Protokoll der Sitzung vom 18.05.2011

In die gleiche Richtung gingen Diskussionen, dass die Verwendung des Begriffs „naturnahe Waldbewirtschaftung“ zu einer Ökologisierung der Forstwirtschaft führen könnte. Wir haben mit der Änderung in Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b eine Klarstellung vorgenommen, mit der wir, denke ich, alle recht gut leben können.

Weiter geht es bei Artikel 1 Nummer 12 mit der Änderung von Paragraf 12 Absatz 1 Nummer 11, wonach Alt- und Totholz – ich füge jetzt ein – nur dann im Wald zu belassen ist, wenn dessen wirtschaftliche Nutzung nicht vorgesehen ist.

An dieser Stelle möchte ich etwas abschweifen zu der Forstexkursion des Agrarausschusses am 9. Dezember 2010 in die Forstämter Jasnitz und Schildfeld. Diejenigen, die dabei waren, erinnern sich sicherlich noch an den Buchenbestand am Flüsschen Schilde, in dem auf einer recht kleinen Fläche eine große Anzahl von Horstbäumen für Dohlen belassen worden war. Was im Staatswald aufgrund seiner besonderen Verpflichtung gegenüber dem Gemeinwohl möglich ist, kann sich ein privater Waldbesitzer aber wahrscheinlich nicht leisten. Denn jeder Buchenbaum, der stehen bleibt, kostet den Waldbesitzer fast 1.000 Euro. Wir dürfen nicht vergessen, dass das auch für die Landesforstanstalt gilt, die sich bemüht, ohne Landesgeld auszukommen, und 2012 planmäßig eine grüne Null schreiben wird.

(Marc Reinhardt, CDU: Eine grüne?)

Eine persönliche Anmerkung noch: Mit dieser Einschränkung ist für mich eine klare Aufwertung der Nutzungsfunktion als Primus inter Pares gegenüber den anderen Waldfunktionen verbunden.

(Birgit Schwebs, DIE LINKE: Das ist wohl so.)

Wenn wir hehre Ziele verfolgen wollen, was unsere energetische und wirtschaftliche Basis angeht, dann müssen wir auch sagen, woher es kommen soll. Wald ist so eine

Quelle, die sich sogar erweitert, reproduziert, denn der Einschlag liegt immer noch unter dem Zuwachs.

In der folgenden Ziffer 12 bei Paragraf 12 Absatz 1 haben wir die Sonderstellung organischer Waldböden aufgehoben. Und die Waldbesitzer werden es sicher gerne hören, dass der Wald eine herausragende Bedeutung beim Wasserhaushalt besitzt. Ich erinnere an dieser Stelle an den schon historischen Streit mit den Wasser- und Bodenverbänden um die Beitragszahlungen für Wald.

Der letzte Punkt in Artikel 1, den wir geändert haben, war die Nummer 13, war der klarstellende Verweis auf das Landeswassergesetz.

In Artikel 2 haben wir einen Regelungsbestand aufgegriffen, der bei der Bevölkerung in diesem Winter auf großes Unverständnis gestoßen war: die Durchführung von Drück- und Treibjagden während ausgerufener Notzeiten. Es ist eine Regelung gefunden worden, die sowohl den Erfordernissen der Jagd, der Verhinderung von Wildschäden, des Tierschutzes und der Verwaltungsreform Rechnung trägt.

Nun noch die angekündigten Worte zu den abgelehnten Anträgen:

Bei der Erstellung des schriftlichen Berichts ist viel Zeit und Energie auf eine Kurzbeschreibung dessen verwandt worden, was die Oppositionsfraktionen mit ihren Anträgen bezweckt haben. Einige der Anliegen konnten im Zusammenhang mit den angenommenen Koalitionsanträgen umgesetzt werden. Das Wichtigste war dabei die Notzeitregelung, für die eine neue Nummer 4a in Artikel 2 eingeführt worden ist. In meinem schriftlichen Bericht auf Seite 70 hat sich bei der Beschreibung dieses Sachverhaltes ein Fehler eingeschlichen, den ich zu entschuldigen bitte. Dort steht: „Aufnahme eines neuen Artikels 4a“. Richtig muss es aber heißen: „einer neuen Nummer 4a“.

Eine Vielzahl von Oppositionsanträgen hat meines Erachtens deshalb keine Mehrheit gefunden, weil die Begründungen meist etwas halbherzig geraten waren oder weil gänzlich auf diese verzichtet wurde.

(Birgit Schwebs, DIE LINKE: Die Koalitionäre haben ja nicht mal mehr zugehört.)

Vielleicht verbessern sich die Chancen beim nächsten Mal, wenn dann etwas mehr Engagement an den Tag gelegt würde.

(Zuruf von Birgit Schwebs, DIE LINKE)

Trotz dieser Anmerkung bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses Ihre Zustimmung zu geben. – Danke schön.

Danke schön.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Herr Dr. Backhaus.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin natürlich dankbar für das Lob, Herr Vorsitzender, an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denn letzten Endes geht es um einen erheblichen Flächenan

teil des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Wir reden über 540.000 Hektar Landeswald innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern, also 23 Prozent der Landesfläche des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern. Welches Fachgesetz hat so eine breite Wirkung in der Fläche? Es gibt kein zweites. Diese Fläche ist, ich glaube, das ist auch schon deutlich geworden, sowohl Wirtschaftsraum, der Wald nämlich als Wirtschaftsfaktor. Er ist auf der anderen Seite Erholungsraum. Jeder hat den freien Zugang in die Wälder des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Und er ist natürlich auch Naturschutzraum, hat also Schutzfunktion. Dieses vereint dieses Landesgesetz in einer Form.

Ich glaube auch, dass wir feststellen können, dass wir in der Landesforst – auch vor dem Hintergrund, dass die Energiewende in diesem Bundesland schon lange eingeleitet worden ist – immerhin in diesem Land 1,7 Milliarden Euro Umsatz machen mit den Forsten und den nachfolgenden Gewerken und immerhin 15.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Beschäftigung in diesem Sektor finden.

Und es ist klar, der Wald schützt neben dem, was ich eben schon angedeutet habe, das Klima, er reguliert den Wasserhaushalt. Auf der anderen Seite ist er der artenreichste Lebensraum, den wir auf dieser Erde insgesamt haben, und das gilt auch für Mecklenburg-Vorpommern. Ich frage Sie auch alle in dieser Runde: Welches Landesgesetz hat eine noch größere Bedeutung für die Menschen in diesem Bundesland? Ich sage ausdrücklich, ich glaube, keins.

Das jetzige Landeswaldgesetz stammt aus dem Jahr 1993 und es wurde nur geringfügig in den letzten Jahren geändert. Die nun vorgelegte Novelle wird zu zahlreichen Änderungen führen, die den Waldbe sitzer insgesamt entlasten und dennoch, auch das ist mir außerordentlich wichtig, den Schutz der Waldfunktion auch deutlich verbessert. Alle Änderungen wurden ausführlich im Agrar- und im Bildungsausschuss diskutiert. Das Landeswaldgesetz hat insofern auch eine hochgradig wichtige forstpolitische Funktion. Es soll nämlich zum einen den Ausgleich zwischen den Interessen der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer und den unterschiedlichsten Wünschen der Öffentlichkeit ermöglichen. Ich habe mich daher gefreut, dass der Inhalt dieses Gesetzes auch so breit in der Gesellschaft und in diesem Hohen Hause diskutiert wurde. Lassen Sie mich das auch anhand einiger Beispiele machen:

45.000 Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer tragen für ihren Wald in Mecklenburg-Vorpommern Verantwortung. Wie das aus Umfragen der Landesregierung und auch unseres Hauses hervorgeht, identifizieren sich die Menschen in unserem Bundesland sehr mit dem Wald. Das Waldgesetz sichert, dass die zukunftsfähige ordnungsgemäße Forstwirtschaft ohne Genehmigungszwänge auskommt. Ja, wir haben entbürokratisiert. Auch das ist mir wichtig, deutlich zu machen.

Für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die bisher ihr Forsteinrichtungswerk als eine zehnjährige Wirtschaftsplanung vorlegen mussten, ist das in Zukunft so nicht mehr notwendig. Das ist nicht mehr durch die Forstbehörden zu genehmigen. Auch die Teilungsgenehmigung für kleinere Flurstücken soll künftig entfallen.

Dass der Waldbesitz in Mecklenburg-Vorpommern im Übrigen unterschiedlich strukturiert ist, ist wohl vielen von Ihnen auch bekannt. Etwa 40 Prozent gehören dem

Land Mecklenburg-Vorpommern und damit den Menschen in unserem Bundesland. Die gleiche Fläche ist dann noch mal in privatem oder auch im Besitz des Bundes. Die Kommunen und sonstige bundeseigene Flächen machen jeweils um die 10 Prozent aus. Das heißt, die Vielfalt der Eigentumsformen und der Betriebsgrößen ist ein Reichtum des Landes. Und auch das wollen wir weiterhin unterstützen.

Das Waldgesetz soll natürlich nicht die Vielfalt unserer Wälder einschränken. Es schafft jedoch verlässliche Rahmenbedingungen sowohl für die Waldwirtschaft, aber auch für die am und mit dem Wald existierenden Wirtschaftsformen, aber auch die Schutzfunktion und setzt damit natürlich den Erfolg dieses Waldgesetzes aus den letzten Jahren weiter fort.

Der Waldbesitzer hat damit auch in der Zukunft den Rechtsanspruch auf eine kostenlose behördliche Information. Auch das ist mir wichtig. Diese Beratung ist Hilfe zur Selbsthilfe, sie ersetzt jedoch nicht die qualifizierte Betriebsleitung in den Forstwirtschaftsbetrieben. Hier trägt jeder Waldbesitzer eigene Verantwortung und viele Dienstleister bieten zeitgemäße Beförsterungsverträge an zum Schutz des Waldes.

Nun stellt man sich die Frage: Ist der Schutz des Waldes aufgrund der Deregulierung eigentlich gefährdet? Die ganz klare Antwort ist: Nein, das Gegenteil ist der Fall. Verschiedene Kriterien zur Prüfung einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft sollen neu eingeführt und damit auch untersetzt werden. So sollen die Entwässerung der Wälder und die Schutzaspekte der Natura-2000-Gebiete berücksichtigt werden.

Wir haben in den letzten Jahren mehrfach feststellen müssen, dass Waldeigentümer im Küstenschutzwald, zum Beispiel auf Rügen oder auf der Insel Usedom, die Genehmigungsfreiheit für Kahlhiebe missbraucht haben bis zu zwei Hektar und damit in den Küstenschutzwald eingegriffen haben, um damit die Sicht auf das Meer zu ermöglichen. Das wird es in der Zukunft nicht mehr geben. Der Küstenschutzwald ist damit unter einen besonderen Schutz in Mecklenburg-Vorpommern gestellt worden und der Missbrauch von Küstenschutzwäldern wird in der Zukunft verhindert.

Der Gesetzentwurf schließt im Übrigen die Regelungslücke und setzt einen Standard, der auch die Einzelbaumentnahme und deren Nutzung ermöglicht, aber Kahlhiebe wird es im Küstenschutzwald nicht geben, sie sind damit ganz klar unterbunden.

Eine weitere Ergänzung dieses Gesetzes sichert im Übrigen den Wald vor Raubbau. Auch das haben wir in den letzten Jahren immer wieder zur Kenntnis genommen, dass ein Mindestschlussgrad von 0,7 für hiebunreife Bestände eingeführt wird. Das heißt, es können keine Raubbaumaßnahmen in den Wäldern mehr vorgenommen werden. Für mich ist das schon lange eine fachliche Selbstverständlichkeit. Trotzdem hat es solche Verfahren immer wieder gegeben und wir haben zur Kenntnis nehmen müssen, dass nicht jeder Waldbesitzer Eigentumsbewusstsein in sich trägt. Einzelne Eigentümer nutzen kurzfristig viel zu viel an Holz in unseren Wäldern und verkaufen dann den kläglichen Rest an andere Eigentümer. Dieses Verfahren erinnert mich an Dritte-WeltStaaten. Ich bin froh, dass auch diese Form des Raubbaus mit der Neuregelung erfolgreich bekämpft werden konnte und damit auch ein Schlussstrich unter diese Nutzungsform gesetzt wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mir ist auch wichtig, dass von den 671.000 Hektar FFH- oder europäischen Vogelschutzgebieten des Landes 220.000 im Wald sind, das heißt, es sind 41 Prozent des Waldes im Rahmen von Natura-2000-Gebieten in MecklenburgVorpommern geschützt. Ich sehe hier ebenfalls eine ganz besondere Verantwortung des Landes gegenüber den Waldbesitzern. Der Gesetzentwurf führt hier auch zu einer geänderten behördlichen Zuständigkeit. In der Zukunft wird alles, was den Wald anbetrifft, durch die Forstbehörde umgesetzt und wir haben keine Trennung mehr zwischen Naturschutz und Forstverwaltung. Auch das halte ich für eine ganz elementar wichtige Aufgabe. Das heißt, eine geteilte Zuständigkeit wird es in der Form nicht mehr geben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube aber auch, dass Mecklenburg-Vorpommern – weil ich mich freue, dass auch der Landesjagdverband vertreten ist –, was die Diskussion von Wald und Wild anbetrifft, nach wie vor klar auf eine Gemeinsamkeit dieses Projektes setzt. Und auch hier sind Maßnahmen, insbesondere was das Schwarzwildgatter anbetrifft, durch das Waldgesetz dann in der Umsetzung vorgesehen.

Forstpolitik, meine Damen und Herren, damit komme ich auch zum Schluss, ist Meinungsstreit und Ausgleich. Ich habe in den vergangenen Jahren großen Wert auf Transparenz und Einbeziehung verschiedener Interessengruppen gelegt. Ich glaube, das ist auch das Ergebnis, warum wir hier einen ziemlich kompromissbereiten Entwurf vorgelegt haben. Ich habe nämlich den runden Tisch „Wald“ als ein Instrument eingeführt, der sich absolut bewährt hat. Deshalb ist mir die Schaffung, und auch das ist gesetzlich fixiert und einmalig in Mecklenburg-Vorpommern, eines Waldforums so wichtig. Dieses Gremium soll dem Wettstreit der Interessen um den Wald dienen mit dem Ziel, ein Landeswaldprogramm zu erarbeiten, um Vorschläge für die Aufrichtung der Forstpolitik zu unterbreiten. Forstpolitik lebt nun mal von Beteiligung.

Ich darf daher die Interessenvertreter schon jetzt auffordern, an diesem Waldforum teilzunehmen. Wenn Partizipation, Transparenz und Bereitschaft zur Kompromissfindung zusammentreffen, wird das Waldforum ein Beispiel für eine enge Verzahnung von Politik und Bürgergesellschaft dokumentieren. Vielleicht begründen wir so auch einen Weg, der für andere Politikfelder Vorbild sein könnte. Ich bin jedenfalls sicher, dass Vorschläge von den Menschen, die sich intensiv mit den verschiedenen Funktionen des Waldes beschäftigten, auch hier im Landtag ein offenes Gehör finden werden.

(Birgit Schwebs, DIE LINKE: Das war während der Beratung aber anders.)

Ein Aspekt, der mir ganz besonders wichtig ist...

Frau Schwebs, ich weiß nicht, warum Sie jetzt laufend dazwischenreden.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Laufend?! Also, das ist ja!)

Ja, ich höre das hier vorne. Das kriegen die Kolleginnen und Kollegen da hinten gar nicht mit.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ach so, laufend!)

Ich kann es im Übrigen auch nicht verstehen, sonst wäre ich schon darauf eingegangen.

(Udo Pastörs, NPD: Das machen Sie doch selbst auch von der Regierungsbank, Herr Minister.)

Ihre Rolle in dieser Frage, die können Sie nachher noch einmal zum Ausdruck bringen.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Wissen Sie, was Sie hier loslassen, darüber brauchen wir uns gar nicht zu unterhalten.