Protokoll der Sitzung vom 16.03.2011

Die Altlastenfreistellung bedeutet im Übrigen, meine Damen und Herren, dass sich Eigentümer von Gewerbegrundstücken, die vor 1990 durch Schadstoffeinträge verunreinigt wurden, von finanziellen Risiken und den daraus gegebenenfalls resultierenden Problemen freistellen lassen konnten. Das freigestellte Unternehmen trägt damit auch in der Regel immerhin nur 10 Prozent der Kosten für die notwendigen Planungs- und Sanierungsmaßnahmen einer Altlast in Mecklenburg-Vorpommern. Die restlichen 90 Prozent – 90 Prozent Förderung also – teilen sich dann der Bund und Land im Verhältnis von 60 Prozent Bundeskostenübernahme und 40 Prozent durch das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Von den etwa 7.000 zum Teil als Sammelantrag gestellten Anträgen von Unternehmen auf Altlastenfreistellung sind immerhin in Mecklenburg-Vorpommern circa 95 Prozent abgearbeitet. Und damit haben wir ein sehr, sehr gutes Ergebnis im Vergleich der anderen Bundesländer in Mecklenburg-Vorpommern erreicht. Die ausgereichten Haushaltsmittel an die freigestellten Unternehmen umfassen bis heute immerhin ein Finanzvolumen von fast 70 Millionen Euro. Außerdem sind bis heute Fördermittel für die Erkundung und die Sanierung kommunaler Altlastenflächen mit EU-Mitteln in einer Größenordnung von 53 Millionen Euro ausgereicht worden. Im innerörtlichen Bereich ist dadurch auch die dauerhafte Nachnutzung von Flächen überhaupt ermöglicht worden.

Damit ist die Arbeit natürlich längst noch nicht getan, meine sehr geehrten Damen und Herren, aber man kann, glaube ich, auch ausdrücklich sagen, dass wir bei einem guten Teil der Altlastensanierung aus den vergangenen Jahrzehnten tatsächlich unsere Schularbeiten gemacht haben und damit einen sehr wertvollen Beitrag zur Gesundung der Umwelt und des Bodens in Mecklenburg-Vorpommern erreicht haben. Es sind über 900 weitere Flächen als Altlasten in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt worden. Eine Sanierung dieser Flächen konnte aber aufgrund fehlender finanzieller Mittel bislang noch nicht abgeschlossen werden.

Weitere 5.835 Flächen haben wir als altlastenverdächtig erfasst in Mecklenburg-Vorpommern, weil wir hier auch einen gesamten Kataster angelegt haben. Das heißt, hier besteht Ermittlungs- und Untersuchungsbedarf. Und man sieht eben auch, dass 20 Jahre nach der Deutschen Einheit hier immer noch daran gearbeitet werden muss. Eine Nutzungseinschränkung ist damit jedoch nicht verbunden und das erleichtert uns auch die Entscheidung. Auch die Thematik der devastierten Flächen sind wir in den vergangenen Jahren intensiv angegangen. Das heißt, wir haben, wenn man es so will, auf den landeseigenen Flächen ein Abrissprogramm entwickelt, das im Übrigen für das Jahr 2010 und 2011 immerhin mit 1 Million Euro belegt ist, und wir haben damit auch Schandflecken in diesem Lande intensiv beseitigt, und das wird draußen höchst anerkannt.

Ich glaube, dass damit deutlich wird, da wir im letzten Jahr bereits 20 Flächen komplett von Schandflecken und auch von Altlasten befreien konnten, wird dieses Jahr im Übrigen die doppelte Anzahl erwartet, sodass wir in diesem Jahr allein auf landeseigenen Flächen 40 Schandflecken beseitigen werden.

Doch dieses ist alles nur ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn es darum geht, den ständigen Flächenverbrauch im Land Mecklenburg-Vorpommern aufzuhalten. Für Siedlungs- und Verkehrsflächen sind – und, meine Damen und Herren, ich glaube, das ist eine sehr interessante Zahl – seit 1992 bis zum Jahr 2009 laut dem Statistischen Landesamt knapp 47.000 Hektar in Mecklenburg-Vorpommern verbraucht und damit versiegelt worden. Diese stehen damit tatsächlich der Natur, der Umwelt nicht mehr zur Verfügung. Im gleichen Zeitraum nahm die landwirtschaftliche Nutzfläche in Mecklenburg-Vorpommern um immerhin 45.000 Hektar ab.

Man darf auch feststellen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir pauschal die Jahresverbräuche auf den Tag umrechnen, dann verbrauchen wir in Mecklenburg-Vorpommern täglich in unserem Land 7,7 Hektar Fläche, die damit versiegelt oder letzten Endes zubetoniert werden. Und dieses muss ein Ende haben. Wir müssen hier auch weiter einschränken können. Ich denke, die bedenkliche Entwicklung wird man nur dadurch berücksichtigen können, dass Boden und insbesondere auch landwirtschaftlich genutzter Boden im Klimageschehen eine bedeutende Rolle spielt und damit natürlich nicht nur für das Bewusstsein der Menschen, dass der Boden nicht vermehrbar ist und nicht nur für das Klimageschehen, sondern auch im Sinne der Biodiversität eine außerordentlich wichtige Rolle spielt.

Die landwirtschaftliche Bodennutzung wird im Übrigen ausdrücklich weiter an Bedeutung gewinnen. Gleichzeitig müssen wir auch künftig stärker mit extremen Witterungsereignissen rechnen und uns darauf einstellen. Bislang gelten in Mecklenburg-Vorpommern etwas mehr als

zwei Prozent der Gesamtfläche im Lande als potenziell wassererosionsgefährdet. Die klimabedingten zunehmenden Starkniederschläge, die wir zum Teil auch in den letzten Monaten haben wieder erleben können, werden dazu führen, dass sich der Anteil der Fläche, die tatsächlich wassererosionsgefährdet ist, auf circa 15 Prozent erhöhen wird.

Als Potenzial – und da bin ich jetzt bei der Wind erosion – gelten derzeit circa 42 Prozent der Gesamtlandesfläche als gefährdet. Dieser Anteil könnte aufgrund des Klimawandels auf bis zu 75 Prozent ansteigen. Auch das Abbrechen der Steilufer und der Steilhänge wird uns künftig noch stärker beschäftigen, besonders wenn extreme Wetterlagen zunehmen werden. Und auch das haben wir in diesem Jahr wieder leidvoll zur Kenntnis nehmen müssen.

Wir haben daher im Übrigen im Paragrafen 10 des Gesetzentwurfes ganz bewusst eine entsprechende Vorsorgeregelung insbesondere für die Steilküsten im Land Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen. Durch diese Regelung erhoffen wir uns eine stärkere, deutlich stärkere Sensibilisierung der Bevölkerung, aber auch der Planer vor Ort, insbesondere auf der Insel Rügen, aber auch auf dem Darß. Nur so kann es uns gemeinsam gelingen, Gefahrenlagen durch bauliche Anlagen in Hangrutschbereichen, an Steilhängen oder auch an Steilufern tatsächlich zu vermeiden und damit ähnliche Entwicklungen wie beispielsweise in Lohme zukünftig von vornherein zu verhindern, meine Damen und Herren. Und das muss uns auch gelingen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist für mich der Paragraf 11 des Gesetzentwurfes und die vorgesehene Erarbeitung eines Bodenschutzprogrammes des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die nachhaltige Berücksichtigung der Belange des Bodenschutzes in der Landesplanung und in der Raumentwicklung. Im Übrigen vor dem Hintergrund des Themas CCS, das kann ja jetzt noch viel aktueller werden, als wir alle glauben, haben wir damit ein Instrument, mit dem Bodenschutzgesetz auch hier Einfluss zu nehmen, dass Mecklenburg-Vorpommern nicht zu einem CCS-Projekt der Bundesrepublik Deutschland wird.

(Dr. Fritz Tack, DIE LINKE: Richtig.)

Der Bodenbericht als Phase 1 des Bodenschutzprogrammes ist bereits 2002 vom Kabinett bestätigt worden. Die Phase 2 beinhaltet die Zusammenstellung der Umwelt- und Handlungsziele zum Bodenschutz MecklenburgVorpommerns, ist in Erarbeitung und soll voraus sichtlich im nächsten Jahr zur Entscheidung gebracht werden.

Des Weiteren benötigen wir eine nachhaltige Sicherung der Funktion des Bodens, eine effektive Vernetzung der vorhandenen Bodendaten innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Auch hieran wird mit Hochdruck gearbeitet. Hierzu wird bereits das seit 1994 geführte Altlastenkataster um Verdachtsflächen und schädliche Bodenveränderungen ergänzt und künftig als Altlasten- und Bodenschutzkataster für das gesamte Land Mecklenburg-Vorpommern gelten.

Für die Durchsetzung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und der untergesetzlichen Bundesregelung sind ab dem 01.07.2012 – so ist es vorgesehen – die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig, die sich das im Übrigen ausdrücklich auch gewünscht haben. Hier dringen die unteren Bodenschutzbehörden zu Recht auf eine tatsächlich konkretisierende landeseigene Regelung und

damit die Verantwortung für die 2012 übertragenen Aufgaben, und zwar damit nach ganz unten.

Aufbauend auf den Erfahrungen der anderen Bundesländer werden im vorliegenden Gesetzentwurf bundesweit einheitliche Vollzugsregelungen getroffen, sodass damit auch klar ist, wer welche Verantwortung trägt. Die Aufgaben unter den Bodenschutzbehörden der Landräte und Oberbürgermeister sowie der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt werden damit konkretisiert. Darüber hinaus werden Auskunfts-, auch das gehört aus meiner Sicht sinnvollerweise dazu, Duldungs- und Mitwirkungspflichten sowie Betretungsrechte ganz klar definiert.

Auch das Instrument der behördlichen Anordnung ist im Gesetzentwurf geregelt worden. Es wird zur Durchsetzung der bundesbodenschutzrechtlichen Verpflichtungen zukünftig verstärkt auch damit zur Anwendung kommen müssen, denn es liegt in der Natur der Sache, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass das Eigen interesse der Pflichten an einer im Regelfall kostenträchtigen Untersuchung und Bodensanierung nicht sonderlich groß ist.

Nicht zuletzt haben wir die wesentlichen Regelungen zum Thema Bodenschutz, die bislang in den Gesetzentwürfen, zum Beispiel des Abfallwirtschaftsgesetzes oder in verschiedenen Zuständigkeitsverordnungen, geregelt waren, im Landesbodenschutzgesetz zusammengefasst und aktualisiert. Insofern leisten wir, glaube ich, damit auch einen wichtigen Beitrag zum Bodenschutz und zum Umweltschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Ich würde mich freuen, wenn die Verabschiedung sehr schnell vonstatten gehen könnte, weil ausdrücklich auch die Verbände, die Umweltverbände und die Träger öffentlicher Belange auf dieses Gesetz dringend warten. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Danke schön, Herr Minister.

Gemäß Paragraf 85 Absatz 1 der Geschäftsordnung ist die angemeldete Redezeit um vier Minuten überschritten. Diese Zeit steht den Oppositionsfraktionen zusätzlich zur Verfügung.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat das Wort für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Griese. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bodenschutz spielt in Zeiten zunehmenden Flächenverbrauchs eine immer wichtigere Rolle.

Der Herr Umweltminister hat ja einige Beispiele angebracht. Ich will mal eins aus dem Agrarbereich hier darstellen. Die Quelle muss ich angeben, die Zahlen habe ich entnommen aus der „WirtschaftsWoche“ Nummer 10 dieses Jahres: „Derweil schrumpft die Ackerfläche je Mensch. Standen im Jahr 1960 im statistischen Durchschnitt noch 4.300 Quadratmeter für jeden Esser zur Verfügung und waren es 2005 noch 2.200 Quadratmeter, so soll die Anbaufläche bis 2030 … auf 1.800 Quadratmeter sinken“, und das bei einer stark steigenden

Bevölkerungszahl auf diesem Erdball. „Und das ist noch geschönt...“ Dazu kommt ja, was wir in unserem Land erleben, die Problematik „Tank, Trog und Bioteller“, die hiervon auch noch ihren Anteil fordern. „Der Klimawandel ist dabei nicht einmal berücksichtigt.“ Das hat hier der Minister angesprochen, was verloren geht durch Erosion, durch Wasser und durch Wind.

Beim Bundesumweltministerium heißt es zum Zwecke des Bundes-Bodenschutzgesetzes: „Zweck des Bundes-Bodenschutzgesetzes … ist es, den Boden in der Leistungsfähigkeit seiner natürlichen Funktionen und Nutzungen aller Art zu sichern oder wiederherzustellen. Unter Beachtung der bestehenden und künftigen Anforderungen an die Nutzung des Bodens sind Gefahren für den Boden und vom Boden ausgehende Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit abzuwehren. Weiterhin müssen vorsorgebezogene Anforderungen einen dauerhaften Schutz der Funktionen des Bodens gewährleisten.“

Es wird Zeit, dass der Gesetzgeber, also wir, die entsprechenden Bundesregelungen für unser Land anwendbarer und entsprechend nachvollziehbar gestaltet. Das sage ich gerade nach der Forderung der Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte und der Kreise. Wir fordern, das Bundesgesetz vollzugsfähig zu machen, denn mit dem Gesetz über die Zuordnung von Aufgaben im Rahmen der Landkreisneuordnung sind diese ab Sommer 2012 für die Durchführung der gesetzlichen Bestimmungen in Sachen Bodenschutz in der Regel zuständig.

Insofern kann meine Fraktion den Paragrafen 1 Absatz 1 dieses Gesetzentwurfes: „Alle, die auf Boden einwirken oder beabsichtigen, auf Boden einzuwirken, haben sich so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen, insbesondere bodenschädigende Prozesse, nicht hervorgerufen werden.“, sofort unterschreiben. Ich bin dankbar, dass der Grundsatz: „Mit Boden ist sparsam und schonend umzugehen“, ebenfalls in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde.

Um es kurz zu machen, meine Damen und Herren, meine Fraktion erkennt die Notwendigkeit des vorliegenden Gesetzentwurfes an. Es ist ein Geschenk für den noch jungen Geburtstag unseres Ministers. Insofern erspare ich es mir, die Worte des Ministers zu wiederholen. Meine Fraktion stimmt der Überweisung in die Ausschüsse zu.

(Gino Leonhard, FDP: Ein Geburtstags- geschenk! – Zuruf von Hans Kreher, FDP)

Es gibt aus unserer Sicht keine Probleme und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Herr Abgeordneter Griese.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr von Storch. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Auch unsere Fraktion stimmt dem Antrag auf Überweisung zu. Das Wesentliche ist sowohl von dem Minister als auch von Herrn Griese gesagt worden. Wir haben in der Tat einen deutlichen Rückgang an Flächen, Boden wird immer wertvoller.

Wir haben uns das Gesetz schon einmal angesehen. Es gibt nach Durchsicht des Gesetzentwurfes für unsere Fraktion einige Punkte, über die man wirklich ausgiebig diskutieren muss. So soll der Paragraf 2 in Absatz 2 enthalten, dass Grundrechte und Verlässlichkeit der Wohnung eingeschränkt werden. Das ist ein sehr weitgehender Eingriff, über den wir zu reden haben werden. Paragraf 8 regelt, dass für Datenerhebung, Verarbeitung und deren Zweckbindung notwendige Maßnahmen getroffen werden sollen, von denen wir meinen, dass sie zur Bürokratisierung und zu einer Überregulierung führen können.

Wir stehen ein bisschen bei der Bedeutung der Frage dieses Gesetzes vor der Frage: Schaffen wir das noch in dieser Wahlperiode? Deshalb bin ich mit dem Minister der Meinung, dass wir zügig diesen Gesetzentwurf im Agrarausschuss beraten sollten. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Abgeordneter von Storch.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Reese. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bisher ist Mecklenburg-Vorpommern ohne eigenes Bodenschutzgesetz ausgekommen und für uns stellt sich so ein bisschen die Frage, inwieweit es eines eigenen Landesbodenschutzgesetzes denn eigentlich bedarf. Im Vordergrund für uns steht, wie Sie alle wissen, die 1:1-Umsetzung von Europa- und Bundesrecht und darüber hinausgehende Regelungen sollten wir nicht zwingend treffen.

Im Vortext des Entwurfes wird aufgeführt, dass aus der Umsetzung des Landesbodenschutzgesetzes keine höheren Kosten entstehen. Da sind wir mal gespannt, ob die Landkreise und kreisfreien Städte dann diese Auffassung teilen werden. Kritikwürdig an dem Entwurf finden meine Fraktion und ich ganz besonders auch die Lesbarkeit des Entwurfes. Es ist schon recht schwierig, das Ganze nachzuvollziehen. Ich weiß nicht, wie es Ihnen gegangen ist. Also ich musste schon drei verschiedene Unterlagen nebeneinanderlegen, um dann überhaupt nachverfolgen zu können, was dann wohin geschoben wurde.

Selbstredend – und da komme ich zum Thema – hat der Schutz des Bodens aufgrund seiner vielfältigen Funktionen eine herausragende Bedeutung und deshalb ist seinem Schutz die erhebliche Aufmerksamkeit zu gewähren. Es ist zu begrüßen, dass sparsam mit Boden umzugehen ist und dass der Bodenverbrauch bereits in der Landesplanung berücksichtigt werden soll. Das begrüßen wir ausdrücklich. Andere Formulierungen hingegen sind noch konkreter zu fassen, zum Beispiel die Ausführungen in den Paragrafen 2 und 3 sind aus unserer Sicht verständlicher zu formulieren.

Zu vermissen sind im Gesetz unter anderem Hinweise und Aussagen zur guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft. Unkonkrete Begriffsdefinitionen, wie beispielsweise „schädliche Bodenveränderungen“, stellen gerade für die Landwirtschaft ungewisse Meldepflichten dar. Wie ist beispielsweise bei Erosionen zu verfahren, wenn sie im Rahmen der üblichen Bodenbearbeitung behoben werden können? Greift hier dann

Paragraf 17 des Bundesgesetzes zur guten fachlichen Praxis? Fraglich bleibt für uns auch die Umsetzung in Paragraf 5 Absatz 1. Und ebenso zu prüfen ist, inwieweit das gewollte Ziel des Bodenschutzprogramms ohne negative Nebenwirkungen für Betroffene und Nutzer erreicht wird.

Andererseits begrüßen wir hingegen die gefundene Regelung zu der Kostentragung in Paragraf 16. Dieser Punkt sollte aus unserer Sicht sogar zusätzlich bei den Ordnungswidrigkeiten aufgenommen werden.

Sie sehen also, wir glauben auch, dass wir in den Ausschüssen noch sehr viel Diskussionsbedarf haben, und stimmen der Überweisung zu. – Ich danke Ihnen.