Protokoll der Sitzung vom 16.03.2011

Aber, meine Damen und Herren, wenn ich für mich selbst –

(Helmut Holter, DIE LINKE: Drei Stück. Und beim Neujahrsempfang der FDP haben Sie die Forderungen alle wiederholt.)

und genau so habe ich Sie seinerzeit im Bundesrat verstanden, Herr Ministerpräsident –

(Helmut Holter, DIE LINKE: Da war ich Zeuge.)

eine Schuldenbremse erwarte,

(Irene Müller, DIE LINKE: Wir haben ohne Schuldenbremse den Haushalt saniert.)

weil ich in der Verpflichtung und in der Verantwortung bin, dass ich mir selbst ein enges Korsett schnüren möchte, um dieses Korsett dann auch einzuhalten,

(Irene Müller, DIE LINKE: Passen Sie lieber auf, dass Ihnen nicht die Luft ausbleibt!)

dann muss ich, bevor ich so etwas mache, mir anschauen, werde ich meiner Verantwortung ad 1 als Haushaltsgesetzgeber hier im Parlament gerecht und werde ich ad 2 der Aufgabe der Verantwortung gegenüber den Kommunen gerecht. Genau an der Stelle kommen wir mit drei konkreten Forderungen. Das sind keine Dinge, die auf dem Basar sind, sondern sie sind klar ver

ständlich und sie sind, glaube ich, auch unmissverständlich.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Das ist auf dem Basar auch so. – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Ich kündige hier ganz deutlich an, dass wir Ihnen alle

(Zuruf von Helmut Holter, DIE LINKE)

drei Vorschläge in den nächsten 14 Tagen in Antragsform für einen gemeinsamen Antrag, dass wir die Dinge hier beschließen können, sowohl der SPD als auch der CDU, zur Verfügung stellen.

(Egbert Liskow, CDU: Einen haben wir schon da liegen.)

Dann können wir die Dinge abarbeiten.

Das ist: Das Haushaltsrecht des Parlaments lebt von Transparenz. Wir brauchen an der Stelle den Beteiligungsbericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, damit wir auch an dieser Stelle die Transparenz haben für die Finanzverflechtungen zwischen dem Land und seinen Beteiligungen. Das ist auf kommunaler Ebene längst Standard. Das brauchen wir in Mecklenburg-Vorpommern. Das gehört zu einer sauberen Haushaltskontrolle.

Das Zweite ist die Einführung der Doppik – saubere Haushaltsführung in einem Bundesland, saubere Haushaltsführung im Vergleich der Systeme von der kommunalen Ebene auf die Landesebene. Und, das sage ich auch ganz deutlich, das soll ein Ziel für Mecklenburg- Vorpommern sein. Keiner wird so naiv sein und sagen, 2013/2014 muss die Doppik eingeführt sein. Wir sagen, es muss das Ziel sein: gleiche Haushaltsführung auf kommunaler Ebene wie auf Landesebene.

(Der Abgeordnete Peter Ritter bittet um das Wort für eine Anfrage.)

Herr Roolf, gestatten Sie eine …

Darf ich einmal kurz zu Ende reden? Gern zum Ende, weil ich ohnehin immer sehr wenig Redezeit habe.

Und dann ist es der dritte Bereich, und da ist es der Umgang mit den Kommunen.

Herr Ministerpräsident, Ihr Ansatz, einen Fonds zu machen und denjenigen, der bereit ist zu sparen, zu honorieren, ist super richtig. Das ist genau der richtige Ansatz. Das gibt es nicht für lau, das gibt es für Leistung. Aber Sie haben mit dem FAG den Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern einen Zwangskredit aufgehalst.

(Birgit Schwebs, DIE LINKE: Genau.)

Genau an dieser Stelle sagen wir, dieser Zwangskredit – und das ist kein Verhandeln auf einem Basar – war unrecht. Er war auf dem Rücken der Kommunen. Genauso, wie Sie in Berlin die Interessen des Landes Mecklenburg-Vorpommern vertreten, erwarten wir hier, dass Sie mit den Kommunen an dieser Stelle ins Gespräch kommen. Diese Altschulden, die Sie ihnen zwangsweise über ein falsches, über ein nicht ausgewogenes, über ein ungerechtes FAG gegeben haben, diese Beträge müssen Sie mit einbeziehen.

Und wenn ich mir dann einmal anschaue, um eine Definition unserer Änderung hier reinzubekommen, habe ich für mich einfach auch schon eine Verständnisfrage, denn

wenn wir heute diese Gesetzesänderung hier sehen, dann steht darin, dass außerordentlich Finanzbedarf infolge von Naturkatastrophen entsteht. Und da stelle ich aus der Erfahrung der Diskussion, die wir heute Morgen gehabt haben, die Frage: Ist die stärkere Hinwendung zu erneuerbaren, zu innovativen Energien, ist das das Ergebnis einer Naturkatastrophe oder ist es das nicht?

Und jetzt, Herr Kollege Ritter, wenn es schnell geht …

Nein, Herr Roolf, ich muss jetzt unterbrechen, denn Ihre Redezeit ist beendet.

(Torsten Renz, CDU: Das ist doch ein Unding hier, so was.)

Tut mir leid.

Meine Damen und Herren, es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Herr Köster von der Fraktion der NPD.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf reagieren die Regierungsfraktionen auf die Grundgesetzänderung hinsichtlich der sogenannten Schuldenbremse. Diese Schuldenbremse ist an sich schon eine Mogelpackung, weil weitreichende Ausnahmeregelungen deren Wirksamkeit begrenzen oder gar völlig außer Kraft setzen. Würde die Landesverfassung nicht angepasst werden, gäbe es ab 2020 das unabdingbare Verbot zur Nettoneuverschuldung. Um hier eine Hintertür zu öffnen, sollen Ausnahmeregelungen eben auch in der Landesverfassung zugelassen werden.

(Egbert Liskow, CDU: Genau.)

Somit wird die Bremswirkung eher geschwächt, um nicht zu sagen, sogar verwässert. Die Schuldenbremse soll hier schlicht ausgehebelt werden. Neben erheblichen abweichenden Konjunkturentwicklungen gelten auch Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen zu den begründeten Ausnahmefällen. Zu den außergewöhnlichen Notsituationen gehört ausdrücklich auch die sich seit 2007 verschärfende Finanzkrise.

(Michael Andrejewski, NPD: Schlupflöcher finde ich immer.)

In der Problemdarstellung zum Gesetzentwurf ist nicht von ungefähr von Notsituationen die Rede, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen. Hier ist mit Sicherheit weder von einem Elbehochwasser als Naturkatastrophe noch von einem Wirtschaftsabschwung als einer abweichenden konjunkturellen Entwicklung die Rede. Beides entzieht sich eben nicht der Kontrolle durch den Staat, hingegen ist die Refinanzierung in der gesamten Eurozone schlicht ungelöst.

Nicht umsonst enthält die Regelung die Möglichkeit, in Fällen von Naturkatastrophen oder sonstigen außergewöhnlichen Notsituationen einen außerordentlichen Finanzbedarf auch mittels Kreditaufnahme auszugleichen. Und welche Katastrophen sollen Maßnahmen nötig machen, die die Finanzierungsmöglichkeit des Haushalts im Haushaltsjahr übersteigen? Eis und Schnee bestimmt nicht. Neben der Aushebelung der Schuldenbremse wird hier der Finanzcrash zumindest einkalkuliert.

Die NPD-Fraktion stimmt der Überweisung des Gesetzentwurfes zu, denn die Regelung wird noch bitter nötig werden, weil die Regierungstotalversager ein Szenario heraufbeschworen haben, welches im Fall der Fälle sonst gar nicht mehr zu beherrschen sein wird. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Borchert von der Fraktion der SPD.

Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ein bisschen bedauerlich, dass praktisch im Nachhinein eine gut gemeinte, ruhige, sachliche, wie ich finde, auch vernünftige Zusammenarbeit von Rechts- und Finanzpolitikern der demokratischen Fraktionen im Nachhinein, manches mag man eben vergessen, Herr Müller, ich glaube, etwas in schiefes Licht gerückt wird. Deswegen möchte ich das doch noch mal klarstellen.

Wir haben die Gespräche begonnen mit einem Grundkonsens. Der Grundkonsens war, egal, wie wir dazu stehen, die Schuldenregelung im Grundgesetz ist durch den Bundestag beschlossen mit Zweidrittelmehrheit und egal, wie wir im Einzelnen dazu stehen, ist es für uns absehbar, dass sie kaum noch veränderbar sein wird. Das war überhaupt die Grundlage, dass wir gesagt haben, wir stellen unsere Meinungen, unsere persönlichen und unsere politischen Positionen zur Grundsatzfrage „Sinn oder Unsinn einer Schuldenregel im Grundgesetz“ zurück und konzentrieren uns auf die Frage: Haben wir hier im Land Handlungsbedarf und, falls ja, wie? Das war der Grundkonsens.

Und der Grundkonsens war auch ganz klar, dass wir gesagt haben, alle unisono, ja, wir haben Handlungsbedarf. Wir müssen als Land reagieren, wir brauchen eine landesgesetzliche Umsetzung der bundesgesetzlichen Regelungen. Und es war in der Tat so, es gab auch den Konsens, dass wir gesagt haben, diese schwierige Aufgabe werden wir – allein schon aus praktischen und Zeitgründen – wohl nicht mehr in dieser Legislaturperiode leisten können,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ach ja!)

und gesagt haben, wir machen das in der nächsten Legislaturperiode. Das war alles, mehr war da nicht in der Gruppe.

(Zuruf von Birgit Schwebs, DIE LINKE)

Dann haben wir uns verschiedene Modelle aus anderen Ländern angesehen, was könnte man hier in Mecklenburg-Vorpommern machen – ruhig, sachlich und vernünftig.

Und, Herr Roolf, ich kann mich nicht daran erinnern – schade, dass er nicht mehr da ist –, dass er oder die FDP irgendwann mal gesagt hätte, das müssten wir noch unbedingt jetzt in dieser Legislaturperiode machen.

(Birgit Schwebs, DIE LINKE: Nein, hat er nicht.)

Das nur mal zur Klarstellung, was dort besprochen wurde. Das ist die Wahrheit.