das ist eine Ihrer Grundpositionen, das wissen wir auch im Zusammenhang. Sie haben es selbst gesagt mit der Diskussion über die Kommunalverfassung beziehungsweise über die vorliegenden Landesvergabegesetze, also gestern von der Koalition und im Januar von den LINKEN vorgelegt. Das ist also übersichtlich.
Aber nun greife ich noch mal die Regierungserklärung auf, die Debatte, die wir heute Morgen mit abnehmender Beteiligung der Abgeordneten geführt haben. Wo ist denn von Ihnen hier eine klare Aussage, wie Sie mit dem Fachkräftebedarf umgehen wollen, außer den Berufsschullehrerinnen und -lehrern, die Sie hier angesprochen haben?
Wo steht denn die gezielte Förderung von Frauen? Wo ist denn bei Ihnen eine Aussage zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf? Und wie soll denn eigentlich flexibel eine solche Frage in den heute agierenden und zukünftig agierenden Unternehmen tatsächlich geregelt werden?
All diese Fragen und viele mehr lassen Sie tatsächlich außen vor. Und mir fehlt tatsächlich – ich habe es ja versucht – Ihr Leitmotiv für Ihre Wirtschaftspolitik in diesem Gesetz. Das bleiben Sie uns allen schuldig. Das haben sowohl Herr Seidel als auch Herr Schulte hier zum Ausdruck gebracht mit ihren Worten, selbstverständlich. Und wenn Sie denn sagen, das soll das neue Grundgesetz für den Mittelstand in Mecklenburg-Vorpommern sein, tut mir leid, da fehlen mir einfach die Worte.
Sie lassen offen, Herr Roolf, wie Sie die von Ihnen formulierten Ziele erreichen wollen. Und natürlich – das ist meine Überzeugung und Herr Schulte hat dazu schon gesprochen – sind Sie auf einem falschen Weg, weil es natürlich immer darum geht, zwischen allgemeinen und den Interessen der Wirtschaft abzuwägen. Da kommen wir dann auch, Herr Seidel, zu unterschiedlichen Ergebnissen in solchen Abwägungsprozessen, aber das ist nun mal politischer Wettbewerb. Das, glaube ich, gehört zum Geschäft dazu.
Sie stellen die ökonomischen Interessen oben an, aber sozialökologische Aspekte bleiben außen vor. Und meine Kollegin Schwebs hat das gestern hier schon mal gesagt, ich will das wiederholen: Freiheit ohne soziale Gerechtigkeit wird nicht funktionieren, genauso wie soziale Gerechtigkeit ohne Freiheit – Schlussfolgerung aus unserer eigenen Geschichte, ich will das hier betonen – nicht funktionieren kann. Deswegen steht DIE LINKE ganz klar für eine mittelstandsorientierte Politik, was wir also in der Vergangenheit immer wieder bewiesen haben und in der Debatte, die wir heute Morgen geführt haben ebenso.
Sie bedienen althergebrachte Dogmen. Und die wirtschaftliche Betätigung, meine Damen und Herren, der Kommunen ist per se doch nichts Schlechtes. Die Frage und eben dieser Abwägungsprozess ist doch: Wer kann die beste Leistung vollbringen und warum soll denn eigentlich ein öffentliches Unternehmen nicht auch gute und sehr gute Leistungen zu sozialen Konditionen erbringen?
Nun haben wir, und da erinnern wir uns mal gemeinsam, in der Vergangenheit tatsächlich eine stringente Privati
sierung von öffentlichen Leistungen in der Bundesrepublik Deutschland – auch in Mecklenburg-Vorpommern – erlebt. Und da höre ich auch, nicht hier in diesem Hause, aber an anderer Stelle, durchaus von erzkonservativen Menschen, dass sie sagen, das war die falsche Strategie, und das, was DIE LINKE fordert und übrigens auch Kommunalverbände fordern, Spitzenverbände in der Bundesrepublik, lautet: Wir müssen rekommunalisieren.
Ja, ja, Herr Roolf, wir müssen zurück, damit diese durchgeführten Privatisierungen tatsächlich wieder in öffentliches Eigentum zurückgeführt werden, bitte schön auch genossenschaftliches Eigentum. Also da will ich Sie ausdrücklich unterstützen. Aber es ist doch eine Ernüchterung eingetreten. Und wenn wir die WEMAG nehmen, das ist ja hier auch diskutiert worden, die WEMAG hier in Westmecklenburg, unser Stromversorger, ist rekommunalisiert worden, sehr intelligent und kreativ. Das hat unsere Unterstützung gefunden.
Wir haben gestern in der Aktuellen Stunde, heute andeutungsweise bei der Bevölkerungsentwicklung auch darüber gesprochen: Was passiert denn eigentlich mit dem Netz und dem Netzausbau? Überlassen wir das jetzt der WEMAG und zahlen wir als Endverbraucher tatsächlich die erhöhten Strompreise? Da kann man ja den Ministerpräsidenten für seine Aussage einerseits kritisieren, aber er hat doch vollkommen recht, das habe ich ja gestern auch gesagt. Wie groß darf denn, wie hoch darf denn der Preis für den Strom zukünftig für die Haushalte sein? Da bin ich eben der Überzeugung – und das hat eben auch was mit Mittelstandspolitik zu tun –, ein solches Unternehmen wie die WEMAG darf man beim Ausbau der Netze nicht allein lassen. Darum geht es.
Und die Ernüchterung ist doch nicht nur im politischen Raum zu sehen, sondern die finden wir auch bei den Einwohnerinnen und Einwohnern, die zu Recht diese Fragen stellen. Dazu gehören eben die Frage der Qualität, der Kontinuität der Leistungserbringung, Preise, darüber habe ich gesprochen. Es geht um Transparenz, es geht um den freien, gleichberechtigten Zugang. Es geht um die Wohnortnähe, wiederum heute Morgen in der Aussprache zu der Regierungserklärung, wie denn tatsächlich Daseinsvorsorge realisiert werden soll. Und es geht natürlich um Mit- und Einwirkungsmöglichkeiten und die Berücksichtigung von Umwelt- und Gesundheitsschutz. Deswegen geht es um einen gerechten Interessenausgleich und kein Ausspielen. Es geht nicht darum, privat und öffentlich gegeneinander auszuspielen. Das wollen Sie aber mit Ihrem Gesetz ganz konkret erreichen.
Sie beantworten einige Probleme nicht. Und Sie als selbst unternehmerisch Tätiger wissen es doch, es gibt nicht nur die Kleinstunternehmen, es gibt ja auch die Solounternehmen. Sie haben davon gesprochen, vom inhaber-, inhaberingeführten Unternehmen. Sie wissen, dass dieses Wort selbstverständlich Alltag ist und dass es teilweise bis an die Selbstausbeutung geht. Und
dass es hier auch um die Frage geht, wie es denn mit der Pflichtmitgliedschaft in Kammern und Verbänden ist, daran mogeln Sie sich vorbei.
(Michael Roolf, FDP: Was hat denn das damit zu tun? Doch, doch, das hat auch was mit Mittelstandsförderung zu tun. (Michael Roolf, FDP: Was hat das mit der Mitgliedschaft zu tun?)
Wie ist es denn, Herr Seidel hat ja darüber gesprochen, wenn die öffentliche Hand nicht mehr die Investitionen tätigen kann, die sie zu tätigen hat? Wir haben ja hier auch über die Konjunkturprogramme gesprochen. Wir haben sie unterstützt, wir haben sie für nicht ausreichend befunden, aber die Idee und der Ansatz waren schon vollkommen richtig. Und es hat auch unterstützt, das bezweifelt niemand. Wir werden das ja sicherlich nächste Woche im Konjunkturrat wieder diskutieren. Das sind direkte Hilfen.
Und deswegen, Herr Roolf, ja, auch wir – aus gutem parlamentarischem Verständnis – werden Ihren Gesetzentwurf überweisen. Aber Sie sind weit, weit hinter dem Anspruch einer Mittelstandsförderung zurückgeblieben. Sie erfüllen Ihren eigenen Anspruch nicht und Sie sind in der Verpflichtung, uns zu erläutern, was dieses Gesetz tatsächlich an Veränderung in Mecklenburg-Vorpommern bringen würde. Und die Frage haben wir auch gestellt: Brauchen wir dieses Gesetz
Zurzeit sage ich, lassen Sie uns diskutieren, aber wenn ich heute entscheiden müsste, könnte ich nur sagen: Dieses Gesetz ist überflüssig, das brauchen wir nicht. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde von meiner Rede abweichen, weil eigentlich vieles und alles gesagt ist. Ich möchte es nur kurz zusammenfassen für die CDU-Fraktion. Es wurde viel geredet über Mittelstand, über die Wertschätzung des Mittelstandes, und ich denke, er ist Motor, er ist Antrieb der Wirtschaftskraft in Mecklenburg-Vorpommern. Im Mittelstand werden die meisten Investitionen, die meisten Arbeitsplätze geschaffen. Und das ist klar, das wurde auch von jeder Partei beteuert. Der Mittelstand genießt bei uns – bei der CDU-Fraktion, bei mir persönlich – höchste Priorität.
Ein Mittelstandsförderungsgesetz oder überhaupt das wirtschaftspolitische Handeln hat einen Zweck, eben mittelständische Strukturen zu stärken beziehungsweise die Vielfalt und die Leistungskraft auszubauen. Und ich glaube, das ist in der Wirtschaftspolitik in diesem Lande bislang auf einem guten Weg. Sie möchten nunmehr mit diesem Gesetz, was Sie uns vorgelegt haben, mit dem Mittelstandsförderungsgesetz Regelungen treffen. Der
Vorschlag, der Ansatz, denke ich, ist grundsätzlich gut, weil in der Tat, das wurde ja auch gesagt, eine Notwendigkeit der Anpassung, weil wir es ja von 1993 haben, geboten ist.
Nur bei den Zuständigkeiten, bei der Ausarbeitung, das wurde nun auch hier schon kritisiert, das möchte ich nicht wiederholen, ist es in der Tat so, da sollte man die Kirche im Dorf lassen. Ich will nur diese zwei Fälle auch noch mal herausnehmen, wo Sie sagen, einmal die wirtschaftliche Betätigung und einmal die Vergabe. Sie wissen das, wir haben gestern die Gesetze reingebracht, das ist in der Kommunalverfassung beziehungsweise im Vergabegesetz geregelt und das gehört jetzt mit Sicherheit nicht mehr hier in das Mittelstandsförderungsgesetz hinein.
Es ist sicherlich auch ein wenig ein taktischer Versuch, hier noch mal Fuß zu fassen, weil Sie da ja andere Auffassungen haben. Und um das geht es. Es gibt unterschiedliche Auffassungen bezüglich der Frage, wie man in einem Mittelstandsförderungsgesetz vorankommen möchte. Die Schwerpunkte legt jede Partei für sich anders.
Wir haben gesagt, dass wir – die Koalitionsfraktionen – an so einem Mittelstandsförderungsgesetz, an der Novellierung arbeiten und es auch in Kürze einbringen, sodass wir in der Tat unsere gemeinsamen Entwürfe dann im Ausschuss beraten werden. Nur kann ich eins vorwegnehmen: Wir werden die Schwerpunkte schon anders legen, als Sie die in Ihrem Entwurf hier gelegt haben, insbesondere, was den Fachkräftemangel, insbesondere, was die Demografiefolgen angeht.
Ich denke, die fachlichen Inhalte sollten wir in der Tat im Ausschuss besprechen. Deswegen haben wir uns eben darauf verständigt, und darauf freuen wir uns, dass wir den dann in den Ausschuss verweisen und dort diskutieren. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorgelegte Gesetzentwurf der FDP basiert weitestgehend auf der Altfassung des Gesetzes aus dem Jahre 1993. Einzelne Paragrafen sind wortwörtlich übernommen, einige sind ergänzt oder umgestaltet, wenige Paragrafen sind neu eingefügt worden. Wie schon im bestehenden Gesetz geht es vorrangig um „kann“ und „können“, es handelt sich überwiegend um Absichtsbekundungen mit schwammigen Formulierungen, allerdings ohne rechtliche Bindung. In den redaktionellen Veränderungen wird die Begrifflichkeit „Mittelstand“ um „kleine und kleinste Betriebe“ erweitert.
Die besondere Einbeziehung der freien Berufe im Paragrafen 3 ist nicht neu, sondern findet sich bereits in der geltenden Altfassung, hier allerdings im Paragrafen 6. Neben den redaktionellen Überarbeitungen finden sich unter anderem neu: „Aus- und Weiterbildung der Beamten und Angestellten des Landes“, „Einheitlichen Ansprechpartner“ auch für inländische Betriebe im Paragrafen 12, Berücksichtigung der „Autonomie der Tarifpartner“ im Paragrafen 15, Ausschlussgebot für Betriebe der öffentlichen Hand, ebenfalls im Paragrafen 15, „Mittelstandsfreundliche Rechtsvorschriften“ im Paragra
fen 16, „Mittelstandsfreundliche Verwaltungsverfahren“ im Paragrafen 17 und „Rechtsbeschwerde bei der Landeskartellbehörde“ im Paragrafen 18.
In den genannten Neufassungen versucht die FDP, ihre scheinbaren Anliegen einzustreuen. Allerdings stellt sich bei einigen Änderungen die Frage, so zum Beispiel beim Paragrafen 15 Absatz 5, ob diese rechtlich überhaupt zulässig sind. Ferner sind einige Neuanpassungen vollkommen nichtssagend, wie es zum Beispiel auf den Paragrafen 17 zutrifft. Die Regelungen zum Einheitlichen Ansprechpartner im Paragrafen 12 allerdings machen auch aus Sicht der NPD-Fraktion durchaus Sinn.
Alles in allem ist der Gesetzentwurf aus Sicht der NPDFraktion ein billiger Profilierungsversuch der FDP gegenüber dem Mittelstand, denn den Mittelstand betrachtet die FDP als ihre ureigenste Klientel. Und es ist gerade der Mittelstand, der in Scharen das FDP-Lager verlassen hat. Wir stimmen der Überweisung zu.
… stellt sich, glaube ich, nicht die Frage, die der Kollege Holter aufgeworfen hat, brauchen wir dieses Gesetz oder brauchen wir es nicht. Wir haben ein Mittelstandsförderungsgesetz …