Es waren nach der Anhörung zwei, ich betone, zwei Sitzungen des Bildungsausschusses nötig oder möglich, um die Beratung abzuschließen. Nun könnte man ja meinen, der Gesetzentwurf war so gut, dass sich die inhaltlichen Beratungen in engen Grenzen hätten halten können. Doch, meine sehr verehrten Damen und Herren, so war es nicht. Der ursprüngliche Gesetzentwurf, auch wenn er formell die Unterschriften der beiden Fraktionen CDU und SPD trägt, stammt natürlich aus dem Bildungsministerium und wurde den Koalitionsfraktionen zur Einbringung übergeben, damit er überhaupt noch
diesen Landtag in dieser Legislaturperiode erreichen kann – das Datum der Drucksache des Gesetzentwurfes: 02.03.2011. An sich ist das parlamentarisch nicht ungewöhnlich zum Ende einer Legislaturperiode, doch in der Regel wird ein solches Verfahren aus zwei Gründen gewählt:
Und zweitens. Es liegt ein erheblicher Zeitdruck vor, der es erfordert, die übliche Regierungsanhörung einzusparen, um Zeit zu gewinnen und ein entsprechendes Gesetz doch noch zu verabschieden.
Ich sage es hier mit aller Deutlichkeit: Ein solches Gesetz wie das Lehrerbildungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern hat es wegen seiner bildungspolitischen Zukunftsbedeutung und seinen bildungspolitischen Auswirkungen nicht verdient, in einem solchen Verfahren so verabschiedet zu werden.
Sehen wir uns doch die Genese der Zeitschiene an, um zu verdeutlichen, was hier eigentlich gelaufen ist. Im Koalitionsvertrag aus dem Jahre 2006 wird in Ziffer 188 formuliert, ich zitiere: „Die Lehrerbildung wird bis spätestens zum Jahr 2010 modernisiert.“ Ende des Zitats. Also vier Jahre Zeit. Ein Jahr später: Mit Datum vom 5. September 2007 erinnerten die Koalitionsfraktionen mit ihrem Antrag „Modernisierung der Lehrerbildung“ das Bildungsministerium daran, dass nun schon ein Jahr vergangen ist, ohne dass etwas passierte.
Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, wegen der Legendenbildung: Es gab zum Ende der rot-roten Regierungskoalition einen Gesetzentwurf in der Schublade
Sie wiederholten mit dem Antrag die Terminsetzung – also ich erinnere noch mal: September 2007 – im Koalitionsvertrag, bis spätestens 2010 eine grundlegende Modernisierung der Lehrerbildung zu konzipieren und umzusetzen.
Danach kündigten Herr Reinhardt und auch der Bildungsminister mehrfach in Halbjahrespressemitteilungen an, dass der Gesetzentwurf ja nun fast fertig sei und er jetzt kommt. Er kam nicht. Er kam nicht 2008, er kam nicht 2009, er kam nicht 2010.
Dafür allerdings – losgelöst von einem Lehrerbildungsgesetz – wurde der Teilbereich des Referendariats 2010 neu geordnet, zunächst ohne gesetzliche Grundlage. Und als wir dann als Opposition diesen Zustand kritisierten, wurde schnell im Januar 2011 das Schulreformgesetz im Nachgang geändert und damit der Rechtsverstoß nachträglich geheilt, auch hier ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Es wurden maßgebliche Verordnungen für die Lehrerbildung vorher neu gefasst und erst danach wurde die gesetzliche Grundlage mit dem
Und, werte Kollegen Brodkorb und Reinhardt, wenn Sie dann noch die Stirn haben, uns per Presseerklärung vom 16.06. Arbeitsverweigerung vorzuwerfen,
sind wir wirklich die falschen Adressaten. Die eigentlichen Adressaten Ihrer Kritik sitzen hier auf der Regierungsbank.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Egbert Liskow, CDU: Aber ihr sitzt doch gar nicht da.)
Und Sie haben sich auch als parlamentarisches Kontrollorgan Ihrer eigenen Landesregierung nicht mit Ruhm bekleckert und den zuständigen Fachminister gewähren oder eben nicht gewähren lassen. Die Vorlage des Entwurfes eines so umfänglichen in seiner Bedeutung so zentralen Lehrerbildungsgesetzes gehört doch wohl zu den Kernaufgaben eines Bildungsministeriums, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich hatte und ich habe mich am Anfang meiner Rede darauf bezogen und den damals eingebrachten Gesetzentwurf in der Ersten Lesung als unzureichend kritisiert und ihn als Murks bezeichnet.
Ich freue mich, dass Kollege Brodkorb zumindest meine Einschätzung nun teilt. Dazu gibt es auch keine wirkliche Alternative, denn der Zwang des Faktischen lässt ja keine andere Bewertung zu. Von den Koalitionsfraktionen wurden jeweils einen Tag vor den Beratungen im Ausschuss 61 Änderungsanträge eingebracht, 61 Änderungsanträge zu einem Gesetzentwurf wohlgemerkt, meine Damen und Herren,
der nur 22 Paragrafen mit 68 Absätzen hatte. Da scheint mir die Bezeichnung „Murks“ noch sehr untertrieben.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Egbert Liskow, CDU: Na, na, na, na! – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)
Ich erinnere noch mal daran: Es waren fünf Jahre Zeit, meine sehr verehrten Damen und Herren, fünf Jahre Zeit, einen Gesetzentwurf vorzulegen,
der den komplizierten Anforderungen entspricht, mit den Beteiligten diskutiert und im Konsens auch verabschiedet werden konnte. Stattdessen wurde jetzt mit den Änderungsanträgen, die das eine oder andere auch aus den Anhörungen aufgenommen haben, ein völlig neuer Gesetzentwurf erarbeitet.
Ich will gern zugestehen, dass die Leistung vom Kollegen Brodkorb, aus dem Murks noch etwas zu machen,
durchaus Respekt verdient. Es verdient auch Respekt, dass er sich dann durchringt, seine Arbeit mit dem Koalitionspartner zu teilen, indem die Änderungsanträge zu jeweils genau 50 Prozent federführend zur jeweiligen Koalitionsfraktion zugeordnet wurden.
Zweitens. Die Bildungsexperten der CDU wollten in Anlehnung an andere Forderungen auch mal Flagge zeigen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Egbert Liskow, CDU: Na, na, na, na! – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)
Wie dem auch sei, das Verfahren und vor allem die zeitlichen Abläufe, meine sehr verehrten Damen und Herren,
Mir fiel in diesem Zusammenhang der Ausspruch von Herrn Rehberg als Fraktionsvorsitzender der CDU – der damals oppositionellen CDU – von der Diktatur der Mehrheit ein. Ich würde das Wort „Nötigung“ noch hinzufügen.
Man stelle sich doch vor, in zwei Ausschusssitzungen 61 Änderungsanträge, die wir zudem jeweils erst am Vortag der Beratungen erhielten, inhaltlich bewerten, gegebenenfalls verändern oder ergänzen.
Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat mit einem geordneten Verfahren nichts mehr zu tun. Insofern sehen wir uns schon in den Rechten als Opposition zumindest beeinträchtigt.
Um doch noch zu einem pragmatischen Verfahren zu kommen, hatten wir gemeinsam mit der FDP beantragt, die Beratungen ohne Ergebnis zu beenden und den Gesetzentwurf der Diskontinuität anheimfallen zu lassen.
In der neuen Legislaturperiode hätten die Materialien ohne Frage wieder verwendet werden können, um doch ein Lehrerbildungsgesetz zu verabschieden, das den zukünftigen Anforderungen gerecht wird. Der Antrag wurde von Ihnen abgelehnt. Wir sind überdies immer noch der Meinung, dass sich durch die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen im Gesetzentwurf im Sinne des Paragrafen 22 Absatz 2 Geschäftsordnung wesentliche Änderungen am Beratungsgegenstand ergeben haben,