Aber er muss eben eingebracht werden. Und ich bin sehr gespannt, wie er in Zweiter Lesung dieses Haus verlässt.
Es geht darum, meine Damen und Herren, dass die Funktion von Gräberstätten, die der Erinnerung an Krieg und Gewaltherrschaft dienen, mit der Widmung, die diesen Gräberstätten zugeeignet wird, übereinstimmt oder in Übereinstimmung gebracht werden soll.
Das Ziel des Gesetzentwurfes ist in Paragraf 2 beschrieben. Es geht um Stille, es geht um ungestörtes Gedenken, nämlich der Opfer von Krieg und Gewalt. Und es geht darum, diese Orte, die ja teilweise Bauwerke sind, zu erhalten.
Der Weg, um dieses Ziel zu erreichen, ist in Paragraf 3 formuliert. Da ist gesagt, dass es eben zur Erhaltung der Gräberstätte sein kann, dass Einschränkungen beim Zugang erforderlich werden. Es kann sein, dass zur Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen, die dem Widmungszweck entsprechen, bestimmte Maßnahmen durchzuführen sind. Oder aber es kann auch sein, dass in dem Fall, wo Handlungen oder Einwirkungen anderer Art dem Widmungszweck widersprechen, eben auch eingeschritten werden muss, um diese Störungen zu verhindern.
die der National- und der Nazipropaganda gewidmet sind und die viele Besucher dort wütend gemacht haben und die gerade eben nicht erlaubt haben, dass die Menschen, die dort waren, dieses Totengedenken durchführen konnten. Und auch die Totenruhe selbst wurde leider an einigen Tagen und einigen Orten in diesem Lande gestört.
diesen Gesetzentwurf zügig und gründlich zu beraten, damit wir ihn auch zügig und kompetent verabschieden können. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf, das ist deutlich geworden, soll mehr Klarheit geschaffen werden, mehr Rechtsklarheit im weiteren Sinne. Zukünftig soll es möglich sein, Veranstaltungen an Gräberstätten auf eindeutigerer rechtlicher Grundlage einzuschränken oder sogar ganz untersagen zu können. Neben der Bezugnahme auf das sogenannte Gräbergesetz nennt der Entwurf auch ausdrücklich einige Gräberstätten. Das ist hier deutlich gemacht worden.
Für Demokraten ist es kaum erträglich, wenn Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft für politische Auseinandersetzungen missbraucht werden.
Insoweit, meine Damen und Herren, ist der Ansatz, Gräberstätten als Orte der stillen Einkehr und des ungestörten Gedenkens zu widmen und den Zugang nur im Rahmen dieser Widmung zu gewähren, folgerichtig. Störungen dieses eindeutigen Widmungszwecks sollen vermieden werden. Dieses Gesetz würde dann auch den Begriff der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aus dem SOG beziehungsweise aus dem Versammlungsgesetz konkretisieren.
Es waren bisher vorrangig rechtsextreme Gruppierungen, die das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus durch Aufzüge und Versammlungen für ihre Zwecke missbraucht haben. Wenn wir es gemeinsam schaffen, den Ordnungsbehörden ein rechtlich besseres Instrument in die Hand zu geben, um Derartiges einzuschränken oder vollständig zu untersagen, dann begrüßen wir das als FDP-Fraktion ausdrücklich. Mit einer partei politischen Instrumentalisierung, wie es aus entsprechenden rechten Kreisen behauptet wird, hat das nichts, aber auch gar nichts zu tun, meine Damen und Herren.
Es ist eine Antwort und aus unserer Sicht die richtige Antwort auf die Pervertierung von rechten Gruppen, ein sogenanntes „Heldengedenken“ und Ähnliches in der Nähe von Gräberstätten zu veranstalten.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf wählt nicht den Weg über einen versammlungsrechtlichen Ansatz. Damit sollen auch Auswirkungen erfasst sein, die nicht nur von Aufzügen oder Versammlungen ausgehen.
(Tino Müller, NPD: Das steht doch alles da drin. Das brauchen Sie doch nicht vorzulesen. Warum liest der alles vor?)
Insoweit, meine Damen und Herren, kann ich sowohl dem Innenminister als auch der Koalition zusagen, dass wir uns sehr schnell und aktiv an der Bearbeitung in den Ausschüssen beteiligen werden, um dafür Sorge zu tragen, dass wir sehr schnell und sehr zügig ein rechtssicheres Gesetz verabschieden werden hier im Landtag. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Volk ist bekanntlich so viel wert, wie es sich in seinen Toten ehrt. Dies scheint den Protagonisten des vorliegenden Gesetzentwurfes durchaus bewusst zu sein. Denn nicht grundlos sehen Sie sich regelrecht genötigt, mittels eines Gesetzes vorzuschreiben, wem und wie man an Gräberstätten im Land gedenken soll und zu gedenken hat.
Die Vorredner haben deutlich gemacht, dass mit Inkrafttreten des Gräberstättengesetzes die weitere Beschneidung von Bürgerrechten billigend in Kauf genommen wird, Grundrechte von jenen Deutschen, die einfach nicht bereit sind, dass der Geschichtsfälschung und der Leugnung von Verbrechen gegen das deutsche Volk durch offizielle Landespolitiker weiterhin Vorschub geleistet wird.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Andreas Bluhm, DIE LINKE: Was meinen Sie denn damit?)
Nachdem ab 1945 die bis dahin bestehende deutsche Wertstruktur allmählich aufgebrochen wurde, inszenierte die BRD-Politkaste jedes Jahr
in offiziellen Trauer- und Gedenkveranstaltungen ihre immer gleichen Rituale in einem Gemisch aus nationaler Selbstanklage, Herr Müller, nationaler Demütigung und einer verabscheuungswürdigen Verächtlichmachung unseres Volkes und seiner Kriegstoten. Dieser Schuldkult, dass Deutsche stets Täter, aber niemals Opfer sind, bildet das Fundament dieser BRD. Wird dieser Schuldkult beseitigt, verliert auch die BRD ihre Existenzberechtigung.
Dies scheint den derzeitigen Machthabern Motivation genug zu sein, neben bereits bestehenden Gesinnungsgesetzen ein weiteres in den Landtag einzubringen. So richtet sich der vorliegende Gesetzesentwurf allein gegen Deutsche, die den BRD-Schuldkult eben nicht mittragen wollen. Somit würde in Mecklenburg und Vorpommern auch solchen Personen wie dem ehemaligen
US-Präsidenten Ronald Reagan der Zugang zu Gräberstätten versagt bleiben, der einst am 5. Mai 1985 an den Gräbern gefallener deutscher Soldaten in Bitburg sagte, ich zitiere: „Den Deutschen ist ein Schuldgefühl aufgezwungen worden und zu Unrecht auferlegt.“
Nach Deutung des Gesetzentwurfes sollen zukünftig offizielle Trauerstunden auf Gräberstätten nur jenen vorbehalten sein, die im Einklang mit einer dubiosen Völkerverständigung stehen und allzu gerne deutsches Leid und deutschen Heldenmut ausklammern. Wer dabei nicht mitmacht, wird mit allen Mitteln bekämpft. Bisweilen mündete die Gräberstätteninstrumentalisierung im Zeichen der sogenannten politischen Korrektheit auch ohne den vorliegenden Gesetzesentwurf bereits in Ausgrenzung politisch unliebsamer Personen aus offiziellen Veranstaltungen.
Des Weiteren werden Gedenkveranstaltungen verhindert und verboten. Es werden Denkmäler geschändet und die Schleifen unserer Kränze gestohlen. Die Täter werden hingegen nie gefasst. Volkstreuen Deutschen wird die Mitgliedschaft im Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge verwehrt.
Der vorliegende Gesetzentwurf stellt nun einen weiteren Höhepunkt in dem schändlichen Versuch dar, nationale Gedenkveranstaltungen zu Ehren unserer Kriegstoten gänzlich zu unterbinden. Uns ist es bewusst, dass kriminelle Akte wie das Entfernen von Kranzschleifen und Trauergebinden die politische und gesellschaftliche Entartung und Verkommenheit dieser BRD darstellen.
Sie gedenken lieber derjenigen, die den treuen Soldaten an der Front in den Rücken fielen: Deserteure, Widerständler und dergleichen. Die Geisteshaltung dieser Deserteure und sogenannten Widerständler, die von Ihnen verehrt werden, spiegelt sich in diesem ganzen System wider. Heute regieren uns Politiker wie Sie hier, die ehrlos sind, ohne Rückgrat, denen ihr eigener Geldbeutel wichtiger ist als die Vergangenheit und die Zukunft unseres Volkes.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Andreas Bluhm, DIE LINKE: Eben nicht. Eben genau nicht.)
Wir hingegen werden nie vergessen die Opfer alliierter Kriegsverbrechen, die ruhmreichen Taten der deutschen Armeen und der europäischen Freiwilligen.
Ihre Beschimpfung der regierenden Politiker in diesem Land auf das Entschiedenste zurück. Im Zusammenhang mit den furchtbaren zwei Weltkriegen von Heldentum deutscher Soldaten zu sprechen, das ist eine Unerhörtheit.
Herr Köster, Sie erhalten den zweiten Ordnungsruf. Ich, wie gesagt, prüfe ja noch Ihre anderen Äußerungen und wir werden dann sehen, ob das entsprechende Konsequenzen hat.