(Unruhe bei Angelika Peters, SPD, und Dr. Armin Jäger, CDU – Udo Pastörs, NPD: Hören Sie gut zu, da lernen Sie noch was!)
wesentlich mehr Geld ins eigene Land zu leiten als ins Ausland. Aber Daseinszweck der von Ausländern für Ausländer gegründeten Bundesrepublik Deutschland ist es, nicht den Interessen des eigenen Volkes zu dienen, sondern fremden Interessen, zunächst den Besatzern und jetzt auch der EU.
In dieser Hinsicht gilt das strikte Konnexitätsprinzip leider nicht. Das wäre schön, wenn jedes Mal, wenn die USA oder Israel der BRD-Regierung einen Auftrag erteilen, sie dann auch die Kosten übernehmen müssten.
Wenn die Amerikaner sagen, ihr macht mit in Afghanistan, dann könnten wir sagen, aber ihr bezahlt. Das wäre ja schon mal ein Fortschritt. Aber zahlen dürfen natürlich immer nur die Deutschen. Und weil das Ausland Vorrang vor der eigenen Kommune hat, wird sich die Politikerkaste hüten, das Konnexitätsprinzip im Grundgesetz zu verankern. Es ist von der LINKEN albern, einen solchen Antrag zu stellen, aber gleichzeitig fanatisch die EU zu bejubeln. Daher enthalten wir uns bei diesem Antrag.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion DIE LINKE der Fraktionsvorsitzende Herr Holter. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
sind jetzt Justizministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Bundeskanzlerin und CDU-Bundesvorsitzende hat prophetische Gaben. Sie hat am Sonnabend nach ihrem Landesparteitag erklärt, Frau Kuder wird Landrätin. Das werden wir erst mal sehen, ob Sie Landrätin werden.
Wir hoffen ja auch darauf, dass Frau Syrbe Landrätin wird. Jemand wird Landrätin in dem Kreis. Können wir uns darauf einigen?
Wenn Sie wieder in die Kommunalpolitik zurückkehren, würden Sie dann die gleiche Rede halten, die Sie heute hier zu dieser Frage gehalten haben? Die Frage will ich Ihnen stellen.
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Udo Pastörs, NPD: Das ist Geschwätz von gestern.)
Und, Herr Jäger, ich kann mich gut erinnern, da waren Sie in der Opposition, wir waren in der Regierung. Mir geht es aber gar nicht darum, mir geht es um einen bestimmten Fakt, den ich kurz schildern will. 2004, vor der Einführung des Sozialgesetzbuches II und dem dazugehörigen Landesausführungsgesetz ging es genau um die Verhandlungen, …
… ging es genau um die Verhandlungen, wie denn die 29,1 Prozent Bundesanteil an den Kosten an der Unterkunft in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt werden.
Da hatten der damalige Innenminister Herr Gottfried Timm und die damalige Finanzministerin Sigrid Keler und meine Wenigkeit – ich war zuständig für dieses Landesausführungsgesetz –
lange Verhandlungen, Herr Timm, können Sie sich erinnern, mit Kommunen geführt, wie denn dieses Bundesgeld aufgeteilt wird
und wie dann insgesamt dieser, wenn man so will, für diesen Bereich kommunale Finanzausgleich, nicht ganz exakt, aber Sie wissen, was ich meine,
tatsächlich realisiert wird. Wir wissen aber auch, dass der Bund systematisch von diesen 29,1 Prozent zurückgegangen ist und den Rest uns als Land beziehungsweise, besser gesagt, den Kommunen überlassen hat.
Und an diesem Beispiel, und Sie haben ja alle in Ihren Reden vergleichbare Ansätze gefunden, wird auch sehr deutlich, dass es richtig ist, so, wie Sie gesagt haben, wer bestellt, der muss auch bezahlen. Und das ist eben gerade bei Hartz IV und beim Sozialgesetzbuch II sehr deutlich geworden.
Und wenn gestern im Rahmen unserer Debatten, die wir hier geführt haben, unter anderem zur Schuldenbremse, auch Ihr Kollege Roolf dann hier im Landtag, aber auch gestern Abend beim FDP-Neujahrsempfang noch mal betont hat, man kann das alles machen, aber
unter bestimmten Voraussetzungen – ich darf Sie zitieren: „Wir brauchen für die Kommunen einen Entschuldungsfonds.“ –, da wird sehr deutlich, dass man, wenn man das eine will, auch etwas anderes dafür tun muss. Das, glaube ich, ist so auch ein vernünftiger Ansatz.
Die Frage stellt sich für mich auch angesichts der Verhandlungen im Vermittlungsausschuss, auch das hat gestern hier eine Rolle gespielt: Warum wird hier im Landtag betont, dass es wichtig ist, dass die Verhandlungsführerin der SPD Frau Schwesig sich so starkmacht, dass die Kommunen gestärkt werden und das Geld in die Kommunen fließt in Bezug auf die Gelder für den Bildungscheck, und hier soll das heute auf einmal keine Rolle mehr spielen?
Herr Ringguth hat zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes den Saal verlassen. Ich will einfach mal, um festzustellen, was denn nun gilt, fragen: Gilt nun, was der Parlamentarische Geschäftsführer sagt am 6. Januar 2011? 21 Tage ist es her, da erklärte Herr Ringguth, dass er sich darüber freut, dass die CDU mit der SPD das Konnexitätsprinzip in das Grundgesetz einführen will. Heute argumentieren Sie, das ist alles nicht so. Eigentlich haben wir mit unserem Antrag nur eins gemacht, die Idee von Herrn Ringguth in einen Landtagsantrag umgesetzt, damit ihre Zustimmung zu diesem Prinzip erfolgt.
Ja, bloß er redet in der Öffentlichkeit. Das, was Sie miteinander bereden, erreicht die Öffentlichkeit ja nicht. Also, sprechen Sie …