Meine Damen und Herren, im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/4337, die Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz auf Drucksache 5/3844 sowie die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 5/4145 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 5/4337 einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes MecklenburgVorpommern entsprechend des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes, Drucksache 5/4336.
Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 5/4336 –
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf der Landtagsdrucksache 5/4336 liegt Ihnen die zweite Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses in diesem Jahr vor. Mit dieser Beschlussempfehlung sollen 618 Eingaben zum Abschluss gebracht werden. Zu 584 Petitionen empfiehlt Ihnen der Petitionsausschuss einen Sachbeschluss und in acht Fällen soll die Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages oder eines anderen Landtages als für deren Bearbeitung zuständige Stelle abgegeben werden.
Bei den verbleibenden 26 Eingaben soll gemäß Paragraf 2 Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz von einer Behandlung abgesehen werden. In diesen Angelegenheiten kann der Landtag nicht tätig werden. Die Umsetzung des Begehrens dieser Zuschriften würde unter anderem einen Eingriff in die Grundrechte Dritter, wie das Streikrecht aus Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz, bedeuten.
Nun habe ich Ihnen gerade berichtet, dass hier mit dieser Sammelübersicht mehr als 600 Petitionen abgeschlossen werden sollen. Dies wird den einen oder anderen sicherlich überraschen, da in der vorliegenden Drucksache ohne die Anlagen 1 und 2 lediglich 97 Petitionen aufgelistet sind. Ich kann Ihnen aber versichern, die Beschlussempfehlung ist trotzdem richtig.
Diese große Gesamtzahl ergibt sich letztendlich daraus, dass sich allein hinter der Petition 2010/00105, laufende Nummer 8 der Übersicht, 488 wortgleiche Einzelpetitionen verbergen. Mit dieser Massenpetition forderten die Petenten den Landtag auf, die Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages in der von den Regierungschefs der Länder verabschiedeten Form abzulehnen und eine transparente Diskussion anzuregen. Der Petitionsausschuss holte zu dieser Massenpetition nicht nur eine Stellungnahme der Staatskanzlei ein, sondern beteiligte zudem den Innenausschuss. Diese Vorgehensweise beruht auf Paragraf 13 Absatz 2 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes. Danach hat der Petitionsausschuss vom federführenden Fachausschuss eine Stellungnahme einzuholen, wenn sich eine Petition auf eine Vorlage bezieht, die dieser Ausschuss berät.
Im Ergebnis des Petitionsverfahrens stellte sich heraus, dass vor der Unterzeichnung des Staatsvertrages durch den Ministerpräsidenten bereits mehr als 30 Verbände und Organisationen hierzu angehört worden waren. Insofern hatte eine transparente Diskussion entgegen den Angaben der Petenten stattgefunden. Nachdem der Landtag in seiner 110. Sitzung den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses in unveränderter Form angenommen hatte, beschloss der Petitionsausschuss zu empfehlen, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil eine darüber hinausgehende Gesetzesänderung nicht in Aussicht gestellt werden kann.
Wie Sie der Drucksache entnehmen können, empfiehlt Ihnen der Petitionsausschuss zu 16 Petitionen, diese abzuschließen, weil dem Anliegen der Petenten zu 100 Prozent entsprochen werden konnte. So begehrte etwa ein Petent die rückwirkende Weitergewährung des Wohngeldes. Seitens der zuständigen Behörde wurde dann ausgeführt, dass der ursprüngliche Antrag lediglich als Fax und ohne Unterschrift vorgelegen habe. Zudem habe man dem Petenten lediglich aufgrund der angespannten Personalsituation bisher noch nicht geantwortet. Im Rahmen des Petitionsverfahrens wurde dem Petenten schließlich ein neuer Antrag zugeleitet, welchen er sodann ausgefüllt und unterschrieben einreichte. Im Ergebnis wurden die beantragten Leistungen rückwirkend gewährt.
In einer anderen Petition bat die Petentin um eine Sondergenehmigung für die Nutzung von Behindertenparkplätzen. Im Rahmen der erforderlichen Überprüfung, insbesondere der gesundheitlichen Voraussetzungen, wurde ihr sodann das Merkzeichen „aG“ zuerkannt. Damit war sie schließlich auch berechtigt, Behindertenparkplätze zu benutzen.
Gerade in Petitionen wie diesen, in denen dem Anliegen der Petentin sehr schnell entsprochen werden konnte, verbleibt die Frage, ob die zuständige Behörde sich dann des jeweiligen Sachverhaltes erst nach der Hinzuziehung des Petitionsausschusses ordnungsgemäß angenommen hat. Ich möchte in diesem Zusammenhang aber auch darauf hinweisen, dass der Petitionsausschuss in sechs Fällen ausdrücklich festgestellt hat, dass das Verhalten der Verwaltung unter keinem Gesichtspunkt zu beanstanden ist. Hierzu möchte ich noch kurz auf eine Petition eingehen:
Mit einer Zuschrift beklagte der Petent die unzureichende Einbeziehung der Anwohner bei der Planung und Realisierung eines Straßenbauvorhabens. Im Ergebnis der Sachverhaltsermittlung stellte sich letztendlich heraus, dass die Anwohner über die Straßenbaumaßnahme in immerhin zwei Einwohnerversammlungen informiert wurden. Darüber hinaus lehnte das Amt die Bitte des Petenten nach einer dritten Einwohnerversammlung zwar ab, beantwortete ihm aber seine weiteren Fragen trotzdem teils schriftlich oder mündlich. Vor diesem Hintergrund stellten die vom Ausschuss mit der Prüfung der Petition beauftragten Abgeordneten einstimmig fest, dass eine mangelhafte Information der Anwohner nicht zu verzeichnen ist.
Meine Damen und Herren, wie Sie der vorliegenden Drucksache 5/4336 sicherlich entnommen haben, wurde lediglich zu 13 Petitionen ein mehrheitlicher Beschluss gefasst. Die abschließenden Empfehlungen zu den übrigen 605 Eingaben wurden einstimmig – wenn auch in vier Fällen bei Abwesenheit einer Fraktion – oder zumindest einvernehmlich gefasst. Ich denke, dieses Ergebnis zeigt deutlich, dass im Petitionsausschuss die Abgeordneten gemeinsam an den Lösungen arbeiten und daher die erzielten Ergebnisse auch gemeinsam nach außen vertreten.
Insofern wird es Sie nicht überraschen, dass die Beschlussempfehlung insgesamt auch einvernehmlich vom Petitionsausschuss beschlossen wurde. Vor diesem Hintergrund bitte ich auch Sie um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Werter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Parlamentes! So, wie es Frau Borchardt gerade gesagt hat, haben wir eine ordentliche und intensive Arbeit im Petitionsausschuss geleistet. Es sind auch relativ wenige Petitionen, bei denen unterschiedliche Meinungen dazu geführt haben, dass mehrheitlich beschlossen wurde.
Drei von diesen Petitionen habe ich hier mal rausgesucht, um noch einmal darzustellen, warum und wie linke Politik an diese Petitionen herangegangen ist, und um auch darzustellen, dass es mir zumindest völlig unverständlich ist, warum Petitionen, die wir zur Weiterbehandlung als Grundlage für weitere Beratungen an die Regierung und die Fraktionen überweisen wollen, nicht überwiesen werden. Manchmal habe ich das Gefühl, die Koalition scheut diese Überweisung an die Regierung …
Deshalb noch einmal zu bestimmten Petitionen, denn es wird ja gar nichts Böses damit beabsichtigt. Es wird beabsichtigt, dass Einzelfälle der Regierung zum Beispiel oder Fraktionen vorliegen, wenn es zu entscheiden gilt. So hatten wir eine Petition thematisch bereits mehrmals zu einem Schornsteinfeger. Eigentlich sollte man ja denken, Schornsteinfeger bringen Glück,
(Heinz Müller, SPD: Obwohl sie ja schwarz sind. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Deshalb bringen die Glück. Deshalb bringen die Glück.)
aber vielleicht ist das uneingeschränkt nur für die Zunft der Schornsteinfeger richtig, die immer noch in Schwarz mit ihrem Zylinder, Kehrbesen und Leiter durch die Gegend ziehen. Wir hatten auf jeden Fall mit einem Bezirksschornsteinfeger zu tun, der schon mehrmals agiert und regiert hat in seinem Bezirk, wie es ihn so gerade anging. Trotzdem ein Sachverständiger, der gleichzeitig Innungswart war, eine entsprechende Schornsteinanlage für ordnungsgemäß und betriebstüchtig qualifiziert bewertet hatte, sah das der Bezirksschornsteinfeger ganz anders. Das ist natürlich mit viel Rennerei und Quälerei für die Betroffenen verbunden, denn sie müssen bestimmte Dinge einfach erfüllen, damit sie heizen dürfen. Leider oder vielleicht auch mit Recht hat diese Petition dann zum wiederholten Male das Gesetz, nach dem Bezirksschornsteinfeger bestellt werden, infrage gestellt, nämlich es abzuändern.
Zugegeben, es stammt aus dem Jahr 1935, also dem letzten Jahrtausend, und etliche Dinge haben sich bei den Schornsteinfegern auch geändert, nicht nur ihre Arbeitskleidung.
Wir wollten diese Petition der Regierung überweisen, weil wir wissen, dass geplant ist, dieses Gesetz zu überarbeiten. Wir wissen auch, dass sich zum Beispiel Kunden künftig ihre Schornsteinfeger aussuchen dürfen. Wir wissen aber auch, dass trotzdem der Bezirksschornsteinfeger nach wie vor gucken gehen soll und muss, ob der Kollege, der das übernommen hat, alles richtig gemacht hat, also in der Art und Weise, wie ein Bezirksschornsteinfeger arbeitet, nämlich unabhängig. Er arbeitet in einer Art und Weise der Bestellung, die es ganz, ganz schwierig macht, ihn abzubestellen. Das geht nur, wenn sich herausstellt, dass diese Arbeit nicht so ganz ordentlich verrichtet wird, es vor allem menschlich nicht ordentlich passiert. Aber da wird man auch jetzt, so, wie das neue Gesetz bis jetzt steht, nichts tun können.
Frage: Weshalb konnte die Koalition die Überweisung ans Ministerium nicht mittragen? Es wäre ein Einzelfall gewesen, der immer im Hinterkopf sein müsste, wenn das Gesetz überarbeitet wird – also nichts Böses, sondern etwas Hilfreiches.
Mehrtägige Klassenfahrten: Eine Petentin hat uns gebeten, einmal nachzuschauen, inwieweit diese prekäre Situation, dass im November die Anträge zu mehrtägigen Klassenfahrten gestellt werden müssen und erst laut Haushaltsplan dann im Januar oder Februar bewilligt werden können, abgeändert werden kann. Sie fragte an, ob es nicht möglich wäre, diesen Zeitraum zu verändern. Sie begründete es damit, dass durchaus die Problematik besteht, dass Klassenfahrten dann nicht durchgeführt werden können, weil das Geld nicht mehr reicht beziehungsweise sie erst im Februar nach dem Bewilligungsbescheid buchen dürfen und dann interessante oder schon vorher ausgesuchte Erlebnisprojekte nicht mehr angefahren werden können, weil sie besetzt sind.
Das Bildungsministerium hatte uns geantwortet, dass nach ihrer Meinung keine Klassenfahrt ausfallen musste, sondern nur verschoben wurde. Tut mir leid, das ist keine Antwort auf die Frage, ob es denn möglich ist, diese finanziellen Beantragungen und Bewilligungen zeitlich näher aneinanderzuschieben. Dann hat das Bildungsministerium noch erklärt, es wären haushaltstechnische Vorbehalte, die nicht zu ändern gingen. Hat man es denn überhaupt versucht?
Und das Problem, dass keine Klassenfahrten ausgefallen wären, kann ich auch nicht nachvollziehen. Wir wissen, auch durch die Petition, dass Schülerinnen und Schüler uns mitgeteilt haben, dass ihre Klassenfahrt ausgefallen ist, weil nicht mehr so viel Geld, wie sie dafür brauchten, zur Verfügung stand. Auch der Umstand, dass die Lehrerin ihre Fahrt allein bezahlen wollte, konnte in dem Fall nicht genehmigt werden.
Das Problem der Petentin, dass die Bewilligung mehr an den Umstand herangetragen werden soll, dass das beantragt werden muss schon zum November, ist nicht gelöst und hätte durchaus der Regierung helfen können, bei bestimmten Änderungen oder anderen Dingen da nachzulesen und zu gucken, was gemacht werden kann.
Eine andere Petition: Es ging um den Umbau eines Bades von einem über 80-jährigen Ehepaar, der beantragt worden war in Richtung Barrierefreiheit. Sie hatten die Ablehnung bekommen mit der Begründung, die Petentin wäre kein Pflegefall, hätte keine Pflegestufe und deswegen könnte die Krankenkasse nicht zahlen. Richtig, vollkommen richtig. Da hat auch keiner etwas dagegen gehabt. Aber ich hatte den Abschluss nach B20 beantragt, weil zwar nach Auskunft der Pflegekasse keine Beantragung bewilligt worden wäre, aber es hätte noch andere Möglichkeiten gegeben.
Ich wollte, dass mit B20 mitgeteilt wird, dass es so eine Beantragungsmöglichkeit über das Sozialamt gibt. Das heißt dann „Hilfe zur Pflege“. Da wird geguckt, ob dem Betreffenden der Umbau zuzumuten ist, auch wenn die Kriterien einer Pflegestufe nicht da sind. Es gibt eine Wohnraumförderung, da hätte man mit dem Vermieter sprechen können, und es gibt zum Beispiel auch die Möglichkeit der Anpassung von Wohnraum. Da hätte man ebenfalls eine Beantragung machen können.
Keine Angst, die Petentin hat diese Information bekommen, denn ich war der Meinung, dass sie sie unbedingt bekommen muss. Leider hat sie die Information auch im Ausschuss nicht bekommen. Ich weiß nicht, warum.