EG-Richtlinie verstoßen hat, indem sie die für die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht öffentliche Stellen und öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen zuständigen Kontroll stellen in den Bundesländern staatlicher Aufsicht unterstellt und damit das Erfordernis, dass diese Stellen ihre Aufgaben
in völliger Unabhängigkeit wahrzunehmen haben, falsch umgesetzt hat.
Das bisherige Datenschutzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern hat mit Paragraf 33 eine vom EuGH beanstandete Regelung enthalten, wonach der Landesbeauftragte für den Datenschutz bei der Ausübung seiner Tätigkeit als Aufsichtsbehörde für die Datenverarbeitung nicht öffent licher Stellen der Rechtsaufsicht der Landesregierung unterliegt. Durch die Änderung des Landesdatenschutzgesetzes in Artikel 2 wird dem Ziel, die völlige Unabhängigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten zu regeln, Rechnung getragen. Darüber hinaus wird in Anlehnung an die Datenschutzgesetze anderer Länder ein Bußgeldtat bestand geschaffen, der Verstöße gegen Datenschutzvorschriften sanktioniert. Zudem wird die bestehende Obergrenze von 125.000 Euro für Schadensersatzansprüche bei Verletzung der Rechte von Betroffenen entsprechend der Regelung im Bundesdatenschutzgesetz auf 130.000 Euro angehoben. Ferner wird beim Landesbeauftragten für den Datenschutz ein Beirat als Beratungsgremium geschaffen.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf am 5. Mai 2011 abschließend beraten. Folgende Änderungen wurden vor allem auch im Ergebnis der Anhörung aufgenommen: So ist für das Informationsfreiheitsgesetz festgelegt worden, die Veröffentlichung, Speicherung oder Sammlung erhaltener Informationen zur gewerblichen Nutzung nicht schlechthin zu untersagen. Es wird vielmehr klargestellt, dass aus dem landesrechtlich gewährten Informationszugang nicht zugleich auch das Recht zur gewerblichen Weiterverwendung erwächst. Hierzu bedarf es eines positiven Einzelentscheides auf der Grundlage des Informationsweiterverwendungsgesetzes. Darüber hinaus erhält der Antragsteller das Recht auf Erhalt von Kopien auch bei gleichzeitiger Akteneinsichtnahme. Ferner werden die kommunalen Körperschaften im Hinblick auf die Teilnahme am Wirtschaftsverkehr mit dem Land gleichgestellt und die Bescheidungsfrist im Falle der Beteiligung eines Dritten von sechs Wochen auf zwei Monate verlängert.
Zum Landesdatenschutzgesetz ist nun also nach längerer Erörterung beschlossen worden, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz der Dienstaufsicht des Präsidenten beziehungsweise der Präsidentin des Landtages untersteht, soweit seine Unabhängigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird. Weitere Änderungen beziehen sich auf den Datenschutzbeirat.
Ich möchte mich als Vorsitzender des Ausschusses ganz herzlich für die umfangreichen Vorbereitungen und für die konstruktiven Beratungen im Ausschuss zu beiden Gesetzesteilen bedanken, denn es hat große Übereinstimmungen bei den Vorschlägen zu Änderungen zwischen der Koalition und der Fraktion DIE LINKE gegeben. Der Ausschuss empfiehlt im Ergebnis dem Landtag einvernehmlich, den Gesetzentwurf in der von ihm geänderten Fassung und im Übrigen unverändert anzunehmen. Die Fraktion der FDP hat sich bei der Abstimmung enthalten. Die Fraktion der NPD war nicht anwesend. Lediglich der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Kostenverordnung konnte keine Mehrheit im Ausschuss finden. Er findet sich allerdings wieder auf Ihren Tischen in Gestalt eines Änderungsantrages.
Ich bitte nunmehr um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Innenausschusses zum vorgelegten Gesetzentwurf und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Im März dieses Jahres hat der Landtag den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD „Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung des öffentlichen Friedens auf Gräberstätten in MecklenburgVorpommern“ in Erster Lesung beraten und zur weiteren Beratung an den Innenausschuss überwiesen.
Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Widmung der Gräberstätten als Orte der stillen Einkehr und des ungestörten Gedenkens vorzusehen. Der Zugang soll im Rahmen dieser Widmung gewährt sein. Aufgrund dieser Regelung können auch dem Widmungszweck entsprechende Nutzungen eingeschränkt werden, und zwar dann, wenn Erhaltungsmaßnahmen auf der Gräberstätte vorzunehmen sind oder
Veranstaltungen, die dem Widmungszweck entsprechend auf der Gräberstätte vorbereitet und durchgeführt werden.
Handlungen und Einwirkungen solcher Art, die sich störend auf den Widmungszweck auswirken,
können untersagt werden.
Der Innenausschuss, meine Damen und Herren, hat zu dem Gesetzentwurf am 7. April 2011 eine Anhörung durchgeführt. Bei den Angehörten bestand weitestgehend Einigkeit über die Notwendigkeit dieser Regelungen.
Die neuen Möglichkeiten, Veranstaltungen oder Aufmärsche einzuschränken, fanden weitestgehende Zustimmung. So haben die Vertreter der Vereine und Organisationen, die sich der Pflege, der Bewahrung und der Unterhaltung von Gräbern oder Gedenkstätten verschrieben haben, sowie die Opferverbände geäußert, dass die Verabschiedung des Gesetzes allen Trägern von Gedenk- und Gräberstätten ein neues Instrument und eine Verbesserung der Handhabe zum Schutz des Widmungszweckes ihrer Anlagen bietet. Alle Handlungen und Einwirkungen, die dem Widmungszweck zuwiderlaufen, können nun untersagt werden. Die pädagogische Arbeit sowie die historische Aufarbeitung der Grab- und Gedenkstättenarbeit können nach Auffassung der Sachverständigen in diesem Rechtsrahmen effektiv organisiert werden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 5. Mai 2011 abschließend beraten und dem Gesetzentwurf mit der vom Ausschuss vorgesehenen Änderung zugestimmt. Er empfiehlt vor dem Hintergrund der Anhörungsergebnisse, die Aufnahme der Mahn- und Gedenkstätte KZ Außenlager Barth in die Aufzählung der Gräberstätten. Zudem soll die Annahme, dass die Anwendung des Gesetzes nur zu einem geringen Verwaltungsaufwand führen wird, nach fünf Jahren überprüft und gegebenenfalls eine Mehrbelastung bei den zuständigen Behörden ausgeglichen werden. Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit im Ausschuss. Im Ergebnis empfiehlt der Ausschuss einstimmig – bei Abwesenheit der Fraktionsmitglieder der NPD – dem Landtag, den Gesetzentwurf in der von ihm geänderten Fassung und im Übrigen unverändert anzunehmen. Ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bundesvorsitzende der Christlich Demokratischen Union Deutschlands hat im Wahlkampf Äußerungen getätigt, die etliche in unserem Bundesland als diffamierend verstanden haben. Ich bin auch entsetzt und peinlich berührt darüber, was die Presse über diesen Auftritt in Baden-Württemberg berichtet hat und was von der Opposition heute aufgegriffen wird.
Auch ich habe nicht gehört, dass es aus dem Berliner Konrad-Adenauer-Haus ein Dementi gegeben hat.
Erinnert bin ich, und viele von uns vielleicht ebenso, an die Zeit 1997/1998, als der Ministerpräsident Seite damals mit seiner Bodensatz- und Flammenwerferrhetorik durchs Land zog.
Damals war Frau Merkel Landesvorsitzende der CDU. Damals hat auch diese Thematik den Landtag beschäftigt. Er hat jedoch diese Äußerungen nicht zurückgewiesen.
Zurückgewiesen hat diese Äußerungen damals der Souverän höchstselbst, als er nämlich am Wahltag 1998 die Äußerungen und den, der sie getätigt hat, von der Regierung in die Opposition gewiesen hat. Auch diese Wahlkampfaussagen, meine Damen und Herren, aus dem Jahr 2011 kann der Wähler in Mecklenburg-Vorpommern durchaus souverän einordnen. Er ist ja auch gemeint und nicht wir Parlamentarier. So wird er auch zu reagieren wissen, wenn es so weit ist.
Ich brauche hier nicht darauf hinzuweisen, was Aufgabe des Landtages ist. „Er wählt den Ministerpräsidenten“, so heißt es in der Landesverfassung, „übt die gesetzgebende Gewalt aus“
„und kontrolliert die Tätigkeit der Landesregierung und der Landesverwaltung.“ Wahlkampfaussagen zu bewerten, gehört laut Landesverfassung nicht zu seinen Aufgaben.
Auch in Zukunft, meine Damen und Herren, werden wir uns möglicherweise ärgern oder auch peinlich berührt sein, wenn wir hier im Land oder darüber hinaus Wahlkampf haben und diese oder jene Aussage weit über das Ziel hinausschießt. Aber ich glaube, wir brauchen uns nicht darum zu sorgen, dass der Wähler nicht selbst mit solchen Aussagen souverän umzugehen weiß,
denn, meine Damen und Herren, er ist intelligent und schlau.
Was unser Land „stark macht“, und nun zitiere ich eine bedeutende Politikerin des Bundes, „ist die“ erfolgreiche „Kombination aus tollen Menschen“ und gut geführter Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern. Manche Menschen, die in depressiver Stimmung aus dem Süden zu uns kommen, fahren erholt und optimistisch wieder nach Hause.
Aus diesem Grunde können wir Parlamentarier alles Weitere getrost in die Hände des Wählers legen. Wir lehnen deshalb den Antrag ab, meine Damen und Herren. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Partei von der Fensterfront will, dass in Polen vier Atomkraftwerke nicht gebaut werden. Warum gerade vier? Wie kommt sie auf diese Zahl? Unklar bleibt in diesem Antrag auch, ob sie die Planung oder den Bau von Atomkraftwerken im Nachbarland stoppen will. Vor allem bleibt aber völlig unklar, warum alle anderen Atomkraftwerke, die in Planung sind, zum Beispiel die in Russland oder Weißrussland, nicht gestoppt werden sollen.
Weltweit sind derzeit 83 Atomkraftwerke in Planung. Wir Sozialdemokraten und viele andere Abgeordnete dieses Hauses wollen, dass gar keine weiteren Atomkraftwerke weltweit gebaut werden, insbesondere nicht wegen der Sicherheits- und der Endlagerfragen, die nicht beantwortet sind. Diese allerdings sollen nach Wunsch des Antragstellers nicht gestoppt werden.
Wie auch immer, dem Urheber dieses Antrages auf Drucksache 5/4266 scheint es nicht möglich zu sein, auf Atomkraftgegner im Nachbarland Polen direkt und persönlich zuzugehen und diese mit eigenen Standpunkten zu unterstützen. Dem Leser des Antrages muss sich die Schlussfolgerung aufdrängen, dass der Urheber des Antrages den direkten Weg ins Nachbarland scheut, vermutlich deswegen, weil er dort auf das Gegenteil von dem stößt, was man Sympathie nennen muss.
Der Umweg über den deutschen Staat, diesen nämlich zu beauftragen, eine Aufgabe zu erfüllen, die man auch auf direktem Wege erfüllen könnte, ist nicht gangbar, weil nämlich der Urheber des Antrages den deutschen Staat abschaffen will als demokratischen Rechtsstaat.
Und dieser allerdings soll eine Aufgabe erledigen, Herr Andrejewski, die Sie eben ziemlich absurd beschrieben haben.
Glücklicherweise, meine Damen und Herren, hat Ministerpräsident Sellering für die Landesregierung insgesamt überhaupt keine Unklarheit daran gelassen, wie das Land Mecklenburg-Vorpommern zur Kernkraft steht. Und wir dürfen sicher sein, dass er diese ablehnende Haltung auch in Gesprächen mit unseren östlichen Nachbarn klar und deutlich zum Ausdruck bringt.
Dass die NPD im Nachbarland keine Sympathien genießt und deshalb dort ihre Auffassungen selbst nicht kundtun will und dieses über staatliche Stellen der Bundesrepublik Deutschland stellvertretend machen lassen will, ist absurd und, um ein Wort von Herrn Andrejewski aufzunehmen, verlogen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Wir lehnen den Antrag ab.
Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Auch meine Gedanken sind bei den Menschen in Fukushima, bei denen, die an den zerstörten Reaktoren versuchen zu retten, was zu retten ist, aber natürlich auch bei all denen, die betroffen sind und ihre Wohnungen verlassen mussten oder auch nicht verlassen wollten, in der ganzen Umgebung dort. Wir haben ein wenig Hoffnung, wie wir durch die Nachrichten hören, dadurch, dass die Reparatur des Starkstromkabels geglückt ist. Ob es aber glückt, die Generatoren beziehungsweise die Pumpen und Aggregate wieder anzuschmeißen, wissen wir noch nicht. Japan wird uns lange beschäftigen und beschäftigt uns ja nun auch schon seit einigen Tagen in der Innenpolitik hier, insbesondere in der Energiepolitik in Deutschland und Europa. Und darum geht es ja auch in den beiden Anträgen, die wir jetzt vor uns liegen haben.
Die Bundeskanzlerin hat ein Moratorium von drei Monaten verkündet und will, dass über die Sicherheit an den Atomkraftwerken in Deutschland neu nachgedacht beziehungsweise dass diese neu geprüft werden. Da liest man dann aus der Partei der CDU, aus dem Munde des Fraktionsvorsitzenden Kauder, die betroffene Vorschrift, auf die sich die Bundeskanzlerin beruft, setzt entweder eine konkrete Strahlengefahr für die Bevölkerung oder einen Verstoß der Kraftwerksbetreiber gegen rechtliche Vorschriften voraus. Beides sei nicht erkennbar, sagt die Partei der CDU.
Ich will das alles nicht kommentieren, meine Damen und Herren. Was mich bei diesem Moratorium, das ich letztlich in der Situation, in der wir sind, auch für sinnvoll halte, am meisten stört oder was ich am allermeisten vermisse, ist, dass es nicht dazu genutzt wird oder bislang dazu nicht genutzt wird, einen neuen Energiekonsens zwischen Politik, das heißt Regierung und Opposition, zwischen Politik und Wirtschaft, insbesondere der Energiewirtschaft und zwischen der Wirtschaft und der Bevölkerung herzustellen.
Alles redet durcheinander, jeder schimpft auf jeden, aber das, was wir zehn Jahre hatten von 2000 bis 2010 und zerstört wurde, beginnend mit dem sogenannten energiepolitischen Appell, der in allen Tageszeitungen im August 2010 erschienen ist und dann mit dem Vertrag zwischen der Energiewirtschaft und der Bundesregierung, was damit zerstört wurde an Konsens, ist wieder herstellbar,
wenn man es will, wenn es dazu nutzt. Wenn man es dazu nutzt.
Im „Handelsblatt“ ist ja dazu einiges zu lesen von heute, dass auch die Führung der deutschen Wirtschaft sehr daran interessiert ist, diesen Konsens wiederherzustellen.
Und inzwischen will sich auch keiner mehr darauf ansprechen lassen, was bis vor einer Woche noch als führende Meinung in der Wirtschaft, in der Lobby sozusagen zu diesem energiepolitischen Dissens, der entstanden ist, gesagt wurde.
Meine Damen und Herren, ich will mich auch nicht dazu äußern, ob es hier um die Verlängerung der Restlaufzeiten einiger schwarzer Landesregierungen geht. Das alles ist viel zu flach diskutiert.
Die Erkenntnis werden Sie ja spätestens an den nächsten Sonntagen haben.
Die entscheidende Frage ist für meine Begriffe die, ob wir sowohl aus der Atomkraft als auch aus den fossilen Energieträgern kontinuierlich, und das heißt geordnet, aussteigen können, wie es ja auch schon festgelegt worden war, mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien zu einem und dann zu dem Leistungsenergieträger für alle Energiearten zu machen in Deutschland.
Das ist der Wille, schnellstmöglich, das ist der Wille vieler in der deutschen Bevölkerung und das ist die Zielformulierung vieler Institutionen, von der Europäischen Union angefangen über den Bund bis zu vielen Bundesländern. Aber es setzt immer voraus, dass nicht nach einem Wahltag bei einer Strategie, die über Jahrzehnte andauern muss, um das Ziel zu erreichen, immer wieder die Richtung gewechselt wird.
Wenn das kommt und wenn das so weitergeht, dann werden wir das Jahr 2020 mit dem Minderungsziel von 20 Prozent und das Jahr 2050 mit dem Minderungsziel von weit über 80 Prozent bis hin zu über 90 Prozent CO2Ausstoß nicht erreichen.
Und dass Atomkraft in dem Zusammenhang keine Alternative ist, das ist uns völlig klar. Wenn ich Ihren Änderungsantrag oder Ihren Dringlichkeitsantrag lese, reden Sie allgemein von anderen Energien,
die geprüft werden sollen, ob man da sozusagen bei CO2 was machen kann. Wir reden konkret von den erneuerbaren Energien. Das finde ich schade, dass Sie das nicht formulieren können, Herr Roolf. Das finde ich bedauerlich.
Darum geht es in diesem Bundesland.
Wir können in diesem Bereich der erneuerbaren Energien Exportland werden
und können dafür sorgen, dass mit unseren Anstrengungen bundesweit Atom- und Kohlekraftwerke abgeschaltet werden, wenn wir die Anstrengungen machen, die wir hier machen wollen. Und da setze ich auch sehr darauf, dass Sie uns dabei unterstützen.
Durch den Energiekonsens im Jahre 2000 und insbesondere dadurch,
dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz seit dem Jahr 2000 in Kraft ist, zugegebenermaßen mit einigen Änderungen inzwischen, sind in dem Segment der erneuerbaren Energien über 300.000 neue Arbeitsplätze entstanden in Deutschland. Und wenn es ein Bundesland gibt, das einen sehr großen Vorteil durch dieses Erneuerbare-Energien-Gesetz hat, dann ist es unser eigenes, Mecklenburg-Vorpommern. Da braucht man ja nur mal aus dem Fenster zu gucken, dann sieht man, welche Gegenfinanzierung durch die Abnahmepreise der erneuerbaren Energiearten auch bei uns Unternehmen fördern und Arbeit schaffen.
Wir wollen aber nicht nur das, wir wollen eben auch Technologieführer sein und bleiben im Anlagenbau von Windenergie, von Bioanlagen und von Fotovoltaik und wollen das gerade auch in unserem Bundesland konsequent und kontinuierlich ausbauen. Dazu zählt aber nicht nur, dass wir, wenn wir diesen großen Konsens wiedererlangen sollten, dass wir die administrativen Schritte richtig machen, sondern ich glaube, und das ist auch Teil unserer Konferenzreihe zu diesem Thema in der SPDLandtagsfraktion, ich bin fest davon überzeugt, dass wir eine neue politische Kultur brauchen zwischen Bürgern, Wirtschaft und Politik in Mecklenburg-Vorpommern.
Ja, ich weiß nicht, warum Sie da so lachen, Herr Roolf.
Das macht mich schon gerade ein bisschen lustig, dass Sie das so lustig finden.
Wir brauchen eine Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der Planung, am Betrieb, und das heißt auch an den Investitionen, letztlich am Gewinn der Erzeugung neuer Energien in unserem Bundesland. Und im Übrigen ist die Absicht, die Kommunalverfassung an dieser Stelle zu ändern, das haben wir jetzt auch in diesen Landtagssitzungen besprochen, die gleiche. Die geht in dieselbe Richtung. Wir wollen eine hocheffiziente Energievorsorge als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge machen und zwischen Kommunen, Bürgern und örtlicher Wirtschaft diese Verbünde organisieren.
Meine Damen und Herren, das setzt natürlich auch voraus, dass wir die rechtlichen Voraussetzungen schaffen in diesem Bundesland. Das ist jetzt nicht Gegenstand der beiden Anträge. Ich finde es schade, aber wir haben ja vielleicht in der nächsten Sitzung noch mal Gelegenheit, darüber inhaltlich und auch intensiv zu debattieren, was im Einzelnen erforderlich ist, um das große Themenfeld, das ist ja wirklich sehr groß und sehr breit angelegt, der erneuerbaren Energie und der Energieeffizienz in diesem Bundesland voranzubringen. Wir wollen mitwirken daran, dass diese beiden Anträge in die Ausschüsse, ich weiß gar nicht genau, ich glaube, in den Agrarausschuss überwiesen werden.
Rudi schüttelt den Kopf, ich glaube, doch. Oder nicht?
Gut, dann gibt es da neue Erkenntnisse, da halte ich mich kurz zurück. Auf jeden Fall ist unser Ziel klar, wir wollen die erneuerbare Energie in diesem Bundesland voranbringen. Und wenn wir durch diese Debatte, die derzeit läuft, Rückenwind kriegen, so bedauerlich es ist, dass wir dazu die Katastrophe im Rücken haben müssen, dann wollen wir das nutzen und in dieser Richtung vorankommen. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Wir haben uns in der Auszeit noch mal intensiv mit dem Antrag der FDP, Herr Roolf, beschäftigt und sind freundlich gesagt etwas zurückhaltend bei der Bewertung geworden, weil wir keinen einzigen inhaltlichen Punkt erkennen, es steht auch keiner drin, in dem Sie die Richtung angeben, in die unser Land marschieren soll. Dreimal soll die Landesregierung einen Auftrag erteilen, mehr haben Sie nicht zustande gebracht.
Wir werden dennoch die beiden eingebrachten Anträge überweisen, zum einen deswegen,
weil wir das, glaube ich, gerade auch heute den Menschen in Japan schuldig sind. Und das andere ist, dass wir tatsächlich auch in Mecklenburg-Vorpommern mit allen demokratischen Fraktionen, der Wirtschaft und der Gesellschaft einen energiepolitischen Konsens wollen. Wir überweisen also Ihre Anträge und werden daran arbeiten, dass wir in den Ausschüssen – ich weiß nicht genau, ob wir jetzt schon die richtige Federführung miteinander ausdiskutiert haben –
dafür sorgen, dass wir die fünf Punkte des Herrn Ministerpräsidenten Sellering für einen Deutschlandpakt des Energiekonsenses in die Position des Landtages mit einarbeiten.
Jetzt muss ich noch mal fragen: Welcher Ausschuss ist dann federführend?
Umwelt ist federführend. Gut, dann bleibt es bei dem, was wir heute schon vorgeschlagen haben.
Ach so. Gut, wenn wir uns alle einig sind, dann ist die Überweisung hiermit auch von uns beantragt. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Ich habe zu Hause auf meinem Tisch ein Bild aus Fukushima in Japan liegen, seit einigen Tagen. Darauf sind zwei Männer zu sehen, die sich in weißen Anzügen, blauen Handschuhen und mit Mundschutz über ein Kind beugen. Der eine der beiden hält mit lang ausgestrecktem Arm einen Geigerzähler gegen den Brustkorb dieses kleinen Jungen. Der Junge reißt seine Arme in den Himmel und guckt diesem Mann mit entsetzten Augen ins Gesicht. Und ich frage mich: Wer trägt eigentlich die Verantwortung dafür, dass möglicherweise diesem Jungen seine Gesundheit und, was keiner hoffen mag, vielleicht auch sein Leben genommen ist? Ich meine, wir müssen in diesen Tagen noch viel mehr bei den Bildern und den Nachrichten aus Japan aushalten, bevor wir uns fast hyperaktiv in die Tagespolitik begeben.
Aber wenn schon Tagespolitik gewünscht ist, Herr Roolf, von der FDP, Sie haben den Antrag ja gestellt, dann lassen Sie uns debattieren.
Die Debatte wird von zwei Lagern beherrscht: die einen, die aufgrund ihres gesunden Menschenverstandes vor den Risiken der Atomkraft, besonders nach Tschernobyl, auch heute, da gebe ich Ihnen völlig recht, gewarnt haben, mit allen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die den Ausstieg aus der Atomkraft und der konventionellen Energiewirtschaft wollen und die mit aller Kraft die Energiewende zugunsten der erneuerbaren Energien einleiten wollen, und die anderen, die erst durch diese so unermessliche Katastrophe, die auch in diesem Bild zum Ausdruck kommt, vor den Risiken der Atomkraft warnen, die jetzt plötzlich sieben Reaktoren vom Netz nehmen können und mit aller Kraft nun die Energiewende einleiten wollen.
Zu den Letzten, Herr Kollege Methling, gehören auch die Bundeskanzlerin, von ihrer Herkunft ja Physikerin,
und weite Teile der CDU, der FDP und der CSU. Ich frage mich: Welchen Preis müssen wir heute noch bezahlen, bis wir zu einer vernünftigen, menschlichen und zukunftschaffenden Energiepolitik finden?
Die Aufkündigung des rot-grünen Energiekonsenses aus dem Jahr 2000, der einen geordneten Ausstieg, Herr Caffier, und keinen sofortigen Ausstieg, da gibt es einen kleinen, aber wichtigen Unterschied, aus der Atomenergie und mit dem Einstieg in das Erneuerbare-EnergienGesetz auch den Einstieg in die erneuerbaren Energien organisiert hat, diese Aufkündigung war vor allem eine Aufkündigung des gesellschaftlichen Konsenses in dieser energiepolitischen Frage. Sie hatte damals bereits ihren Preis, nämlich sehenden Auges einen Dissens in dieser Gesellschaft zu dieser energiepolitischen Perspektive zu erzeugen. Heute haben die Parteien, die die Bundesregierung tragen, nicht nur ihr Vertrauen, sondern auch ihre Glaubwürdigkeit in dieser energiepolitischen Frage verloren.
Im September 2010 – und das ist aus meiner Sicht im höchsten Maße tragisch – im Zuge der Verhandlungen um die Lauf zeitverlängerung der Atomkraftwerke, erklärt die Bundeskanzlerin, ich zitiere: „Sicherheit hat maximalen Vorrang“, Ende des Zitats. Dann, nach den Unterschriften, wurde ein Sicherheitspaket für 500 Millionen Euro bekannt.
Kostet die Sicherheit an den deutschen Atomkraftwerken mehr, kann die Atomwirtschaft den Betrag von den Überweisungen abziehen, die sie dem deutschen Staat mit der Laufzeitverlängerung zugesagt hat. Und heute wird ein Moratorium von drei Monaten durchgesetzt, um die Sicherheit an den deutschen Kernkraftwerken zu überprüfen. Da muss doch die Frage erlaubt sein: Sind unsere Kraftwerke in Deutschland nun sicher oder sind sie es nicht?
Und die Frage ist nicht, meine Damen und Herren, und die Frage darf auch nicht sein, ob unsere Kraftwerke relativ sicher sind, die oft gestellt wird, sondern konkret: Gegen welche konkreten Risiken sind unsere Kraftwerke, die Atomkraftwerke in Deutschland nicht abgesichert?
Der Ministerpräsident aus Bayern, Herr Seehofer, erklärt, wenn ein Flugzeug im Umfeld des Franz-Josef-StraußFlughafens in München auf eines seiner Atomkraftwerke an der Isar stürzen würde, könne es einen GAU vergleichbar zu dem von Fukushima geben. Da fragt man sich doch: Welche weiteren Risiken sind außerdem unabgesichert an den deutschen Atomkraftwerken?
Und an den Zwischenlagern.
Welche Erdbebenstärke ist es denn? Welche Kühlprobleme können auftreten in heißen und trockenen Sommern, wie man es gelegentlich liest, auch gerade im Nachbarstaat Frankreich? Welche Terrorgefahren können für diese Unsicherheitsfaktoren eine Rolle spielen? Ich kann nur sagen, wir brauchen diese Katastrophen
nicht, wir brauchen unseren gesunden Menschenverstand, um eine nachhaltige und humane Energiepolitik auf den Weg zu bringen. Das haben wir in der Verantwortung für unsere Kinder und Enkelkinder zu tun.
Die Erkenntnisse, meine Damen und Herren, liegen alle auf dem Tisch. Wenn ich mir die Informationen der Bundesregierung ansehe, zum Beispiel auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums, dann darf ich zitieren aus einem Gutachten über die energiepolitischen Perspektiven in Deutschland. Ich zitiere: „Signifikante Laufzeitverlängerungen oder neue Kohlekraftwerke sind für den Übergang“ – nämlich in das erneuerbare Zeitalter – „nicht nötig.“ Das sagt die Bundesregierung.
Energieeffizienz ist die eigentliche Brückentechnologie für eine vollständige Umstellung der Stromversorgung auf erneuerbare Energien, alles Informationen aus der Bundesregierung,
die sie aber offensichtlich für ihre eigene Handlung nicht zur Erkenntnisleitung an die Hand nimmt. Da darf man sich doch fragen: Wer hat hier denn eigentlich den Taktstock in der Hand? Hier regiert nicht die gesunde Erkenntnis, die zum Beispiel auch gespeist wird vom Sachverständigenrat für Umweltfragen, sondern offensichtlich die Lobby der alten und überholten Energiewirtschaft. Wenn eine Schlussfolgerung berechtigt ist – und, Herr Roolf, wir wollen ja über die Herausforderungen reden –, dann die, dass wir hier, auch gerade in Mecklenburg-Vorpommern, alle erneuerbaren Ressourcen nutzen müssen, um so schnell wie möglich erneuerbare Energie zu erzeugen und zu exportieren, damit Deutschland in der Lage ist, genau wie wir in Mecklenburg-Vorpommern, seine Kraftwerke abzuschalten.
Das war eine ganz wesentliche Erkenntnis aus diesem heutigen Tag. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, eingebracht von den Koalitionsfraktionen, in seiner 102. Sitzung am 15. September des letzten Jahres beraten und zur weiteren Beratung federführend an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss und den Agrarausschuss überwiesen. Der Innenausschuss hat Ihnen dazu auf Drucksache 5/4206 seine Beschlussempfehlung und seinen Bericht vorgelegt.
Der Innenausschuss hat zu dem Gesetzentwurf am 4. November des letzten Jahres eine umfassende Anhörung durchgeführt. Etliche haben daran teilgenommen. Ziel dieser Anhörung war es, einige aufgeworfene Fragen der Einbringungsreden in der Ausschussdebatte mit Fachleuten zu beraten.
Ziel des Gesetzentwurfes ist es unter anderem, die Aufhebung der Befristung zur Regelung zur Bildbeobachtung sowie Bild- und Tonaufzeichnung vorzunehmen, den Regelungen zur präventiven Telekommunikationsüberwachung die Befristung zu entnehmen, ebenso auch denen zum Einsatz technischer Mittel zur Erkennung von Kraftfahrzeugen.
Darüber hinaus ergeben sich aus dem sogenannten Prümer Vertrag, den mehrere EU-Mitgliedsstaaten einschließlich der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen haben, der eine Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit ganz bestimmten Bestimmungen zum Informations- und Datenaustausch, insbesondere zur Bekämpfung terroristischer Gefahrensituationen, beinhaltet, Umsetzungspflichten für den Landesgesetzgeber.
Außerdem sieht die Landespolizei die Notwendigkeit, die Spezialeinheiten mit Distanz-Elektroimpulsgeräten, sogenannten Tasern, auszustatten, um den Beamten für ihr Handeln ein weiteres Einsatzmittel zur Verfügung zu stellen und ihnen damit weitere Handlungsoptionen in kritischen Gefahrenlagen zu eröffnen. Der Einsatz dieser
Geräte bei der Landespolizei ist derzeit rechtlich nicht zulässig, weil sie nicht in dem abschließenden Katalog der zugelassenen Waffen des Gesetzes aufgenommen sind.
Von besonderem Interesse war in dieser Anhörung die Wirkungs- und Funktionsweise der Taser. Deswegen hatten die Vertreter des Polizeipräsidenten von Berlin und des Polizeitechnischen Institutes der Deutschen Hochschule der Polizei einen einsatzfähigen Taser mitgebracht in die Anhörung dieses Hauses. Während der Anhörung wurde den Mitgliedern des Innenausschusses das Gerät vorgeführt und erläutert, wie sich diese Waffe im Einsatz auf den Körper des Probanden auswirken kann. Beide Anzuhörenden, also beide Vertreter, bestätigten, dass sich der Taser in ihren jeweiligen Einsatz lagen und -orten bewährt hat. Festgestellt wurde von der GdP, dass der Taser ein geeignetes Einsatzmittel unterhalb des Schusswaffengebrauches sei. Der Taser sollte allerdings nur von Spezialeinheiten eingesetzt werden. Das war dann auch Konsens im Innenausschuss. Ein Antrag der Fraktion DIE LINKE, den Taser gar nicht einzuführen, wurde demzufolge auf der Grundlage dieser Beratungen im Ausschuss mehrheitlich abgelehnt.
Als Ergebnis der Anhörung wird darüber hinaus die Nummer 2 des Gesetzentwurfes insoweit ergänzt, als dass Polizeibeamte anderer Staaten nur mit solchen Amtshandlungen betraut werden dürfen, die auch den Polizeivollzugsbeamten des Landes Mecklenburg-Vorpommern in diesem Lande zustehen. Flankiert wird der Gesetzentwurf durch zwei Entschließungen:
Zum einen wird festgestellt, dass für den Einsatz von Tasern hinsichtlich der Handhabung, Wirkungsweise und der rechtlichen Voraussetzungen ein ganz besonderer Schulungsbedarf besteht, weshalb ein besonderes Augenmerk auf die Ausbildung, Grundlagentrainings und jährliche Wiederholungstrainings bei dem Tasereinsatz gelegt werden soll.
Zum anderen hat der Ausschuss erkannt, und zwar auch mit freundlicher Unterstützung des Agrarausschusses, dass die Haltung von gefährlichen Tieren – Reptilien, Amphibien, giftige Spinnen, Skorpione sowie große Säugetierarten, insbesondere Raubkatzen – sich auch in unserem Bundesland ausgeweitet hat. Vor diesem Hintergrund fordert der Landtag die Landesregierung auf, über die Anwendung von Paragraf 17 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes per Landesverordnung ein Verbot für die nicht gewerbsmäßige Haltung einer wildlebenden Art zu verfügen. Zu berücksichtigen ist dabei allerdings ein besonderes Interesse eines Halters an der Haltung so einer wildlebenden Art.
Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag mehrheitlich, mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, der FDP und bei Abwesenheit der Fraktion der NPD, den Gesetzentwurf in der von ihm geänderten Fassung und im Übrigen unverändert anzunehmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gab ärgerliche und es gibt ärgerliche und empörende Anlässe – einige sind hier auch schon beschrieben worden –, die zu diesen Überlegungen geführt haben, die dem Gesetzentwurf zugrunde liegen. Eigentlich, und da gebe ich Herrn Ritter völlig recht, ist es beschämend, dass wir so einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen müssen.
Aber er muss eben eingebracht werden. Und ich bin sehr gespannt, wie er in Zweiter Lesung dieses Haus verlässt.
Das heißt, ich bin gespannt darauf, wer gegen diesen Gesetzentwurf stimmen wird.
Es geht darum, meine Damen und Herren, dass die Funktion von Gräberstätten, die der Erinnerung an Krieg und Gewaltherrschaft dienen, mit der Widmung, die diesen Gräberstätten zugeeignet wird, übereinstimmt oder in Übereinstimmung gebracht werden soll.
Das Ziel des Gesetzentwurfes ist in Paragraf 2 beschrieben. Es geht um Stille, es geht um ungestörtes Gedenken, nämlich der Opfer von Krieg und Gewalt. Und es geht darum, diese Orte, die ja teilweise Bauwerke sind, zu erhalten.
Der Weg, um dieses Ziel zu erreichen, ist in Paragraf 3 formuliert. Da ist gesagt, dass es eben zur Erhaltung der Gräberstätte sein kann, dass Einschränkungen beim Zugang erforderlich werden. Es kann sein, dass zur Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen, die dem Widmungszweck entsprechen, bestimmte Maßnahmen durchzuführen sind. Oder aber es kann auch sein, dass in dem Fall, wo Handlungen oder Einwirkungen anderer Art dem Widmungszweck widersprechen, eben auch eingeschritten werden muss, um diese Störungen zu verhindern.
Es gab, wie schon gesagt wurde, scheußliche Auftritte, wie zum Beispiel auf dem Golm,
die der National- und der Nazipropaganda gewidmet sind und die viele Besucher dort wütend gemacht haben und die gerade eben nicht erlaubt haben, dass die Menschen, die dort waren, dieses Totengedenken durchführen konnten. Und auch die Totenruhe selbst wurde leider an einigen Tagen und einigen Orten in diesem Lande gestört.
Das alles wollen wir verhindern, und zwar mit rechtsstaatlichen Mitteln. Demzufolge bitte ich Sie,
diesen Gesetzentwurf zügig und gründlich zu beraten, damit wir ihn auch zügig und kompetent verabschieden können. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Die damalige Landesregierung Rot-Rot in der 4. Legislaturperiode hat die Vereinbarung mit dem Bund, mit der Bundesnetzagentur zur Organleihe beschlossen und Herr Minister Seidel hat ja noch mal vorgetragen, von welchen Gründen wir uns damals haben leiten lassen, diesen Vertrag auch so abzuschließen.
Heute gibt es eine etwas veränderte Aufgabenlage. Die Gründe allerdings, die dafür sprechen, den Föderalismus an dieser Stelle nicht über Gebühr zu strapazieren, sondern eben eine einheitliche und deshalb zentrale Regulierung vorzusehen für die Aufgaben auch auf Landesebene, sind immer noch im Raum. Und ebenso ist natürlich im Raum der Kostenfaktor. Eine eigene Landesbehörde scheint jedenfalls kostspieliger zu sein als eine zentrale Behörde beim Bund, die wir dann als Dienstleistung für uns in Anspruch nehmen und entsprechend – mit über 206.500 Euro, steht im nächsten Jahr im Haushalt – gegenfinanzieren.
Wir kriegen auch viel Besuch in der SPD-Fraktion von den Stadtwerken, Geschäftsführern, von Energieunternehmen im Bereich neuer Energien, von denen, die regionale Energiekreisläufe wollen, und insbesondere natürlich auch vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, Landesgruppe Nord, deren Positionspapier wahrscheinlich Ihnen allen vorliegt. Dort ist noch einmal aufgeschrieben worden, welche Gründe dafür sprechen, die Organleihe zurückzunehmen und eine eigene Landesbehörde vorzusehen. Beide Argumentationslinien sind ja jetzt auch in dieser Sitzung schon genügend vorgetragen worden.
Ich will für die SPD-Fraktion sagen, dass wir im Moment jedenfalls und vor allem auch deswegen, weil die Legis
laturperiode ja faktisch – demnächst jedenfalls – zu Ende ist, keine Möglichkeit sehen, das Ruder herumzureißen und noch bis zum Sommer diese Bundesdienstleistungsaufgabe ans Land zurückzunehmen. Aber wir bleiben mit den entsprechenden Unternehmen – den Stadtwerken und den anderen Unternehmen im Bereich der neuen Energien – im Gespräch. Und es kann durchaus sein, dass wir in der nächsten Legislaturperiode an dieser Stelle den Denkprozess fortsetzen und auch zu anderen Erkenntnissen kommen. Der ist bei uns nicht abgeschlossen. Deswegen werden wir jetzt dem Antrag nicht zustimmen, sondern ihn ablehnen, aber wie gesagt, die Argumente weiterhin abwägen
und noch einmal vornehmen, wenn wir uns in der nächsten Legislaturperiode noch einmal mit diesem Thema beschäftigen werden. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Es ist bereits von vielen Rednern in vielen Beschlüssen in fünf Legislaturperioden, Herr Brodkorb, alles gesagt.
Politisch bleibt alles beim Alten. Landtag und Landesregierung haben eine eindeutige Position auch zu diesem inzwischen eingereichten Antrag. Wir wollen eine begrenzte Bewirtschaftung des Zwischenlagers und eine enge Auslegung der rechtlichen Grundlagen. Neu allein ist, dass es inzwischen einen Antrag gibt des neuen
Geschäftsführers der EWN, Herrn Cordes. Er will die Pufferlagerung aufheben, um mit dem bundeseigenen Unternehmen Energiewerke Nord mehr Geld zu verdienen. Dazu will er, dass wir den Antrag genehmigen.
Herr Minister Caffier hat gesagt, wie die Regierung das sieht. Der Landtag – oder wir als SPD-Fraktion und, ich hoffe, auch der Landtag – unterstützt die Position. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche dem Antrag einen einstimmigen Beschluss.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Auch ich gehöre zu denen, Herr Kollege Griese, die sich die Frage gestellt haben, was eigentlich dieser Antrag noch soll,
wie Sie selbst vorhin eingeräumt haben. Ich will Ihnen auch sagen, warum ich mir die Frage gestellt habe. Am 9. November dieses Jahres erschienen Berichte in der Presse über einen geplanten Atomtransport von Ahaus in Nordrhein-Westfalen nach Russland, Transportroute unbekannt. Es soll allerdings über die Seehäfen gehen. Es handelt sich darum, dass 951 bestrahlte Brennelemente aus Rossendorf bei Dresden, die in Ahaus zwischengelagert sind, in Majak im Südural endgelagert werden sollen.