Protokoll der Sitzung vom 17.03.2011

Es ist also nicht so, wie von den Gegnern des Glücksspielmonopols unterstellt wird, dass der Staat aus finan

ziellen Gründen am Monopol festhält. Die Gesundheit unserer Menschen, die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger, das ist der Hauptgrund für das Festhalten am staatlichen Glücksspielmonopol.

Meine Damen und Herren, bereits am 15. Dezember 2010, und das ist gemessen an der schwierigen Materie relativ früh, hatten die Ministerpräsidenten in der Ministerpräsidentenkonferenz sich auf drei alternative Grundvarianten für den neuen Staatsvertrag verständigt:

1. ein Modell zur Weiterentwicklung des Monopols bei Lotterien und Sportwetten, eine Grundvariante

2. zweite Grundvariante, ein Modell zur Öffnung des Sportwettenangebots ohne zahlenmäßige Begrenzung und Beibehaltung des Lotteriemonopols und

3. eine konzessionierte Eröffnung des Sportwettenangebots, also eine Teilöffnung im Rahmen einer zeitlich befristeten Experimentierklausel unter Beibehaltung des Lotteriemonopols

Von diesen drei Grundvarianten musste man sich für eine entscheiden, und diese Entscheidung ist vorige Woche, am 10. März, getroffen worden. Die Ministerpräsidenten haben sich ganz offensichtlich mehrheitlich dann doch für die Variante 3 entschieden. Das heißt, die Ministerpräsidenten haben sich für ein Konzessionsmodell zur Regulierung der Sportwetten entschieden. Und es ist verabredet, dass auf Grundlage dieser Variante am 6. April versucht wird – ich betone, versucht wird –, auf einer Sonderkonferenz der Ministerpräsidenten zu einem Entwurf eines Glückspielstaatsvertrages zu kommen, der anschließend in die entsprechenden Ratifizierungsverfahren in die Länder gehen könnte. Und das ist ja die Voraussetzung überhaupt, dass man auch den 31.12. dieses Jahres erreicht. In Anbetracht dieser engen Zeitschiene erachte ich es schon als Erfolg, dass es gelungen ist, diese grundsätzliche Verständigung herbeizuführen.

Das heißt allerdings für uns, meine Damen und Herren, falls wir denn noch mit dabei sind, was ich natürlich jedem wünsche, der kandidiert, bis auf die auf der rechten Seite natürlich, dass wir noch in diesem Jahr unmittelbar nach der Konstituierung des Landtages, wenn der Landtag wieder voll arbeitsfähig ist, den Staatsvertrag, den neuen Staatsvertrag zu beschließen hätten hier im Landtag.

Meine Damen und Herren, bei aller Freude, dass es offensichtlich gelungen ist, bei diesem schwierigen Thema einen partei- beziehungsweise auch länderübergreifenden Konsens zur Sicherung des staatlichen Lotteriemonopols zu erzielen, sieht die SPD-Fraktion die Teilöffnung der Sportwetten sehr kritisch, weil diese Regelungen mit erheblichen rechtlichen Risiken für die ordnungspolitischen Leitlinien der deutschen Glücksspielregulierung verbunden sind, da nämlich der EuGH die Inkohärenz bei der kommerziell ausgerichteten Regelung der Spielbanken angemahnt hat und eine Teilkommerzialisierung und Teilöffnung der Sportwetten diese Inkohärenz noch erweitern wird und damit möglicherweise das Staatsvertragsmodell gefährdet wird.

Deshalb, und das ist natürlich die Chance beziehungsweise, glaube ich, auch die Verpflichtung, muss es das Ziel dieses Konzessionsmodells sein, es muss dann noch konkret ausgestaltet werden, dass es auch weiterhin für Sportwetten eine strenge Überwachung gibt, eine Regulierung. Und das scheint mir auch wichtig, dass es

keinen Wettbewerb zumindest innerhalb eines Landes zwischen einzelnen Konzessionären gibt, sondern dass man auf diese Art und Weise versucht, soweit es irgendwie nur geht, diese Teilöffnung des Sportwettenbereiches auch weiterhin zu regulieren. Ich glaube, das erwartet auch der Europäische Gerichtshof von uns.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme jetzt zum Punkt 3 des Antrages. Hier geht es ja darum, dass wir die Landesregierung auffordern, tätig zu werden, vor allen Dingen beim gewerblichen Automatenspiel tätig zu werden, denn man muss wissen, grundsätzlich ist durch die Regulierung des Staatsvertrages bisher, ich sage jetzt mal, relativ erfolgreich der Bereich Spielbanken reguliert und der Bereich Lotto, Sportwetten geregelt. Aber die größte Spielsuchtgefahr geht von den Spielhallen aus, weil es dort eben keine Regulierungen gibt beim gewerblichen Automatenspiel. Und das gilt auch für Gaststätten.

Zu den Zahlen, die Finanzministerin Heike Polzin genannt hat, möchte ich noch hinzufügen die Zahlen bezüglich der Entwicklung der Anzahl von Geldgewinnspielgeräten in Spielhallen. Bundesweit seit der Lockerung der Spielverordnung zugunsten des gewerblichen Automatenspiels, also im Jahre 2006, gibt es eine sagenhafte Expansion von Spielhallen und Spielautomaten: bundesweit von 183.000 Geldgewinnspielgeräten im Jahre 2005, im Jahr 2009 212.000 nur im Bereich der Spielhallen, und zwar ohne Gaststätten, in Mecklenburg-Vorpommern, auch nur im Bereich der Spielhallen, im Jahre 2006 2.152 Gewinnspielgeräte, dann im Jahre 2010 innerhalb kürzester Zeit bereits 3.561 Gewinnspielgeräte – steigende Tendenz. Innerhalb von vier Jahren ist das ein Zuwachs von 40 Prozent Gewinnspielgeräten nur allein in den Spielhallen in Mecklenburg-Vorpommern.

Meine Damen und Herren, hier muss das Land handeln, auch wenn man sicherlich erfreut zur Kenntnis nehmen muss, dass es den Ministerpräsidenten gelungen ist, natürlich auch den Bund in Verantwortung zu nehmen. Es ist ja in jedem Fall auch vereinbart, die Ministerin sagte es schon, dass der Bund aufgefordert wird, tätig zu werden, das Bundeswirtschaftsministerium insbesondere, um zumindest Gewinne und Verluste gesetzlich zu begrenzen. Ich bin allerdings der Meinung, das wird nicht reichen. Ich meine schon, dass man ähnlich wie in Berlin auch bei uns im Land ernsthaft darüber diskutieren muss, wie man über ein eigenes Spielhallengesetz in Mecklenburg-Vorpommern in Ergänzung der Regelungen, die es im Glücksspielstaatsvertrag geben wird und die der Bund dann auch hoffentlich treffen wird, hier tätig wird. Wie gesagt, in Berlin läuft das parlamentarische Verfahren für ein Spielhallengesetz für Berlin. Ich bin der Meinung, auch für uns müssen wir das ernsthaft prüfen.

(Torsten Renz, CDU: Und in der nächsten Legislatur.)

Ich glaube, in der nächsten Legislaturperiode wird man das dann auch diskutieren müssen, und zwar unter dem Gesichtspunkt von drei aus meiner Sicht wichtigen Zielen:

Erstens geht es um eine höhere Anforderung an die Spielhallen und deren Betreiber. Um einen effektiveren Spielerschutz gewährleisten zu können, müssen die Anforderungen an die Spielhallenbetreiber und deren Personal unbedingt erhöht werden. Dazu werden wir zukünftig auch die Voraussetzungen schaffen, damit überhaupt eine Erlaubnis für die Spielhallenbetreibung

erteilt werden kann. Das ist momentan nicht notwendig, es reicht eine einfache Gewerbeerlaubnis, die aber sicherlich für Spielhallenbetrieb, nach meiner Meinung zumindest, nicht ausreichend ist.

Die Inhaber müssen verpflichtet werden, den Spielerschutz sicherzustellen, die Vergabe von Krediten an die Spieler auszuschließen, den Jugendschutz lückenlos zu gewährleisten, und sie müssen auch aus Spielerschutzgründen gesperrte Personen von dem Spiel in den Spielhallen ausschließen. Alles andere macht keinen Sinn. Wenn ein Spieler wegen Spielsucht in der Spielbank bei Sportwetten ausgeschlossen ist, kann es nicht sein, dass er weiter auf Spielhallen ausweicht und dort spielen darf. Die Gestaltung der Spielhallen und die Werbung müssen so gestaltet werden, dass kein zusätzlicher Anreiz für Spieler davon ausgeht.

Zweitens, meine Damen und Herren, wir brauchen eine massive Einschränkung auch dieser Expansion von immer neuen Spielhallen. Das kann man regeln, das ist als Land in unserer Zuständigkeit seit der Föderalismuskommission möglich. Wie gesagt, in Ergänzung des Glücksspielstaatsvertrages könnte ich mir schon vorstellen, dass man bei uns im Land, wir sind ja schließlich hier nicht in Berlin, aber schon festlegen könnte, dass zum Beispiel nur bei 20.000 Einwohnern eine Spielhalle zugelassen wird. Das wird bei einer positiven Annahme einer positiven Bevölkerungsentwicklung in Schwerin zum Beispiel bedeuten, dass wir in Schwerin zukünftig nur noch fünf Spielhallen zulassen würden.

Drittens. Ich möchte auch deutlich sagen, wir brauchen im Sinne des Jugendschutzes im direkten Einzugsgebiet von Schulen eine Vorkehrung, dass wir mindestens einen Abstand von 1.000 Metern zwischen Schule und Spielhallen haben, dass wir generell zwischen den Spielhallen mehr als 500 Meter brauchen, damit nicht regelrecht Spielhallenketten und Spielhallenviertel entstehen können. Und wir müssen die Öffnungszeiten einschränken. Denn es kann nicht sein, dass rund um die Uhr in Spielhallen gespielt werden darf, 24 Stunden rund um die Uhr, und das völlig unkontrolliert und unreguliert. Öffnungszeiten in Spielhallen von 13.00 Uhr bis nachts um 01.00 Uhr zum Beispiel wären sicherlich akzeptabel.

Und als letzten Punkt müssen wir auch die Zuständigkeiten ändern, denn gerade die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass die Spielhalle nicht nur ein Buchladen ist oder eine Imbissbude, wo es um eine Gewerbeerlaubnis geht, sondern hier müssen natürlich andere Kriterien angelegt werden bei der Prüfung der Zulassung von Spielhallen. Insofern spielen nicht rein wirtschaftliche und gewerberechtliche Aspekte eine Rolle, sondern zukünftig muss der Schwerpunkt bei einem ausufernden Glücksspiel beim Schutz der Bevölkerung liegen. Und dieses ist in einem ordnungsrechtlich einwandfreien Angebot auch zu regeln.

Zu diesem Zweck und aus diesem Grund muss die Erteilung von Erlaubnissen von Spielhallen nach meiner persönlichen Meinung logischerweise in der Verantwortung des Innenministeriums liegen, denn schließlich ist es auch das Innenministerium, das jetzt schon alle übrigen Glücksspiele bereits überwacht.

(Torsten Renz, CDU, und Michael Roolf, FDP: Und das Sozialministerium. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Jawoll.)

Ich bin der Meinung, dass alle Glücksspielbereiche in einer Hand, in einem Ministerium kontrolliert und behandelt werden müssen.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU, und Michael Roolf, FDP: So was kann ich nicht behandeln.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

(Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

unterschiedliche Zuständigkeiten haben gerade bei diesem außerordentlich sensiblen und gefährlichen Thema, wenn es um die Gesundheit unserer Menschen geht, leider eine Negativentwicklung zugelassen. Wirtschaftsministerium auf der einen Seite, Innenministerium auf der anderen Seite, das sollte nach meiner Meinung zukünftig anders sein.

Meine sehr geehrte Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen lehnen den FDP-Änderungsantrag ab. Ich bitte um Zustimmung zum Antrag der CDU und SPD inklusive des von uns eingebrachten Änderungsantrages zu Punkt 2. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Borchert.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Leonhard für die Fraktion der FDP.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bekanntermaßen hat der Europäische Gerichtshof, das ist hier deutlich geworden, damals den aktuellen Glücksspielstaatsvertrag gekippt. Das Sportwettenmonopol in seiner derzeitigen Ausgestaltung ist nach dieser Entscheidung mit der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit unvereinbar, denn die Beschränkung kann nicht durch Maßnahmen wie die Bekämpfung der Spielsucht gerechtfertigt werden. Das derzeitige System im Bereich des Glücksspielrechts bietet danach kein kohärentes System der Suchtprävention. Intensive Werbekampagnen der Lottomonopolisten zur Steigerung der Spieleinnahmen lassen sich mit dem Ziel der Suchtprävention nicht vereinbaren.

Auch die unterschiedlichen Gesetzgebungskompetenzen stehen einer zusammenhängenden Regelung des Glücksspielrechts in Deutschland entgegen – einerseits das Monopol bei Lotterien und Sportwetten und andererseits Konzessionen bei dem Automatenspiel und bei Pferderennen. Mit der Entscheidung, am staatlichen Sportwettenmonopol festzuhalten, wurde der Schwarzmarkt nicht eingedämmt. Dahin gehend hat eher eine Flucht in den Schwarzmarkt stattgefunden.

Zur Wahrheit gehört auch, dass es sich dabei im Wesentlichen um Unternehmungen handelt, die völlig legal anderswo in Europa am Markt tätig sind. So waren für das staatliche Produkt Oddset in der Vergangenheit deutliche Umsatzrückgänge zu verzeichnen. Und das wird kaum daran gelegen haben, dass weniger Interesse daran vorlag. Stattdessen werden die Leute woanders hingegangen sein, nämlich auf den Schwarzmarkt. Diese Entwicklung wird dem Ziel der Bekämpfung der Spielsucht nun schon gar nicht gerecht, denn wenn Spielsucht kanalisiert werden soll, dann wird man auch ein entsprechendes Angebot machen müssen. Die dargestellte Entwicklung, das Abdriften in den Schwarzmarkt ist jedenfalls keine Lösung.

Der vorliegende Antrag der CDU und SPD spricht sich nicht nur für ein Festhalten am staatlichen Lotteriemonopol aus, er will auch eine Öffnung des Sportwettenmarktes nicht zulassen. Und genau das halten wir für falsch.

Im Dezember letzten Jahres hatte die FDP-Fraktion bekanntermaßen zunächst einen Antrag eingebracht, der im Bereich der Sportwetten die Einführung eines Lizenzmodells befürwortet. Insoweit ist unser heutiger Änderungsantrag folgerichtig und, ich denke, für Sie wenig überraschend.

Notwendig ist eine vermittelnde Lösung. Nach dem Urteil des EuGH konnte man zunächst den Eindruck bekommen, dass es entweder nur zu einer Ausweitung des Monopols oder einer kompletten Öffnung des Marktes hätte kommen können. Bei einer Ausweitung des Monopols auf die davon bisher nicht erfassten Arten des Glücksspiels, wie zum Beispiel Spielhallen, könnte die vom EuGH geforderte Kohärenz aller Arten von Glücksspiel hergestellt werden, natürlich unter der Voraussetzung des Ziels der Suchtbekämpfung.

Dass diese Möglichkeit kaum praktikabel ist, liegt auf der Hand. Damit wäre kein freier Marktzugang möglich. Die Folge dürften auch deutliche Mindereinnahmen sein. Zudem würde die Fortführung der Monopole zur Anpassung konzessionierter Bereiche zwingen. Daraus wiederum könnten sich neben rechtspolitischen Fragen etwa die Entschädigungsverpflichtungen und Umsatzsteuerverluste für den Staat ergeben. Eine komplette Öffnung des Marktes würde die Aufhebung des Lotteriemonopols bedeuten. Damit wäre jedem, der die noch festzulegenden Kriterien erfüllt, die Möglichkeit eröffnet, als Lotterieanbieter am Markt zu agieren. Das mag der Lösungsweg sein, der vermutlich den Anforderungen europäischer Rechtsprechung am nächsten kommt.

Realistischerweise hat dieser Weg allerdings keine Aussicht auf Erfolg. Die Bedeutung für die Zuweisung an den Landeshaushalt und den gemeinnützigen Sport ist offenkundig. Insoweit ergibt sich bei einer Risiko- und Folgenabschätzung eine vermittelnde Lösung wie von selbst. Das bedeutet aus unserer Sicht: festhalten am Lotteriemonopol und die Einführung eines Lizenzmodells im Bereich der Sportwetten.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Die Notwendigkeit zur Anpassung der glücksspielrechtlichen Regelung als Folge des EuGH-Urteils liegt auf der Hand. Das Festhalten am Lotteriemonopol ist zur Bekämpfung von Manipulationsrisiken und zur Stärkung des Verbraucherschutzes sinnvoll. Das würde dann auch den Weg für Vertriebswege wie das Internet und Werbung eröffnen.

Auch unter fiskalischen Gründen ist die Beibehaltung des Lotteriemonopols insoweit gerechtfertigt. Für den Bereich der Sportwetten schlagen wir aber mit unserem Änderungsantrag die Befürwortung eines Lizenzmodells im Bereich der Sportwetten vor. Mit der kontrollierten Öffnung des Sportwettenmarktes sinkt dann auch die Rechtfertigungslast des Staates in diesem Bereich. Die Regulierung privater Anbieter würde aller Voraussicht nach zu weiteren Steuer- und auch Abgabeeinnahmen führen. Der Forderung des EuGH nach notwendiger Kohärenz mit den stärker suchtgefährdenden Bereichen des gewerblichen Spiels, der Casinos und im Bereich der Pferdewetten würde damit ebenfalls nachgekommen werden.

Meine Damen und Herren, zusammenfassend lässt sich feststellen, wir wollen, auch wir als FDP-Fraktion, am Lotteriemonopol festhalten, die Ausgestaltung dieses Monopols aber deutlich verändern. Die Nutzung des Internets als Vertriebsweg soll zukünftig offiziell

ermöglicht werden. Es soll ermöglicht werden, Produkte zukünftig auch zu bewerben und gegebenenfalls neue Produkte zu entwickeln. Im Sportwettenmarkt wollen wir das Monopol durch ein Konzessionsmodell ersetzen und dadurch den Schwarzmarkt zurückdrängen, dies allerdings mit einem hohen Niveau an Jugend- und Spielerschutz. Und natürlich muss sichergestellt werden, dass die Konzessionsnehmer die Konzessionsabgabe auch tatsächlich zahlen.

Meine Damen und Herren, aus diesem Grund bitten wir Sie hier noch mal eindringlich, unserem Änderungsantrag unter der Ziffer 2 zuzustimmen.

Lassen Sie mich noch eines sagen: Kollege Borchert, Sie haben ja wirklich sehr andächtig auch auf das Thema Gesundheit eine sehr starke Bedeutung gesetzt, dann hätten wir eigentlich auch die Redezeiten etwas verändern müssen und nicht nur die Finanzministerin reden lassen, sondern auch die Sozialministerin,

(Michael Roolf, FDP: Richtig, ja.)

dann wäre es konsequent gewesen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)