Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Lehrerbildungsgesetz ist lange überfällig. Das haben wir heute hier mehrfach gehört. Im Koalitionsvertrag hieß es deshalb auch, dass das Gesetz für 2010 geplant war. Durch die späte Einbringung, darüber haben wir heute Morgen gesprochen, gab es dann auch die entsprechenden Rechtsunsicherheiten bei der zweiten Phase der Lehrerbildung. Ich nehme für mich und meine Fraktion in Anspruch, Herr Brodkorb hat es dankenswerterweise gesagt, aber, Herr Brodkorb, das nehme ich vor allem auch für mich in Anspruch, dass wir auf diese Rechtsunsicherheit sehr früh durch Anfragen auch im Ausschuss hingewiesen haben. Und Sie haben heute zugegeben, dass das die Koalition dann auch zum Handeln getragen hat. Das nehme ich für meine Fraktion mit Stolz in Anspruch.
(allgemeine Unruhe – Heinz Müller, SPD: Sie bei den Linken? – Peter Ritter, DIE LINKE: Aber die Fußnote müssen wir noch mal überprüfen.)
Der Gesetzentwurf geht jetzt ins Verfahren und wir müssen es prüfen. Es steht aber unter Zeitdruck. Wir haben nicht mehr viel Zeit. Und es geht bei diesem Gesetzentwurf um die Qualität, die wir bei der Lehrerbildung erreichen wollen. Wir werden der Überweisung zustimmen,
„Durch das Bildungsministerium ist zeitnah ein Lehrerbildungsgesetz zu erarbeiten. Hierin sollen nicht nur die Abschlüsse und Qualitätsstandards, sondern auch die Anerkennung von Studienleistungen auf das Lehramt zwischen den Hochschulen des Landes verbind
lich geregelt werden. Ziel bleibt eine maximale Durchlässigkeit und Flexibilität für die Studierenden. Hierzu zählt auch, an allen Hochschulen, die Lehrämter ausbilden, insbesondere in den korrespondierenden fachwissenschaftlichen Studiengängen auf gesetzlicher Grundlage polyvalente Bachelor- und fachbezogene Master-Programme vorzuhalten. Die Aufnahmekapazitäten in den Lehrämtern sind strikt an Maßstäben einer exzellenten Betreuung in den Berufswissenschaften (Erziehungswis- senschaften, Pädagogische Psychologie, Fachdidakti- ken) auszurichten.“
Meine Damen und Herren, hier verweise ich aus meiner eigenen Erfahrung darauf, dass es wirklich beim Studium diesen Praxisbezug vor allem braucht, und auch das werden wir in den Beratungen hinterfragen, inwiefern das geregelt ist.
Ich weise außerdem darauf hin, dass es richtig ist, eine erste Phase, zweite Phase, dritte Phase der Lehrerbildung, auch mit entsprechenden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, hier mit vorzusehen. Und ich werde auch noch mal darauf achten in den Ausschüssen, dass es wirklich in der dritten Phase dann auch entsprechend notwendig sein wird, dass wir die Voraussetzungen schaffen, durch Verwaltungskenntnisse auch die Selbstständige Schule zu stärken. Das wird gerade in der dritten Phase der Lehrerbildung eine ganz besondere Rolle spielen müssen, wenn wir wirklich das Ziel einer selbstständigen und eigenverantwortlichen Schule erreichen wollen. Das haben wir ja bisher auf keinen Fall erreicht. Es steht im Gesetz, aber es ist ja auch durch 40 Verordnungen schon untergraben worden, diese Selbstständigkeit, meine Damen und Herren.
Es wurde hier mehrfach darauf hingewiesen, dass mit dem Gesetz auch der Lehrermangel unterbunden werden soll. Meine Damen und Herren, ich habe, seit ich im Landtag bin, auf diesen bevorstehenden Lehrermangel hingewiesen.
Und für mich ist es fraglich, inwiefern für dieses Lehrerbildungsgesetz nun wirklich die Lehrerbedarfsplanung als Grund herhalten muss, dass wir so spät dieses Gesetz bekommen. Nach meiner Meinung ist das eine Ausrede, die ich nicht gelten lassen kann.
Ich will aber noch mal darauf hinweisen, wenn wir wirklich hier im Land gute Lehrer haben wollen, ist es für uns wichtig, dass das Lehrersein in Mecklenburg-Vorpommern wieder attraktiver wird. Eine gute Lehrerbildung in Mecklenburg-Vorpommern nützt nichts, wenn die Lehrer nach der Ausbildung das Land verlassen. Unsere Ideen für eine Verbesserung der Beschäftigungssituation der Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern sind – und darauf möchte ich hier noch mal, auch wenn es über die Gesetzes initiative hinausgeht, hinweisen – zum Beispiel:
Stipendienprogramm für Lehramtsstudenten, die sich zur Übernahme einer Stelle im ländlichen Raum verpflichten
Monitoringprogramme für Lehramtsstudenten, Referendare zum Beispiel, um angehende Lehrer frühzeitig an Schule und Ort zu binden
Absenkung der Pflichtstundenzahl zur Minderung der Arbeitsbelastung beziehungsweise Abkehr von der bisherigen auf Unterrichtsstunden basierten Bezahlung
Ausbau von Weiterbildungsmaßnahmen sowie Qualitätsmanagement und Evaluation, um Unterrichts- und Arbeitsqualität zu verbessern
höhere tarifliche Eingruppierung beziehungsweise Ausgleich der Tarifunterschiede zwischen den Lehrern
Meine Damen und Herren, das, was ich eben gesagt habe, geht über das Lehrerbildungsgesetz hinaus, ich weiß. Aber wenn wir nicht erreichen, dass die Studenten, die bei uns studieren, auch die entsprechende Motivation haben – und das ist das Wichtigste im Lehrerberuf –, dann kann das Lehrerbildungsgesetz noch so viele Paragrafen haben, es wird dadurch nicht zur Motivation beitragen, hier in Mecklenburg-Vorpommern Lehrer sein zu wollen.
Ein letzter Hinweis: Dieses Gesetz ist so verfasst, dass es sehr vieler untergesetzlicher Regelungen bedarf, um überhaupt Wirkungen zu erzielen. Hier frage ich mich, ob wir als Gesetzgeber uns das so gefallen lassen wollen oder ob wir nicht klarer formulieren wollen, was bei der Lehrerbildung wirklich erforderlich ist. Sonst ist es eine Möglichkeit, dass immer wieder das Ministerium – also die Bürokratie – bestimmt, wo es hingehen soll, und nicht, dass wir als Gesetzgeber wirklich sagen, was sich hier im Land entwickeln soll.
Insofern, meine Damen und Herren, gibt es für uns noch sehr viele Fragen beim Gesetzgebungsverfahren. Wir werden versuchen, daran aktiv mitzuarbeiten, und hoffen, dadurch aus diesem Lehrerbildungsgesetz noch etwas Richtiges machen zu können. Ansonsten sage ich voraus, dass wir, wenn es so bleibt, wie es jetzt hier ist, das Lehrerbildungsgesetz dann in der Zweiten Lesung ablehnen werden. – Danke schön, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um die Qualität der Ausbildung unserer Schüler zu steigern, versucht das Land M-V, nun durch die Einführung eines Lehrerbildungsgesetzes eine Verbesserung der Qualifikation der Lehrer zu erreichen, so jedenfalls die Aussagen aus den Reihen der Landesregierung.
Und was ist für die Lehrer zunächst einmal wichtig? Streiken. Der Lehrerstreik hier in Schwerin in der letzten Woche vor der Staatskanzlei glich eher einem Volksfest als einem Arbeitskampf. Fressbuden, ja, selbst Bierstände waren aufgeboten, um die Lehrkräfte bei Laune zu halten. Sinn und Zweck der ganzen Veranstaltung war die Forderung nach mehr Geld.
Von der Forderung nach verbesserter Lehrerausbildung war nichts zu hören. Auch die in Deutschland längst überfällige Einrichtung eines bundeseinheitlichen Bildungssystems spielte hier keine Rolle. Dabei wäre es dringend erforderlich, ein für alle Mal Schluss zu machen mit den sage und schreibe 16 unterschiedlichen Bildungssystemen. Offensichtlich hat auch die Landes regierung ihre Freude an dem Unsinn, dass in jedem Landtag gleiche und ähnliche Debatten wie heute geführt werden müssen.
Wir von der NPD haben wiederholt darauf hingewiesen, dass es vollkommen unverständlich ist, dass Sie alle hier zwar für die Durchsetzung des unsäglichen BolognaProzesses und damit eine Angleichung des Bildungssystems auf europäischer Ebene eintreten,
das Gleiche aber auf nationaler Ebene als Eingriff in die Landeszuständigkeit für das Bildungswesen durch den Bund scharf zurückweisen. Lieber machen Sie, meine Damen und Herren, weiter mit Herumdoktern im Bildungsbereich zum Nachteil unserer Kinder, aber auch zum Nachteil der Lehrerschaft hier im Lande.
Kommen wir zu Ihrem integrativen Bildungsmodell: Nach US-amerikanischem Vorbild sollen ja alle Schüler, gleich welche Begabungsvoraussetzungen sie mitbringen, möglichst lange gemeinsam unterrichtet werden. Noch bevor Ihr Versuch so richtig angelaufen ist, hat der Ministerpräsident die Verrücktheiten des Bildungsministers Tesch zunächst in dieser Sache gestoppt.