Frau Kuder begründet das so, Sie begründen das so. Herr Ringguth erklärt als Kommunalpolitiker, wir brauchen das Konnexitätsprinzip im Grundgesetz.
Heute legt DIE LINKE einen Antrag vor und sagt, das Konnexitätsprinzip in das Grundgesetz. Da sagen Sie, das geht alles so nicht, weil nicht ausformuliert und, ja, andere Begriffe kommen hier. Gestern in der Aktuellen Stunde reden wir über das Prinzip „Schuldenbremse in die Landesverfassung“. Wir haben keinen Textentwurf, wir haben gar nichts, wir reden über das Prinzip.
Also das muss ich Ihnen schon mal mit auf den Weg geben. Und es geht einfach nicht. Sie betonen alle, den Kommunen drückt der Schuh. Denen drückt der Schuh bei den bestehenden Ausgabeblöcken, bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, bei der Jugendhilfe oder auch bei neuen Ausgabeblöcken. Und immer wieder: Der Bund entscheidet. Das hat Herr Müller, Herr Jäger hat das alles sehr anschaulich begründet. Das sind alles Gründe dafür, dass tatsächlich das Konnexitätsprinzip in das Grundgesetz hineingehört.
Ich will Ihnen ein Beispiel nennen, sonst könnten Sie ja sagen, das ist nicht Bundesentscheidung. Ich will das bloß an einem weiteren Beispiel plastisch machen: Musikschulen, da ist der Bund nicht beteiligt, aber an dem Prinzip wird es deutlich. Musikschulen in Mecklenburg-Vorpommern werden drittelfinanziert, ein Drittel Landesgeld, ein Drittel kommunales Geld, ein Drittel Träger beziehungsweise die Eltern.
Durch die Deckelung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit der Festsumme, die die Musikschulen erhalten, kommt dieses eine Drittel bei den Musikschulen gar nicht an. Und so kann man nun Konnexität nicht verstehen. Und wenn der Bund jetzt sagt – und das ist eben das, was bei den Kosten in der Unterkunft erfolgt ist –, wir beteiligen uns mit 29,1 Prozent, haben wir nichts anderes als einen Festbetrag, eine festgezurrte Summe. Und deswegen, bin ich der Überzeugung, brauchen wir dieses Konnexitätsprinzip, dass tatsächlich aufgaben- und ausgabengerecht das Geld bei den Kommunen ankommt,
weil wir Kostensteigerungen haben. Das wissen Sie genauso wie ich, dass also tatsächlich die Kosten steigen. Das sind Tarife, das sind Heizkosten et cetera pp, das können Sie alles genauso gut argumentieren wie ich.
Natürlich ist es so, dass, wie Frau Kuder das beschrieben hat, auch Herr Jäger noch mal juristisch richtig argumentiert hat, es das Aufgabenübertragungsverbot gibt.
Das ist mit der Föderalismusreform tatsächlich so geregelt worden. Das wissen wir auch. Das hat ja auch Frau Schwebs eindeutig gesagt. Aber was nicht geklärt ist, ist, dass die Städte, Gemeinden und Landkreise finanziell entlastet werden durch Entscheidungen, die die Bundespolitik trifft. Und deswegen sind wir der Überzeugung, ja, es führen viele Wege nach Rom, aber der konsequenteste Weg ist, das Konnexitätsprinzip tatsächlich in das Grundgesetz einzuführen.
Und nehmen wir noch ein drittes Beispiel, das ist die Bürgerarbeit. Die Bürgerarbeit, da kann man jetzt kräftig über das Prinzip der Bürgerarbeit streiten, aber das will ich jetzt gar nicht tun. Bei der Bürgerarbeit wird die jeweilige Stelle finanziert, also ein Arbeitsloser kommt auf die Stelle und dafür gibt es bestimmtes Geld. Ver
Bürgerarbeit wird nicht in der Größenordnung umgesetzt werden können, weil die Kommunen und andere Träger ihren Anteil nicht aufbringen können. Das kann nicht im Interesse des Bundeserfinders sein. Das heißt also, hier klemmt die Säge. Auch deswegen sagen wir: Konnexitätsprinzip in die Landesverfassung, das heißt, wer bestellt, muss auch bezahlen, und darum in das Grundgesetz – Entschuldigung, in der Landesverfassung haben wir es ja bereits.
Also deswegen sind wir der Überzeugung, dieser Ansatz ist richtig. Und warum soll nicht wie in vielen anderen Fragen aus dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern ein Signal an den Bund gehen, dass wir hier eine Veränderung brauchen? Da kann man FDP-seitig begründen, okay, wir haben jetzt eine schwarz-gelbe Regierung, passt gerade nicht in die Zeit,
aber die Kommunen sind die Letzten, die die Hunde beißen. Ich bitte Sie, Ihre Position zu überlegen und unserem Antrag zuzustimmen. – Danke schön.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4072. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4072 bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE, Ablehnung durch die Fraktionen der SPD und CDU und Stimmenthaltung vonseiten der Fraktionen der FDP und NPD abgelehnt.
Meine Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE hat auf Drucksache 5/4120 einen Antrag zum Thema „Keine unbefristete Lagerung radioaktiver Stoffe im Zwischenlager Nord (ZLN) bei Lubmin“ vorgelegt. Der Antrag wurde zwischenzeitlich vom Antragsteller zurückgezogen.
Es liegt ein Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP auf Drucksache 5/4124 zum gleichen Thema vor.
Wir werden diese Vorlage, um die die Tagesordnung erweitert werden soll, nach Verteilung an die Mitglieder des Landtages sowie einer angemessenen Zeit für eine Verständigung innerhalb und zwischen den Fraktionen nach dem Tagesordnungspunkt 18 zur Abstimmung aufrufen. Ich werde dann gegebenenfalls das Wort zur Begründung des Dringlichkeitsantrages erteilen sowie die Abstimmung über dessen Aufsetzung durchführen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Schaffung einer Landesregulierungsbehörde für Strom- und Gasnetze, Drucksache 5/4054.
Antrag der Fraktion der FDP: Schaffung einer Landesregulierungsbehörde für Strom- und Gasnetze – Drucksache 5/4054 –
Das Wort zur Einbringung des Antrages hat der Fraktionsvorsitzende der Fraktion der FDP Herr Roolf. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im ersten Augenblick zuckt jeder Liberale zusammen, wenn er einen Antrag schreibt „Schaffung einer Landesregulierungsbehörde“,
dann wissen wir, dass wir diese Regulierung bereits haben. Wir haben diese Regulierung nur an die Bundesregulierungsbehörde abgegeben und diese Regulierung kostet uns im Augenblick 210.000 Euro.
Worum geht es? Es geht darum, in Mecklenburg-Vorpommern zu überprüfen, und das möchte ich auch noch mal sehr deutlich sagen, ob es für die spezifischen Rahmenbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern nicht sinnvoll sein kann, dass man das, was man 2005 entschieden hat, revidiert und eine Landesregulierungsbehörde auf Landesebene dann hier etabliert.
Was waren die Argumente? Im Jahr 2005 hat man sich für den Weg entschieden, indem man gesagt hat, wir wollen eine bundeseinheitliche Regulierungsvorgabe machen, und das aus zentraler Behörde, und es sei auch kostengünstiger.
Was hat sich seitdem verändert? Seitdem hat sich nicht wirklich Entscheidendes verändert, sondern die Veränderungen, die da sind, sind stärker zutage getreten. Wir sind in Mecklenburg-Vorpommern in dem Land, das mit dem Konzept Energieland 2020 und dem höchsten Anteil an erneuerbaren Energien, sei es Windenergie und sei es auch Solarenergie, eine Besonderheit und eine ganz bestimmte Ausrichtung seiner energiepolitischen Ziele gemacht hat. Und aus diesem Grunde ist es aus unserer Sicht mehr als sinnvoll, hinzuschauen und zu fragen, ist die Entscheidung, die wir 2005 getroffen haben, heute eigentlich noch die richtige Entscheidung und müssen wir nicht umjustieren.
Die Situation ist, dass zehn Bundesländer sich mittlerweile dazu entschieden haben, diese Regulierung wieder in eigene Hände zu nehmen. Und sie erlauben damit ihrem Bundesland, eine höhere Flexibilität, eine höhere Individualität auf die spezifischen Dinge, auf die spezifischen Anforderungen für das eigene Bundesland eingehen zu können.
Ich war am vergangenen Montag, am Montag dieser Woche, Gast des Wirtschaftsrates der CDU in Heiligendamm. Der Innenminister ist auch anwesend gewesen. Da ist ein Vertreter der Stadtwerke an den Minister herangetreten und hat gesagt: Wir Stadtwerke haben das Problem, dass wir uns in einem Wettbewerbsnachteil befinden, dass wir doppelt belastet werden, und Sie, lie
ber Herr Minister, wir tragen an Sie heran, ob es nicht sinnvoll sei, diesen Gedanken einer Landesregulierungsbehörde noch einmal aufzugreifen und zu diskutieren, ob so eine Institution hier im Land, dass wir es wieder selber machen, nicht sinnvoll sei. Sinngemäß hat der Minister darauf geantwortet: Das Thema ist mir nicht komplett präsent im Augenblick. Wenn es dort Bedarf gibt, werden die Experten sich darüber zu verständigen haben, ob es Handlungsbedarf gibt an der Stelle oder nicht.
Was wir Liberalen Ihnen heute vorstellen oder was wir mit Ihnen in die Diskussion einbringen wollen, ist wirklich die Tatsache, wie werden wir unseren energiepolitischen Zielen, wie werden wir denen gerecht. Und wenn man einfach mal reinschaut und sich anguckt, wer kann uns dazu eine Auskunft über die Situation, in der wir uns befinden, geben, dann haben wir das Gutachten der Landesgruppe Norddeutschland des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft vor uns liegen, aus dem sehr klar und sehr deutlich hervorgeht, das, was in Mecklenburg-Vorpommern eigentlich politisch gewollt ist – der Wirtschaftsminister, der nachher sprechen wird, ist leider nicht anwesend –, das, was eigentlich gewollt ist, dass wir dezentrale Energielieferung haben wollen, dass wir unsere Stadtwerke stärken wollen in ihrem Engagement, dem widerspricht eine Verleihung unserer landesspezifischen Aufgaben auf die Bundesebene.
Und es ist sogar doppelt gefährlich und doppelt schwierig, und auch das finden wir in dem Gutachten, dass die Stadtwerke im Augenblick doppelt bei den Mehrerlösen abgeschöpft werden. Das heißt, unsere Stadtwerke befinden sich heute in einem Wettbewerbsnachteil und haben nicht die Möglichkeiten und nicht die Chance, die energiepolitischen Ziele, die wir bei den erneuerbaren Energien gemeinsam entwickeln wollen, wirklich auch aktiv zu gestalten.
Worin liegen die entscheidenden Unterschiede, wenn man eine Landesregulierungsbehörde alleine und eigenständig macht? Worin liegt überhaupt die Möglichkeit der Flexibilität? Es ist einmal bei der Bewertung von Grundstücken, die dem Strom- und Gastransport dienen. Es ist bei der Anerkennung von Planungskosten und es ist bei der Bewertung der Abschreibung von Sachanlagen. Während in anderen Bundesländern – und hier ist Bayern besonders stark zu erwähnen – diese Individualität genutzt wird, haben wir in Mecklenburg-Vorpommern diese Möglichkeit und diese Individualität nicht. Wir könnten mit einer Landesregulierungsbehörde die Durchführung von Genehmigungsverfahren und die Regulierung von Netzentgelten landesspezifisch gestalten und wir könnten die Wahrnehmungs- und die Überwachungsaufgaben hier im Land für unseren Bedarf besser regeln.
Deshalb ist unser Ansatz heute nicht, zu beschließen, dass wir so eine Behörde automatisch einführen, sondern unser Ansatz ist, die Landesregierung noch einmal zu bitten zu prüfen, ob das nicht genau der richtige Schritt ist, um die energiepolitischen Ziele in Mecklenburg-Vorpommern zu erreichen. Der Innenminister hat angeboten, auf der fachlichen Ebene das zu machen. Wir würden uns sehr wünschen, wenn wir heute den Konsens finden, uns diesem Thema hier gemeinsam zuzuwenden. Und ich möchte für unsere Fraktion sagen, dass wir beantragen, diesen Antrag in den Wirtschaftsausschuss und in den Ausschuss für Verkehr und Landesentwicklung – dorthin federführend – zu überweisen. – Vielen Dank.