Protokoll der Sitzung vom 18.05.2011

(Zuruf von Gabriele Měšťan, DIE LINKE)

Der Städte- und Gemeindetag fordert mit Blick auf die aktuelle Situation über die Finanzausgleichsleistungen aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen.

(Torsten Renz, CDU: Nun stellen Sie doch mal Ihre Punkte vor, Herr Ritter.)

Deiters wörtlich: ,„Diese Zahlungen des Landes sinken nämlich seit Jahren kräftig.‘“ Das sind die konkreten Punkte in der Kommunalpolitik.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Das ist die Bilanz Ihrer Regierungstätigkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Torsten Renz, CDU: Erzählen Sie jetzt: erstens, zweitens, drittens!)

Und man muss hinzufügen, dass die Anhörung zur Schuldenbremse

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

und zur FAG-Novelle für die Landesregierung

(Torsten Renz, CDU: Sagen Sie mal noch drei konkrete Punkte: erstens, zweitens, drittens!)

und für die Koalitionsfraktionen eine einzige Ohrfeige waren, Herr Renz, weil nämlich nichts Konkretes von Ihnen vorgelegt wird, was den Kommunen hilft.

(Torsten Renz, CDU: Sie verweigern sich der Mitarbeit beim FAG. Sie kündigen nur an.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen …

Wir verweigern uns der Mitarbeit? Dann können wir mal fragen, wer die meisten Fragestellungen in den Ausschüssen zu den Anhörungen bringt.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Ja, genau. – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Ja.)

Das sind nämlich nicht die Koalitionsfraktionen, das ist meine Fraktion. So sieht Ihre Arbeitsverweigerung aus, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Der Innenminister hat hier dargestellt, die Kommunen haben eine Zukunft. Ich meine, es ist eine düstere Zukunft oder, um mit den Worten von Herrn Renz zu sprechen, der Motor stottert.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Und das liegt vor allen Dingen daran, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Sie permanent nur die Einnahmeseite betrachten, so, wie erst jüngst die Finanzministerin, die davon sprach, dass die Steuereinnahmen für die Kommunen sprudeln. Was Sie völlig außer Acht lassen, indem Sie hier grüne Landkarten in RUBIKON malen, dass die Ausgaben für die Kommunen permanent angestiegen sind. Ich nenne hier nur KdU, Hilfen zur Erziehung. Die Sozialausgaben hat Herr Deiters in der Zeitung heute benannt: Die Rücklagen der Kommunen sind aufgebraucht, die Kreisumlagen steigen ständig.

(Torsten Renz, CDU: Jetzt kommen Sie doch mal zu Ihrer Strategie!)

Und deswegen will ich Ihnen mal eine Strategie vorstellen, lieber Kollege Renz.

(Torsten Renz, CDU: Ja, genau.)

Ihr Fraktionskollege Herr Reinhardt,

(Zurufe von Harry Glawe, CDU, und Marc Reinhardt, CDU)

der gerade dazwischenruft, in den Kreistag Demmin permanent fährt,

(Vincent Kokert, CDU: Hören Sie doch mal auf mit Ihren Kreistagsgeschichten! Wir sind hier im Landtag, Herr Ritter. Das ist ja unglaublich, was Sie hier abliefern! – Zuruf von Harry Glawe, CDU)

er stellt nämlich immer Anträge, damit die Kreisumlage nicht steigt. Und mit welcher Begründung? Weil die Haushaltssituation der Kommunen angespannt ist. Sie müssen sich nun mal entscheiden, ob die Finanzsituation der Kommunen gut ist oder ob sie angespannt ist,

(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

alles andere ist larifari, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Torsten Renz, CDU: Der Fraktionsvorsitzende hat ja wenigstens noch angekündigt, Sie machen ja nicht mal Ankündigungen.)

Und schließlich und endlich die vielen Hilfsprogramme, die der Innenminister hier dargestellt hat, die aufgelegt beziehungsweise angekündigt sind, diese Hilfsprogramme sind eine klare Aussage dafür, dass die kommunale Finanzausstattung der Kommunen

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Nicht ausreichend ist.)

sich in einer absoluten Schieflage befindet, und deswegen ist die kommunale Selbstverwaltung in unserem Land gefährdet. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Vielen Dank, Herr Ritter.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes und des Landesdatenschutzgesetzes, Drucksache 5/4191, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 5/4340(neu). Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4353 vor.

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes und des Landesdatenschutzgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/4191 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 5/4340(neu) –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4353 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Innenausschusses Herr Dr. Gottfried Timm.

Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes und des Landesdatenschutzgesetzes“ am 18. März 2011 in Erster Lesung beraten und zur weiteren Beratung federführend an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Europa- und Rechtsausschuss überwiesen.

Der Innenausschuss hat Ihnen auf der Drucksache 5/4340(neu) seine Beschlussempfehlung und den Bericht dazu vorgelegt. Er hat zu dem Gesetzentwurf am 7. April 2011 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Dazu hat er den Landkreistag sowie den Städte- und Gemeindetag, den Landesbeauftragten für den Datenschutz, den DGB, den dbb beamtenbund und tarif union Mecklenburg-Vorpommern, Professor Dr. Michael Rodi, die Vereinigung der Unternehmensverbände und den Landesverband der Freien Berufe eingeladen.

Mit dem Gesetzentwurf haben die Fraktionen der SPD und CDU darauf reagiert, dass das Informationsfreiheitsgesetz auf fünf Jahre befristet war. Hinsichtlich des Landesdatenschutzgesetzes galt es zu beachten, dass die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr vorsieht, dass die Kontrollstellen die ihnen zugewiesenen Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahrzu nehmen haben.

Mit Urteil vom 9. März 2010 hat der Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen eines gegen die Bundesrepublik Deutschland angestrengten Vertragsverletzungsverfahrens entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 28 Absatz 1 Unterabsatz 2 der entsprechenden EG-Richtlinie verstoßen hat, indem sie die für die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht öffentliche Stellen und öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen zuständigen Kontroll stellen in den Bundesländern staatlicher Aufsicht unterstellt und damit das Erfordernis, dass diese Stellen ihre Aufgaben

in völliger Unabhängigkeit wahrzunehmen haben, falsch umgesetzt hat.

Das bisherige Datenschutzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern hat mit Paragraf 33 eine vom EuGH beanstandete Regelung enthalten, wonach der Landesbeauftragte für den Datenschutz bei der Ausübung seiner Tätigkeit als Aufsichtsbehörde für die Datenverarbeitung nicht öffent licher Stellen der Rechtsaufsicht der Landesregierung unterliegt. Durch die Änderung des Landesdatenschutzgesetzes in Artikel 2 wird dem Ziel, die völlige Unabhängigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten zu regeln, Rechnung getragen. Darüber hinaus wird in Anlehnung an die Datenschutzgesetze anderer Länder ein Bußgeldtat bestand geschaffen, der Verstöße gegen Datenschutzvorschriften sanktioniert. Zudem wird die bestehende Obergrenze von 125.000 Euro für Schadensersatzansprüche bei Verletzung der Rechte von Betroffenen entsprechend der Regelung im Bundesdatenschutzgesetz auf 130.000 Euro angehoben. Ferner wird beim Landesbeauftragten für den Datenschutz ein Beirat als Beratungsgremium geschaffen.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf am 5. Mai 2011 abschließend beraten. Folgende Änderungen wurden vor allem auch im Ergebnis der Anhörung aufgenommen: So ist für das Informationsfreiheitsgesetz festgelegt worden, die Veröffentlichung, Speicherung oder Sammlung erhaltener Informationen zur gewerblichen Nutzung nicht schlechthin zu untersagen. Es wird vielmehr klargestellt, dass aus dem landesrechtlich gewährten Informationszugang nicht zugleich auch das Recht zur gewerblichen Weiterverwendung erwächst. Hierzu bedarf es eines positiven Einzelentscheides auf der Grundlage des Informationsweiterverwendungsgesetzes. Darüber hinaus erhält der Antragsteller das Recht auf Erhalt von Kopien auch bei gleichzeitiger Akteneinsichtnahme. Ferner werden die kommunalen Körperschaften im Hinblick auf die Teilnahme am Wirtschaftsverkehr mit dem Land gleichgestellt und die Bescheidungsfrist im Falle der Beteiligung eines Dritten von sechs Wochen auf zwei Monate verlängert.

Zum Landesdatenschutzgesetz ist nun also nach längerer Erörterung beschlossen worden, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz der Dienstaufsicht des Präsidenten beziehungsweise der Präsidentin des Landtages untersteht, soweit seine Unabhängigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird. Weitere Änderungen beziehen sich auf den Datenschutzbeirat.