Protokoll der Sitzung vom 29.06.2011

(Helmut Holter, DIE LINKE: So ist es.)

Und weil das separat besprochen worden ist und Herr Schlüter hinten sitzt, kann ich das auch ansprechen. Auch Herr Schlüter hat ja nun erst nach der dritten Mahnung vom Kollegen Schulte gesagt: Nee, nee, ganz so schlecht ist das denn doch nicht. Originalzitat, Herr Schlüter, ich hoffe, ich zitiere Sie da nicht verkehrt: „Tun Sie uns bitte einen Gefallen und verzichten Sie auf eine Verabschiedung eines Vergabegesetzes in dieser Legislatur.“ Das waren, glaube ich, sinngemäß Ihre Worte.

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Und es wäre schön, wenn Sie diesen Worten dann auch Taten folgen lassen und sich weiterhin zu dieser Position bekennen würden.

Die Anhörung hat also gebracht, keiner will es. Und was macht die Politik sinnvollerweise?

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Und warum ist das sinnvoll?)

Die sagt, das, was in der Anhörung gesagt wird, ist uns eigentlich im Ergebnis völlig egal,

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

wir wollen es trotzdem, denn wir sind hier die Mehrheit und wir entscheiden. Und deshalb wollen wir es einfach trotzdem haben, dieses Gesetz.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Da haben Sie recht, Herr Roolf. – Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Und wenn ich mir dann auch noch anschaue, welche Aspekte wir in Ihrem Gesetz überhaupt nicht aufgenommen haben, nämlich qualitative Aspekte der Leistung, qualitative Aspekte der Arbeit. Wer an der Anhörung teilnahm, musste sich ja erst einmal, und ich habe ja die Frage auch gestellt, sich die Frage stellen: Reden wir eigentlich über das gleiche Gesetz? All die, die – ich sage das jetzt mal ein bisschen respektlos – links orientiert sind, haben den ganzen Tag über ein Tariftreuegesetz gesprochen und all die, die nicht links orientiert sind, haben über das Vergabegesetz gesprochen. Wir haben uns dann geeinigt, dass wir womöglich genau dasselbe für das gleiche Gesetz machen.

Aber das, was wir eigentlich erreichen müssen, dass wir durch eine vernünftige Vergabepraxis am Ende des Tages erreichen, dass Aufträge ad eins auskömmlich finanziert sind, dass die Aufträge von den Auftragnehmern auch so entgegengenommen werden können, dass sie davon auskömmliche Löhne bezahlen, dass die Aufträge so ausgeführt werden können, dass wir qualitativ auf dem neuesten Stand der Technik sind, was die Qualität der Leistungserbringung anbelangt, und wenn wir dann auch noch am Ende des Tages dazu kommen, dass der Auftragnehmer vom Staat auch noch so pünktlich sein Geld bekommt, wie es ihm zusteht, dann hätten wir wirklich qualitativ etwas erreicht in diesem Gesetz. Aber all das finden wir in Ihrem Gesetz nicht wieder.

Ich habe mir in den letzten Tagen wirklich auch noch einmal die Mühe gemacht und diesen Diskussionsbereich beleuchtet: Brauchen wir überhaupt ein Vergabegesetz oder ist in der VOB und VOL alles geregelt? Ja, es ist richtig, VOB und VOL sind Normen und keine Gesetze, aber sie sind für uns verbindlich. Ich habe wirklich fast keinen Bereich, um nicht zu sagen keinen Bereich, in Ihrem Gesetz gefunden, der nicht heute schon über VOB und VOL geregelt ist. Deshalb ist es ein weiteres Indiz dafür, dass wir dieses Gesetz von Ihnen nicht brauchen.

Ich will zusammenfassend für unsere Fraktion Folgendes sagen: Das, was Gesetzesverfahren auszeichnen sollte, ist, dass man eine saubere Einbringung hat, dass man diejenigen, die man sich als Experten an den Tisch holt, ernst nimmt und nicht ignoriert, dass man Hinweise und Empfehlungen nicht einfach wegwischt und bei seiner Position bleibt. Das, was man von Gesetzesvorhaben auch erwarten kann, ist, dass ein schlechter Kompromiss manchmal viel, viel schlechter ist als gar kein Kompromiss.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Dem Land Mecklenburg-Vorpommern würden Sie einen wirklich positiven Dienst erweisen, wenn Sie heute – und das ist auch nicht ehrenrührig – sagen, dieser Kompromiss, den wir geschlossen haben, ist so schlecht, er ist zum Nachteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Mecklenburg-Vorpommern, er ist zum Nachteil der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, er ist zum Nachteil der Kommunen, er ist zum Nachteil des Landes Mecklenburg-Vorpommern und deshalb ziehen wir unseren Gesetzentwurf zurück. Sie würden uns allen einen Gefallen damit tun. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Danke schön, Herr Roolf.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Schulte für die Fraktion der SPD.

(Hans Kreher, FDP: Herr Schulte wird jetzt sagen, dass er alles gut findet. – Zuruf von Michael Roolf, FDP)

Herr Kollege Roolf! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Einzige, was ich jetzt erst mal zu Beginn meiner Ausführung sagen möchte, Herr Kollege Roolf, ist, dass das, was Sie hier eben abgelassen haben nach fünf Jahren Debatte zu einem Vergabe- oder Tariftreuegesetz, wahrscheinlich – und das dürfen Sie dann aber bitte ironisch auffassen, nicht dass Sie mich an dieser Stelle auch wieder missverstehen –

(Michael Roolf, FDP: Nein.)

der intellektuelle Höhepunkt Ihrer Debatte war.

Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich werde dann auch vielleicht in der Folge meiner Rede dazu kommen, dass das kein Ausdruck von Arroganz ist,

(Michael Roolf, FDP: Ihre Arroganz.)

sondern tatsächlich das widerspiegelt, meine Damen und Herren, was wir hier in diesem Land und auch in den Debatten in der Vergangenheit erlebt haben und was heute auch hier fortgesetzt worden ist.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Kollege Holter! Auch wenn das der eine oder andere in diesem Haus oder auch heute hier in diesem Landtag vielleicht nicht wahrhaben will, heute mit diesem Gesetzentwurf macht dieses Land einen klaren Schritt voran auf dem Weg weg vom Billiglohn und dem damit verbundenen Bild in den Köpfen. Und Sie mögen es immer noch bedauern, und ich bedauere es mit Ihnen, dass es in der letzten Koalition nicht gelungen ist,

(Regine Lück, DIE LINKE: Wer das glaubt, wird selig.)

Sie wissen, dass ich da an Ihrer Seite gestanden habe. Aber dann nehmen Sie doch einfach mal zur Kenntnis, dass das, was jetzt hier heute gemacht wird, immerhin mehr ist, als zu Ihrer Zeit als Arbeitsminister in diesem Land erreicht werden konnte. Dass Herr Ebnet den wesentlichen Anteil daran getragen hat, das ist mir auch klar, aber es gehört auch zu einer Koalition, sich da durchzusetzen. Ich meine, wenn ich mir Herrn Seidel angucke oder wenn ich mir Herrn Waldmüller angucke, das ist nun auch nicht so gewesen, dass wir uns gegenseitig in Watte gepackt und dann mit Stöckchen beschmissen haben. Das ist dann teilweise doch schon ziemlich deutlich auch in der fachlichen Auseinandersetzung geworden. Das gehört mit dazu, wenn man miteinander regiert. Wenn zwei Koalitionspartner zusammenkommen, dann haben sie unterschiedliche Ausgangspunkte, sonst wären CDU und SPD eine Partei. Das sind sie Gott sei Dank nicht, das werden wahrscheinlich meine Kolleginnen und Kollegen von der CDU auch so sehen.

(Zurufe von Wolf-Dieter Ringguth, CDU, und Udo Pastörs, NPD)

Und daran wird sich auch in diesem Land nichts ändern.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, manchen in diesem Land – und dann brauche ich tatsächlich nur das Bild aufzugreifen, das Herr Seidel auch schon eben genommen hat, dann gucke ich mir Herrn Schlüter und Herrn Wilken an, die dort als Gäste heute an dieser Plenar debatte teilnehmen –, manchen in diesem Land ist dieser Schritt, und dann gucke ich jetzt mal Ingo Schlüter an, nicht groß genug, das muss man einfach zur Kenntnis nehmen, und wieder anderen, sehr geehrter Herr Wilken, geht er wahrscheinlich schon viel zu weit. Wenn ich Ihre Handbewegung richtig deute, interpretiere ich Sie so richtig.

Und während die Vereinigung der Unternehmensverbände Mecklenburg -Vorpommern kritisiert, dass es sich bei dem vorliegenden Gesetz um ein allgemeines, nicht nur den Bereich des Nahverkehrs regelndes Vergabegesetz handelt und gleich – ich überspitze das jetzt etwas – die Tarifautonomie in Mecklenburg-Vorpommern gefährdet sieht, fehlt nach Auffassung von Gewerkschaftern, das ist völlig unstrittig, ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn in diesem Gesetz, ein Mindestlohn also, der unabhängig von Tarifverträgen ein Mindestmaß an Entgelt für die Beschäftigten sichert, zumindest bei öffentlichen Aufträgen. Und da sprechen dann die Gewerkschaften, das ist vielleicht auch der Situation der Tarifvertragsparteien allgemein geschuldet in diesem Land, schon gar nicht mehr von der Frage der Tarifautonomie.

Mir persönlich, sehr geehrte Damen und Herren, geht, wenn ich die Jahre allein dieser Wahlperiode und die in dieser Zeit stattgefundenen Diskussionen über ein Lan

desvergabegesetz oder Tariftreuegesetz – Herr Roolf ist ja nun leider nicht anwesend, doch, herzliche Grüße – Revue passieren lasse, dann geht mir tatsächlich als Erstes ein Gedanke durch den Kopf. Und dieser Gedanke, gestatten Sie mir diesen vielleicht etwas drastischen Ausdruck, wurde durch diese Kakofonie von ablehnenden Stimmen, die in den letzten Monaten zu hören waren, dann nur noch verstärkt. Es war ein langer, es war ein mühsamer Weg, selbst – und das kann ich, glaube ich, am besten beurteilen – auf den letzten Metern, den wir als SPD-Fraktion mit unserem Koalitionspartner in diesem Punkt gegangen sind.

Bedauerlicherweise, und das hat sich heute auch wieder hier gezeigt, standen an dem Wegesrand, meine Damen und Herren, häufig nicht diejenigen, die Mut machten, um diesen Weg weiterzugehen im Interesse der Beschäftigten und der Unternehmen in diesem Land. Dort trafen sich dann vielmehr regelmäßig diejenigen, die von Anfang an eine Auffassung vertraten, für die mir inzwischen nur noch das Wort „Schweriner Dreisatz“ einfällt: Das brauchen wir nicht, das können wir nicht, das wollen wir nicht. Aber, meine Damen und Herren, ein Hinweis an alle diejenigen, die das an dieser Stelle aufnehmen wollen, dieser Dreisatz ist nur dann wirklich authentisch, wenn gleichzeitig unter Krokodilstränen erklärt wird, es kann doch nicht so bleiben, wie es ist.

Meine Damen und Herren, ich sage gerade hier vor diesem Hintergrund in aller Deutlichkeit: Der Weg, auf den sich meine Fraktion gerade auch mit diesem Gesetz eingelassen hat, dieser Weg ist kein einfacher gewesen. Und dieser Weg wird erst dann zu Ende gegangen sein, wenn wir in diesem Land das Ziel erreicht haben, das wir uns als SPD und als SPD-Fraktion gestellt haben, dass die Menschen in diesem Land tatsächlich von ihrer Arbeit leben können.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Und dabei, meine Damen und Herren, geht es eben nicht nur um den Wunsch nach mehr sozialer Gerechtigkeit, der meine Partei, meine Fraktion und auch mich auf diesem Weg antreibt. Es ist das Wissen, dass man nicht auf der einen Seite den Fachkräftemangel in diesem Land beklagen oder darüber jammern darf, dass junge Leute nicht in unserem Land bleiben, um sich hier ihre Zukunft aufzubauen, wenn man nicht auf der anderen Seite willens ist, auch an der Einkommenssituation der Menschen in diesem Land etwas zu ändern. Wer nur zuschaut, nur klagt, nur jammert, der ist eben nicht nur sozial verantwortungslos, sondern er handelt auch zutiefst volkswirtschaftlich unvernünftig und gegen die existenziellen Interessen dieses unseres Landes.

Und, meine Damen und Herren, wenn Sie mir das nicht glauben, dann sprechen Sie doch mal mit dem Präsidenten der Industrie- und Handelskammer Schwerin und fragen Sie ihn nach seiner persönlichen Meinung zu diesem Thema. Aber das ist dann ein anderer Punkt.

Aber natürlich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, da höre ich schon wieder die Stimmen, ich habe Sie eben auch vom Kollegen Holter gehört, dieses Ziel ist mit diesem Gesetz nicht erreicht. Und mit dieser Aussage ist es wie mit vielen solcher Weisheiten in irgendwelchen Abstellkammern, die nach einem mehr oder weniger intellektuellen Quickie das Licht der Welt erblicken. Sie sind nicht einmal die halbe Wahrheit, wenn es denn überhaupt halbe Wahrheiten gäbe. Natürlich vermag es

dieses Gesetz allein nicht, dafür Sorge zu tragen, dass alle Menschen in unserem Land von ihrer Arbeit leben können. Das kann ein Gesetz, das sich gezwungenermaßen nur mit öffentlichen Aufträgen und deren Abarbeitung beschäftigt, auch gar nicht leisten. Das schafft vielleicht, das wäre mein Wunsch, ein bundesweiter Mindestlohn. Und deswegen, meine Damen und Herren, setzt sich meine Partei auf Bundesebene auch für einen solchen ein.

Dieses Gesetz schafft es sicherlich auch nicht, in allen Bereichen der öffentlichen Auftragsvergabe Mindeststandards für die Entlohnung einzuziehen. Und daher ist natürlich der Einwand, dass nicht ein sicheres und auskömmliches Entgelt für alle Menschen in diesem Land mit diesem Gesetz geschaffen wird, richtig.

Aber, meine Damen und Herren, nichtsdestotrotz gilt, dieses Gesetz ist ein richtiger und wichtiger Schritt in Richtung fairer und gerechter Löhne. Es sind nicht irgendwelche Branchen, um die es hier geht, es sind in vielen Fällen die Kernbereiche der öffentlichen Auftragsvergabe, denn es geht bei diesem Gesetz nicht nur um den öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen. Es geht nicht nur darum, dass auch zukünftig die Busfahrer in unserem Land, die ein Höchstmaß an Verantwortung – nicht nur übrigens im Schülerverkehr – tragen, anständig entlohnt werden, so, wie es, Herr Kollege Holter, tatsächlich heute der Fall ist. Aber wir wollen, so, wie es in anderen Bundesländern auch schon entstanden ist, in Zukunft diese Situation haben. Wir wollen nicht, so, wie in anderen Bundesländern geschehen, den Wettbewerb auch auf dem Rücken der Busfahrerinnen und Busfahrer in diesem Land austragen.

Wir haben in diesem Land, auch im Bereich des SPNV, schon Fälle gehabt, wo mit neuen Angeboten, die deutlich unter den Tarifverträgen, zum Beispiel der EVG oder der GDL lagen, Wettbewerb gemacht worden ist. Damit so etwas nicht geschieht, was anderswo schon geschehen ist, dass diese Beschäftigten, denen wir in Bussen und Bahnen unsere Gesundheit und körperliche Unversehrtheit letztendlich auch anvertrauen, in Zukunft mit Forderungen nach Dumpinglöhnen konfrontiert werden, gerade deswegen haben wir dieses Gesetz gemacht.

Es geht hier, meine Damen und Herren, in diesem Gesetz gerade auch, aber nicht nur um den Nahverkehr. Es geht auch um die Beschäftigten beispielsweise in der Abfallwirtschaft, das heißt um die Menschen, meine Damen und Herren, die den Dreck, den wir alle hinterlassen, tagtäglich hinter uns wegräumen. Es geht um die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe, das heißt um einen Bereich, der einen wesentlichen Anteil an der Gesamtzahl aller öffentlichen Aufträge hat, es geht um die Beschäftigten im Gebäudereinigungs- und im Sicherheitsgewerbe, also um Arbeitsplätze von Menschen, die schon in der Vergangenheit mit am stärksten der Gefahr von Dumpinglöhnen ausgesetzt waren und es auch heute immer noch sind.

Neben vielen anderen Bereichen geht es beispielsweise auch um die Beschäftigten in der Pflegebranche. Ich erinnere nur daran, Gesundheitsland Mecklenburg-Vorpommern, ein Land, in dem die Menschen immer älter werden und worauf wir auch hoffen, dass in Zukunft von anderswo her noch Menschen zu uns ziehen, die vielleicht ihren Lebensabend hier verbringen wollen – eine Branche also, die nicht nur in unserem Land bei einer immer älter werdenden Bevölkerung weiter und weiter an Bedeutung, auch übrigens bei öffentlichen Auftraggebern, gewinnen wird.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Koalitionspartner – und das ist auch aus den Reden von Herrn Minister Seidel und von Herrn Kollegen Waldmüller deutlich geworden – haben es sich mit diesem Gesetz und mit diesem Thema wahrlich nicht leicht gemacht. Und sicherlich, gestatten Sie mir diese Anmerkung auch, Herr Minister Seidel, haben Sie es sich schwerer gemacht, als es aus der Sicht des einen oder anderen notwendig und angebracht gewesen wäre.

Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch das muss man einfach feststellen, wenn meine Fraktion dieses Gesetz hätte alleine ausformulieren können, dann würde dieses Gesetz anders aussehen. Aber das war nicht der Wille des Wählers bei den letzten Landtagswahlen. Vielleicht ändert sich das ja bei den Wahlen am 4. September. Natürlich hätten wir es uns als SPD gewünscht, einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in dem Vergabegesetz der Regierungsfraktionen zu verankern.

Und übrigens, Herr Minister Seidel, ich habe darüber mit dem Kollegen Waldmüller gesprochen, wir müssen dabei nicht die Tarifautonomie aushebeln. Wir könnten auch zum Beispiel eine Lösung finden, dass wir einen Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche als Grundlage nehmen. Aber vielleicht kommen wir noch dazu, das Thema ist sicherlich noch nicht zu Ende. Daran werden wir – und das kann ich auch an dieser Stelle deutlich machen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen – und können wir in der nächsten Wahlperiode weiterarbeiten.

Sehr geehrte Damen und Herren, die im Wirtschaftsausschuss durchgeführte Anhörung hat aus meiner Sicht – und da bin ich dann auch zitiert worden von Herrn Kollegen Holter – nachdenkenswerte Anregungen gebracht, Anregungen, die aus meiner Sicht, aus Sicht meiner Fraktion durchaus eine Aufnahme in das Vergabegesetz verdient hätten und möglicherweise auch noch Unterstützung sogar bei dem einen oder anderen Punkt, man mag es vielleicht nicht glauben, vonseiten der Liberalen gefunden hätte,