Protokoll der Sitzung vom 29.06.2011

Sehr geehrte Damen und Herren, die im Wirtschaftsausschuss durchgeführte Anhörung hat aus meiner Sicht – und da bin ich dann auch zitiert worden von Herrn Kollegen Holter – nachdenkenswerte Anregungen gebracht, Anregungen, die aus meiner Sicht, aus Sicht meiner Fraktion durchaus eine Aufnahme in das Vergabegesetz verdient hätten und möglicherweise auch noch Unterstützung sogar bei dem einen oder anderen Punkt, man mag es vielleicht nicht glauben, vonseiten der Liberalen gefunden hätte,

(Regine Lück, DIE LINKE: Hätte, hätte! Durch Begründungen wird es auch nicht besser.)

nicht nur übrigens im Interesse der Beschäftigten, sondern auch im Interesse der betroffenen Unternehmen. Ich denke da zum Beispiel an die Festlegung einer Wertuntergrenze für kleinere Aufträge, bei deren Unterschreitung – so ein Vorschlag, wenn ich das richtig sehe, der auch in Ihrem Entwurf drin ist, Herr Kollege Holter – das Gesetz keine Anwendung finden soll. Eine solche Regelung hätte sicherlich zur Vereinfachung und damit zur Entbürokratisierung beigetragen – der eine oder andere wird sich noch daran erinnern, dass in dem Gesetzentwurf, den wir als SPD-Fraktion einmal hier vorgestellt haben, Entsprechendes auch vorhanden war – oder die Einführung eines begrenzten, die Vergaben allerdings nicht nachhaltig verzögernden Bieterrechtsschutzes auch zu Vergaben unterhalb der sogenannten EUSchwellenwerte.

Das Land Thüringen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, geht dort aus meiner Sicht unter Führung des dortigen SPD-Wirtschaftsministers mit gutem Beispiel voran.

Oder ich denke an eine gesetzliche Regelung, wonach auf das Vorliegen von Bieternachweisen grundsätzlich immer dann verzichtet werden kann, wenn der Bieter innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, beispielsweise

einem halben Jahr, die entsprechenden Nachweise bereits bei einer vorhergehenden Angebotsabgabe gegenüber demselben Auftraggeber eingereicht hat. Auch das ist, zumindest aus meiner Sicht, ein durchaus überlegenswerter Vorschlag zur Entbürokratisierung und Vereinfachung von Vergaben. Und man hätte sicherlich diesen kleineren Gemeinden bei der Kontrolle dieses Gesetzes dadurch entgegenkommen können, indem das Land, sofern von den Gebietskörperschaften gewünscht, mit seinen ohnehin bestehenden Stellen unterstützend tätig wird.

Aber, meine Damen und Herren, manche Überlegungen müssen erst im Bewusstsein reifen. Da muss man einfach feststellen, da war der Gesprächswunsch bei unserem Koalitionspartner offensichtlich noch nicht so weit, wie wir uns das vorgestellt haben.

Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, anders als die Gesetzentwürfe von Oppositionsfraktionen, der Kollege Holter hat selber darauf hingewiesen, dass sein Gesetzentwurf, Ihr Gesetzentwurf, eine möglicherweise idealtypische Konstellation beschreiben könnte, wenn es denn so etwas gibt,

(Helmut Holter, DIE LINKE: Bei uns gibt es so etwas.)

anders als die Gesetzentwürfe von Oppositionsfraktionen, die also die Möglichkeit haben, eine Welt so zu beschreiben oder Gesetzentwürfe so zu formulieren, wie sie in ihrer Auffassung idealerweise aussehen sollten, müssen Regierungsfraktionen leider auf die normative Kraft des Faktischen Rücksicht nehmen. Und das heißt in diesem Fall konkret, man kann nur so weit gehen – und das gilt für beide Partner –, wie der Partner bereit ist zu folgen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das haben wir ja nun verstanden. – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Aber das vorliegende Gesetz leistet auch so einen wichtigen Beitrag, um die Situation im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe hier in unserem Land im Interesse der Beschäftigten, aber auch der Unternehmen nachhaltig zu verbessern.

Zuallererst, da sind Herr Minister Seidel und ich dann tatsächlich auf einer ganz klaren Linie, sendet dieses Gesetz ein klares Signal an die Tarifpartner und Tarifparteien in unserem Land. Mit diesem Gesetz wird sich – und das mag man nun ins Lächerliche ziehen oder nicht, aber ich glaube, für die Menschen in diesem Land ist das wichtig – ohne Wenn und Aber für eine stärkere Tarifbindung der Unternehmen eingesetzt. Das ist, meine Damen und Herren, gerade im Hinblick auf die dringend notwendige Fachkräftesicherung in diesem Land unabdingbar. Schauen Sie sich doch bitte einmal die Situation in Mecklenburg-Vorpommern im Bereich der Tarifbindung von Unternehmen an. Die ist in einzelnen Bereichen nur noch als erschütternd zu bezeichnen.

Gleichzeitig verbessert dieses Gesetz aber die Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe in Mecklenburg-Vorpommern und die damit verbundenen Rahmenbedingungen für mittelständische Unternehmen im Bereich dieser öffentlichen Auftragsvergabe. Das gilt, um nur ein Beispiel zu nennen, für die klare und unmissverständliche Aussage, dass Gebote mit unangemessen hohen oder niedrigen Preisen eben nicht bezuschlagt werden dürfen, auch wenn der Preis den öffentlichen Auftrag

geber lockt. Und dabei wird dann auch gleichzeitig klar zum Ausdruck gebracht, wo nach Auffassung des Landesgesetzgebers ein erster Anhaltspunkt für die Unangemessenheit eines Angebotes zu sehen ist. Eine solche Klarstellung, selbst der Kollege Roolf musste es ja in begrenzter Weise einräumen, ist erforderlich.

Daran haben übrigens nicht nur Unternehmen ein berechtigtes Interesse. Wir haben es doch bedauerlicherweise in der Vergangenheit immer wieder erleben müssen, dass gerade auch bei öffentlichen Aufträgen Angebote offenkundig gefordert und dann auch unterbreitet wurden, die einen so niedrigen Preis enthalten, dass der Bieter zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrages wirtschaftlich selbst nicht mehr in der Lage war.

An einer solchen Regelung, meine Damen und Herren, können und werden weder die Unternehmen noch die dort Beschäftigten ein klares und berechtigtes Interesse haben, denn diese Dumpingangebote werden letztendlich auf dem Rücken der Beschäftigten und all der Unternehmen ausgetragen, die tatsächlich faire Löhne zahlen. Sie, die Beschäftigten und die Wettbewerber, die mit reellen Löhnen kalkulieren, sind doch die Verlierer einer entsprechenden nicht ordnungsgemäßen Auftragsvergabe.

Meine Damen und Herren, aber lassen Sie mich dann, es ist hier heute auch viel dazu gesagt worden, in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Kritik eingehen, die es an diesem Gesetz gegeben hat. Und wenn es mir gestattet ist, dann will ich darauf verzichten, auch wenn mir meine Kolleginnen und Kollegen von der Linkspartei das vielleicht übel nehmen, auf die Kritik seitens der Linkspartei einzugehen, einer Kritik, die berechtigte Kritik von Opposition ist, weil Aufgabe einer Opposition ist es, Kritik zu üben und tatsächlich auch Regierungsfraktionen den Spiegel vorzuhalten, wo denn weiter gearbeitet werden muss. Das, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist nicht nur Ihr gutes Recht, meine Damen und Herren von der Linkspartei, das ist nahezu Ihre Pflicht.

(Regine Lück, DIE LINKE: Das haben wir wahrgenommen und einen Gesetzentwurf vorgelegt.)

Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will jetzt auch nicht darauf eingehen, dass die FDP für die Anhörung im Wirtschaftsausschuss einen Verein als Anzuhörenden benennt, dessen Präsident der Vorsitzende der FDP-Fraktion hier im Landtag ist.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Das macht dann vielleicht auch deutlich, was man von der einen oder anderen ablehnenden Stellungnahme halten soll. Wie man so eine betreffende Stellungnahme einordnen will, kann jeder letztendlich für sich entscheiden.

Worauf ich allerdings kurz eingehen möchte, ist doch die unterschiedliche Wahrnehmung dieses Gesetzes in der Öffentlichkeit. Meine Damen und Herren, das ist doch schon interessant und bezeichnend für die Diskussion, die in diesem Land zum Thema Mindestlöhne insgesamt geführt wird. Auf die sinngemäße Einschätzung der VUMV, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf im Bereich der Tarifautonomie kurz vor dem Untergang des Abendlandes stehen – Herr Wilken, ich hoffe, Sie verzeihen mir diese pointierte Aussage –, und die gleichzeitige Einschätzung des DGB auf der anderen Seite, der der Auffassung ist, dass das alles nicht reicht, darauf

habe ich ja schon hingewiesen. Aber was ich in diesem Zusammenhang persönlich schon interessant fand und finde, war doch zum Beispiel die klare Stellungnahme der IG Bau. Herr Kollege Holter, es ist nicht irgendeiner von der IG Bau gewesen, den wir da auf der Straße aufgelesen haben, das ist der Bundesvorstand der IG Bau gewesen, der diese schriftliche Stellungnahme abgegeben hat. Und natürlich hat er erklärt, wir würden uns wünschen, dass wir zum Beispiel einen vergabespezifischen Mindestlohn in diesem Gesetz hätten.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Das ist schön.)

Aber es lässt sich doch nicht verhehlen, dass die IG Bau als die Gewerkschaft in der Bundesrepublik Deutschland, die die größte und längste Erfahrung im Bereich der Mindestlöhne hat, gleich am Anfang erklärt, ja, wir finden diesen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gut und wir unterstützen ihn. Und es ist nicht nur die IG Bau gewesen, es sind ebenso andere gewesen, auch wenn das natürlich in der Öffentlichkeit so teilweise gar nicht wahrgenommen wurde, weil es viel einfacher ist zu sagen, alle lehnen es ab, auch wenn das gar nicht den Tatsachen entspricht.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Haben die denn gelogen?)

Es ist nicht nur die IG Bau gewesen, die diesen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen begrüßt, auch die Gewerkschaftsvertreter aus dem Bereich des Bahnverkehrs haben ganz deutlich erklärt, selbst wenn wir mehr wollen, das, was hier kommt, ist ein Schritt in die richtige Richtung.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Na also!)

Bemerkenswert war für mich in diesem Zusammenhang die Stellungnahme, die es gerade in der Anhörung weiterer, ich sage mal, mehr oder weniger Beteiligter gegeben hat. Da gab es nicht nur eine ablehnende Positionierung – und so kumuliert das auch alles, was der Kollege Roolf ganz gerne immer hier aufzählt – des von diesem Gesetz wohl an keiner Stelle, oder, Herr Minister Seidel, ich habe irgendwas in der Begründung übersehen oder im Gesetzestext stand es auch nicht, betroffenen Bäcker- und Konditorenhandwerks in Mecklenburg-Vorpommern. Auch so, Herr Kollege Roolf, kann man Masse schaffen.

Da gab es dann auch eine ablehnende Stellungnahme der Innung der Elektrohandwerke Mecklenburg-Vorpommern, nur als Beispiel. Und dieses Beispiel, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist dann schon interessanter. Nicht nur, weil es im Bereich des Elektrohandwerks einen bundesgesetzlichen Mindestlohn gibt, dessen Einhaltung durch dieses Gesetz bei öffentlichen Aufträgen besser abgesichert werden soll, diese Ablehnung ist auch dadurch von Interesse, wenn man sieht, dass im Frühjahr dieses Jahres bei einer landesweiten Kontrolle im Bereich des Elektrohandwerkes, aber auch von Maler- und Lackierbetrieben der Zoll – und der ist für Schwarzarbeiten, Verstöße gegen Mindestlöhne zuständig – auf eine Vielzahl von Unregelmäßigkeiten gestoßen ist.

Ergebnis der Kontrolle: Gegen elf Arbeitgeber wurde infolge der Kontrollen wegen des Verdachts der Umgehung von Mindestlöhnen ermittelt, gegen zwölf Unternehmen wurden Ermittlungen aufgenommen, weil der Verdacht aufgekommen ist, dass sie ihre Angestellten erst gar nicht bei den Sozialversicherungsträgern ange

meldet haben. Bei insgesamt 134 kontrollierten Unternehmen stieß der Zoll auf 50, ich will es mal freundlich umschreiben, Unregelmäßigkeiten, 50 bei 134. Meine Damen und Herren, die Prozentzahl mögen Sie bitte selber ausrechnen.

Das, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nur zur Umsetzung der derzeitigen Rechtslage und zur Sinnhaftigkeit auch in die Richtung der Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der FDP. Und getoppt, meine Damen und Herren, wird das Ganze dann nur noch durch die Ausführungen von Vertretern der kommunalen Spitzenverbände. Das kann ich mir an dieser Stelle einfach nicht verkneifen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang, damit ich nichts Falsches aus der Anhörung sage, die SVZ vom 05.05. dieses Jahres zu zitieren und darin den Beigeordneten des Landkreises Parchim, Herrn Günter Matschoß, der für die kommunalen Spitzenverbände im Rahmen der Anhörung des Wirtschaftsausschusses die Gesetzesinitiative von CDU und SPD im Namen der kommunalen Spitzenverbände ablehnte. Dass der Gesetzentwurf auch durch die kommunalen Spitzenverbände abgelehnt wird, das ist ihr gutes Recht, darüber muss man nicht diskutieren. Jeder kann jede Position zu allem vertreten, ob sie immer sinnvoll ist, das ist eine andere Frage.

Aber, meine Damen und Herren, die Begründung ist schon bemerkenswert. Da wird in der betreffenden Ausgabe der SVZ folgende Äußerung, wohlgemerkt im Namen der kommunalen Spitzenverbände, des Beigeordneten des Landkreises Parchim zitiert: „,Aus kommunaler Sicht wird dieses Gesetz nicht gebraucht , sagte er. Es gebe bereits umfangreiche Regelungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge.“ Und dann heißt es weiter, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das muss man sich dann wirklich mal in Ruhe zu Gemüte führen: „Es gebe bereits umfangreiche Regelungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Das neue Gesetz belaste die Kommunen mit Kontrollaufgaben, für die sie weder das Personal noch das Geld hätten.“ So Herr Matschoß und mit ihm die kommunalen Spitzenverbände laut SVZ vom 05.05.2011.

Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, jetzt muss man sich wirklich mal überlegen, was dort gedanklich für die kommunalen Spitzenverbände dieses Landes zum Besten gegeben wurde. Die Mindestentgelte, und wir regeln in diesem Gesetz nur zwei Bereiche, wir regeln den Nahverkehr, wo wir eigenständig tarifvertragliche Regelungen treffen, und wir verlangen von öffentlichen Auftraggebern, dass sie die Mindestentgelte nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz verbindlich vereinbaren. Mehr wird dort nicht verlangt. Und diese Mindestentgelte, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sind nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz geltendes Bundesrecht für die Unternehmen, aber auch für die öffentlichen Auftraggeber in Mecklenburg-Vorpommern und damit für die Kreise und Kommunen in diesem Land.

Allein schon nach geltenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen für die öffentlichen Auftraggeber dieses Landes einschließlich der Landkreise und Kommunen müssten, Konjunktiv, müssten diese eigentlich nicht nur die Einhaltung der Mindestentgelte nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz von ihren Auftragnehmern fordern, sondern natürlich auch kontrollieren. Was, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist eine Leistungsverpflichtung – und wir reden hier über die Gesetzestreue des

jeweiligen Bieters, das eines, wenn nicht ohnehin das wesentliche Merkmal eines zulässigen Angebotes ist –, wenn sie nicht durch die Vertragspartei, die öffentliche Hand kontrolliert wird?

Vor diesem Hintergrund stellen sich die kommunalen Spitzenverbände dieses Landes allen Ernstes hin und erklären, um es dann wirklich mal auf den Punkt zu bringen, im Namen der Kreise und Kommunen dieses Landes: Wir haben unsere ureigenste Aufgabe bereits in der Vergangenheit nicht erledigt und wir werden sie auch in Zukunft nicht erledigen wollen, außer ihr, Land, gebt uns zusätzliches Geld dafür. Oder um noch einmal auf den Beginn meiner Rede und den Schweriner Dreisatz zurückzukommen: Das brauchen wir nicht, das können wir nicht, das wollen wir nicht, außer – und das ist dann der kommunale Zusatz – ihr gebt uns mehr Geld.

(Michael Roolf, FDP: Aber Sie haben die Weisheit, Herr Schulte. So ein dummes Zeug.)

Besser, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, als mit dieser Äußerung, ich bin ja schon geneigt das Wort „Dreistigkeit“ zu benutzen, hätten die kommunalen Spitzenverbände gerade die Notwendigkeit dieses Gesetzes gar nicht begründen können.

(Irene Müller, DIE LINKE: Der Landrat ist aber aus der SPD, ne?!)

Auch deswegen, meine Damen und Herren, und weil wir nicht gegenüber privaten Unternehmern die Einbringung eines bundesweiten gesetzlichen Mindestlohnes fordern können, solange die öffentlichen Auftraggeber nicht bereit sind, zuvor ihren Part zu übernehmen, bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetz. Sonst, Herr Kollege Roolf, weil Sie nun wieder hier vorne hingekommen sind,

(Michael Roolf, FDP: Ja, nicht zu ertragen.)

damit ich Sie dann auch besser verstehe als von da hinten, noch einen Satz zu Ihren Äußerungen.

(Michael Roolf, FDP: Hinten ist es noch schlimmer. Nicht zu ertragen, so viel dummes Zeug aneinandergereiht.)

Ja, gut, Herr Kollege Roolf.

(Rudolf Borchert, SPD: Aber eine klare Position.)

Herr Kollege Roolf, ich kann vielleicht einfach nur mal den Satz des dummen Zeuges aufnehmen. Herr Minister Seidel – und da bin ich völlig unverdächtig – hat darauf hingewiesen, dass wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfes wortgleich sind mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das auf der Bundesebene gemacht worden ist. Übrigens auch die Regelung, die Sie hier so angegriffen haben, was die Forderung an innovative oder sonstige Lösungen angeht, das ist wortwörtlich abgeschrieben worden.

(Zuruf von Hans Kreher, FDP)