Protokoll der Sitzung vom 28.01.2011

Danke schön.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Ich unterbreche die Landtagssitzung für fünf Minuten.

Unterbrechung: 11.54 Uhr

Wiederbeginn: 12.00 Uhr

Meine Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4068. Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, die Ziffern I und II gesondert abzustimmen.

Wer der Ziffer I des Antrages der Fraktion DIE LINKE zuzustimmen wünscht, den bitte ich dann jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer I des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4068 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD abgelehnt.

Die Fraktion DIE LINKE hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zu Ziffer II des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4068 eine namentliche Abstimmung beantragt.

Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Ich bitte die Schriftführerin, die Namen aufzurufen.

(Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat?

(Die Abgeordneten Sylvia Bretschneider und Wolfgang Griese werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)

Ich frage noch mal, ob ein Mitglied des Hauses anwesend ist, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat. – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung.

Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen, und unterbreche für zwei Minuten.

Unterbrechung: 12.05 Uhr

Wiederbeginn: 12.07 Uhr

Ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe das Ergebnis bekannt. An der Abstimmung haben insgesamt 59 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 13 Abgeordnete, mit Nein stimmten 46 Abgeordnete. Damit ist der Punkt II des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4068 abgelehnt.

Entsprechend unserer Geschäftsordnung Paragraf 96 hat der Abgeordnete Herr Backhaus jetzt das Wort, um zu erklären, warum er an der Abstimmung nicht teilgenommen hat.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich möchte kurz noch mal begründen, warum ich an der Abstimmung nicht teilgenommen habe. Wer die gesamte Geschichte der Bodenreform und die Entwicklung seit 1990 betrachtet, begleitet und letzten Endes da auch im Interesse der Menschen, die hier leben, begleiten durfte, der weiß, wie kompliziert die Verhandlungen gerade zum Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz waren. Und es ist ausdrücklich der SPD zu verdanken, dass wir hier, glaube ich, einen aus meiner Sicht fairen Kompromiss gefunden haben zwischen Alteigentümern, zwischen den hier wirtschaftenden und auch denjenigen, die durch die Bodenreform begünstigt, in der DDR begünstigt worden sind, aber auch denjenigen, die benachteiligt worden sind.

Das EALG ist durch alle Instanzen, auch gerade von den Alteigentümern, immer wieder beklagt worden und in allen Instanzen hat das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz in seiner Substanz gewirkt und ist als rechtmäßig bis zum Europäischen Gerichtshof anerkannt worden. Ich glaube, das war das Verdienst auch gerade aus diesem Lande, dass wir dieses so ausgehandelt haben.

(Ute Schildt, SPD: Richtig.)

Und unser Problem ist doch jetzt eigentlich nur eines, dass die Koalition in Berlin – ich betone das, in Berlin – jetzt einseitig zugunsten einer kleinen Gruppe versucht, diese massiv zu begünstigen, und das kann ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren. Im Übrigen, glaube ich, spreche ich da für die SPD-Landtagsfraktion insgesamt.

Und zum Zweiten: Wir sind in einem Verfahren und da bitte ich auch um Verständnis. Wir sind in einem Bundesratsverfahren und ich darf hier ausdrücklich auch noch mal die Finanzministerin ansprechen, der es nämlich gestern gelungen ist, auch innerhalb der Finanzministerriege der Länder noch mal auf dieses Gesetz hinzuweisen und die Ungerechtigkeit, die mit diesem Gesetz zusammenhängt, und im Übrigen, dass Mecklenburg-Vorpommern die Anträge und damit auch mehr oder weniger das Kaufansinnen hätte bis 2004 in Mecklenburg-Vorpommern abgearbeitet haben können. Deswegen brauchen wir eigentlich dieses Gesetz überhaupt nicht.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Na, sehen Sie!)

Und der letzte Punkt in dem Zusammenhang ist, dass ich die dringende Bitte habe, dass diejenigen, die auf ihren Ebenen Einfluss darauf haben – weil wir zwei Länder noch brauchen, um im Bundesratsverfahren tatsächlich den Vermittlungsausschuss anzurufen –, insbesondere die beiden Bundesländer, das sind Thüringen und Sachsen, von ihrem Einfluss Gebrauch machen, um das Vermittlungsverfahren anlaufen zu lassen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das ist keine persönliche Erklärung.)

Und das Allerletzte ist, wenn ich dann die Zeitungen lese und sehe Herrn Reinhardt, der mich auffordert im Zusammenhang mit den Gewässerprivatisierungen, oder auch Herrn Ritter will ich hier ansprechen, doch endlich mal zu handeln …

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ich habe Sie unterstützt, Herr Minister. Sie haben es nicht verstanden, was ich geschrieben habe.)

Das ist jetzt gar keine Kritik, Herr Ritter. Bitte glauben Sie mir das!

(Zuruf von Gino Leonhard, FDP – Vizepräsident Hans Kreher übernimmt den Vorsitz.)

Seit über einem Jahr verhandeln wir mit dem Bund und – hören Sie bitte einmal zu! – der Bund ist bis heute nicht in der Lage gewesen, uns endgültig mal eine Liste der ihm gehörenden Gewässer vorzulegen.

Herr …

Und das kritisiere ich.

Herr Minister!

Und deswegen komme ich jetzt auch gleich zum Schluss, Herr Präsident. Ich komme sofort zum Schluss und ich bitte ausdrücklich darum, dass wir in Ruhe mit dem Bund versuchen, weiterzuverhandeln, mit dem Ziel, alles das, was möglich ist, für das Land Mecklenburg-Vorpommern herauszuholen dabei. Und daran werde ich festhalten. – Herzlichen Dank.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 31: Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Freiheitsrechte schützen – Pressefreiheit stärken – Bundesgesetzgebung unterstützen, Drucksache 5/4059.

Antrag der Fraktion der FDP: Freiheitsrechte schützen – Pressefreiheit stärken – Bundesgesetzgebung unterstützen – Drucksache 5/4059 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Leonhard von der Fraktion der FDP.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die FDP-Fraktion legt Ihnen heute einen Antrag vor, mit dem ein Thema aufgegriffen werden soll, das auf Bundesebene derzeit beraten wird. Es geht einerseits um ein klares Bekenntnis zur Pressefreiheit, aber auch um die Unterstützung eines wichtigen Gesetzgebungsvorhabens auf Bundesebene zur Stärkung der Pressefreiheit.

Meine Damen und Herren, nach dem Grundgesetz ist die Pressefreiheit hierzulande geschützt. Man sollte meinen, damit sei doch alles klar. Aber spätestens seit der soge

nannten „Spiegel“-Affäre aus dem Jahr 1962 sollte der Wert der Pressefreiheit in der Bundesrepublik Deutschland als geklärt gelten. Das Bundesverfassungsgericht hat den Artikel 5 des Grundgesetzes und damit die Pressefreiheit immer wieder als konstituierend für den demokratischen Rechtsstaat gewürdigt.

Und erwähnt werden muss in diesem Zusammenhang natürlich auch die sogenannte „Cicero“-Entscheidung. Das Bundesverfassungsgericht entschied seinerzeit, dass die Anordnung der Durchsuchung der Redaktionsräume von „Cicero“ und die Beschlagnahme der dort aufgefundenen Beweismittel einen verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff in die Pressefreiheit des Beschwerdeführers darstellten.

Im Zusammenhang mit den Veröffentlichungen in jüngster Zeit auf der Internetplattform WikiLeaks kappten in den USA dortige große Unternehmen ihre Geschäftsbeziehungen zu dem Betreiber der Homepage. Konten wurden eingefroren und die Homepage von WikiLeaks war nicht erreichbar. Dieses Beispiel aus den USA ist nach unseren Maßstäben sehr kritisch zu bewerten. Danach handelt es sich eher um einen Versuch, die Plattform mundtot zu machen. Und das wiederum, meine Damen und Herren, ist eher ein Angriff auf die Pressefreiheit und letztlich eine Bevormundung der Bürgerinnen und der Bürger.

Meine Damen und Herren, auch heute noch kann eine kritische Berichterstattung durch staatliche Maßnahmen beeinträchtigt werden. Der Fall Cicero ist bundesweit wohl nur der bekannteste. Vor diesem Hintergrund ist es nur folgerichtig, wenn durch die Änderung von Straf- und Strafverfahrensvorschriften im Ergebnis die Pressefreiheit gestärkt wird. Journalisten oder – wie es gesetzestechnisch heißt – Medienangehörige können immer wieder ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten, wenn sie das ihnen vertraulich zugeleitete Material veröffentlichen.

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

Strafrechtlich geht es dabei um eine eventuelle Beihilfe zu der Verletzung des Dienstgeheimnisses

(Angelika Peters, SPD: Das ist eine einfache interne Mitteilung.)

und einer besonderen Geheimhaltungspflicht

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)