Wer in Artikel 1 dem Paragrafen 132 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist in Artikel 1 der Paragraf 132 entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung durch
die Fraktionen der SPD und CDU und des fraktionslosen Abgeordneten, Gegenstimmen vonseiten der Fraktion der FDP sowie Stimmenthaltung vonseiten der Fraktion DIE LINKE und der NPD angenommen.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Gute Arbeit, Herr Präsident. Vielen Dank. – Beifall und Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)
Ich rufe auf in Artikel 1 die Paragrafen 133 bis 176 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer diesen Paragrafen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit sind in Artikel 1 die Paragrafen 133 bis 176 entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU und des fraktionslosen Abgeordneten, Gegenstimmen vonseiten der Fraktion der FDP sowie Stimmenthaltung vonseiten der Fraktion DIE LINKE und der NPD angenommen.
Ich rufe auf die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer diesen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit sind die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU und des fraktionslosen Abgeordneten, bei Gegenstimmen vonseiten der Fraktion der FDP sowie Stimmenthaltung vonseiten der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 5/4446 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 5/4446 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und des fraktionslosen Abgeordneten, bei Gegenstimmen vonseiten der Fraktion der FDP sowie Stimmenthaltung vonseiten der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften, Drucksache 5/4240, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses auf der Drucksache 5/4445.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/4240 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Innenausschusses Herr Dr. Timm. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei den Gesetzen aus dem Innenausschuss ist Kondition gefragt, auch bei diesem Finanzausgleichsgesetz.
Der Landtag hat am 5. April 2011 den Gesetzentwurf zum FAG, Änderungsgesetzentwurf der Landesregierung, auf der Drucksache 5/4240 hier in Erster Lesung beraten und zur weiteren Beratung federführend an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss und den Agrarausschuss überwiesen.
Der Innenausschuss hat zu dem Gesetzentwurf am 12. Mai 2011 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Die eingeladenen Vertreter der Städte und Landkreise sowie die beiden kommunalen Landesverbände nahmen die Gelegenheit wahr, ihre Stellungnahme zu dieser Novelle vorzutragen. Der Grundtenor der Sachverständigen war der, dass den Kommunen eine aufgabengerechte und auskömmliche Finanzausstattung zur Verfügung zu stellen sei. Das Wort „auskömmlich“ wurde allerdings bei den Beteiligten in diesem Ausschuss unterschiedlich gewertet, was vielleicht auch verständlich sein mag.
Ziel des Gesetzentwurfes war es allerdings, den kommunalen Finanzausgleich im Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern so anzupassen, dass der neuen Struktur der Gebietskörperschaften nach dem nächsten Wahltag mit seinen finanzpolitischen Auswirkungen unter Berücksichtigung des Verfassungsauftrages nach Artikel 73 Landesverfassung des Landes MecklenburgVorpommern Rechnung getragen wird. Diese Zielstellung wurde von den Sachverständigen geteilt. Sowohl der mitberatende Finanzausschuss als auch der Agrarausschuss haben sich in ihren Stellungnahmen für die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes ausgesprochen.
Wir haben im Innenausschuss nach einer intensiven Debatte mit den Anzuhörenden und in der Beratung einen Änderungsantrag der Koalition angenommen. Dieser sieht vor, bei der Berechnung der Kreisumlage im Abstand von zwei Jahren zu überprüfen, ob sich das Verhältnis der durchschnittlichen Hebesätze der kreisangehörigen Gemeinden zu denen der kreisangehörigen Städte verschoben oder sich das Verhältnis der Realsteuerarten zu den übrigen Steuerarten verändert hat. Dann könnte gegebenenfalls die festgesetzte Quote durch den Gesetzgeber angepasst werden. Diesem Änderungsantrag, wie gesagt, wurde einvernehmlich zugestimmt.
Meine Damen und Herren, der Innenausschuss empfiehlt Ihnen im Ergebnis mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf der Drucksache 5/4240 in der von ihm selbst geänderten Fassung und im Übrigen unverändert anzunehmen. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Danke schön.
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 90 Minuten vereinbart.
Herr Andrejewski, Sie sind nicht mehr im Haus, aber bevor Sie wieder so einen Unfug verteilen: Der Landtag macht vernünftige Gesetze und auch das Landeswahlgesetz ist ein ordnungsgemäßes Gesetz.
was die Anforderungen betrifft an einen Wahlbewerber. Ich erwarte allerdings von der Verwaltung, dass sie den Bewerbern auch die Auskünfte dementsprechend gibt. Das ist auch Aufgabe der Verwaltung. Insofern ist in der Frage alles klar geregelt.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte mit einem Vergleich beginnen. Er bezieht sich auf die Einnahmen der Kommunen aus Umsatz-, Gewerbe- und Einkommenssteuer. 2008 – ich rede nicht von 2010 – hatten unsere Gemeinden pro Quartal durchschnittlich Steuereinkommen in Höhe von 151,2 Millionen Euro. Im ersten Quartal 2011 waren es 178,2 Millionen Euro. Mit anderen Worten: Unsere Gemeinden haben in den ersten drei Monaten dieses Jahres 27 Millionen Euro mehr Steuern eingenommen als im Durchschnitt der vier Quartale des Rekordjahres 2008.
Angesichts dieser Zahlen komme ich zu dem Schluss, dass die Krise in Mecklenburg-Vorpommern und in der Bundesrepublik Deutschland auf einem guten Weg nach oben ist, dass wir hier aus der Krise kommen, dass die schwerste Situation überstanden ist. Das müssten auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, zur Kenntnis nehmen,
bevor Sie reflexartig mehr Geld für die Kreise, Gemeinden und Ämter fordern, egal ob das von der Finanzministerin oder aus dem Innenministerium kommt.
Aber ich habe heute Mittag zur Kenntnis genommen, dass der Fraktionsvorsitzende Herr Holter hier sehr verantwortungsbewusst und zukunftsschauend auf die Finanzen für die nächste Generation hinwirkt.
Schauen wir doch dagegen auf die vergangenen beiden Jahre. Land und Kommune hatten infolge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise mit ganz erheblichen Einnahmeausfällen zu kämpfen. Die kommunalen Steuereinnahmen sanken 2009 im Vergleich zum Jahr 2008 um 20 Millionen Euro, die Gesamteinnahmen sogar um fast 80 Millionen Euro. 2010 hatten wir dann die Situa
tion, dass die kommunalen Steuereinnahmen wieder anzogen, das Land aber krisenbedingt rund 600 Millionen Euro weniger Einnahmen als 2008 hatte. Das sind die Fakten der vergangenen Jahre.
Zur Erinnerung: Als wir 2009 die FAG-Novelle verabschiedet haben, waren wir uns angesichts dieser Situation einig, wir lassen unsere Kommunen nicht im Regen stehen, das Land greift der kommunalen Ebene finanziell unter die Arme. Und genau das, meine Damen und Herren, haben die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen auch getan.
Erstens hat die Landesregierung mit dem Doppelhaushalt 2010/2011 den kommunalen Ausgleichsfonds eingerichtet. Damit stabilisierten wir die Wirtschaftszyklen schwankender kommunaler Einnahmen. Mittels dieses Fonds wurden die Landeszuweisungen an die Kommunen nicht nur stabil gehalten, nein, die Kommunen hatten 2010 und 2011 sogar jeweils 40 Millionen zur Verfügung. Ohne den kommunalen Ausgleichsfonds wären die Einnahmen der Kommunen 2010 um 67 und 2011 sogar um 70 Millionen Euro geringer ausgefallen. Insgesamt reden wir über Kredite mit einem Gesamtvolumen von 137,3 Millionen Euro, die das Land für die Kommunen aufgenommen hat und für die die Kommunen bis zum Jahr 2015 auch keine Zinsen zahlen müssen, weil das das Land übernimmt.
Zweitens, das Schlaglochprogramm aus meinem Hause. Wir haben aus dem Kommunalen Aufbaufonds 20 Millionen Euro für zinslose Darlehen bereitgestellt. Mit diesem Geld können unsere Kreise und Gemeinden die schlimmsten Frostschäden an den Straßen beseitigen. 72 Anträge wurden gestellt und so ein Investitionsvolumen von 15 Millionen Euro ausgelöst.
Drittens wird im Doppelhaushalt 2012/2013 der Kommunale Konsolidierungsfonds mit dem Volumen von 100 Millionen Euro verankert. Das ist Geld des Landes, das den Kreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt wird, um ihre Schulden zu reduzieren.
Sie sehen, die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen leisten ihren Anteil, um eine Entschuldung der Kommunen und eine Konsolidierung der kommunalen Haushalte zu erreichen. Mit dem Kommunalen Ausgleichsfonds, dem Starterprogramm, dem Kommunalen Konsolidierungsprogramm
unterstützt die Landesregierung die Kreise, Ämter und Gemeinden mit fast 260 Millionen Euro. 260 Millionen Euro, das sollte jeder bedenken, der heute in der Debatte augenscheinlich immer nur mehr Geld fordert.