Protokoll der Sitzung vom 18.05.2011

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 5/4338 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 5/4338 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, des fraktionslosen Abgeordneten, gegen die Stimmen der Fraktion der NPD, Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktion der FDP angenommen.

Meine Damen und Herren, die Fraktion der NPD hat um eine Auszeit …

(Unruhe im Präsidium)

Oh, Entschuldigung! Alles klar.

Ich fahre in der Abstimmung fort.

In der Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Bildungsausschuss, eine Entschließung anzunehmen. Wer der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 5/4338 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU gegen die Stimmen der Fraktion der NPD bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP und der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Meine Damen und Herren, die Fraktion der NPD hat um eine Auszeit gebeten. Ich unterbreche die Sitzung für 20 Minuten.

Unterbrechung: 14.04 Uhr

Wiederbeginn: 14.26 Uhr

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Krankenhausgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern, auf der Drucksache 5/3967. Hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Sozialausschusses auf der Drucksache 5/4339. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4357 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Krankenhausgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landeskrankenhausgesetz – LKHG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/3967 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales und Gesundheit – Drucksache 5/4339 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4357 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Sozialausschusses Herr Grabow. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den vorliegenden Gesetzentwurf hat der Landtag in seiner 110. Sitzung am 15. Dezember 2010 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss überwiesen. Wir haben im Ausschuss am 2. März 2011 eine umfangreiche öffentliche Anhörung durchgeführt. Die Einzelheiten zu dieser Anhörung entnehmen Sie bitte dem vorliegenden Bericht. In der abschließenden Beratung im Sozialausschuss am 4. Mai wurden einige Änderungsanträge des Gesetzentwurfes beschlossen. Die meisten wurden von den Fraktionen der SPD und CDU beantragt. Dabei ging es um technische Fragen, wie etwa um die Zahlungstermine für die Krankenhausförderung. Es hat aber auch die Fraktion der FDP mit einem Änderungsantrag Erfolg gehabt, der auf der Grundlage der Stellungnahme des Landesbeauftragten für Datenschutz gestellt wurde.

(Jörg Heydorn, SPD: Mensch, die FDP! – Heinz Müller, SPD: Was ist denn da los? – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Oh! – Angelika Peters, SPD: Ist es wahr?)

Das muss man ja mal erwähnen dürfen.

(Jörg Heydorn, SPD: Erfolgreich. – Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)

Am Tag nach der abschließenden Beratung im Sozialausschuss hat auch der Finanzausschuss beschlossen, die Annahme des Gesetzentwurfes mit den vom Sozialausschuss vorgesehenen Änderungsanträgen zu empfehlen.

Ich möchte zum Verfahren auf zwei Besonderheiten eingehen. Die eine betrifft die Frage der kommunalen Finanzen, die andere Rechtsförmlichkeiten. Wir haben bereits in der Anhörung und auch in der abschließenden Beratung im Sozialausschuss die Auswirkungen des Gesetzentwurfes auf die kommunalen Finanzen erörtert. Dabei geht es vor allem um die Frage einer Kreditfinanzierung der Krankenhausförderung und damit zusammenhängend um die Frage, welchen Niederschlag die Krankenhausfinanzierung in den künftigen Kreisumlagen finden wird.

Aus Sicht der Ausschussmehrheit sind diese Themen ausreichend im Ausschuss beraten worden, soweit es die Zuständigkeit des Sozialausschusses betrifft. Wir haben deshalb die Ausschussberatungen am 4. Mai abgeschlossen und die Ihnen vorliegenden Empfehlungen zum Gesetzentwurf beschlossen. Da aus Sicht der Fraktion DIE LINKE die Erörterungen im Sozialausschuss und im Finanzausschuss nicht ausreichend waren, hatte diese eine Wiederaufnahme der Beratungen im Sozialausschuss beantragt. Diese ungewöhnliche Verfahrensweise fand im Ausschuss keine Mehrheit.

Hier noch eine kurze Information: Inzwischen liegen die Antworten des Finanzausschusses auch vor.

Auch bei der Frage der Rechtsförmlichkeit gab es in diesem Gesetzgebungsverfahren ungewöhnliche Schwierigkeiten. So sollte zunächst nach dem Wunsch der Fraktionen der SPD und CDU durch den Ausschuss eine Änderung der von der Landesregierung gegebenen Begründung zum Gesetzentwurf vorgenommen werden. Der Ausschuss kann aber nicht die Begründung der Landesregierung ändern, er kann nur für Empfehlungen und Änderungen seinerseits eine eigene Begründung abgeben. Im Ergebnis haben wir in dieser Frage im Ausschuss eine rechtskonforme Beschlussfassung erreicht, in der die zunächst als Ergänzung der Gesetzesbegründung beantragten Ausführungen zu Protokoll gegeben worden sind.

Meine Damen und Herren, im Namen des Sozialausschusses bitte ich Sie daher, der vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Danke schön, Herr Abgeordneter Grabow.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erste hat ums Wort gebeten die Ministerin für Soziales und Gesundheit Frau Schwesig. Bitte schön, Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ihnen liegt eines der modernsten Landeskrankenhausgesetze Deutschlands vor, das dazu dient, die medizinische Versorgung in unserem Land zu sichern und die vielen wichtigen Arbeitsplätze im Gesundheitswesen des Landes zu erhalten. Und deshalb werbe ich um Ihre Zustimmung.

Unser Land Mecklenburg-Vorpommern ist Gesundheitsland. Und um diesen Standard zu halten, bedarf es täglich großer Anstrengungen. Jede Pflegerin, jeder Pfleger, jede Ärztin, jeder Arzt und alle anderen, die im Gesundheitswesen beschäftigt sind, werden Ihnen das bestätigen können.

Zu unserer medizinischen Versorgung im Land gehören unzweifelhaft die Knotenpunkte, unsere 39 Krankenhäuser und Tageskliniken. An diesen Standorten arbeiten 20.000 Beschäftigte, die rund um die Uhr dafür sorgen, dass es den Menschen in unserem Land gut geht, dass den Menschen dann, wenn sie gesundheitliche Probleme haben, geholfen wird. Ich möchte heute die Endberatung des Landeskrankenhausgesetzes nutzen, um auch von dieser Stelle diesen 20.000 Beschäftigten zu danken für ihren großen Einsatz für die Menschen in unserem Land.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Zuruf von Hans Kreher, FDP)

In diesen Krankenhäusern arbeiten nicht nur 20.000 Beschäftigte, sondern in diesen Kranken häusern werden pro Jahr 1,2 Milliarden Euro umgesetzt an medizinischen Leistungen. Und das Land hat gemeinsam mit Bund und Kommunen seit 1990 diese Krankenhausstandorte, diese Klinikstandorte mit 2,5 Milliarden Euro Investitionen unterstützt. Ich finde, das sind richtige Investitionen, sie sind richtig angelegt in unseren Krankenhäusern. Damit haben wir erreicht, dass wir heute eine moderne Krankenhauslandschaft haben.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD, und Harry Glawe, CDU: Sehr richtig.)

Und deshalb sehe ich mit Sorge, dass mit Stimmen aus dem Gesundheitswesen, aber auch mit Stimmen aus der Politik hier manchmal Stimmung dagegen gemacht wird. Denn wir zahlen diese Fördermittel nicht dafür, dass bestimmte Konzerne Rendite machen, sondern dafür, dass die Krankenhäuser hochmodern sind. Es geht nicht darum, die Rendite von Krankenhauskonzernen zu steigern, sondern es geht darum, die medizinische Versorgung zu verbessern.

(Udo Pastörs, NPD: Darum geht es den Betreibern dieser Institutionen.)

Bei mir ist der Patient im Blick der Gesundheitspolitik.

(Zurufe von Dr. Marianne Linke, DIE LINKE, und Udo Pastörs, NPD)

Und deshalb ist es wichtig, dass wir auch weiter dafür sorgen, dass unsere Krankenhäuser gute Rahmenbedingungen haben, denn hier wird vor Ort für die Menschen medizinische Versorgung erbracht.

Sie können sich sicherlich vorstellen, dass ein Landeskrankenhausgesetz, was aus dem Jahr 1990 stammt, nicht mehr den Ansprüchen der heutigen demografischen Entwicklung, aber auch der medizinischen Entwicklung gerecht wird. Deswegen ist es richtig und gut, dass wir das Landeskrankenhausgesetz novellieren und Ihnen ein modernes Gesetz vorgelegt haben, was sich auch im Bundesvergleich sehen lassen kann.

Ziel ist es, dass wir die flächendeckende und wohnortnahe medizinische Versorgung der Menschen sicherstellen.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Und deshalb ist mir daran gelegen, dass wir auch die 39 Krankenhäuser als Standorte weiterhin sichern. Das heißt zum einen, dass wir auch mit diesem Landeskrankenhausgesetz dafür sorgen, dass wir Bürokratie abbauen. Zu viel Bürokratie ist eine der großen berechtigten Beschwerden von Menschen, die im Gesundheitswesen tätig sind. Das heißt aber auch, dass wir vor allem die Patientenrechte mit diesem Gesetz stärken wollen.

Zum Bürokratieabbau: Wir wollen zukünftig die Planungstätigkeit meines Hauses durch die Rahmenplanung verstärken, die neben die bisherige Detailplanung tritt. Dadurch können die Krankenhausträger ohne weiteren bürokratischen Aufwand Betten bedarfsgerecht in den Fachabteilungen innerhalb der Gesamtbettenzahlen einsetzen. Die Zeiten einer starren Fünfjahresplanung, die sich nicht anpasst an die schnelle Entwicklung, Erfor

dernisse und Bedarfe im Land, diese Zeiten sind überholt.

Wir haben in der Diskussion, die, wie ich finde, im Sozialausschuss sehr konstruktiv war, immer wieder den Vorwurf gehört, insbesondere von der Linkspartei, von Ihnen, Frau Dr. Linke, den Sie immer noch auch öffentlich aufrechterhalten,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: So ist sie.)

dass wir mit diesem Gesetz jetzt Tür und Tor öffnen zur Wildwestmarktwirtschaft der Krankenhäuser. Sie machen, obwohl wir es Ihnen mehrfach fachlich erklärt haben, dass es so nicht ist, eine Panik, schüren eine Panik in dem Sinne, dass zukünftig die Krankenhäuser nur noch das machen, was ihnen Geld bringt, und nicht mehr Dinge machen, die wichtig wären. Dem ist nicht so. Ich glaube auch nicht mehr daran, dass wir Sie überzeugen können, weil es vielleicht auch gar nicht gewollt ist. Ich möchte das aber hier für alle anderen Abgeordneten und vor allem für die Öffentlichkeit klarstellen, dass wir weiterhin mit diesem Gesetz dafür Sorge tragen, dass auch diese medizinische Versorgung in Krankenhäusern stattfindet, die notwendig ist. Wir verbessern sie sogar. Wir sorgen dafür, dass wirklich die Betten da sind, die die Krankenhäuser brauchen.

Ich will Ihnen das an einem Beispiel ganz konkret erklären: In dem Rahmenplan, den wir haben für die Zukunft, sind die Standorte festgeschrieben und die Abteilungen für Standorte, also ob Kinderklinik, ob Chirurgie und so weiter. Es ist weiterhin möglich, eine Detailplanung zu machen, die auch vorschreibt, wie viele Betten in dieser Abteilung sein können. Und die Krankenhäuser können sowieso nicht machen, was sie wollen, denn jede Rechnung wird geprüft. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen würde hier einschreiten, wenn es irgendwelche Verschiebungen gibt, die gar nicht so sein sollen.

Aber worum geht es uns? Uns geht es darum, dass ein Krankenhaus auf den echten medizinischen Bedarf reagieren kann. Sehen Sie den letzten Winter, in dem sich bedauerlicherweise gerade viele ältere Menschen in unserem Land Brüche geholt haben, wegen dem strengen Winter, wegen Eis und Glätte.