Protokoll der Sitzung vom 18.03.2011

Und am Rande darf ich vielleicht sagen, Sie haben ja die Jüdische Gemeinde angesprochen, ich habe mit Stephan Kramer gerade zu diesem Thema vor einigen Wochen hier in Schwerin Gespräche geführt. Auch da ist es natürlich so, man will diese Anerkennungsverfahren, aber man möchte natürlich auch, dass nicht Dinge verwischt werden, sondern dass das hohe Niveau hier erhalten bleibt. – Insofern herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Vierkant für die Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, Sie haben recht, die bisherigen Regelungen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen sind unzureichend und wenig einheitlich. Da hört aber die Gemeinsamkeit auch schon wieder auf. Weil diese Regelungen so unzureichend und wenig einheitlich waren, hat nämlich – und das hat Herr Ritter ja eben hier auch schon ausgeführt, das hat auch der Minister bestätigt – die Bundesregierung einen Gesetzentwurf eingebracht mit diesbezüglichen Veränderungen.

Dieser Entwurf bezieht sich auf bundesrechtlich geregelte Berufe und schafft einen allgemeinen Anspruch auf Bewertung beruflicher Auslandsqualifikationen. Maßstab für diese Bewertung sollen die deutschen Ausbildungs- und Qualitätsstandards sein. Ziel ist es, ausländische Berufsabschlüsse zügiger und transparenter anzuerkennen. Einwanderer sollen einen Rechtsanspruch darauf bekommen, dass das Verfahren nicht länger als drei Monate dauert, sobald alle nötigen Nachweise vorliegen.

(Michael Andrejewski, NPD: Davon träumen die Deutschen.)

Ziel ist auch, die wirtschaftliche Einbindung von Fachkräften mit Auslandsqualifikationen maßgeblich zu verbessern und die Integration der hier lebenden Migranten zu fördern. Diese Zielstellungen unterstützen auch wir in Mecklenburg-Vorpommern. Ich glaube, auch hier in diesem Hohen Hause sind wir uns einig, dass wir das so wollen. Daher ist für mich Ihr Antrag absolut entbehrlich und nach meiner Kenntnis, auch da hat der Bildungsminister mich in meiner Kenntnis eben gerade bestätigt, hat sich beispielsweise bereits die Wirtschaftsministerkonferenz zum Gesetzentwurf der Bundesregierung positioniert und im Februar 2011 im Umlaufverfahren mit großer Mehrheit mit der Zustimmung Mecklenburg-Vorpommerns einen entsprechenden Beschluss gefasst, der unter anderem festlegt:

1. dass die Einbeziehung von einschlägiger Berufserfahrung nicht dazu führen darf, dass die Qualität und das hohe Niveau unseres Bildungssystems unterlaufen werden können,

2. dass bei der Gleichwertigkeitsprüfung im Gesetzestext sichergestellt wird, dass auf dem gleichen Qualifikationsniveau verglichen wird, und

3. dass durch geeignete Regelungen sichergestellt werden soll, dass die zuständigen Stellen ihre Verfahrenskosten vollständig decken können.

Meine Damen und Herren, jetzt sollten wir in der Tat diesen Prozess abwarten und sehen, welche Abstimmungs- beziehungsweise Änderungsbedarfe innerhalb der entsprechenden Länderkonferenzen bestehen beziehungsweise auch die KMK noch hat. Ich wiederhole mich: Ihre Forderungen sind nach meiner Einschätzung im Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung berücksichtigt und finden Beachtung, daher werden wir Ihren Antrag ablehnen. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Vierkant.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete und Vizepräsident Kreher für die Fraktion der FDP.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Was war das für ’ne Begründung? Ik bün all hier, wa? – Zurufe von Marc Reinhardt, CDU, und Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Selbstverständlich ist uns allen klar, dass aufgrund der Tatsache, dass wir einerseits viele ausländische gut ausgebildete Kräfte hier im Land haben, die aber andererseits dann manchmal unter ihrem Wert Taxifahrer oder Ähnliches sind, hier ein riesiges Problem haben, auch aufgrund des zukünftigen Arbeitskräftemangels, auf den wir auch in unserem Land zugehen werden.

Vor diesem Hintergrund wurde ja auch im Koalitionsvertrag von CDU und FDP vereinbart, in Abstimmung mit den Ländern einen gesetzlichen Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren zu schaffen, das feststellt, inwieweit im Ausland erworbene Qualifikationen deutschen Ausbildungen entsprechen. Die FDP-Fraktion im Bundestag hat im September 2010 deshalb einen entsprechenden Antrag eingebracht.

Darin wird unter anderem gefordert:

1. eine Regelung für ein vereinfachtes Bewertungs- und Anerkennungsverfahren für im Ausland erworbene Bildungsabschlüsse und formal nachgewiesene Qualifikationen zu erarbeiten,

2. einen Rechtsanspruch auf Feststellung von im Ausland erworbenen Qualifikationen auf der Grundlage des deutschen Bildungs- und Ordnungsrahmens zu schaffen,

3. die Datenlage zu den nach Deutschland mitgebrachten Auslandsqualifikationen und zur Zielgruppe der Anerkennung Suchenden durch geeignete Erfassungsinstrumente kurzfristig zu verbessern und

4. den Auf- und Ausbau von Sprachförderprogrammen zu unterstützen.

Der Bundestag ist dieser Initiative mehrheitlich gefolgt und in diesem Monat – in diesem Monat! – hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.

Ein Großteil der Forderungen des vorliegenden Antrages ist Bestandteil des Gesetzentwurfes. So soll im Zuständigkeitsbereich des Bundes ein allgemeiner Anspruch auf eine individuelle Prüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen mit inländischen Referenzqualifikationen geschaffen werden. Die in diesem Bereich bereits bestehenden Regelungen sollen zudem auf Bürger aus Nicht-EU- beziehungsweise Drittstaaten ausgeweitet werden.

Vor diesem Hintergrund bedarf es dieser Initiative Ihres Antrages nicht mehr beziehungsweise sie sollte Bestandteil des parlamentarischen Verfahrens auf Bundesebene sein. Vielmehr sind wir jetzt als Land aufgefordert, unsere hoheitlichen Kompetenzen im Bereich Bildung wahrzunehmen, schließlich ist die Anerkennung gerade akademischer Bildungsleistungen Sache der Länder. Ich nenne hier nur das aktuell diskutierte Leh

rerbildungsgesetz. Hier fehlen bislang ganz klar entsprechende Normen, die es ermöglichen, dass Lehrer aus anderen Bundesländern sogar oder aus dem Ausland an unseren Schulen unterrichten können.

(Minister Henry Tesch: Das stimmt nicht.)

Gut, vielleicht können wir darüber sprechen, da müssen wir im Verfahren dann drüber sprechen.

Aber auf jeden Fall, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, aus unserer Sicht ist Ihr Antrag inhaltlich überholt. Da haben wir natürlich jetzt einen kleinen Vorsprung, weil wir nunmehr das Herrschaftswissen aus der Bundesregierung haben,

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

ist klar, das hatten Sie früher, ist zwar länger her, noch wesentlich mehr, im Bund nicht, zum Glück. Was die hoheitlichen Aufgaben in unserem Land betrifft, ist Ihr Antrag dann aber auch nicht so substanziell, dass wir ihn überweisen könnten. Deshalb lehnen wir, meine Damen und Herren, Ihren Antrag ab.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja, wir werden uns das merken.)

Vielen Dank, Herr Kreher.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Heydorn für die Fraktion der SPD.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Der wird sein Feuerwerk ablassen.)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Nee, Herr Heydorn hat nicht Glück und das ist auch ein Thema, bei dem ich zugeben muss, dass mir Detailkenntnisse an der Stelle fehlen, aber wir sind ja inhaltlich, glaube ich, gar nicht so weit auseinander. Deswegen, glaube ich, muss man dieses Thema auch noch mal in einen etwas größeren Kontext stellen, nämlich in den Kontext der Frage: Wie halten Sie es denn mit Zuwanderung in der Bundesrepublik Deutschland?

Herr Kreher ist gerade auf den Koalitionsvertrag von CDU und FDP eingegangen und darauf eingegangen, dass man sich da zu Aussagen verständigt hat, wie man mit ausländischen Abschlüssen umgehen will. Aber um das Thema Zuwanderung in die Bundesrepublik Deutschland mogelt man sich in dem Koalitionsvertrag tüchtig drumrum. Ich denke, das Thema...

(Hans Kreher, FDP: Jetzt lenken Sie aber vom Thema ab.)

Nee, nee, da greift eins ins andere. Da greift eins ins andere.

Also ich bin der Meinung, dass wir in die Bundesrepublik Deutschland eine geregelte Zuwanderung brauchen. Wenn man sich die Arbeitskraftdiskussion mal ansieht,

(Hans Kreher, FDP: Stimmen wir ja zu.)

in allen Bereichen, ob das im Bereich der Technik ist, ob es im Bereich der Sozialarbeitsplätze ist,

(Zuruf von Hans Kreher, FDP)

dann wird einem deutlich, dass wir zur Bewältigung unserer Zukunftsfragen letztendlich auf das Thema Zuwanderung angewiesen sind.

(Michael Andrejewski, NPD: Wir haben eigene Arbeitslose.)

Und wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass Zuwanderung ein Baustein ist, wie man die Zukunft gestalten muss bei uns in der Bundesrepublik Deutschland, dann lautet ja auch die Frage, wie wird das umgesetzt, also welche Konzepte existieren an der Stelle. Und da ist für mich nicht so richtig erkennbar, wie das beispielsweise auf der Bundesebene gehandelt werden soll.

Ich habe da vor ein paar Tagen einen sehr interessanten Vortrag gehört von Frau Professor Dr. Süssmuth, die sich ja bekannterweise seit vielen Jahren mit diesem Thema beschäftigt, und die hat klare Aussagen dazu gemacht. Die sagt, wir wissen seit vielen, vielen Jahren, dass die Bundesrepublik Deutschland eine geregelte Zuwanderung braucht. Dem kann ich mich nur anschließen.

Und wenn man dann zu dem Ergebnis kommt, dass wir geregelte Zuwanderung brauchen, dann ist man natürlich auch bei der Frage, wie geht man um mit der Anerkennung von Berufsabschlüssen. Und ich überblicke den Sozialbereich so ein bisschen und kann sagen, also wohlwollend ist man in den letzten Jahren damit nicht umgegangen, auch hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern nicht mit umgegangen.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Sehr wahr. – Zuruf von Ute Schildt, SPD)