Ihnen liegt nun der Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, FDP und des fraktionslosen Abgeordneten auf Drucksache 5/4468 vor, über deren Aufsetzung ich jetzt abstimmen lasse. Mir ist signalisiert worden, dass das Wort nicht erbeten wird. Ich lasse nun gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung über die Aufsetzung des Antrages auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung abstimmen. Wer der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Erweiterung der heutigen Tagesordnung einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren, interfraktionell ist vereinbart worden, die Tagesordnungspunkte 33 und 45 zu tauschen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Ich fahre fort in der Tagesordnung. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU und SPD – Entwurf eines Lehrerbildungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/4194, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Bildungsausschusses, Drucksache 5/4442.
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD: Entwurf eines Lehrerbildungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Lehrerbildungsgesetz – LehbildG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/4194 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur – Drucksache 5/4442 –
Als Berichterstatter hat der Vorsitzende des Bildungsausschusses und Abgeordnete Herr Reinhardt um das Wort gebeten. Bitte, Herr Reinhardt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe zwar als Ausschussvorsitzender auf eine Einbringung der Beschlussempfehlung verzichtet, möchte aber darauf
Das ist zum einen in Paragraf 6 Ziffer 1 Buchstabe d. Hier muss im dritten Anstrich das Wort „ausgewählter“ durch das Wort „ausgewählte“ ersetzt werden.
Und im Paragrafen 12 Absatz 3 sind vor den Worten „Referendarinnen und Referendare“ die Worte „Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern“ einzufügen.
Ich bitte, dies zu berücksichtigen, und wünsche uns nun eine fruchtbare und anregende Debatte. – Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das war aber eine kurze Einbringung, Herr Reinhardt.)
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Erstmals in der Geschichte unseres Landes, erstmals in MecklenburgVorpommern entscheidet der Landtag über ein Lehrerbildungsgesetz. Damit verbunden ist die große Chance, die angestrebte und unerlässliche Modernisierung der Lehrerbildung auf ein rechtlich stabiles Fundament zu stellen.
Diese Koalition löst damit ein Versprechen ein, das nicht erst seit gestern auf der Tagesordnung steht. Die Notwendigkeit klarer gesetzlicher Regelungen zur Lehrerbildung besteht seit vielen, vielen Jahren. Erstmals wurden hierzu in dieser Legislaturperiode eindeutige Entscheidungen getroffen. Erst diese Regierungskoalition hat den Weg zu einem Lehrerbildungsgesetz ernsthaft mit der Koalitionsvereinbarung beschritten und ist ihn konsequent zu Ende gegangen. Er wurde begleitet mit den Landtagsbeschlüssen zur Modernisierung der Lehrerbildung, den Eckwerten der Hochschulentwicklung 2011 bis 2015 und den Zielvereinbarungen. Umfängliche Vorarbeiten wurden geleistet, um zu sichern, dass die Ausrichtung des Gesetzes auf die Situation in unserem Land auch tatsächlich passt.
Zu diesen Vorarbeiten zählt das Vorlegen einer Lehrerbedarfsplanung bis zum Jahr 2030, übrigens auch erstmals in unserem Land. Und wenn man bundesweit schaut, ermuntert ja dieses Vorgehen Mecklenburg-Vorpommerns momentan zur Nachahmung in anderen Bundesländern. Auch das, denke ich, finden wir gemeinsam gut sowie den Abschluss der Zielvereinbarungen mit den Hochschulen.
Heute kann es gelingen, einen langen und überaus komplexen Prozess konsequent zu Ende zu führen, einen Prozess, an dem im Übrigen vor allem Vertreter der Hochschulen unseres Landes unmittelbar mitgewirkt haben. Mein Dank geht an dieser Stelle ebenso an die Regierungsfraktionen für ihr unermüdliches und kontinuierliches Arbeiten an diesem Gesetz.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf, den die Fraktionen der CDU und SPD vorlegen, ist sehr ambitioniert. Mit dem Gesetz wird die Lehrerbildung in unserem Land, die in vielerlei Hinsicht nicht mehr den aktuellen Erfordernissen entspricht, reformiert und modernisiert. Im Gesetzentwurf sind Regelungen verankert, um die uns andere Bundesländer beneiden. Ich möchte beispielhaft hierfür nur folgende Punkte benennen:
Mit der Neugestaltung der Lehrämter wird erstmals ausdrücklich dem Leitgedanken der Integration und Inklusion Rechnung getragen, und dies nicht nur zwischen den Zeilen als eine bloße Willensbekundung. Die zu erwerbenden sonderpädagogischen Qualifikationen sind ausdrücklich im Gesetz benannt und auch der Umfang ist konkret ausgewiesen. Oder die Lehrämter sind nicht voneinander abgeschirmt, sondern sehen Konzepte des Übergangs zwischen den Bildungsabschnitten vor, zum Beispiel von der Grundschule in die Regionale Schule.
Das Lehramt an Beruflichen Schulen wird wieder eingeführt. Hervorgehoben wird die Mitverantwortung der Hochschulen bei der Absicherung des Lehrerbedarfs und damit der Unterrichtsversorgung des Landes. Ich halte dies für legitim, indem die Kapazitäten mindestens den Landesbedarf abdecken müssen. Und dies ist ein entscheidender Schritt in der Umsetzung der Stralsunder Erklärung der Kultusministerkonferenz, die ja in unserem Land dann 2009 stattgefunden hat, wonach es in erster Linie dem jeweiligen Land obliegt, eine ausreichende Zahl von Lehrkräften für die eigene Unterrichtsversorgung zu gewährleisten.
Das Gesetz benennt eine verpflichtende Studienberatung, in der konkret über die spezifischen Berufsaussichten und dabei auch auf die Zulassungsbedingungen zum Vorbereitungsdienst informiert wird. Dies ist auch ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz, die in der Vergangenheit immer wieder angemahnt worden ist.
Mit dem Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung ist eine Institution geschaffen worden, die den Bereich der Lehrerbildung im Land maßgeblich berät und koordiniert und dabei auch die Aufgabe hat, den Prozess der Lehrerbildung qualitätsorientiert zu dokumentieren. Lehrerbildung wird dabei als Einheit verstanden. Mit dem Gesetz der Regierungsfraktionen wird verbindlich der Gesamtkomplex der Lehrerbildung geregelt und in seinem inhaltlichen Zusammenhang dargestellt. Gesamtkomplex, das bedeutet alle drei Phasen der Lehrerbildung, also das Lehramtsstudium, der Vorbereitungsdienst und ebenso die Fort- und Weiterbildung.
Meine Damen und Herren, die im Rahmen der Anhörung abgegebenen Stellungnahmen sind intensiv studiert und aufgrund ihrer konstruktiven Ausrichtung wertgeschätzt worden. In meiner Wahrnehmung wurden viele Wünsche und Anregungen und auch Hinweise der Experten aufgegriffen und es wurde diesen Rechnung getragen. Und die Diskursfähigkeit der Regierungsfraktionen wurde damit nochmals nachdrücklich unter Beweis gestellt.
Der Entwurf ist ausgerichtet auf einen breiten Konsens. Ohne diesen würde sich die Realisierung der Vorhaben höchst problematisch gestalten. Und ich weise darauf hin, dass neben der Auswertung der Stellungnahmen auch noch intensive Gespräche mit Vertretern des Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung stattgefunden haben. Mit anderen Worten, der gesamte Entwicklungsprozess des Lehrerbildungsgesetzes war
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie ausdrücklich um Ihr Ja zum Lehrerbildungsgesetz. Es ist die unverzichtbare Grundlage für eine Lehrerbildung, die sowohl der perspektivischen Bedarfssituation als auch den inhaltlichen Modernisierungserfordernissen in unserem Land Mecklenburg-Vorpommern Rechnung trägt. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es liegt nun auf dem Tisch – die Beschlussempfehlung mit dem Gesetz zur Lehrerbildung in Mecklenburg-Vorpommern. Ich möchte, bevor ich mich zunächst zu grundsätzlichen inhaltlichen Fragen äußere, dem Ausschusssekretariat, insbesondere Frau Linke und Frau Oberbeck, recht herzlich danken für die geleistete Arbeit, die in einem etwas aus meiner Sicht sehr gewöhnungsbedürftigen Verfahren den Mitarbeitern des Ausschusssekretariats viel abverlangt hat, um zu einer vernünftigen Beschlussempfehlung unter Sicherung der normalen Abläufe zu kommen.
Einige meiner in der Ersten Lesung geäußerten inhaltlichen Kritiken sind – das kann man heute sagen – aufgegriffen und von Änderungsanträgen durch die Koalitionsfraktionen in dem vorliegenden Gesetzentwurf umgesetzt worden. Das ist so. Aber an meiner grundsätzlichen Kritik und der meiner Fraktion, dass dieses Gesetz nicht den Anforderungen an eine zukunftsfähige Lehrerbildung entspricht und nicht gerecht wird, halte ich weiterhin fest. Ich will dazu einige ausgewählte Beispiele nennen.
Der größte Mangel besteht aus der Sicht meiner Fraktion darin, dass der Anspruch an eine berufsständige Ausbildung in diesem vorliegenden Gesetz nur unzureichend erfüllt wird. Um es anders zu sagen, es geht in diesem Gesetz eben nicht vordergründig um den Erwerb berufswissenschaftlicher, didaktisch-methodischer oder praktischer Grundlagen, die die angehenden Lehrerinnen und Lehrer bei uns im Lande benötigen, um die immer komplexeren Aufgaben in diesem Bereich zu lösen. Was dieses Gesetz hingegen ausmacht, ist die Herstellung der Kompatibilität für seine Umsetzung an den Universitäten dieses Landes.
Das Gesetz, meine Damen und Herren, sein Inhalt und vor allem die aus ihm abzuleitenden Strukturen müssen den schon beschlossenen Zielvereinbarungen entsprechen. Diese Zielvereinbarungen dominieren den inhaltlichen und finanziellen Rahmen des Gesetzentwurfes. Auch darauf haben die Angehörten auf die entsprechenden Nachfragen in der Anhörung hingewiesen. Und genau hier liegt die Krux. Anstatt die Anforderungen an eine moderne Lehrerbildung zu definieren und sie gesetzlich zu regeln und danach die Hochschul strukturen anzupassen, meine Damen und Herren, gehen Sie genau den umgekehrten Weg. Es geht Ihnen vordergründig eben nicht darum, was nach einem zukunftsfähigen Gesetz an Strukturen und Inhalten erforderlich wäre, sondern
darum, wie man das Lehrerbildungsgesetz in das bereits vorhandene Strukturkorsett einzwängen kann. Damit, meine Damen und Herren, erweisen Sie den Hochschulen und der Lehrerbildung einen Bärendienst.
Und ein weiterer Mangel, meine sehr verehrten Damen und Herren, liegt in der Beibehaltung der schulartbezogenen Lehrämter. Zuerst zementieren Sie damit das gegliederte Schulsystem. Sie zementieren mit der unterschiedlichen Studiendauer Unterschiede in der Qualität und vor allem in der Bezahlung der Lehrerinnen und Lehrer. Die mittlerweile auch von Ihnen immer öfter gepriesene These „Auf den Anfang kommt es an“ führen Sie damit selbst ad absurdum. Wir alle wissen, dass in wenigen Jahren ein akuter Lehrermangel bestehen wird.
Warum Sie nicht mit schulartübergreifenden Lehrämtern dem entsprechen und versuchen, mehr Flexibilität bei dem Einsatz an den Schulen zu erreichen, bleibt Ihr Geheimnis, und ich bin auf eine Antwort in dieser Frage sehr gespannt. Da werden die Möglichkeiten der Doppelqualifikation oder die Verbesserung der Ausbildung von Seiteneinsteigern wenig nützen.
Das Referendariat wird um sechs Monate verkürzt, dritter Problemkreis. Das kann man machen. Doch auch hier werden Sie den von Ihnen selbst in vorherigen Sitzungen dieses Parlaments geäußerten formulierten Ansprüchen nicht gerecht, da es nicht zu einer adäquaten Erhöhung der Praxisanteile während des Grundstudiums kommt. Ich darf erinnern an die Diskussionen in der Anhörung. Wird unter dem Strich die Ausbildungszeit verkürzt, weil es nämlich mehr kosten würde?
Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Minister, ist kein Quatsch, das wird – und das ist meine Prognose – zulasten der Qualität der Ausbildung bei uns im Lande im Bereich der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung führen.
Und man wird sehen, wer von uns beiden in vier, fünf Jahren recht hatte mit der heutigen Diskussion und dieser wohlklingenden Pressemitteilung, ach, wie toll diese Lehrerbildung ab heute in diesem Land geregelt sein wird.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie fast immer in dieser Legislaturperiode wurde die Beschlussempfehlung mit verkürzter Frist angemeldet.
Es waren nach der Anhörung zwei, ich betone, zwei Sitzungen des Bildungsausschusses nötig oder möglich, um die Beratung abzuschließen. Nun könnte man ja meinen, der Gesetzentwurf war so gut, dass sich die inhaltlichen Beratungen in engen Grenzen hätten halten können. Doch, meine sehr verehrten Damen und Herren, so war es nicht. Der ursprüngliche Gesetzentwurf, auch wenn er formell die Unterschriften der beiden Fraktionen CDU und SPD trägt, stammt natürlich aus dem Bildungsministerium und wurde den Koalitionsfraktionen zur Einbringung übergeben, damit er überhaupt noch