Deshalb, Frau Dr. Linke, müssen auch die Kommunen informieren, wie sie es wollen. Die kommunalen Spitzenverbände sind es gewesen, die in einer Runde mit der Bundesarbeitsministerin und mit Vertretern der Länder, an der ich teilgenommen habe, darum gebeten haben, dass bitte keine zentralen Informationen durch den Bund oder die Länder erfolgen, sondern dass die Kommunen informieren können, weil es die Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverantwortung auch unterschiedlich machen werden. Und deswegen sollen wir ihnen da gar nicht dazwischenpfuschen.
Was wir also machen, ist genau das, was die Kommunen sich wünschen, keine zusätzliche Informationspolitik von Bund und Land, um da was durcheinanderzubringen. Und deswegen haben wir uns in Abstimmung mit den Kommunen entschieden, auf der Internetseite des Sozialministeriums darauf hinzuweisen, dass es das gibt und wo die Leute ihre Informationen bekommen. Und wenn dann alle Kommunen, auch die Kommunen, wo Ihre Partei die Verantwortung trägt, sich entschieden haben, wie sie es machen, dann kann man mit den Kommunen noch mal überlegen, ob man ähnlich wie beim Kinderschutz zum Beispiel einen gemeinsamen Flyer auflegt und sagt, da und da kriegen Sie die Informationen. Aber jetzt den Kommunen seitens des Landes in die Finger zu pfuschen, wo sie es sich anders gewünscht haben, würde ich für falsch halten.
Zum Thema bürokratischer Aufwand: Der bürokratische Aufwand kann gerade dadurch, dass die Kommunen zukünftig zuständig sind, enorm vermindert werden. Es ist nämlich nicht erforderlich, dass jedes Kind zum Jobcenter geht, oder dessen Eltern, und einen extra Antrag stellt. Man kann es auch einfach regeln. Zum Beispiel hier in Schwerin geht man zum Stadthaus. Ich war selber schon bei der Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger und habe mir das angeschaut, als dort eine alleinerziehende Mutter ihre Anträge gestellt hat. Es ist ein Blatt, ein Blatt dafür, dass man einen Zuschuss zum Mittagessen kriegt von 2 Euro pro Tag, dass man 30 Euro im Jahr kriegt für Kita- und Klassenfahrt, ein Blatt dafür, dass man die Lernförderung kriegt, und ein Blatt dafür, dass ich 10 Euro im Verein Vereinsbeitrag kriege.
Und ich sage Ihnen, das sind mindestens 50 Euro im Monat. Es gibt viele Eltern, die ein Blatt dafür ausfüllen würden, dass sie diese 50 Euro kriegen, die heute noch nicht davon profitieren. Und das muss drin sein, dass man diesen Schritt geht und sich diese Leistung für seine Kinder holt.
Nichtsdestotrotz ist es auch möglich, durch die Kommunen das sogar aus dem Stadthaus rauszulagern und an Kitas und Schulen anzudocken. So macht es zum Beispiel Lübeck, so macht es Hamburg. Wir haben ausdrücklich unsere Kommunen ermuntert, die Verwaltungskosten, die die Kommunen on top für die Umsetzung vom Bund kriegen, auszugeben, um die Antragstellung in Kitas und Schulen zu machen. Da, wo die Kinder sind, da müssen die Anträge gestellt werden.
Und dann, Frau Dr. Linke, schauen Sie nach Schwerin, wo Ihre Partei die Oberbürgermeisterin stellt, wo Ihre Partei die stärkste Fraktion ist! Genau ein solcher Antrag wurde dort in der Stadtvertretung gestellt, dass auch Schwerin es zukünftig macht wie Lübeck, direkt die Leistungen an Kitas und Schulen anzubieten. Es war Ihre Fraktion, die gegen diesen Antrag gestimmt hat,
Manchmal frage ich mich, ob es Ihnen wirklich um die Bekämpfung der Kinderarmut geht oder ob es Ihnen eigentlich recht kommt,
dass es die Kinderarmut gibt, damit Sie Stress machen können. Sie verhindern hier, dass wir diese Millionen an die Kinder bringen. Es geht darum, man kann immer rumjammern.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Sie wissen ganz genau, dass Frau Gramkow in Vorleistung geht. Das war ein Prüfauftrag, das war keine Entscheidung, das Lübecker Programm hier durchzusetzen.)
Und, Herr Holter, ich bin Ihnen ganz dankbar, dass Sie mich in dieser Debatte ansprechen. Sie wollen Ministerpräsident dieses Landes werden,
Sie, der eine Partei und eine Fraktion in diesem Landtag vertritt, die dagegenstimmt, wenn wir mehr Geld für Kitas ausgeben, wenn wir unsere Krankenhäuser besser ausstatten wollen und wenn wir jetzt 45 Millionen auf den Weg bringen wollen.
So einen Ministerpräsidenten, der Gutes für Kinder und Menschen in unserem Land verhindert, brauchen wir nicht, und deshalb werden Sie es auch nicht.
Die Kommunen haben die Möglichkeiten, es frei umzusetzen. Das ist Stärkung kommunaler Selbstverantwortung. Wir geben ihnen die Verwaltungskosten dafür.
Ich finde es wichtig, so, wie es mein Kollege, der Wirtschaftsminister, gesagt hat, dass wir jetzt schnell und zügig in den Ausschüssen beraten, damit die Rechtsgrundlage da ist. Dennoch, die Kommunen können schon längst handeln, weil sie mit einem entsprechen
den Erlass des Sozialministeriums die Sachen schon aufgeschrieben haben. Es ist wichtig, dass wir uns nicht in Kleinigkeiten verzetteln und jetzt wieder darüber diskutieren, was denn alles noch mehr passieren könnte. Das, glaube ich, ist eine Debatte, die immer stattfinden muss. Aber es ist auch wichtig, gesamtstaatliche Verantwortung zu tragen und die vielen Millionen, die jetzt vom Bund kommen, wirklich dahin zu bringen, wo sie hingehören, zu den Kindern in unserem Land. – Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Sie betreiben einen Riesenverwaltungsaufwand.)
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/4308 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss, an den Finanzausschuss, an den Bildungsausschuss sowie an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, der SPD, des keiner Fraktion angehörenden Abgeordneten, der Fraktion der CDU und der FDP bei Enthaltung der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU und SPD – Entwurf eines Gesetzes zur Mittelstandsförderung in Mecklenburg-Vorpommern (Mittelstandsförderungsge- setz – MFG M-V), Drucksache 5/4311.
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD: Entwurf eines Gesetzes zur Mittelstandsförderung in Mecklenburg-Vorpommern (Mittelstandsförderungsgesetz – MFG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 5/4311 –
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe die ehrenvolle Aufgabe, Herrn Kokert hier zu vertreten
(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, das ist eine große Herausforderung. – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Den Generalsekretär zu vertreten, das ist schon was.)
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Harry Glawe, CDU: Sehr richtig. – Zuruf von Michael Roolf, FDP)