Protokoll der Sitzung vom 16.03.2011

Der Weg der Resozialisierung ist so alt wie das deutsche Strafrecht.

(Zurufe von Barbara Borchardt, DIE LINKE, und Irene Müller, DIE LINKE)

Lassen Sie mich doch einmal ausreden! Das Thema ist nämlich ernsthaft genug, dass wir die kleinen Spielerchen mal lassen. Es ist mir deswegen wichtig, weil Sie immer wieder versuchen, auch an vernünftigen, gut durchdachten und von allen Sachverständigen empfohlenen Schritten rumzumäkeln. Passt Ihnen das nicht, dass wir etwas verbessern? Das Gefühl habe ich.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das habe ich doch gelobt, dass wir da was machen wollen.)

Nun nehmen Sie doch einfach mal zur Kenntnis, dass die Landesregierung, die Justizministerin mit diesem Gesetz einen richtig großen Wurf vorgelegt hat, und zwar in der Art und Weise, wie wir es uns wünschen.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Dass Sie sich das wünschen.)

Wir schaffen Reibungsverluste in der Bewährungshilfe, in der nachträglichen Betreuung von Straftätern ab. Das tun wir nicht, weil wir die so besonders gern haben, sondern das tun wir zum Schutz unserer Bevölkerung vor Wiederholungstätern.

(Irene Müller, DIE LINKE: Die Evaluierung verneint das doch gar nicht.)

Es hat niemand von den Sachverständigen gesagt, dass wir damit nicht auf dem richtigen Wege seien, sondern wir sind insbesondere vom Generalstaatsanwalt unseres Nachbarlandes Brandenburg

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Komischerweise hat die FDP die gleiche Kritik wie wir.)

ganz entschieden gebeten worden: Bitte macht diesen Schritt. Meine Hoffnung ist, sagt er als erfahrener General staatsanwalt, dass andere Länder euch folgen. Warum sagt er das als Generalsstaatsanwalt? Weil ihn genauso, und das hat er sehr deutlich gesagt, die Rückfälligenquote bei Strafverfahren drückt wie uns alle.

Wir tun hiermit etwas ganz Wichtiges im Interesse der potenziellen Opfer, die es dann hoffentlich weniger gibt, aber auch im Interesse von Tätern, die auch resozialisierungsfähig sind. Und nur mit einer sehr guten Organisation in diesem Bereich werden wir weiterkommen. Ich bin nach der Anhörung, die sehr sorgfältig und auch sehr fachkundig war, fest davon überzeugt. Das Gremium, das wir da hatten, das waren Leute, die wussten, wovon sie sprechen.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Keine Frage.)

Das waren unter anderem Richter, die in diesem Bereich bisher tätig waren. Und wenn mir Richter sagen, wisst ihr was, tut uns einen Gefallen und verlagert diesen Bereich aus dem Bereich der Rechtsprechung heraus, weil das nicht unsere Kernkompetenz ist, wir sind für andere

Aufgaben da, nämlich um Recht zu sprechen, dann ist das für mich derartig überzeugend. Das ist bei anderen Berufsständen, die sich immer an Zuständigkeiten krallen, gar nicht so oft der Fall. Das hat mich schon sehr überzeugt.

Frau Borchardt, da stimme ich Ihnen zu, als ich den Gesetzentwurf das erste Mal auf den Tisch bekam, habe ich gedacht, schon wieder ein neues Landesamt. Ich bekenne das. Aber ich habe durch die Anhörung genau mitbekommen, dass dies der richtige Weg ist, der Weg, der zukunftsträchtig ist.

Nun lasst es uns gemeinsam machen! Meine Hoffnung ist, dass es sich sehr gut bewährt. Und wenn es sich nicht bewähren sollte, wovon ich nicht ausgehe, dann ist dieses Parlament Frau und Manns genug, ein Gesetz zu ändern. Dafür braucht es keine Evaluation, da brauche ich auch keine Ratschläge, da stellen wir dann fest, ob es besser geworden ist. Ich bin fest davon überzeugt, dass es so wird.

Ich bedanke mich noch einmal ganz eingehend bei all denen, die uns bei der Beratung geholfen haben, uns unsere Meinung zu bilden.

Ich wünsche mir, dass dieses Gesetz, so, wie es jetzt vom Ausschussvorsitzenden als Empfehlung vorgetragen worden ist, beschlossen wird. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Dr. Jäger.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit, Drucksache 5/3873. Der Europa- und Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/4208 anzunehmen.

Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit sind die Paragrafen 1 bis 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, Gegenstimmen der Fraktion der NPD sowie Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP angenommen.

Ich rufe auf den Paragrafen 5 entsprechend der Beschlussempfehlung.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4222 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4222 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion der NPD sowie Stimmenthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt.

Wer dem Paragrafen 5 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltung? – Danke. Damit ist der Paragraf 5 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD sowie Stimmenthaltung der Fraktion der FDP angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 5/4208 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltung? – Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 5/4208 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, Gegenstimmen der Fraktion der NPD sowie Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU und SPD – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Ersten Schulreformgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/4045, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Bildungsausschusses, Drucksache 5/4207.

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Ersten Schulreformgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SRG) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/4045 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur – Drucksache 5/4207 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Bildungsausschusses Herr Reinhardt von der Fraktion der CDU.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Wo ist er denn? – Michael Roolf, FDP: Wo ist er? Das dauert so lange hier. Wo ist er? – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Wo ist er denn? Wo ist er denn?)

Die CDU hat eine Auszeit von fünf Minuten beantragt. Ich unterbreche die Sitzung für fünf Minuten.

Unterbrechung: 14.32 Uhr

Wiederbeginn: 14.33 Uhr

Ich denke, im Einverständnis aller Abgeordneten werde ich die Sitzung wieder eröffnen. Die CDU-Fraktion ist einverstanden damit.

Ich rufe zum Tagesordnungspunkt 5 jetzt den Berichterstatter, den Vorsitzenden des Bildungsausschusses Herrn Reinhardt, auf, das Wort zur Einbringung zu nehmen.

Meine sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es tut mir sehr leid, ich hatte mich unten etwas verarbeitet und den Lautsprecher nicht an.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und FDP – Heinz Müller, SPD: Oh, oh!)

Insofern bitte ich gnädigst um Entschuldigung und es wird auch nicht wieder vorkommen.

(Zuruf von Andreas Bluhm, DIE LINKE)

Ja, ja, wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen.

(Heinz Müller, SPD: Wer den Schaden hat, spottet jeder Beschreibung.)

Ich nehme das wohlwollend zu Kenntnis. Vielen Dank.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die gesetzliche Festlegung der Dauer des Referendariats auf 24 Monate ersatzlos gestrichen. Das ist kurz und knapp der Inhalt des Gesetzentwurfes, dessen unveränderte Annahme der Bildungsausschuss mehrheitlich empfiehlt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese einfache Regelung war im Ausschuss sehr umstritten, und zwar sowohl aus rechtlicher als auch aus inhaltlicher Sicht. Rechtlich gibt es unterschiedliche Auffassungen, ob die vom Gesetzentwurf betroffene Vorschrift überhaupt noch gilt. Die Ausschussmehrheit geht davon aus entsprechend der rechtlichen Bewertung durch die Landesregierung und die Landtagsverwaltung, dass dem so ist.

Die Fraktion DIE LINKE hat hier eine andere Auffassung. Dahinter stehen unterschiedliche Annahmen über den Regelungsinhalt früherer Änderungsgesetze, auf die ich hier im Einzelnen nicht eingehen möchte. Inhaltlich ist der Gesetzentwurf umstritten wegen seiner Bedeutung für die geplante Neuausrichtung des Referendariats an den Schulen insgesamt. Diese umfassende Reform der Lehrerbildung ist Gegenstand des von der Fraktion der CDU und der SPD vorgelegten Entwurfes eines Ersten Lehrerbildungsgesetzes auf Drucksache 5/4194, über den wir nachher sehr ausführlich im Tagesordnungspunkt 13 reden werden.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Schulreformgesetzes betrifft nur einen kleinen Ausschnitt, nämlich die Freigabe der Dauer des Referendariats. Dafür ist diese Rechtsänderung notwendig, um entsprechend der Planung des Bildungsministeriums schon zum 1. April 2011 eine Verkürzung umsetzen zu können. Diese Änderung war daher Anlass für umfangreiche Diskussionen im Ausschuss, wie und vor allem in welcher Abfolge von einzelnen Schritten die Reform zu gestalten ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, als Vorsitzender des Bildungsausschusses bitte ich Sie, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der Beschlussempfehlung zu folgen und die Annahme des unveränderten Gesetzentwurfes zu beschließen. Damit ermöglichen Sie die kurzfristige Verkürzung des Referendariats. Über die weiteren Schritte zu einer Modernisierung der Lehrerbildung reden wir dann nachher, wie ich schon ausführlich beschrieben habe, im Tagesordnungspunkt 13. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.