Protokoll der Sitzung vom 27.01.2011

Wir haben davon gehört und ich denke,

(Michael Andrejewski, NPD: War das nicht Fontane?)

ich kann mich auf einige Dinge beschränken. Meine Vorrednerin und mein Vorredner haben schon sehr vieles angesprochen.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

In einem Beitrag „Verbraucherschutz im Internet“ der Autoren Herbert Damker und Günter Müller von der Universität Freiburg, Institut für Informatik und Gesellschaft, wird aus meiner Sicht sehr plastisch beschrieben, welche Möglichkeiten uns das Internet bietet. Ich zitiere:

„Das Internet und darauf aufbauende multimediale Informationsnetze bieten dem Verbraucher neben neuen Risiken, die vom klassischen Verbraucherschutz nicht erfaßt werden und zum Teil wohl auch nicht erfaßbar sind, eine Reihe neuer Chancen. Der einfache Zugriff auf Informationen von Anbietern und Herstellern kann die Markttransparenz ein zentrales Anliegen des Verbraucherschutzes erhöhen. Preisvergleiche werden einfacher, Gebrauchsanweisungen können ggf. vorab eingesehen werden, Informationen des Herstellers zu Produktionsverfahren etc. erlauben eine Einschätzung der ökologischen und sozialen Verträglichkeit eines Produktes. Auch die Nutzung von Simulationen vor einer Kaufentscheidung von der Berechnung der Rendite einer Geldanlage oder der langfristigen Kosten eines Automobils bis zur dreidimensionalen Darstellung einer Küchenplanung bieten dem Verbraucher neue Möglichkeiten.“

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

„Nicht zuletzt können die in der Verbraucherpolitik tätigen Organisationen ihre Informations- und Beratungsangebote im Internet selbst präsentieren und zugänglich machen.“ Zitatende.

Wir wissen, dass sich Internetanwendungen darüber hinaus ständig erweitern, das Googeln ist schon zur Umgangssprache geworden, Onlinebanking wird von vielen praktiziert, die sogenannten sozialen Netzwerke nehmen rasant zu und das Telefonieren via Internet ist ebenfalls auf dem Vormarsch. Diese Aufzählung ließe sich fortsetzen. Mit den zunehmenden Internetanwendungen nehmen leider auch die Missbrauchsmöglichkeiten zu. Da gibt es Dealerbetrug im Internet, wir haben davon von Frau Schlupp gehört, sehr emotional vorgetragen, aber sehr verständlich auch, Auktionsbetrug, Kreditkartenmissbrauch, Raubkopien, Verletzungen der Urheberrechte, Verletzungen der Rechte am eigenen Bild, Computersabotage, Viren, Trojaner, Rechtsextremismus, Pädophile und so weiter und so weiter.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Anhand dieser Beispiele wird schon deutlich, wie breit gefächert Verbraucherschutz im Internet verstanden werden muss. Es geht um Datenschutz, es geht um Verbraucherschutz im wirtschaftlichen und rechtlichen Bereich und es geht um den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Verbraucherschutzmaßnahmen im Internet liegen aber nicht in der Verantwortung der Bundesländer. Entsprechende Rechtsetzungsakte werden durch die EU und den Bund bestimmt. Das haben sowohl der Landwirtschaftsminister als Verbraucherschutzminister und auch Herr Bluhm sehr ausführlich schon ausgeführt. Wir haben allenfalls Möglichkeiten, über den Bundesrat auf den Bund Einfluss zu nehmen. Wir können aber zur Erhöhung der Medienkompetenz in unserem Land beitragen. Medienbildung und Medienerziehung sind Aufgaben auf allen Bildungsebenen. Sicherlich haben in erster Linie Eltern und Lehrer zum Schutz der Kinder und Jugendlichen eine hohe Verantwortung dabei. Und ich denke auch, wir sind uns einig, der beste Schutz ist immer Wissen und Können. Das gilt auch für den Umgang mit dem Internet.

Ich begrüße daher außerordentlich die vom Verbraucherminister eben vorgestellte Vereinbarung, den Medienkompass Mecklenburg-Vorpommern zu entwickeln. Darin sollten verständliche Hinweise für eigene Sicherheitsvorkehrungen am PC und Tipps für einen bewussten Umgang mit persönlichen Daten beschrieben werden. Darüber hinaus habe ich der Rede des Ministers entnommen, dass in diesen Medienkompass auch altersspezifische Vorgehensweisen mit aufgenommen werden, im Umgang mit dem Umgang aufgenommen werden sollen.

In diesem Zusammenhang zum Schluss nur noch eine Bitte: Berücksichtigen Sie auch beim Umgang mit dem Internet die Bedürfnisse der älteren Menschen! – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Udo Pastörs, NPD: Schön vorgelesen.)

Danke schön, Frau Monegel.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Leonhard von der Fraktion der FDP.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es besteht ja kein Zweifel, das Thema Verbraucherschutz war und ist notwendig, mehr denn je, möchte man behaupten. Und im Zusammenhang mit den Dioxinverunreinigungen haben wir ja gestern auch schon über das Thema Verbraucherschutz

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

eindringlich gesprochen und das gesamte Thema Verbraucherschutz ist natürlich dadurch auch noch mal erneut in den Vordergrund gerückt worden.

(Udo Pastörs, NPD: Dioxinvergiftungen!)

Der Verbraucherschutz bei der Internetnutzung ist ohne Zweifel ebenfalls ein wichtiges Thema und wird sicherlich auch zukünftig weiter an Bedeutung gewinnen, denn in der Tat, durch den rasanten technischen Fortschritt und neue Technologien stellt sich auch jeweils die Frage nach effizienterem Verbraucherschutz. Verbraucherschutz in all seinen Facetten bedeutet für uns grundsätzlich mehr und bessere Informationen, mehr Transparenz, mehr Eigenverantwortung und weniger Bürokratie.

So allgemein der Antrag aber gehalten ist, meine Damen und Herren, so allgemein wird man auch nur einige grundsätzliche Anmerkungen zu dieser Beratungsvorlage machen können. Dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, liegt auf der Hand. Dass das Internet im Hinblick auf einen wirksamen Verbraucherschutz andere Anforderungen stellt, ist genauso offensichtlich. So sollte beispielsweise bei Vertragsabschlüssen im Internet deutlicher als bisher eine verbindliche Bestätigung der Regelfall werden. Und versteckte Kosten dürfen nicht in unverständlichen und langen allgemeinen Geschäftsbedingungen verschleiert werden. Entstehende Kosten sollten separat aufgelistet werden und beim Vertragsabschluss separat akzeptiert werden müssen. In sozialen Netzwerken gilt es ebenfalls, die Privatsphäre der Menschen, die sich dort aufhalten, zu schützen. Die Wahrung der Persönlichkeitsrechte macht aber auch vor diesen Netzwerken, die ja der Kommunikation dienen sollen, nicht halt.

Die FDP-Fraktion hat in dieser Legislaturperiode verschiedene datenschutzrelevante Themen aufgegriffen. So hatten wir im Zusammenhang mit Google Street View gefragt, ob die Landesregierung unter Sicherheitsaspekten, zum Beispiel bei Justizvollzugsanstalten, irgendwelche Bedenken habe. Das war offenkundig nicht der Fall.

Ein weiteres Beispiel: Im Zusammenhang mit den Untersuchungen zu dem Betrieb von Videoüberwachungsanlagen von Landes- beziehungsweise Kommunalbehörden sowohl in Niedersachsen als auch in Mecklenburg-Vorpommern sieht sich die Landesregierung als nicht zuständig an. Eine Beanstandungsquote von nahezu hundert Prozent ist der Landesregierung dem Vernehmen nach ebenfalls egal gewesen, was wir ja im Innenausschuss eindringlich dann erfahren durften.

Meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion wird diesen Antrag heute ablehnen, aber nicht etwa, weil das Anliegen nicht unterstützenswert ist, ganz im Gegenteil. Wir benötigen nach wie vor – oder besser: mehr denn je – einen effizienten Verbraucherschutz bei der Nutzung des Internets. Fraglich ist allerdings bei diesem Antrag, was die Landesregierung konkret unternehmen soll. Welche

Vorhaben soll die Landesregierung unterstützen? Was genau soll sie tun? Aber das wissen die Antragsteller offenkundig selbst nicht so genau.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Genau.)

Immerhin wird es bei uns in den Anträgen auch immer kritisiert, sonst hätten Sie uns hier einen Antrag vorlegen sollen, der eindeutiger formuliert hätte werden sollen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Richtig.)

Meine Fraktion wird auf der Grundlage der offengebliebenen Fragen diesen Antrag heute ablehnen, meine Damen und Herren. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Danke schön, Herr Leonhard.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Müller von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Redebeiträge in der Debatte haben einmal mehr bewiesen, dass die Politik der technischen Entwicklung des Internets hinterherhinkt.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Hierbei möchte ich etwas genauer auf die Sammlung beziehungsweise Ausspähung persönlicher Daten bei der Internetnutzung eingehen,

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

die erst einen Missbrauch möglich machen,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ach was?!)

Herr Ritter, denn erst die Sammlung und zentrale Speicherung personenbezogener Daten auf Vorrat lässt beispielsweise den Markt der penetranten Dauerberieselung mit Werbebotschaften erfolgreich sein.

Die gegenwärtige Rechtslage lässt es zu, dass auch zu kommerziellen Zwecken eine Speicherung von telekommunikativen Verkehrsdaten erfolgen kann. Zurzeit wird in der Bundesrepublik Deutschland mit Hochdruck an der flächendeckenden Einführung und Weiterentwicklung der sogenannten IPv6-Protokolltechnologie gearbeitet. Insbesondere die Universität Münster und die Deutsche Telekom AG sind Vorreiter bei der IPv6-Entwicklung. Hierbei handelt es sich um einen Nachfolger der aktuellen Internetprotokollierung, die wie bei Postleitzahlen für gemein als Adresse eines Internetendgerätes fungieren.

Technische Endgeräte der Telekommunikation sollten eigentlich so konstruiert sein, dass entweder überhaupt keine personenbezogenen Daten oder so wenig Daten wie technisch möglich genutzt werden, um Telekommunikationsnetze und -dienste zu betreiben. Mit einem Ausbau der IPv6-Protokollierung würde jedoch das genaue Gegenteil erreicht werden. Mit der flächendeckenden Einführung dieser Protokollierung, so, wie es die Telekom in diesem Jahr plant, wird die Grundlage geschaffen, um einfacher Informationen zu den Internetgewohnheiten eines Nutzers zu gewinnen und diese möglicherweise zu missbrauchen. Diese Protokollierung bedeutet nämlich nichts anderes als eine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür.

Es fehlen nach wie vor schlichtweg klare Regeln beim Ausbau der neuen Protokollierung. Die Verwässerung des Daten- und Verbraucherschutzes wird somit vor

angetrieben, schlimmer noch: Mit der Vorratsspeicherung durch IPv6 könnte ein regelrechter globaler Handel mit personenbezogenen Daten erwachsen. Die politisch Verantwortlichen jedenfalls haben diesbezüglich in den letzten Jahren notwendige Regelungen für eine ausreichende Datensicherung schlichtweg verschlafen. Auch mit dem vorliegenden nichtssagenden Antrag wird man kaum den Verbraucherschutz im Land stärken können.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Danke schön, Herr Müller.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Schlupp von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Diskussion ist ein Stück weit so gelaufen, wie ich mir das von vornherein vorgestellt habe.

(Stefan Köster, NPD: Nicht weinen!)