Wolfgang Waldmüller

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Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Herr Ritter, die Bundeswehrstrukturreform ist auf Bundesebene beschlossen und wird kommen.
Dieses Reformvorhaben war für die CDU keine leichte Entscheidung. Insbesondere die Abkehr von der Wehrpflicht wurde in meiner Partei, und das ist in der Presse zu lesen gewesen, ausgiebig und kontrovers diskutiert. Dennoch hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass die Reform aufgrund des neuen Anforderungsprofils der Bundeswehr notwendig und richtig ist.
Die Bundeswehr muss aufgrund ihrer neuen Ausrichtung schlanker und effizient gestaltet werden. Nur so können die Soldatinnen und Soldaten für ihre Aufgaben und Einsätze richtig ausgestattet und effizient geführt werden.
Und um sie geht es hier vordringlich. Die Männer und Frauen in Uniform müssen in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben so gut und sicher wie möglich erfüllen zu können.
Mecklenburg-Vorpommern hat aufgrund der vielen Standorte im Land eine besondere Beziehung zur Bundeswehr. An dieser Stelle sei auch noch mal klar gesagt, wir bekennen uns ausdrücklich zu unseren Soldatinnen und Soldaten.
Diese besondere Beziehung aufgrund der vielen Standorte bringt aber auch Risiken und Probleme mit sich. So ist es natürlich bei einer effizienteren Organisation der Bundeswehr und den geforderten Einsparmaßnahmen im Rahmen der Strukturreform leider unumgänglich, auch Standorte zu schließen. Wie wir gehört haben, werden von den 23 Standorten im Land einige sicher betroffen sein. Das wird für die betroffenen Kommunen natürlich negative Auswirkungen haben.
Um die wirtschaftlichen Folgen abzufedern, hat sich die Konversionspartnerschaft zwischen Landesregierung, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Wehrbereichsverwaltung Nord und den Standortgemeinden aus dem Jahr 2006 sehr gut bewährt. Der Schwerpunkt dieser Konversionspolitik ist danach die Begleitung der Kommunen bei der Entwicklung und Realisierung von Nachnutzungsmöglichkeiten. Insbesondere wurde besondere Aufmerksamkeit auf die Anwerbung von Investoren gelegt. Von einigen erfolgreichen Beispielen, wie dem Tourismusort Boltenhagen und dem neuen Gewerbegebiet in Stavenhagen, haben wir bereits vom Wirtschaftsminister gehört. Aber auch die Fördertätigkeiten von EU, Bund und Land wurden sehr erfolgreich gestaltet. Die Schwerpunktbildung der Förderung von Arbeitsplätzen und Investitionen war richtig und gut. Auch die Interministerielle Arbeitsgruppe Konversion hat sich als fachübergreifende Plattform bewährt.
Diesen bewährten Ansatz gilt es nun mit allen Beteiligten weiterzuverfolgen. Kommunen, Land und Bund müssen in dieser Absicht weiter gemeinsam das Ziel der erfolgreichen Konversion verfolgen. Dann wird es möglich sein, auch in Zukunft so positive Ergebnisse wie die bereits genannten zu erzielen.
Herr Ritter, was wir allerdings nicht brauchen, ist der Änderungsantrag. Die Aufforderung, die Konversionsflächen bei Geeignetheit zur Erzeugung erneuerbarer Energien zu entwickeln, ist völlig überflüssig, weil selbstverständlich. Dies ist eine Selbstverständlichkeit, genauso wie die Konversionspolitik. Im Rahmen der Aktuellen Stunde haben wir bereits über die vielfältigen Aktivitäten auch im Rahmen des Konzepts „Energieland 2020“ gesprochen. Auf Bundesebene ist gestern das Gesetzespaket zur Energiewende beschlossen worden. Natürlich sind alle diese Maßnahmen auch auf die – und das ist ja wohl selbstverständlich,
das ist selbstverständlich – Konversionsflächen zu beziehen. Des Änderungsantrages bedarf es nun also wirklich nicht.
Meine Damen und Herren, die Bundeswehrstrukturreform …
Bitte?
Wissen Sie, Herr Ritter, wenn wir Ihrem Antrag folgen würden, dann würden wir das nächste Mal beschließen, dass wir zum Gehen einen Fuß vor den anderen setzen müssen. Also das ist völliger Unsinn.
Meine Damen und Herren, die Bundeswehrstrukturreform ist eine Notwendigkeit. Negativ sind allerdings überproportional große wirtschaftliche Einbußen für die von Schließung betroffenen Kommunen. Hier gilt es nun weiterhin, mit allen Betroffenen gemeinsam den erfolgreich beschrittenen Weg weiterzugehen. Ich bin zuversichtlich, dass das wie in der Vergangenheit auch in Zukunft geschafft werden kann. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Antrag und um Ablehnung des Änderungsantrags. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Herr Roolf, Sie begannen und einer der ersten Sätze war, und das haben Sie sehr ironisch gemeint, Mittelstand ist ja für alle hier Ehrensache. Entsprechend Ihrer ironischen Wertung wollten Sie damit suggerieren, dass die FDP die einzige Partei ist, die die Fahne des Mittelstandes hochhält.
Ich glaube, das ist Ihnen nicht angemessen.
Ihnen persönlich ist das nicht angemessen, diese Aussage. Ich glaube, Sie kriegen da auch, in der Schule würde man sagen, kein Bienchen,
nicht von uns, sondern von dem Klientel, das Sie vertreten möchten, vom Klein- und Mittelstand, weil die sehr wohl eine pragmatische Wirtschaftspolitik im Land Mecklenburg-Vorpommern bestätigt haben. Insofern ging das in der Tat am Thema vorbei.
Um es ganz deutlich zu sagen, Mittelstandsförderung ist selbstverständlich eine Herzensangelegenheit der CDUFraktion und war es auch der Koalitionsfraktionen. Man kann es auch nicht oft genug betonen, aber, Herr Roolf, es ist unser täglich Brot – das täglich Brot des Wirtschaftsministeriums,
das täglich Brot der CDU-Fraktion und der Koalitionsfraktionen. Deswegen haben wir auch die Erarbeitung eines neuen Mittelstandsfördergesetzes unterstützt und positiv begleitet.
So ist es.
Sie haben vollkommen Recht, will ich gar nicht abstreiten. Im Wirtschaftsausschuss wurden der Gesetzentwurf der FDP und der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Mittelstandsförderung in Mecklenburg-Vorpommern parallel beraten.
Wie wir auch schon vom Wirtschaftsminister hören konnten, bestand nicht nur aus unserer Sicht, sondern auch aus Sicht der angehörten Verbände im Wirtschaftsausschuss große Einigkeit über dieses Gesetz. Ein erneuter Gesetzentwurf wird durchweg positiv eingeschätzt, er soll die jetzigen Regelungen zur Mittelstandsförderung, die seit Anfang der 90er-Jahre gelten, ersetzen,
Regelungsfelder wie Fachkräftebedarf, Unternehmensnachfolge. Ich will das nicht alles aufzählen, wir haben inhaltlich ja darüber gesprochen. Die Wirtschaftspolitik, gerade für den Mittelstand, stand in den letzten Jahren immer im Vordergrund. Und man kann sich natürlich selber loben, aber ich habe es eingangs gesagt, selbst die Wirtschaftsverbände des Klein- und Mittelstandes
haben diese pragmatische Wirtschaftspolitik als positiv bewertet.
Es konnten ja auch beachtliche Erfolge erzielt werden, die sind auch schon genannt worden. Wichtig scheint es mir, aber doch zu erwähnen, Herr Holter hatte es auch gesagt, die Wirtschafts- und Finanzkrise und die damit zusammenhängende Werftenkrise
konnten bewältigt werden und trotz dieser dramatischen Einschnitte lag das Exportvolumen 2010 mit circa 6 Milliarden wieder auf dem gleichen Stand wie 2008 vor der Krise. Damit hat es sich seit 2005 mehr als verdoppelt. Auch die Entwicklung am Arbeitsmarkt ist dank der Entwicklung des Mittelstands sehr positiv verlaufen. Seit 2006 gab es einen Zuwachs von über 26.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Diese Konzentration auf diese Aufgaben war bei aller Notwendigkeit eines neuen Mittelstandsfördergesetzes während dieser Zeit vordringlich und diese Schwerpunktlegung hat sich, wie gezeigt, ausgezahlt.
Jetzt ist aber das Projekt eines neuen Mittelstandsfördergesetzes wichtig, auch darüber bestand Einigkeit in der Anhörung vor dem Ausschuss. Allerdings gibt es einige Punkte im Entwurf der FDP, wir haben darüber gesprochen, die nicht in ein solches Gesetz gehören. Regelungen über die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen und Vergabemodalitäten müssen in einem solchen Gesetz, wie schon gesagt, nicht aufgenommen werden. Wir haben hier in diesem Landtag gestern und vorgestern die Spezialgesetze dafür erlassen.
All dies spricht aber insgesamt für die Einigkeit zwischen den Koalitionsfraktionen, aber auch der FDP-Fraktion über die Notwendigkeit des Gesetzes. Den heutigen Antrag haben Sie, Herr Roolf, meines Erachtens nicht aufgrund von inhaltlichen Differenzen gestellt, sondern, weil Sie mit den Abläufen nicht einverstanden waren, weil Sie Ihr Ziel nicht erreicht haben.
Es ist richtig, dass aufgrund des Beratungsablaufes im Wirtschaftsausschuss das von uns vorgelegte Mittelstandsfördergesetz nicht mehr auf der aktuellen Landtagssitzung verabschiedet werden konnte. Die Kritik, die Sie mit Ihrer Pressemitteilung geäußert haben, dass es uns mit dem Gesetz nicht ernst sei, möchte ich aber dennoch, ich habe das zwar schon in der Presse gemacht, aber hier heute nochmals entschieden zurückweisen.
Das Thema liegt uns vielmehr so sehr am Herzen, dass wir auf das im Wirtschaftsausschuss formulierte Anliegen, eine Anhörung durchzuführen, nicht zugunsten einer Verabschiedung auf der letzten Landtagssitzung verzichten wollten. Dies ist angesichts der wichtigen Regelungsmaterie auch richtig so. Die solide vorbereitete Anhörung, die im Wirtschaftsausschuss durchgeführt wurde, hat dazu geführt, dass diese Landtagssitzung nicht mehr zu erreichen war. Das heißt keinesfalls, dass die gewonnenen Erkenntnisse nicht umgesetzt werden. Wir, die CDU-Fraktion, sind vielmehr fest entschlossen, in der neuen Legislatur das im Wirtschaftsausschuss besprochene Gesetz zu erlassen. Darin stimmen wir, wie bereits gehört, mit dem Wirtschaftsminister vollkommen überein.
Ich fordere Sie deshalb auf, meine Damen und Herren, die inhaltliche Diskussion tatsächlich im Vordergrund zu belassen, Streitereien über die Verfahrensabläufe brin
gen uns in der Sache nicht weiter. In der Sache steht die CDU-Fraktion nach wie vor für eine erfolgreiche mittelstandsfreundliche Wirtschaftspolitik. Das wird auch so bleiben. Diesen Antrag brauchen wir dafür nicht. Ich bitte Sie daher, lehnen Sie diesen Antrag ab. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Diskussion um den Frauenanteil in den Aufsichtsgremien beschäftigt uns seit längerer Zeit, beschäftigt die Politik. Auch wir in der Landespolitik haben uns mit diesem Thema auseinandergesetzt. Hier sei an den Antrag, er wurde schon erwähnt, der Koalitionsfraktionen zum Frauenanteil in Aufsichtsratsgremien landeseigener Unternehmen vom 03.11.2010 erinnert.
Bei der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Beruf übernimmt hier das Land eine Vorreiterrolle. Bei der Besetzung von Aufsichtsratsgremien in landeseigenen Unternehmen wird bei gleicher fachlicher Voraussetzung Frauen der Vorrang eingeräumt, solange signifikant weniger Frauen als Männer in den entsprechenden Gremien vertreten sind. Aber auch auf Bundesebene und im internationalen Rahmen werden Lösungsansätze zur Erhöhung des Frauenanteils intensiv geführt.
Dabei ist die CDU ausdrücklich für eine Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsratsgremien. Allerdings muss über den Weg zur Erreichung dieses Ziels gründlich nachgedacht werden und das haben wir auch getan. Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass nicht immer genügend qualifizierte Frauen bereitstehen, um die Aufgaben zu übernehmen. Das hängt nicht mit der Qualifikation, um Gottes willen, und nicht mit der Ausbildung, sondern vor allem mit der Lebensplanung, Karriereunterbrechung wegen Familienplanung, Problemen beim Wiedereinstieg in den Beruf zusammen.
Die Schwierigkeiten, Familie und Beruf in Einklang zu bringen, sind die tatsächlichen Handlungsfelder. Diese Probleme müssen bei der Diskussion um die Erhöhung
der Frauenquote zwingend beachtet werden. Es geht also nicht um das Ob, Herr Ritter, sondern es geht um das Wie der Erhöhung des Frauenanteils.
Nachdem Norwegen bereits längere Zeit Erfahrungen mit einer festen Frauenquote hat, wurde nun Anfang des Jahres in Frankreich ein Gesetz über die verbindliche Regelung einer Frauenquote in Aufsichtsräten verabschiedet. Ebenso setzen sich Bundesministerin Ursula von der Leyen und die EU-Kommissarin Viviane Reding für die Erhöhung des Frauenanteils gegebenenfalls mit einer Frauenquote ein. Daraus können Sie ersehen, dass das Ziel der Erhöhung des Frauenanteils auf breiter Front vertreten wird. Dazu möchte ich auch ausdrücklich die CDU-Fraktion zählen.
Bei all diesen Diskussionen ist aber immer wieder darauf zu achten, dass der Weg zur Umsetzung dieses Ziels praktikabel und realistisch ist. Dies zu gewährleisten, ist ein Kernanliegen der CDU. Deshalb war es uns auch nicht möglich, dem ursprünglichen Antrag der Fraktion DIE LINKE,
der Grund für die heutige Diskussion ist, zuzustimmen. Dieser machte es sich – mit Verlaub gesagt – zu einfach. So forderte er in Absatz 1 eine Frauenquote von 40 Prozent in allen Aufsichtsräten bis zum Jahr 2013. Das, meine Damen und Herren, ist eine zu starre, zu kurzfristige und zu allgemeine Forderung. So konnte die Forderung die Unterstützung der CDU-Fraktion keinesfalls finden. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen in den Ausschussberatungen eine eigene, gänzlich andere Forderung zur Erhöhung des Frauenanteils in den Aufsichtsratsgremien eingebracht.
Wir haben den Bericht des Ausschussvorsitzenden gehört und über diesen Antrag, über diese Beschlussempfehlung stimmen wir heute ab.
Grundlage der Formulierung der Koalitionsfraktionen ist die Stellungnahme zur Erhöhung des Frauenanteils in Gremien der gewerblichen Wirtschaft,
die auf der Justizministerkonferenz mehrheitlich angenommen wurde. Der entscheidende Unterschied dieser Stellungnahme zum ursprünglichen Antrag der Linksfraktion besteht darin, dass hier ein praktikabler, weil weniger starrer Ansatz verfolgt wird. Darin wird eine bundesgesetzliche Geschlechterquote vorgesehen, ohne jedoch eine Vorfestlegung auf eine bestimmte Prozentzahl vorzunehmen. Ebenso wird ausdrücklich dem Interesse der Unternehmen an Rechts- und Planungssicherheit Rechnung getragen.
Darüber hinaus wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die besonderen Bedingungen einzelner Branchen beachtet werden müssen. Gleichzeitig ist auf unangemessene und die Rechtssicherheit beeinträchtigende Sanktionen zu verzichten. Nur unter dieser Bedingung, die Interessen der Unternehmen zu berücksichtigen, ist es den Mitgliedern der CDU-Fraktion im Wirtschaftsausschuss möglich gewesen, diesem breiten Konsens gemeinschaftlich zuzustimmen.
Bei Berücksichtigung dieser Punkte ist aber die Erhöhung der Frauenquote in Aufsichtsratsgremien grundsätzlich ausdrücklich zu begrüßen.
Dies entspricht auch der Position meiner Fraktion.
Dass die Erhöhung des Frauenanteils möglich ist, zeigen auch die Erfolge, die bereits erreicht werden konnten. So sind bei Wahlen zu Aufsichtsräten bei Dax-Unternehmen in diesem Jahr fast 40 Prozent der Kapitaleignern zustehenden Posten – 9 von 23 – mit Frauen besetzt worden. Der Frauenanteil auf der Kapitalseite der Dax-30-Aufsichtsräte hat sich damit von 4,8 Prozent vor zwei Jahren mehr als verdoppelt, allerdings ist er dann natürlich mit 10,9 Prozent immer noch nicht auf einem repräsentativen Niveau.
Auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist ein verstärktes Engagement von Frauen in Führungspositionen notwendig. Gut ausgebildete und engagierte Frauen werden in der Wirtschaft gebraucht. Ich bitte Sie daher, dem vorliegenden Antrag in Form der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Grundlage der Erklärung der Justizministerkonferenz zur Teilhabe von Frauen in Führungs- und Kontrollebenen der Wirtschaft zuzustimmen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich werde es relativ kurz machen. Der Minister hat sehr, sehr ausführlich das Gesetz erläutert, inhaltlich zum Gesetz ausgeführt und zu dem Beweggrund des Gesetzes etwas gesagt. Die CDU-Fraktion stimmt dem natürlich zu 100 Prozent zu.
Die Auslegungen, Herr Holter, die man aus dem Gesetz ziehen kann, die sind natürlich sehr unterschiedlich. Es ist auch klar, wenn Sie einen eigenen Gesetzentwurf haben, dass Sie Ihren priorisieren und unseren dementsprechend nicht. Aber wenn Sie hier unterstellen, ich weiß nicht, woher Sie das nehmen, dass die Koalition zerrissen wäre und keiner von uns das Gesetz wolle, dann weiß ich nicht, ob Sie bei unseren Koalitionsgesprächen dabei waren. Die Koalition übt nach wie vor eine Verantwortung aus und die wird sie bis zum Schluss auch wahrnehmen.
Ob das Gesetz gewollt ist? Selbstverständlich ist es gewollt. Sie haben ja die Ausführungen von Herrn Seidel gehört. Was war wichtig für dieses Vergabegesetz? Diese Themen, die in der Tat wichtig waren und eines Regelungsbedarfes bedurften, die sind dort festgeschrieben.
Und die Zerrissenheit, Herr Holter, die Sie bezüglich des Mindestlohnes beklagten, Herr Seidel hat es ja gerade noch mal dargestellt, aber darum ging es nicht, sondern Sie haben das vorhin richtig erwähnt, es ging um unterschiedliche Rechtslagen, um das Rüffert-Urteil, und da geht es um die Tariftreue. Um dieses Thema ging es bei der unterschiedlichen Auffassung zwischen den Koalitionspartnern und um nichts anderes.
Und wenn Sie dann noch sagen, dass Herr Schulte gesagt hätte, dass es Änderungen zum Gesetz gibt,
dann bin ich der festen Überzeugung, dass das nicht wahr ist.
Er hat gesagt, dass wir uns in Auswertung …
Nein, nein, das ist überhaupt nicht spitzfindig, das ist ein feiner Unterschied.
Er hat gesagt, dass wir uns in Auswertung der Anhörung über diese Anhörung unterhalten werden. Und ob sich dann Änderungsanträge daraus ergeben, das bleibt uns überlassen. Und nichts anderes hat er gesagt.
Gut.
Ich sage mal, es ist in der Tat ein langer Prozess gewesen zwischen den Koalitionsfraktionen. Die Gründe sind bekannt.
Nun liegt dieses Gesetz hier vor. Ich will ganz kurz nur noch sagen, ich werde auf meinen Redebeitrag verzichten. Was uns wichtig war, Herr Seidel hat es gesagt, will ich ganz kurz wiederholen:
Die Regelung zum wirtschaftlichsten Angebot und nicht das billigste, hier ist eine Klarstellung erfolgt, das wird auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und es besteht Rechtssicherheit für die Vergabestellen, das ist auch gut so, genauso wie den Zuschlag zum unangemessen hohen oder tiefen Preis, der im Fall von Bürgschaften und Sicherheitsleistungen gerade für Kleinunternehmen, die viel beschriebene Tariftreue im ÖPNV, im SPNV zur Vermeidung von Dumpinglöhnen und natürlich, dass die Tarifautonomie gewahrt worden ist.
Vielleicht noch als Ergänzung dazu: Über das, was noch irgendwo Unsicherheit gab, was den Paragrafen 5 betraf, „vergabefremde Kriterien“, Herr Seidel hat es gesagt, es empfiehlt sich, das Gesetz zu lesen. Aber es empfiehlt sich, nicht nur das Gesetz zu lesen, sondern auch die Begründung dazu. Und da empfehle ich, die Begründung zu lesen, in der es heißt, dass es wort- und bedeutungsidentisch ist mit Paragraf 97 GWB. In diesem Sinne stimmen wir als CDU-Fraktion diesem Gesetz selbstverständlich zu.
Wir lehnen den Gesetzentwurf der LINKEN aus den genannten Gründen ab. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde von meiner Rede abweichen, weil eigentlich vieles und alles gesagt ist. Ich möchte es nur kurz zusammenfassen für die CDU-Fraktion. Es wurde viel geredet über Mittelstand, über die Wertschätzung des Mittelstandes, und ich denke, er ist Motor, er ist Antrieb der Wirtschaftskraft in Mecklenburg-Vorpommern. Im Mittelstand werden die meisten Investitionen, die meisten Arbeitsplätze geschaffen. Und das ist klar, das wurde auch von jeder Partei beteuert. Der Mittelstand genießt bei uns – bei der CDU-Fraktion, bei mir persönlich – höchste Priorität.
Ein Mittelstandsförderungsgesetz oder überhaupt das wirtschaftspolitische Handeln hat einen Zweck, eben mittelständische Strukturen zu stärken beziehungsweise die Vielfalt und die Leistungskraft auszubauen. Und ich glaube, das ist in der Wirtschaftspolitik in diesem Lande bislang auf einem guten Weg. Sie möchten nunmehr mit diesem Gesetz, was Sie uns vorgelegt haben, mit dem Mittelstandsförderungsgesetz Regelungen treffen. Der
Vorschlag, der Ansatz, denke ich, ist grundsätzlich gut, weil in der Tat, das wurde ja auch gesagt, eine Notwendigkeit der Anpassung, weil wir es ja von 1993 haben, geboten ist.
Nur bei den Zuständigkeiten, bei der Ausarbeitung, das wurde nun auch hier schon kritisiert, das möchte ich nicht wiederholen, ist es in der Tat so, da sollte man die Kirche im Dorf lassen. Ich will nur diese zwei Fälle auch noch mal herausnehmen, wo Sie sagen, einmal die wirtschaftliche Betätigung und einmal die Vergabe. Sie wissen das, wir haben gestern die Gesetze reingebracht, das ist in der Kommunalverfassung beziehungsweise im Vergabegesetz geregelt und das gehört jetzt mit Sicherheit nicht mehr hier in das Mittelstandsförderungsgesetz hinein.
Es ist sicherlich auch ein wenig ein taktischer Versuch, hier noch mal Fuß zu fassen, weil Sie da ja andere Auffassungen haben. Und um das geht es. Es gibt unterschiedliche Auffassungen bezüglich der Frage, wie man in einem Mittelstandsförderungsgesetz vorankommen möchte. Die Schwerpunkte legt jede Partei für sich anders.
Wir haben gesagt, dass wir – die Koalitionsfraktionen – an so einem Mittelstandsförderungsgesetz, an der Novellierung arbeiten und es auch in Kürze einbringen, sodass wir in der Tat unsere gemeinsamen Entwürfe dann im Ausschuss beraten werden. Nur kann ich eins vorwegnehmen: Wir werden die Schwerpunkte schon anders legen, als Sie die in Ihrem Entwurf hier gelegt haben, insbesondere, was den Fachkräftemangel, insbesondere, was die Demografiefolgen angeht.
Ich denke, die fachlichen Inhalte sollten wir in der Tat im Ausschuss besprechen. Deswegen haben wir uns eben darauf verständigt, und darauf freuen wir uns, dass wir den dann in den Ausschuss verweisen und dort diskutieren. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen befassen sich mit dem Thema Vergabegesetz, das wurde schon gesagt, schon sehr, sehr lange. Wir hatten auch in der letzten Sitzung bei der Einbringung des Gesetzentwurfes der LINKEN angekündigt, dass unser Gesetzentwurf jetzt eben in diesen Landtag kommt.
Einerseits ist diese intensive Befassung mit einem komplexen Thema für die Qualität eines ausgewogenen Gesetzes notwendig, andererseits – und das hat Herr Schulte eingangs gesagt, ich möchte es auch erwähnen – spielen aber auch die verschiedenen und zum Teil wirklich in der Wurzel verschiedenen Auffassungen innerhalb der Koalition in großem Maße eine Rolle, auch die veränderte Rechtsprechung auf der europäischen Ebene in den entsprechenden Verhandlungen.
Die über die Dauer wirklich sehr, sehr intensiven Verhandlungen der Koalitionspartner wurden vom Wirtschaftsministerium intensiv begleitet. Ich möchte heute die Gelegenheit nutzen, mich an dieser Stelle und gerade aufgrund dieser Schwierigkeiten, die wir hatten, bei allen Verhandlungsteilnehmern für die gute und konstruktive, wenn auch harte Zusammenarbeit bedanken.
Ebenso wie die Linksfraktion, die ihren in der letzten Landtagssitzung eingebrachten Vorschlag für ein Vergabe gesetz im Vergleich zu den beiden zuvor vorgelegten Entwürfen angepasst hatte, haben auch die Regierungsfraktionen ihren Entwurf an die sogenannten Rüffert-Rechtsprechungen des Europäischen Gerichtshofes angepasst.
Insbesondere im Bereich von möglichen Tariftreueklauseln ergaben sich dort entscheidende Veränderungen. Mit dem Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern wird insbesondere das Ziel verfolgt, den Vergaberegeln, die sich in der Vergabe- und Vertragsordnung bewährt haben, durch eine formalgesetzliche Regelung Geltung zu verschaffen. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für mittelständische Unternehmen mit dem Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe zu verbessern. Die Tariftreueregelung ist aufgrund des bereits zitierten Rüffert-Urteils auf den danach zulässigen Bereich des ÖPNV und SPNV gerichtet.
Meine Damen und Herren, durch diesen Gesetzentwurf wollen die Koalitionsfraktionen einerseits das Vergabeverfahren rechtssicher und transparenter machen, um so den durch öffentliche Ausschreibungen angesprochenen Mittelstand zu entlasten, andererseits sollten Dumpinglöhne unter Beibehaltung der Tarifautonomie im Bereich des SPNV und ÖPNV verhindert werden.
Im Vergleich zu dem von der Linksfraktion in der letzten Landtagssitzung vorgelegten Entwurf hat unser Entwurf entscheidende Unterschiede: Es wurde vermieden, eine unnötige Bürokratisierung des Vergabeverfahrens herbeizuführen. Einrichtungen wie eine Sonderkommission als zentrale Kontrollinstanz oder zu weit gehende Voraussetzungen innerhalb eines Ausschreibungsverfahrens sind hier nicht vorgesehen. Auch wurde bewusst darauf verzichtet, die Durchsetzung von zu weit gehenden sozialen Kriterien bei der Gleichstellung von Männern und Frauen, Förderung von schwerbehinderten Menschen und ökologischen Gesichtspunkten in ein dadurch völlig überfrachtetes Vergabeverfahren aufzunehmen. Diese Punkte werden anderweitig und anderswo geregelt.
Und auch bei der Tariftreueklausel haben wir einen für uns entscheidenden Unterschied in der Art, dass eben kein willkürlich festgelegter Stundensatz von 10 Euro zugrunde gelegt wird, sondern mit einer Tariftreueklausel ein repräsentativer Tarifvertrag als Mindeststandard festgelegt wird. Wir haben uns vielmehr darauf konzentriert, Vorschriften einzuführen, die das Vergabeverfahren tatsächlich effizienter und für alle Beteiligten positiver gestalten. Nach dem Vorbild des Bundes sind insbesondere das Verbot des Zuschlags auf das Angebot mit unangemessen hohen oder niedrigen Preisen sowie das Gebot des Zuschlags auf das wirtschaftlichste Angebot im Gesetzentwurf vorgesehen.
Kleine und mittlere Unternehmen werden wirksam entlastet, indem eine unnötige Belastung durch Sicherheitsleistungen oder zusätzliche Verbindlichkeiten für die Vertragspartner der öffentlichen Hand ausgeschlossen wird. Und die schon angesprochene Tariftreueklausel sieht für den Bereich des ÖPNV und SPNV die Verpflichtung zur Einhaltung tariflicher Entgeltregelungen vor. Dadurch kann auch unter Beachtung des genannten Rüffert-Urteils unter Zugrundelegung der Tarifautonomie wirksam verhindert werden, dass in diesem Bereich Dumpinglöhne gezahlt werden.
Außerdem werden die öffentlichen Auftraggeber bestärkt, die Mindeststandards nach den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu beachten. Weiterhin ist vorgesehen, die Transparenz des Vergabeverfahrens zu erhöhen. Dazu wird den Bietern ein Recht auf Informationen über ihre Nichtberücksichtigung im Verfahren eingeräumt, das noch vor Erteilung des Zuschlages besteht. Unterhalb der Schwellenwerte wird die Situation der Bieter verbessert, sodass diese sich frühzeitig an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden können. Diese kann zu einem Zeitpunkt tätig werden, wo ein unrechtmäßiger Vertragsschluss noch verhindert werden kann.
Sie sehen also, meine Damen und Herren, dass nach der intensiven Beratungszeit der Regierungsfraktionen ein umfassender und guter Gesetzentwurf für ein Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern herausgekommen ist. Dieser soll nach der heutigen Ersten Lesung nun in die Ausschüsse überwiesen werden.
Frau Lück, da gebe ich Ihnen recht, wir werden natürlich beide Gesetzesentwürfe behandeln und wir werden sicherlich intensive Diskussionen führen.
Frau Lück, Sie sagten vorhin gerade noch, dass DIE LINKE scheinbar ein sehr unterschiedliches oder anderes Verständnis zu Tariftreuegesetzen hat. Sie erwähnten auch, dass es nicht auf dem Rücken der Mitarbeiter ausgetragen werden darf. Ich möchte nur noch eines anfügen: Man soll bitte nicht immer die Unternehmer grundsätzlich unter Generalverdacht stellen.
Wenn es Einzelfälle gibt, dann sollen die nicht zur Allgemeinheit hochstilisiert werden. In diesem Sinne werden wir genügend Zeit in den Ausschüssen haben, um über diese Gesetzentwürfe zu diskutieren. Darauf freuen wir uns. In dem Fall bitte ich Sie um Überweisung in die Ausschüsse. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie wir bereits gehört haben, bestanden seinerzeit sehr gute Gründe für die Errichtung der Organleihe bei der Bundesnetzagentur zur Regulierung der Strom- und Gasnetze. Die Einheitlichkeit der Entscheidung sowie die wirtschaftliche Wahrnehmung der Regulierungsaufgabe können auch nach wie vor – und das haben Sie gehört – besser durch die Bundesnetzagentur erfüllt werden. Und es wurde vom Wirtschaftsminister Herrn Seidel ausführlich dargelegt, dass seitdem sogar noch eine Aufgabenausweitung stattgefunden hat. Die Effizienzvergleiche und die Kontrolle der Entflechtungsvorschriften sind mit höherem Personaleinsatz ohne entsprechende Gebühreneinnahme, wir haben das gehört, verbunden.
Auch die europäischen Vorschriften zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde verkomplizieren die Einrichtung einer solchen eigenen Landesbehörde. Und wir haben auch gehört, dass dazu der Personalbedarf und die Organisationsstrukturen in erheblichem Maße eben ausgebaut werden müssen. Auch die Entwicklung der Netzentgelte in Mecklenburg-Vorpommern spricht für die Effektivität der Bundesnetzagentur. Also es gibt viele Gründe, die für eine Beibehaltung der Organleihe einer Bundesnetzagentur sprechen. Und es erschließt sich demnach der Prüfauftrag nicht, weil wir auch gehört haben – und es ist ja in der Tat so –, dass ja permanent überprüft wurde, ob diese Entscheidungsgründe, die damals geherrscht haben, heute noch genauso vorhalten.
Und insofern will ich mal eingehen auf die wenigen im Antrag genannten Gründe für die Überprüfung. In Ihrem Antrag stellen Sie auf die Schaffung von Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb ab. Wie bereits gesagt hat sich aber hier die Wahrnehmung durch die Bundesnetzagentur bewährt. Dies gilt sowohl für die Einheitlichkeit der Wettbewerbsbedingungen als auch für die Preisentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern. Die berechtigten Interessen von Landesunternehmen wurden in der Vergangenheit stets mit Erfolg von der Landesregierung bei der Bundesnetzagentur vertreten.
Außerdem wird in Ihrer Begründung auf die energiepolitischen Interessen Mecklenburg-Vorpommerns eingegangen. Bei dem Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergie, geht es aber insbesondere um den Ausbau von überregionalen Netzen zum Abtransport der Energie in die südlichen und westlichen Industrieballungszentren, wie auch in dem zitierten Antrag „Ausbau von Netzen und … Speicherkapazitäten“ der Koalitionsfraktionen dargestellt. Diese überregionalen Netze würden ohnehin nicht von einer einzelnen Landesregulierungsbehörde betreut, da diese nur für die nationalen Netze im Land zuständig ist und nicht für die überregionalen.
Des Weiteren zitieren Sie die Forderung des Energielandes 2020 nach dezentralem und regionalem Netzmanagement. Die Bundesnetzagentur befasst sich aber mit der Aufsicht über die Netzbetreiber sowie mit Unternehmensentflechtungen und Zugangsmodalitäten. Die Entscheidung über die Investition in dezentrale Netzstrukturen bleibt natürlich dem jeweiligen Netzeigentümer vorbehalten.
Insgesamt ist also festzuhalten, dass eine Überprüfung aufgrund der energiepolitischen Notwendigkeiten nicht notwendig erscheint, da erfolgt. Angesichts der deutlichen Vorteile, die eine Wahrnehmung durch die Bundesnetzagentur bringt, sehe ich daher zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anlass, von der Organleihe Abstand zu nehmen. Deswegen werden wir den Antrag ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Vielleicht vorweg: Herr Roolf, die viereinhalb Jahre sind doch ein bisschen überzogen. Ich gebe zu, wir haben lange gebraucht, aber es sind doch nur zwei Jahre, nicht viereinhalb Jahre dann.
Meine Damen und Herren, es ist viel gesagt, ich werde mich aufs Notwendigste beschränken. Herr Schulte und der Wirtschaftsminister Herr Seidel haben bereits das Wichtigste ausgeführt.
Wie wir jetzt bereits gehört haben, handelt es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um den dritten Anlauf der Linksfraktion zu diesem Vergabegesetz.
Und die ersten beiden Entwürfe, so ist Rechtsprechung eben, sind aufgrund der Rechtsprechung eben hinfällig geworden. Und wir haben jetzt hier den dritten Entwurf, der der geltenden Rechtsprechung angepasst sein soll. Und da würde ich gleich vorwegsagen wollen, meine Damen und Herren, mit vielen dieser vorgesehenen Regelungen in dem jetzigen Entwurf sind wir nicht einverstanden.
Und vielleicht eins zu Herrn Roolf: Sie sagten ja, Sie nannten es – wie nannten Sie es? –: Spartengesetz.
Ja, ist klar. Warum nur im Bereich ÖPNV/SPNV? Es gibt eben rechtliche Feinheiten aufgrund der EU-Gesetzgebung. Und wir wollen eben auf der rechtssicheren Seite arbeiten. Und deswegen ist dieses Gesetz so formuliert, wie es denn formuliert ist.
Und zu den Allgemeingültigkeiten: Selbstverständlich hat unser Gesetz auch allgemeingültige, also branchenübergreifende Bestandteile wie beispielsweise die Konkretisierung des wirtschaftlichen Angebots und dergleichen.
Herr Holter, einerseits hängt das natürlich – ich sagte ja, dass wir mit dem Entwurf so nicht einverstanden sind in der Form, wie er jetzt vorliegt –, einerseits hängt das natürlich damit zusammen, dass wir, das wurde gesagt, seit gestern den eigenen Entwurf verabschiedet haben.
Und zum anderen hängt es eben damit zusammen, dass die von Ihnen vorgeschlagenen elf Paragrafen in weiten Teilen aus unserer Sicht über das Ziel hinausschießen.
Natürlich stimme ich den Vorrednern zu, und das, denke ich mal, ist auch ein Konsens in diesem Haus, dass wir Dumpinglöhne wirksam verhindern wollen, aber es kommt entscheidend darauf an, wie man dies bewerkstelligen will. Und mit dem von Ihnen vorgeschlagenen Mindestlohn von 10,00 Euro bei öffentlicher Vergabe befinden Sie sich, und das wurde ja bereits ausgeführt, aus unserer Sicht auf dem falschen Weg.
Insbesondere kommt es den Koalitionsfraktionen auch darauf an, die Lohnuntergrenze durch eine Tariftreueklausel einzuführen. Dabei wird ein repräsentativer Tarifvertrag als Lohnuntergrenze bestimmt und so auch die Tarifautonomie gewahrt. Und der von Ihnen eingeschlagene Weg eines Mindestlohns, vor allen Dingen in dieser Höhe, beschneidet aber die Tarifautonomie der Tarifparteien in unzulässiger Weise. Dies ist sowohl politisch als auch ökonomisch nicht verantwortbar.
Auch die Höhe von 10,00 Euro ist, denke ich mal, das wurde schon ausgeführt, eher willkürlich gewählt, ich will es mal nicht böse sagen, aber vielleicht auch medialen Motiven geschuldet. Dies zeigt auch die Fluktuation in der Begründung von 7,50 Euro, 8,50 Euro und 10,00 Euro als Mindestlohn. Die Höhe ist in keiner Weise gerechtfertigt. Oder gibt es da eine sachliche Rechtfertigung in der Begründung?
Ein weiteres Problem Ihres Gesetzentwurfes ist die Bürokratisierung des Vergabeverfahrens. Die Einrichtung, das wurde auch schon gesagt, einer Sonderkommission als zentrale Kontrollinstanz macht die Vergabeverfahren nicht nur komplizierter, sondern verursacht auch noch – und das sagten Sie ja selbst, Sie haben ja gesagt, das ist so – erhebliche zusätzliche Kosten.
Auch die vielfältigen Voraussetzungen bei der Bewerbung innerhalb eines Ausschreibungsverfahrens wie zum Beispiel die vorgesehene Beschreibung einer angemessenen Bezahlung in der Leistungsbeschreibung, verkomplizieren die Vergabeverfahren noch weiter. Das gilt ebenfalls bei der Berücksichtigung von weiteren sozialen Kriterien wie Chancengleichheit von Frauen und Männern, Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und ökologischer Kriterien, die nicht in einem Vergabeverfahren, sondern in anderen gesetzlichen Bestimmungen umgesetzt werden müssen.
Eine Überfrachtung eines solchen Vergabeverfahrens führt zu einer unerträglichen Bürokratisierung des gesamten Verfahrens, das insbesondere für kleinere Unternehmen untragbar ist.
Die Verkomplizierung von Vergabeverfahren wird aber unter dem Strich dazu führen, dass die insbesondere kleinen Unternehmen – und Sie haben in Ihrer Eingangsrede gerade von den kleinen und mittelständischen Unternehmen gesprochen –,
dass diese Unternehmen an den Verfahren gar nicht mehr beteiligt werden können. Damit schließen Sie einen Großteil der in Mecklenburg-Vorpommern ansässigen kleinen Unternehmen de facto aus.
Das wollen wir ausdrücklich vermeiden und tun es in dem von uns vorbereiteten und für die nächste Landtagssitzung ausgearbeiteten Gesetzentwurf.
Sie sehen also, dass das heute vorgelegte Gesetz in vielen Punkten zu weit geht. Allerdings haben Sie den Zeitpunkt der Einbringung des Gesetzes insofern gut gewählt, als dass wir unser eigenes Vergabegesetz schon in der nächsten Landtagssitzung eben einbringen wollen.
Daher haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, der Überweisung dieses Gesetzentwurfes zuzustimmen, um diesen gemeinsam mit dem Entwurf der Koalitionsfraktionen im Ausschuss beraten zu können. Dort werden wir Ihnen dann im Einzelnen erläutern, warum bestimmte Regelungen nicht notwendig oder sogar kontraproduktiv sind. Und in diesem Sinne werden wir dann überweisen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem hier vorgelegten Antrag der Koalitionsfraktionen gehen wir vom weiteren Ausbau des Anteils der erneuerbaren Energien am Bruttoenergieendverbrauch ausdrücklich aus und wollen die notwendigen Voraussetzungen dafür schaffen.
In unserem Antrag haben wir uns auf das Ziel des Nationalen Aktionsplans für erneuerbare Energien gemäß der EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen bezogen. Danach ist ein verbindliches nationales Ziel von 18 Prozent vorgegeben, das sogar mit 19,6 noch deutlich übertroffen werden kann.
Aber auch in anderen Konzepten auf Bundes- und Landesebene wird der Ausbau der erneuerbaren Energien gefordert. So ist im Energiekonzept der Bundesregierung der Einsatz der erneuerbaren Energien in der Stromversorgung für das Jahr 2020 mit 35 Prozent vorgesehen. In diesem selben Konzept ist genau wie in unserem Landeskonzept Energieland 2020 ebenfalls eine Steigerung des Endenergieverbrauchs bis 2020 auf 18 Prozent, bis 2030 auf 30 Prozent und 2050 sogar auf 60 Pro
zent vorgesehen. Für Mecklenburg-Vorpommern soll der Anteil bereits 2020 zwischen 20 und 25 Prozent liegen.
Und auch auf der europäischen Ebene soll demnächst ein Energiefahrplan 2050 vorgelegt werden, der ebenfalls einen Ausbau der erneuerbaren Energien vorsieht.
Sie sehen also, dass auf allen Ebenen der Ausbau der erneuerbaren Energien eine große Rolle spielt. Das, meine Damen und Herren, ist auch richtig und gut so.
Aber es müssen bestimmte Voraussetzungen geschaffen werden, um diesen Ausbau auch wirklich und tatsächlich in die Tat umsetzen zu können. Insbesondere wollen wir hier mit unserem Antrag auf die absolut notwendige Voraussetzung des raschen Ausbaus der nationalen, aber auch grenzüberschreitenden Stromleitungsnetze sowie ein modernes, auch dezentrales oder regionales Netzmanagement und die Weiterentwicklung von Speichertechnologien hinweisen.
Unser Bundesland ist aufgrund seiner geografischen Lage und Gegebenheit als Exportland für erneuerbare Energien prädestiniert. Absolut notwendig für den Export der erneuerbaren Energien ist aber der zeitgleiche Ausbau der Stromnetze, denn, meine Damen und Herren, das wird jedem einleuchten, aber ich glaube, das muss man nicht sagen, der Strom muss dahin, wo produziert, wo gebaut, wo er gebraucht wird. In unserem Bundesland mit seinen touristischen Ausrichtungen und geringerem produzierendem Gewerbe besteht schlechterdings kein Bedarf für große Mengen insbesondere an Windenergie.
Zu dem gleichen Ergebnis kommt auch die gerade vorgelegte Netzstudie II der dena. Hier wird untersucht, wie das Höchstspannungsnetz in Deutschland bis 2020 beziehungsweise 2025 ausgebaut werden kann. Das Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium sowie Vertreter aus den betroffenen Wirtschaftszweigen haben diese Studie erstellen lassen. Ziel dabei war es, die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen für die Energiewende einzuleiten. Als Ergebnis ist festgestellt worden, dass die Integration erneuerbarer Energien einen massiven Umbau erfordert. Und um diesen Ausbau wirklich realisieren zu können, müssen einerseits enorme Kosten aufgebracht werden, andererseits muss aber auch die Akzeptanz dieses Ausbaus sichergestellt werden.
Damit der weiteren Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien nichts im Wege steht, müssen diese Herausforderungen schnell angegangen werden. Und insofern ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass im Energiekonzept der Bundesregierung ein deutlich beschleunigter Netzausbau auch vorgesehen ist. Im Rahmen des mit dem Energiekonzept beschlossenen Sofortprogramms sollen bis Ende nächsten Jahres als Sofortmaßnahmen eine Netzplattform eingerichtet, eine Informationsoffensive „Netze für eine umweltschonende Energieversorgung“ und eine deutschlandweite Netzausbauplanung umgesetzt werden. Hier geht die Bundesregierung eindeutig den richtigen Weg.
Aber auch in unserem Land hat sich insbesondere das Wirtschaftsministerium des Themas angenommen. So wurde die Fortschreibung der Studie zur Integration von erneuerbaren Energien in das Stromnetz MecklenburgVorpommern soeben beschlossen. Die Sitzung der Netzplattform M-V hat sich diese Woche mit dem Thema bereits beschäftigt.
Die Kosten dieses einhellig für notwendig erachteten Netzausbaus sind in der von der dena vorgelegten Netzstudie beziffert worden. Sie geht davon aus, dass bei der Verwendung von Hochspannungsleitungen circa 3.600 Kilometer neu gebaut werden müssen. Dazu kommen die Anschlüsse für die Hochseewindparks, die unser Bundesland in besonderem Maße betreffen. Innerhalb von zehn Jahren werden für diese Maßnahmen circa 10 Milliarden veranschlagt. Die Verwendung von erdverlegten Hochspannungskabeln ist ungleich komplizierter. Nicht nur die Erdbauarbeiten, sondern auch die kontinuierliche Freihaltung der Trassen führen hier zu deutlich erhöhten Kosten. Diese werden mit 20 bis 30 Milliarden, also das Zwei- und Dreifache, angesetzt. Schon deshalb, aber auch wegen der längeren Bauzeiten, wird eine solche Variante als nicht sinnvoll angesehen.
Allerdings sind auch die berechtigten Interessen der Bürger zu berücksichtigen. Außer den materiellen Kosten für den Netzausbau ist natürlich im Vorfeld des Ausbaus eine umfassende Akzeptanz der Öffentlichkeit Voraussetzung. Wie wir alle in den letzten Monaten mitbekommen haben, wird es immer schwieriger, große Bau- und Infrastrukturmaßnahmen durchzusetzen. Und hier ist die vorherige Akzeptanz der Bauvorhaben durch die Bevölkerung von besonders großer Bedeutung.
Insofern möchten wir unseren Antrag auch als Auftakt verstehen, für diese Akzeptanz zu werben. Hier sind insbesondere auch diejenigen gefordert, die an anderer Stelle den Ausbau der erneuerbaren Energien vehement einfordern. Sowohl das Konzept Energieland 2020 in unserem Bundesland als auch das Energiekonzept der Bundesregierung sehen daher die intensive Information der Öffentlichkeit vor. Hier, meine Damen und Herren, sind aber auch wir als Abgeordnete vor Ort gefragt.
Nun lassen Sie mich zum zweiten Punkt unseres Antrags kommen: die Weiterentwicklung der Speichertechnologien durch eine gezielte Intensivierung der Forschungsanstrengungen.
Auch hier bietet sich eine vielversprechende Wechselwirkung mit den Technologien zur Herstellung erneuerbarer Energien. Gerade die Windtechnologie ist insbesondere saisonabhängig und liefert keinen stetigen Stromfluss. Effiziente und kostengünstige Speichertechnologien würden sie daher besonders gut ergänzen. Allerdings ist bei den beiden Technologiefeldern, die hier zum Einsatz kommen, ein unglaublich hoher Forschungs- und Entwicklungsbedarf notwendig, um diese Technologien zur Einsatz- beziehungsweise zur Marktreife zu führen.
Es steht eine große Menge von mechanischen, thermischen bis zu chemischen Technologien zur Speicherung von Elektrizität zur Verfügung. In der bereits zitierten Netzstudie II von der dena werden allerdings nur Druckluftspeicher- und Pumpspeicherkraftwerke als bisher technisch sinnvoll angesehen. Von einer Wirtschaftlichkeit bis 2020 wird nicht ausgegangen. Damit hier neue Lösungen einer Marktreife der bereits bestehenden Technologie erreicht werden können, ist es daher angezeigt, auf eine verstärkte Bundesförderung hinzuwirken.
Um die Forschung und Weiterentwicklung von Speichertechnologien effizient voranzubringen, sollten die Ressourcen in einem nationalen Zentrum für Speichertechnologien gebündelt werden. Als Standort für dieses bundesweite Zentrum bietet sich meiner Ansicht nach unser Bundesland besonders an. Wir haben bereits Pro
jekte, die die Wasserstofferzeugung und -speicherung zur Reduzierung von Schwankungen der Windenergie ausgleichend nutzen können.
Im Bereich Schwankungsreduzierung durch Diversifikation hat auch das Komplexlabor Alternative Energien an der FH Stralsund eine kombinierte Anlage – Wind, Biomasse, Fotovoltaik, Wasserstoffspeicherung – errichtet und am Leibniz-Institut für Katalyse e. V. in Rostock wird darüber hinaus an der chemischen Energiespeicherung geforscht. Hier hat sich ein Speicherverfahren mittels Ameisensäure, aber auch fotokatalytische Wasserstofferzeugung hervorgetan.
Sie sehen, meine Damen und Herren, dass sich viele Anknüpfungspunkte bieten, um Mecklenburg-Vorpommern als Standort für so ein nationales Zentrum zu etablieren. Wenn wir den Ausbau der erneuerbaren Energien befördern wollen, sind der Netzausbau und die Weiterentwicklung von Speichertechnologien dazu zwingend notwendig. Ich bitte Sie daher um die Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich natürlich sehr, dass unser Antrag auf so viel Zustimmung gestoßen ist, insbesondere auch von Herrn Griese. Ich schätze natürlich Ihre kritischen Bemerkungen, ich würde aber ganz zum Schluss, ich möchte erst noch was anderes sagen, noch mal ganz kurz darauf eingehen wollen.
Ich möchte noch einmal aus energiepolitischer Sicht ausdrücklich darauf hinweisen, dass zum Erreichen der genannten Ziele, die jetzt schon rauf und runter gekaut wurden, der Netzausbau unumgänglich ist. Das ist ja auch der wesentliche Inhalt unseres Antrags. Es darf bei dieser Entwicklung nicht herauskommen, dass der groß angelegte Ausbau der Technologie der erneuerbaren Energien eine Fehlinvestition wird, weil die Energie nicht dorthin transportiert werden kann, wo sie gebraucht
wird. Und hier gilt, wer A sagt, muss auch B sagen. Ich komme da noch mal drauf. Wenn der Ausbau von erneuerbaren Energien gefordert wird, darf der Netzausbau nicht verhindert oder verzögert werden.
Leider ist aber zu befürchten, dass die, die einerseits erneuerbare Energien fordern, andererseits gegen Hochspannungstrassen klagen werden.
Und ich hatte es auch schon eingangs gesagt, nur wenn eine umfassende Kommunikation mit der Bevölkerung über das Thema Netzausbau und erneuerbare Energien gelingt, wird die notwendige Akzeptanz hergestellt. Und diese ist nötig, um den Ausbau in dem vorgesehenen Maße voranzutreiben. Ansonsten werden wir perspektivisch die Situation haben, dass in den Offshorewindparks Energie produziert wird, die dann hinterher nicht abgenommen werden kann, denn der Energiebedarf, und das hatte ich auch schon gesagt, der norddeutschen Bundesländer wird nicht im gleichen Maße steigen wie in den höher industrialisierten süd- und westdeutschen Ländern.
Wenn unser Bundesland bereits jetzt auf dem sechsten Platz, Herr Timm hatte es gesagt, auf dem sechsten Platz im Bundesländervergleich des Einsatzes von erneuerbaren Energien sich befindet und bald die Energie auf den Offshorewindparks hinzukommt, zeichnet sich die zukünftige Exportstellung Mecklenburg-Vorpommerns deutlich ab. Ohne Netzaufbau ist sie wie gesagt nicht zu realisieren.
Allerdings zeigt sich auch an der hier erörterten Problematik des Netzausbaus, dass ein Umstellen von konventionellen Technologien auf erneuerbare Energien nicht von heute auf morgen geht. Dies zeigt sich auch an dem Zeitrahmen von zehn Jahren, der in der bereits genannten dena-Netzstudie für die nächste Ausbaustufe angenommen wird. Und auch dann sind wir noch lange nicht am Ende der notwendigen Maßnahmen.
Außerdem können, solange die Speicherung nicht im nennenswerten Maße möglich ist, erneuerbare Energien aufgrund der Produktionsschwankungen nicht die Grundlast vollständig übernehmen. Daher spielt für die Versorgungssicherheit die Absicherung durch konventionelle Energie eine große Rolle. Dies wird umso größer, je größer der Anteil der erneuerbaren Energie wird, solange wir nicht speichern können.
Damit dieser Übergang von konventionellen zu erneuerbaren Energien in der angestrebten Zeit gelingen kann, sind deshalb auch – und darüber haben wir noch nicht gesprochen – beschleunigte Genehmigungsverfahren schnell und transparent durchzuführen, ohne dass man Rechte von Bürgern, Umweltschützern eben einschränkt. Es ist daher mit erheblichen Investitionen in Infrastruktur, Technologien und Akzeptanz verbunden.
Und zum Schluss, Herr Griese, Sie haben zu mir gesagt, ich wäre der Bremser.
Ich weiß zwar nicht, wie Sie zu dieser Aussage kommen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendwo schon mal ein Antrag gestellt wurde, der gegen erneuerbare Energien ist. Aber das sei dahingestellt. Ich denke, ich bin kein Bremser von erneuerbaren Energien. Ich bin aber ein Gegner von ideologisch einseitigen Betrachtungen.
Eine ausschließliche Konzentration auf erneuerbare Energien, ohne die Nebenwirkungen zu betrachten, und das ist eben mal die Netzausweitung, es sind die momentan noch nicht vorhandenen Möglichkeiten der Speicherung, es ist eine Frage der Akzeptanz,
es ist eine Frage, wie geht man mit den Brückentechnologien bis dorthin um, und, was das Wichtigste für uns ist, die Berücksichtigung des Energiedreiecks Versorgungssicherheit, Preisstabilität, Umweltverträglichkeit, das muss berücksichtigt werden.
Und deswegen bin ich kein Bremser, aber das muss man berücksichtigen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Bundesland ist in energiepolitischer Sicht, denke ich, auf dem richtigen Weg. Mit dem Konzept Energieland 2020 gelingt es uns, effiziente Energiepolitik mit Klimaschutz zusammenzuführen. Eine zukunftsfähige Energiewirtschaft soll sowohl Klimaschutzziele erreichen als auch Arbeitsplätze schaffen. Das bedarf einer nachhaltig gestalteten Energie politik.
Eine besondere Rolle spielt für unser Bundesland, schon aufgrund der geografischen Gegebenheiten, der Ausbau der Windenergie. Und so ist in Leitlinie 4 des Energiekonzepts 2020 wörtlich zu lesen: „Durch Repowering im Onshore-Bereich sowie den Ausbau von Offshore-Anlagen wird Mecklenburg-Vorpommern seine Windkraftpotenziale erheblich erweitern.“
Sie sehen also, meine Damen und Herren, dass das Thema „Repowering von Windenergieanlagen“ bereits im Energieland 2020 festgeschrieben ist. Und das ist auch sinnvoll so, da gibt es, denke ich mir, auch keinen Disput.
Das schöne...
Warten Sie es ab! Hören Sie doch zu, Frau Borchardt! Warten Sie!
Wir machen die Einführung jetzt.
Bei der Einführung ist es ein bisschen pauschaler.
Meine Damen und Herren, das schöne englische Wort „Repowering“ bezeichnet dabei in der Fachsprache das Ersetzen alter Anlagen zur Stromerzeugung durch neue, leistungsfähigere und effizientere Anlagen. Dieses Verfahren hat insbesondere in der Windenergiebranche durch die technische Weiterentwicklung eine große Bedeutung erlangt. Auch wenn Windenergieanlagen meist für eine Lebensdauer von 25 Jahren ausgelegt sind, hat die rasante technische Entwicklung es wirtschaftlich und technisch sinnvoll gemacht, diese Anlagen bereits vor dem Ablauf der Lebensdauer zu ersetzen. Und dabei bietet Repowering verschiedene Vorteile:
Zum einen erbringen neue Windkraftanlagen deutlich mehr Stromertrag als alte. Dadurch kommt es in einigen Fällen zu einer Reduktion der Anzahl der Windräder pro Windpark.
Außerdem sind die neuen Anlagen auch deutlich stromnetzverträglicher als alte und neue Windräder laufen auch erheblich ruhiger. Je nach Art der neu eingesetzten Turbine kann sich die Anzahl der Umdrehungen pro Minute nahezu halbieren.
Auch sind die neuen Windkraftanlagen leiser als die alten. Dies wird insbesondere durch bessere Flügelaerodynamik erreicht.
Darüber hinaus sind sie zuverlässiger und auch wartungsärmer und schaffen vor allem mehr Volllaststunden.
Sie sehen, meine Damen und Herren, dass Repowering von bestehenden Windkraftanlagen eine sehr sinnvolle Maßnahme ist. Durch das Ersetzen von älteren und wenig effizienten Windkraftanlagen durch moderne und leistungsfähige Anlagen kann der Anteil der erneuerbaren Energieträger am Energiemix ausgebaut werden. Für die Windenergieanlagen in ausgewiesenen Eignungsgebieten steht dem Repowering auch nichts entgegen.
Problematisch ist das...
Nein, Frau Lück, ich glaube, bis hierher haben wir schon immer Konsens gehabt.
Problematisch ist das Repowering allerdings bei Windenergieanlagen, die außerhalb von Eignungsgebie
ten bestehen. Dabei handelt es sich um Anlagen, die bereits vor der ersten Ausweisung von Eignungsgebieten in unserem Bundesland errichtet wurden. Hier gibt es keine bestehende Rechtsgrundlage, nach der ein Antrag auf Repowering für diese Anlagen genehmigt werden könnte. Aber gerade für diese Windenergieanlagen außerhalb von Eignungsgebieten sind rechtssichere Lösungen unabdingbar.
Der Vorteil dieser bestehenden Anlagen, die ab Anfang der 90er-Jahre errichtet wurden, ist im Vergleich zur Errichtung von Anlagen in den neuen Eignungsgebieten, dass sich sowohl die Anwohner als auch die Natur bereits über Jahre an ihr Bestehen gewöhnt haben. Das Repowering von Anlagen an demselben Standort in einem vergleichbaren Rahmen muss deshalb im Sinne des Ausbaus der erneuerbaren Energieträger am Energiemix rechtssicher gemacht werden. Hier bietet sich eine Möglichkeit, ohne eine weitere sogenannte Verspargelung der Landschaft den Anteil von Windenergie auszubauen.
Deshalb fordern wir in dem vorliegenden Antrag, die Voraussetzungen zum Repowering außerhalb von Eignungsgebieten bei der Fortschreibung der regionalen Raumentwicklungsprogramme zu schaffen. Das ist der richtige Weg, um über das Instrument der Raumordnung rechtssichere Lösungen zu schaffen. Dadurch können wir gewährleisten, dass die bereits bestehenden Anlagen an den Standorten, an denen sich sowohl Bevölkerung und Natur an Windenergieanlagen gewöhnt beziehungsweise sie akzeptiert haben, im Rahmen der bestehenden Windparks modernisiert werden. Diese Maßnahme ist deswegen sowohl wirtschaftspolitisch als auch energiepolitisch und klimapolitisch sinnvoll. Ich bitte Sie daher, dem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag haben sich die Koalitionsfraktionen entschlossen, einen konkreten Schritt in Richtung der Gleichberechtigung/Gleichstellung von Männern und Frauen im Berufsleben zu gehen. Insbesondere, es wurde darauf hingewiesen, in Führungspositionen ist der Frauenanteil in Deutschland und in Europa nicht auf dem Niveau angelangt, das sowohl die Anzahl als auch die Qualifikation gut ausgebildeter Frauen widerspiegelt. Deswegen sind verschiedene Initiativen auf der europäischen, Bundes-
und Landesebene zu einer Beseitigung der Ungleichbehandlung zu begrüßen.
Herr Schulte hat bereits gesagt, dass wir schon seit geraumer Zeit diese Diskussion über die Möglichkeiten führen – seit den 80er-Jahren wird sie eigentlich schon geführt –, wie die gut ausgebildeten Frauen einen besseren Zugang auch zu Führungspositionen bekommen. Die aktuellen Diskussionen haben dazu auch als Ansatzpunkt die Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten von börsennotierten Unternehmen. Und sowohl auf europäischer Ebene als auch auf Bundesebene werden dazu Lösungsansätze diskutiert, um über freiwillige Selbstverpflichtungen und gegebenenfalls auch gesetzliche Verpflichtungen den Frauenanteil zu erhöhen. Dadurch soll die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gesellschaft, Politik und natürlich vor allen Dingen – und darum geht es uns hauptsächlich – in der Wirtschaft vorangetrieben werden.
Auf Bundesebene wird in der CDU in drei Stufen diskutiert, erst Berichtspflichten und Selbstverpflichtung einzuführen und dann an einem Stichtag die Resultate zu kontrollieren und gegebenenfalls in einer dritten Stufe eine gesetzliche Pflicht einzuführen. Das langfristige Ziel ist die gleiche Repräsentation von Frauen und Männern in Führungspositionen der Wirtschaft. Hier wollen nun die Koalitionsfraktionen auch für Mecklenburg-Vorpommern ein Zeichen setzen.
Einen direkten Einfluss auf die Einstellung von Frauen in Aufsichtsratsgremien hat das Land naturgemäß bei landeseigenen Unternehmen. Hier haben wir einen unmittelbaren Einfluss auf die Besetzung der Aufsichtsratsstellen. Deshalb sollten wir diese direkte Einflussmöglichkeit nutzen und hier auf eine Erhöhung des Frauenanteils hinarbeiten. Dazu sieht der Antrag vor, bei der Besetzung von frei werdenden Aufsichtsratsposten bei gleichen fachlichen Voraussetzungen Frauen den Vorrang einzuräumen, solange signifikant weniger Frauen in den entsprechenden Gremien vertreten sind. Und damit, meine Damen und Herren, haben wir eine praktikable Lösung gefunden, um den Frauenanteil in Aufsichtsratsgremien sukzessive zu erhöhen.
Und durch eine solche Regelung wird es nicht dazu kommen, dass Posten für den unwahrscheinlichen Fall, dass es keinen weiblichen Bewerber gibt, offen bleiben müssen. Außerdem wird die Erhöhung des Frauenanteils nach dem aktuellen Bedarf durch frei werdende Aufsichtsratsstellen realisiert. Und das, meine Damen und Herren, ist der richtige Weg, um den Frauenanteil in Aufsichtsratsgremien landeseigener Unternehmen zu erhöhen.
Erlauben Sie mir, an dieser Stelle noch auszuführen, dass es zu umfassenden Gleichstellungen von Männern und Frauen – und das haben wir auch im Wirtschaftsausschuss diskutiert – grundlegender vorhergehender Schritte bedarf. So muss, und da sind wir uns, glaube ich, alle einig,
eine Analyse vorgenommen werden, was die Ursachen der Karrierebrüche von Frauen sind, um daraus eine Strategie abzuleiten. Dies ist nur zusammen mit der Wirtschaft und den Unternehmen zu leisten und dazu sind auf Bundesebene Initiativen auf den Weg gebracht worden mit den großen börsennotierten Unternehmen. Der richtige Weg ist bereits, wie eben erwähnt, im Bund in die Wege geleitet, Ursachenbekämpfung für diese Karrierebrüche von Frauen zu analysieren. Der falsche Weg ist, stoisch an falschen Quoten festzuhalten.
Durch den hier vorgestellten Antrag übernimmt unser Bundesland eine Vorreiterrolle, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Beruf zu fördern, und gleichzeitig unterstreichen wir durch diesen Antrag unsere Unterstützung der Bemühungen auf Bundes- und Europaebene. Ich bitte daher, diesem Antrag, so, wie er ist, zuzustimmen. – Vielen Dank.
Dann können Sie ja meine Rede halten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Vielleicht ganz kurz, Herr Roolf: Man sollte nicht enttäuscht sein. Es ist, denke ich mal, verantwortungsvoll, dass man auch auf Risiken hinweist. Risiken sind noch keine Tatsachen.
Meine Damen und Herren der LINKEN, es wird Sie nicht überraschen, wir werden Ihren Antrag ablehnen. Die LINKEN wollen mit ihrem Antrag, wie schon so häufig, ihre, denke ich mal, alten, ideologisch geprägten Forderungen nach Mindestlohn und Tariftreuegesetz erneut auf die Tagesordnung bringen und dazu scheint ihnen scheinbar wirklich jeder Aufhänger recht zu sein.
Diesmal hat es also der Eintritt der Arbeitnehmerfreizügigkeit geschafft und muss für Ihre parteitaktischen Spielchen herhalten. Das, meine Damen und Herren, ist jedoch nicht der richtige Anlass.
Sie wissen natürlich, dass unsere Positionen, es kam schon zum Ausdruck, zum Mindestlohn wie auch zu einem Landestariffreiheitsgesetz weit auseinandergehen, weit auseinanderliegen. Unsere Position ist jedoch aus meiner persönlichen Sicht mit rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen untersetzt, Ihre hingegen ideologisch und parteipolitisch motiviert.
Darüber hinaus bin ich aber auch überzeugt, dass die im Übrigen schon vor langer Zeit beschlossene Arbeitnehmerfreizügigkeit im europäischen Rahmen viele Chancen auch für unser Bundesland bietet und deshalb eindeutig die richtige Entscheidung ist.
Bitte.
Frau Borchardt, ich gehe in meinen Ausführungen darauf ein.
Ich bin darüber hinaus überzeugt, dass die im Übrigen schon lange Zeit beschlossene Arbeitnehmerfreizügigkeit im europäischen Rahmen viele Chancen auch für unser Bundesland bietet und deshalb eindeutig die richtige Entscheidung ist.
Den Eintritt der Arbeitnehmerfreizügigkeit nun hier dazu zu missbrauchen, Ihre alten Forderungen mit Angstszenarien vor einer angeblichen Unterwanderung durch europäische Billigarbeitskräfte zu rechtfertigen,
erscheint mir zumindest, das hat auch Herr Roolf gesagt, unredlich.
In der Bewertung der Forderung, das ist meine Wertung,
nach einem gesetzlichen Mindestlohn schließe ich mich den Ausführungen unseres Wirtschaftsministers vollumfänglich an. Die CDU-Fraktion bleibt dabei: Die Lohnfindung ist Aufgabe der Tarifparteien, ein Eingriff in dieses Prinzip durch einen Mindestlohn ist mit uns nicht
zu machen. Ebenso ist ein Landestariftreuegesetz aus rechtlichen wie wirtschaftlichen Gründen aus dem Bereich des ÖPNV – wir haben dazu die Ausführungen des Ministers gehört – nicht möglich.
Wie ebenfalls bereits ausgeführt, ist eine Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes auf weitere Branchen durchaus möglich, aber eben nicht Aufgabe des Gesetzgebers, sondern der Tarifparteien.
Sie sehen also, meine Damen und Herren von der Linksfraktion, dass Ihren immer und immer wieder aufgestellten Forderungen nicht zugestimmt werden kann. Darüber hinaus möchte ich hier noch einmal zum Ausdruck bringen, dass die Art und Weise, wie der lange bekannte Termin des Eintritts der Arbeitnehmerfreizügigkeit hier sozusagen als Droh- oder Druckkulisse aufgebaut wird, absolut fehl am Platze ist. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist im europäischen Rahmen als eines der Grundprinzipien des freien Marktes unter großer Zustimmung beschlossen worden. Und auch ich habe herausgehört, Frau Borchardt, da gebe ich Ihnen recht, dass Sie das durchaus als Chance gesehen haben.
Wettbewerb, meine Damen und Herren der Linksfraktion, bietet eben für alle Chancen. Das gilt gerade auch für unser Land Mecklenburg-Vorpommern. Einerseits zeichnet sich mehr und mehr ab, welche dramatischen Ausmaße der Fachkräftemangel auch in unserem Bundesland annimmt. Hier besteht in einem vollständig geöffneten europäischen Arbeitsmarkt für Mecklenburg-Vorpommern eine große Chance, der Entwicklung gegenzusteuern.
Besonders bedenklich finde ich aber, dass durch diesen Eintrag der Eindruck entsteht, als sei MecklenburgVorpommern ausschließlich einem größeren Konkurrenzdruck auf dem eigenen Arbeitsmarkt ausgesetzt. Dabei übersehen Sie völlig, welche Chancen sich für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus unserem Bundesland durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit ergeben. Längst ist die Entwicklung zu beobachten, dass auf der anderen Seite der polnischen Grenze mehr und mehr große Bauvorhaben gerade von den Arbeitnehmern aus unserem Bundesland umgesetzt werden.
Die Verfasser des hier vorgelegten Antrages scheinen aber nach wie vor zu denken, Arbeitnehmerfreizügigkeit sei eine Einbahnstraße. Das, meine Damen und Herren, entspricht lange nicht mehr der Realität.
Arbeitnehmer aus Mecklenburg-Vorpommern sind erfolgreich in ganz Europa tätig.
Ich rate Ihnen daher, den Eintritt der Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht weiter als Schreckensbild an die Wand zu malen, um Ihren altbekannten Forderungen nach einem Mindestlohn und einem Landestariftreuegesetz Nachdruck zu verleihen.
Und deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab, weil es Ihnen heute ausschließlich bei diesem Antrag darum ging.