(Torsten Renz, CDU: Jetzt bin ich ja gespannt. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Herr Müller, bleiben Sie mal hier! Jetzt kriegen Sie Ihre Antwort. – Torsten Renz, CDU: Das kommt auch ins Protokoll rein.)
aber er hatte wohl vom parlamentarischen Verfahren vergessen, dass es nicht üblich ist, in einer Zweiten Lesung einen Antrag noch mal zu erläutern.
weil es eigentlich üblich ist, nach einer Ersten Lesung im Innenausschuss eine ordentliche Behandlung durchzuführen.
Den Entwurf für dieses Gesetz zur Änderung der Verfassung haben wir in Erster Lesung am 16. März in den Landtag eingebracht.
Und wenn Sie sich noch mal an die Einbringungsrede von Herrn Holter erinnern, schloss sich das nahtlos an, an eine Ankündigung, die er bereits im Januar in der Aktuellen Stunde gemacht hat, dass wir dazu einen Gesetzentwurf einbringen. Die Gesetzesbegründung war sachlich, ausgewogen und stichhaltig und kein Schaufensterantrag, Herr Müller.
Die Opposition hat für eine Überweisung in die zuständigen Fachausschüsse gestimmt. Innenminister und Koalitionsfraktionen haben dies abgelehnt.
Meine Damen und Herren, aufschlussreich sind die Ablehnungsgründe der Koalition heute wie am 16. März. Für den Innenminister war diese Verfassungsänderung nicht erforderlich,
weil – ich zitiere sinngemäß – das Verhältnis zwischen Landesregierung und kommunalen Landesverbänden noch nie so gut war wie heute.
Schade, dass er nicht da ist. Ich hätte ihn gern noch mal gefragt, den Herrn Innenminister, und ihm auf der anderen Seite recht gegeben, dass diese seine Wahrnehmung als zuständiger Kommunalminister unseres Landes im Gegenteil eigentlich für die Dringlichkeit unserer Verfassungsänderung spricht.
Die CDU-Fraktion, namens Herr Lenz, hat sich besonders schwergetan in der Ersten Lesung mit einer Gegenargumentation und hierauf am Ende lieber ganz verzichtet, denn der Minister habe ja alles gesagt.
Und Sie, lieber Kollege Müller, konnten den Gesetzentwurf nicht recht einordnen, weil doch im Innenausschuss immer alles gut laufe mit den kommunalen Landesverbänden.
wenn denn der Gesetzentwurf dann überhaupt den Innenausschuss erreicht hätte. Und ich darf bei dieser Innenausschussharmonie aber auch fragen, warum wir die Landesverfassung dennoch mit dem Konnexitätsprinzip belästigen mussten.
Meine Damen und Herren, es konnte zum vorliegenden Gesetzentwurf zunächst aufgrund der Gefechtslage, die hier bestand, keine wesentlichen neuen Erkenntnisse geben, da die Koalition ja eine Überweisung und damit auch die mögliche Anhörung verhindert hat. Auch auf diese Weise, Kollege Müller, Kollege Lenz, kann man die Kommunalverfassung in den Paragrafen 6 und 93 ad absurdum führen und eine Anhörung der kommunalen Verbände ausbremsen. An der Stelle bleibt mir nur festzustellen: So läuft der Innenausschuss dann in der Tat gut, wenn er auf diese Weise seiner kommunalpolitischen Verantwortung nicht gerecht werden kann.
Meine Damen und Herren, ich habe eben darauf Bezug genommen, dass es zunächst nicht möglich war, wesentlich neue Erkenntnisse seit der Ersten Lesung hier einzubringen, und damit nicht möglich war, neue vorzulegen. Der Koalition ist es aber dieses Mal nicht gelungen, kommunale Einschätzungen zu der vorliegenden Verfassungsänderung in diesem Parlament vollständig zu unterbinden. Ich nenne nur drei Stichpunkte, nämlich das Datum 4. Mai, den Rechts- und Europaausschuss und das Stichwort „Anhörung zur Schuldenbremse“. Mein Fraktionskollege Peter Ritter hat dort explizit die Frage gestellt, ob die von der Fraktion DIE LINKE vorgeschlagene Verfassungsänderung sinnvoll ist. Daran gebe es nichts zu bemängeln. Die Verfassungsänderung wäre sinnvoll, sie sei sachgerecht, so das durchgehende Fazit.
Meine Damen und Herren, diese Attribute wurden der von meiner Fraktion vorgeschlagenen Verfassungsänderung verliehen und nicht, um hier nicht missverstanden zu werden, der Schuldenbremse.
Erstens entspricht der vorliegende Gesetzentwurf der Praxis in zahlreichen Bundesländern, deren Verfassungen eine kommunale Beteiligung an der Landesgesetzgebung vorsehen.
Zweitens entspricht der vorliegende Gesetzentwurf kommunalpolitischen Aktivitäten von SPD, CDU und meiner Partei auf Bundesebene.
Drittens entspricht der vorgelegte Gesetzentwurf den Ankündigungen von Ihnen, meine Damen und Herren der SPD und CDU, am Ende der letzten Wahlperiode.
Und viertens schließlich entspricht der vorliegende Gesetzentwurf Punkt für Punkt den Ergebnissen der Anhörung des Landtages zur Schuldenbremse, die in der vorliegenden Form von niemandem gewollt war, während ein verfassungsrechtlich verankertes kommunales Mitwirkungsrecht für sachgerecht und sinnvoll gehalten wurde.
Deshalb sind Sie sicher auch nicht verwundert, wenn wir an dieser Stelle zum Antrag zur Änderung der Landesverfassung namentliche Abstimmung beantragen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Ulrich Born, CDU, Wolf-Dieter Ringguth, CDU, und Toralf Schnur, FDP: Oh!)
Frau Měšťan, wir danken noch mal für Ihre Aufklärung, wo Ihre Idee mit dem Gesetzentwurf hergekommen ist. Es gibt allerdings auch – und das hat mein Kollege Herr Müller ja auch schon gesagt – für uns keine neuen Erkenntnisse. Sie wollen eigentlich auch mit …
(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, wenn Sie sich nicht mit dem Thema beschäftigen, können Sie auch keine neuen Erkenntnisse darüber gewinnen.)
(Peter Ritter, DIE LINKE: Wenn Sie sich mit dem Thema nicht beschäftigen, können Sie auch keine neuen Erkenntnisse gewinnen.)
(Peter Ritter, DIE LINKE: Ach, haben Sie sich mit dem Thema beschäftigt? – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Peter Ritter, DIE LINKE: Dann wäre es ja noch schlimmer, wenn Sie sich damit beschäftigt haben und keinen Erkenntniszuwachs haben. – Zuruf von Toralf Schnur, FDP)
Aber, aber Herr Ritter, es gibt doch in unserer Kommunalverfassung und auch in der gemeinsamen Geschäftsordnung genügend Voraussetzungen, wo die kommunalen Verbände Möglichkeiten haben,
an den Gesetzentwürfen teilzunehmen. Und es gibt auch manchmal Situationen, bei denen es einfach die Zeit nicht zulässt, bestimmte Fristen einzuhalten. Ich bin der Meinung, und meine Fraktion ist der Meinung,