Protokoll der Sitzung vom 18.05.2011

Wir kommen zur Abstimmung.

Der Petitionsausschuss empfiehlt, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP sowie Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Bericht der Landesregierung zur Reform der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung, Drucksache 5/4166.

Unterrichtung durch die Landesregierung: Bericht der Landesregierung zur Reform der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung – Drucksache 5/4166 –

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Brodkorb von der Fraktion der SPD.

(allgemeine Unruhe)

Geschäftsordnungsantrag, bitte. – Die Fraktion der SPD hat fünf Minuten Unterbrechung beantragt. Ich unterbreche die Sitzung für fünf Minuten.

Unterbrechung: 18.08 Uhr

Wiederbeginn: 18.11 Uhr

Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Wir befinden uns in der Aussprache zur Reform der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung.

Das Wort hat jetzt der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Tesch.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Auftrag zur Einleitung einer Reform der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung erfolgte mit der Zielstellung, die Attraktivität dieses Berufes zu erhöhen sowie die Qualität und die Praxisnähe zu verbessern.

In dem Bericht, der Ihnen schriftlich vorliegt, habe ich wesentliche Schwerpunkte der eingeleiteten Reform der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung beschrieben. Heute möchte ich aufgrund aktueller Ergebnisse und bundesweiter Abstimmung zur Weiterentwicklung der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern nochmals auf einige Kernpunkte eingehen.

Mit der Verkürzung der Gesamtausbildungszeit in Mecklenburg-Vorpommern, von einer Gesamtausbildungszeit

von fünf Jahren auf vier Jahre, also zwei Jahre höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz und zwei Jahre Fachschule für Sozialwesen, setzen wir neue Akzente in der Ausbildung. Gemeinsame berufliche Querschnittskompetenzen der Berufe Sozialassistentin, Sozialassistent oder auch Erzieherin, Erzieher, Heilerzieherpflegerin oder auch -pfleger führten, wie wir fanden, zu Dopplungen in der gesamten Ausbildung von der Höheren Berufsfachschule Sozialpflege bis zur Fachschule für Sozialwesen.

Diese wurde geprüft und in die Sozialassistentenausbildung einbezogen. Damit ist eine Aufwertung des Bildungsganges und eine qualifizierte Vorbildung für die anspruchsvollen Anforderungen an die Erzieherinnen- und Erzieherausbildung erreicht worden. Die Gesamtausbildungszeit kann ohne Abstriche an der Qualität auf vier Jahre verkürzt werden. Ab dem Schuljahr 2012/2013 hält Mecklenburg-Vorpommern als zweites Land nach Niedersachsen eine zweijährige Fachschulausbildung vor. Damit reiht sich die Ausbildungsdauer in den zeitlichen Umfang der Fachschule Technik und Wirtschaft ein. Zugleich wird der Vorgabe des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern Rechnung getragen.

Aufbauend auf den Rahmenplan der Sozialassistenzausbildung werden gegenwärtig die Rahmenpläne für die Fachschule für Sozialwesen vorbereitet. Im Rahmen der Überarbeitung der Fachschulverordnung vom 20. April 2006 erfolgte eine Abstimmung mit den Hochschulen zur Anrechenbarkeit von erworbenen Qualifikationen an der Fachschule auf ein weiterführendes Studium. Die Ausbildungswege von der Assistenzkraft bis hin zur Leitung von Kindertageseinrichtungen werden somit auf die erforderlichen beruflichen Kompetenzen und Aufgaben abgestimmt.

In der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung ist im zweiten Fachschuljahr eine innere Differenzierung geplant. Die generalisierte Ausbildung qualifiziert für den Einsatz in den sozialpädagogischen Arbeitsfeldern, Kindertageseinrichtungen, Kinder- und Jugendarbeit, Hilfe zur Erziehung und für sozialpädagogische Tätigkeiten in der Schule. Damit folgen wir dem Anliegen der Arbeitgeberseite und einer bundeseinheitlichen Abstimmung gemäß kompetenzorientiertem Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen. Somit ist auch die Anerkennung der Ausbildung von den anderen Ländern gewährleistet. Ich glaube, das ist ein uns allen wichtiger Punkt. Die Maßnahmen der Reform der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung reihen sich damit in die aktuellen bundesweiten Abstimmungen ein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte auf die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom September 2010 und der Jugend- und Familienministerkonferenz vom Dezember 2010 hinweisen, in denen sich beide Gremien auf einen gemeinsamen Orientierungsrahmen Bildung und Erziehung in der Kindheit geeinigt haben. Sowohl die Kultusministerkonferenz als auch die Jugend- und Familienministerkonferenz heben noch einmal deutlich die Wertschätzung einer Bildung von Anfang an hervor. Darin eingeschlossen sind die sich daraus ergebenen fachlichen Konsequenzen für eine entwicklungsadäquate Bildung und Erziehung für Kinder bereits im Alter von unter drei Jahren.

Im Vordergrund der Bildungsbemühungen im Elementarbereich stehen der Erwerb grundlegender Kompetenzen und die Entwicklung und Stärkung persönlicher Ressour

cen, die die Kinder motivieren, Lebens- und Lernaufgaben aufzugreifen und sie zu bewältigen sowie verantwortungsbewusst am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. All dies sind Wegbereiter für ein lebenslanges Lernen.

Für die Sicherung und Weiterentwicklung guter Praxis in den Kindertageseinrichtungen sorgt die Bildungskonzeption für Kinder von null bis zehn Jahre, die eine verbindliche Orientierung zur Gestaltung der Bildungsprozesse in den Einrichtungen unseres Landes gibt. An ihr lässt sich besonders die Aufwertung von Kindertageseinrichtungen zu Institutionen mit einem ausformulierten und umfassenden Bildungsauftrag ablesen.

Bezug nehmend auf die zentralen Aussagen der Bildungskonzeption für Null- bis Zehnjährige und das Kindertagesförderungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern werden folgende Ausbildungsinhalte stärker als bisher berücksichtigt: Das sind insbesondere die interkulturelle Erziehung, die sprachliche Förderung, die Gesundheitsprophylaxe und Bewegungserziehung, die Förderung der naturwissenschaftlichen Bildung, die Begabungsförderung, musikalische Früherziehung und Medienerziehung. Nun gilt es, die Inhalte der Bildungskonzeption auch bei der Weiterentwicklung der Aus- und Weiterbildungslehrgänge an Fachschulen und natürlich auch an Hochschulen im Bereich der Bildung und Erziehung der Kindheit zu berücksichtigen.

Im Hinblick auf die Aufgaben in den Arbeitsbereichen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen ergeben sich aufgrund der aktuellen Entwicklungen folgende weitere Anforderungen an die Fachschulausbildung:

Erstens. In die Ausbildung sind laufend neue wissenschaftliche Erkenntnisse aus der frühpädagogischen Forschung zu integrieren.

Zweitens. Die Verbindung der Lernorte, Fachschule und Praxis, ist in der Ausbildung weiter zu stärken und konzeptionell zu verankern.

Drittens. Die Rahmenvereinbarung sollte um ein kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil ergänzt werden.

Viertens. Bildungsweg, Beratung hinsichtlich möglicher aufbauender Studiengänge und anderer Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sollen an den Fachschulen auf- beziehungsweise ausgebaut werden.

Auf dieser Grundlage wird auf der Kultusministerkonferenzebene ein kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen erstellt. Die für den Erzieherberuf erforderlichen Anforderungen und die im Qualifikationsprofil ausgewiesenen Kompetenzen erfordern auch hier eine mindestens vierjährige Gesamtausbildungszeit. Es wird grundsätzlich von einem exemplarischen Lernen ausgegangen. Das Qualifikationsprofil ist somit maßgebend bei der Erarbeitung des Rahmenplans für die Fachschulausbildung zu berücksichtigen.

Die Themen, die in der Praxis benötigt werden, um die Aufgaben aus der Bildungskonzeption konsequent umzusetzen und umsetzen zu können, müssen in das Kurrikulum aufgenommen werden. Es ist wichtig, dass auch die Fort- und Weiterbildung auf einem landesweit einheitlich hohen Niveau erfolgen. Dazu bedarf es einer Kommunikation des fachlichen Austausches und einer stärkeren Vernetzung zwischen Weiterbildungsträgern sowie den Fach- und Hochschulen. Ebenso müssen Qualitätskriterien im Rahmen der „Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte“ erarbeitet werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch ein paar Worte zum wichtigen Praxisanteil in der Ausbildung sagen. Die Praktika sind inhaltlich eng mit der Theorie zu verknüpfen, um die Ausbildung aus der Praxis für die Praxis letztendlich zu gestalten. Die praktische Ausbildung ermöglicht das Sammeln von Erfahrungen, um den vielfältigen Anforderungen der sozialpädagogischen Handlungsfelder letztendlich gerecht zu werden.

In den Rahmenplänen ist festgelegt, dass die praktischen Anteile zeitnah zum Theorieunterricht stattfinden und die Modulinhalte exemplarisch durch eine theoriegeleitete intensive Praxisbegegnung aufschließen. In der Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz werden insgesamt 80 Unterrichtswochen erteilt, davon beträgt der Anteil des Praktikums in den verschiedenen Praxiseinrichtungen 22 Wochen.

Mit Abschluss der Ausbildung verfügen die Schülerinnen und Schüler über Basiskompetenzen, die sie befähigen, in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern mit sozialpflegerischem Anteil als Assistenzkräfte tätig zu sein. Sie unterstützen die jeweilige Fachkraft der Einrichtung und führen übertragene Aufgaben selbstständig aus. Weiterhin führen die Schulen in Zusammenarbeit mit den Praxiseinrichtungen acht Projektwochen durch, in denen die Schülerinnen und Schüler grundlegende didaktischmethodische Kenntnisse bezogen auf spezielle Praxissituationen erwerben, festigen und diese letztendlich auch anwenden.

Die Schüler präsentieren ihre Ergebnisse in der Praxiseinrichtung und in der Schule. In der Fachschulausbildung führen die zukünftigen Erzieherinnen und Erzieher neben den 80 Unterrichtswochen auch hier 24 Praktikumswochen durch. Grundsätzlich müssen Unterricht und Praxis alle Arbeitsfelder einer Erzieherin, eines Erziehers abdecken. Aufgrund des Bedarfes im Land liegt dennoch der Schwerpunkt in der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung, also in den Kindertageseinrichtungen.

Die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern im Land erfolgt vorrangig an den Fachschulen für Sozialwesen. Bachelorstudiengänge an der Hochschule in Neubrandenburg ergänzen dieses Angebot. Dabei bedarf die Frage nach der Berufsbezeichnung für Bachelorabschlüsse im Bereich der Frühpädagogik einer, wie wir finden, bundesweit einheitlichen Regelung. MecklenburgVorpommern wird entsprechende Beschlüsse forcieren, um Transparenz für Anstellungsträger und Absolventinnen und Absolventen zu erreichen. Sollte eine kurzfristige Verständigung ausbleiben, werden wir natürlich landesspezifische Regelungen prüfen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Abschluss vielleicht noch ein paar wenige Zahlen. Es ist gelungen, dass in unserem Land Mecklenburg-Vorpommern 50,8 Prozent der unter dreijährigen Kinder Plätze in der Kindertagesförderung in Anspruch nehmen. Um Ihnen eine Vergleichszahl zu geben: Im Bundesdurchschnitt betrug die Inanspruchnahme hingegen nur 17,3 Prozent. Meine Kollegin Manuela Schwesig hat darauf auch schon das eine und andere Mal hingewiesen. Ich glaube, da können wir uns als Land richtig sehen lassen. Bei den Kindern ab dem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt gewährleistet das Land mit 95,2 Prozent eine fast flächendeckende Förderung. Dazu kommt, dass wir erreicht haben, dass circa 60 Prozent der Jungen und Mädchen im Primarbereich das Hortangebot wahrnehmen.

Wir sind also gut aufgestellt und auf einem guten Weg, denn bei der Förderung der Kinder vor dem Schuleintritt nimmt Mecklenburg-Vorpommern deutschlandweit einen der Spitzenplätze ein. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke schön, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Dr. Linke von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten anwesenden Damen und Herren Abgeordnete! Meine Fraktion hat beantragt, den Bericht, die Unterrichtung der Landesregierung zur Reform der Erzieherinnen und Erzieher auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung zu setzen.

Wie Sie im Punkt 2 des Berichtes lesen können, hat die Entstehung der Unterrichtung eine lange Geschichte, wie manches in dieser Legislatur. Im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2006 wird in den Ziffern 154 und 155 auf die Erzieherinnenausbildung im Land Bezug genommen. Diese Formulierungen waren schließlich doch ein Resultat des Vierten Kinder- und Jugendberichtes der Landesregierung, der 2006 vorgelegt wurde, und ergeben sich zweifelsohne aus den vom Minister zuletzt genannten Zahlen der sehr hohen Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen im Land.

Ich zitiere zur Erinnerung die Nummer 154 des Koalitionsvertrages: „Die Ausbildung der Erzieherinnen muss den neuen Herausforderungen an Betreuung, Förderung und vorschulischer Bildung angepasst werden. Die Koalitionspartner leiten daher eine Reform dieser Ausbildung ein, die zu einer klaren Spezialisierung für Elementarpädagogik einerseits und Jugendbetreuung andererseits führt.“

Nun ja, wie ging es in dieser Legislatur los und wie ging es weiter?

Im Koalitionsvertrag, das habe ich bereits erwähnt, im Juni 2007 stellten die Koalitionsfraktionen offensichtlich fest, es tut sich nichts. Folgerichtig sah man sich genötigt, den Druck zu erhöhen. Mit einem Antrag der Koalitionsfraktionen wurde die Landesregierung erneut aufgefordert, ich zitiere: „eine Reform der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung bis spätestens 2009 einzuleiten“. Es wurden im Antrag 2007 eine Reihe von Schwerpunkten formuliert, die bei dieser Reform berücksichtigt werden sollten. Eine Überweisung des Antrages in die Ausschüsse wurde damals abgelehnt, also blieb es bei den formulierten Vorgaben und dem gesetzten Termin. Danach war wieder absolute Stille. Nun kann ja die Stille einer intensiven Arbeit durchaus guttun und Ausdruck einer schöpferischen Atmosphäre sein, immerhin ist die Reform der Erzieherinnen und Erzieher eine große Herausforderung. Also hat es sich meine Fraktion verkniffen, zu drängeln.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Man sagt, bei Ihnen war es solange still im Haus.)

Dann war aber das Jahr 2009 vorbei und der See ruhte immer noch still, sehr still, möchte man sagen. Folglich haben wir ein Jahr später, im Mai 2010, einen Antrag gestellt, die Landesregierung möge in einem Bericht die Umsetzung des Antrages der Koalitionsfraktionen aus dem Jahr 2007 darlegen. Der Bildungsminister erklärte

den Zeitverzug damals in der Debatte zu unserem Antrag mit den Anforderungen der Passfähigkeit an Beschlüsse und Festlegungen der KMK. Er hat auch heute darauf Bezug genommen. Die Forderung nach der Veränderung von bestimmten Strukturen, dass diese nicht ohne KMKBeschluss umzusetzen seien, gut, das müssen wir erst einmal akzeptieren, obgleich uns heute schon manches Ergänzende zu der vorliegenden Unterrichtung dargelegt wurde.

Was meine Fraktion allerdings nicht akzeptieren kann, sind im Kern drei Punkte, die ich noch einmal etwas genauer erläutern möchte:

Erstens. Sie hätten als Koalitionäre, wenn Sie schon 2007 Probleme gesehen haben, immerhin als Bildungsminister den Fraktionen einen Tipp geben können, den Antrag entsprechend zu modifizieren, also entsprechend der Probleme, die damals gesehen wurden. Aber nichts da! Nimmt man sich unter diesem Gesichtspunkt den vorliegenden schriftlichen Bericht und auch den heute vorgetragenen Bericht genauer vor, so zeigt sich im Resümee, dass viele Probleme der KMK-Konformität zu Teilen gelöst werden konnten. Irgendwie ist hier etwas sehr Widersprüchliches, denn es wird auf der einen Seite immer auf die KMK verwiesen, dass man nicht genügend handeln könne, und auf der anderen Seite wird dann doch irgendwie schon dargelegt, dass man bestimmte Probleme gelöst hätte.