Protokoll der Sitzung vom 29.06.2011

Die zweite wichtige Erkenntnis der Anhörung scheint mir zu sein, dass die derzeitige Anbaukonzentration von Silomais in Mecklenburg-Vorpommern von unter 20 Prozent der Ackerfläche, wie es die Landesforschungsanstalt formulierte, unter Fruchtfolgegesetzpunkten noch kein Problem darstellt. Es wurde aber auch eingeräumt, dass es vereinzelt bereits hohe betriebliche Anbaukonzentrationen oder Selbstfolge über mehrere Jahre gäbe. Dort gibt es aber kein Defizit in den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis, sondern ein Defizit in der Anwendung der Grundsätze durch die Landwirte. Da müssen wir ganz einfach über Rahmenbedingungen auch Einfluss nehmen. Ertrag um jeden Preis darf es aber nicht geben.

Im Bundesnaturschutzgesetz heißt es dazu: „... die natürliche Ausstattung der Nutzfläche (Boden, Wasser, Flora, Fauna) darf nicht über das zur Erzielung eines nachhaltigen Ertrages erforderliche Maß hinaus beeinträchtigt werden“. Die Landesforschungsanstalt hat dazu ausgeführt, dass die geltenden Regelungen schon jetzt dazu

zwingen, bei einer sehr hohen Maiskonzentration Winterzwischenfrüchte einzugliedern. Wer genau hinsieht, weiß, dass es da bereits Defizite gibt. Nicht überall, wo es notwendig ist, erfolgt dieser Zwischenfruchtanbau. An dieser Stelle wird deutlich, dass wir den Diskurs mit allen Beteiligten brauchen.

Des Weiteren hat die Anhörung deutlich gemacht, dass dringender Forschungsbedarf zum Komplex „Anbau nachwachsender Rohstoffe“ besteht. Die Forderung nach Forschung wurde unisono von der Wissenschaft selbst, dem Berufsverband, dem BUND, der Praxis bis hin zu einem Saatguthersteller erhoben. Dabei geht es um die Wirkung aktueller Anbauverfahren auf den Humusgehalt der Böden, die Auswirkungen der Biomasseerzeugung auf die Böden, die Einführung neuer Energiepflanzen, die Wirkung von Landbaumethoden auf die Biodiversität, Strategien zur Anpassung an den Klimawandel, die Anpassung der Düngeverfahren an die Witterungsverhältnisse, Untersuchung von Mischfruchtanbau und so weiter, bis hin zu Kenntnislücken in Bezug auf die Beziehung zwischen Anbaukonzentration von Silomais und Schwarzwildpopulation. Die Latte an Maßnahmen, an Forschungsaufträgen, an Bildungsaufträgen ist also ungeheuer groß.

Abschließend noch zu einer Problematik, ohne die die besten Grundsätze und Erkenntnisse nichts nutzen: die Wissensvermittlung. Die vierte der hier von der Landwirtschaftlichen Fachbehörde genannten goldenen Regeln, denen eine Maßnahme genügen müsse, wenn sie als gute fachliche Praxis gelten soll, lautet: Sie muss dem Landwirt bekannt sein. Hier stehen viele in der Verantwortung, vor allem aber die unabhängige amtliche Beratung der Berufsverbände. Das ist sehr deutlich geworden. Wir haben sehr häufig Beratung durch Firmen, die verkaufen wollen, und die haben andere Interessen als eine öffentliche Beratung, die unabhängig ist. Und darauf müssen wir Einfluss nehmen.

Auch über die vom BUND geforderten Pflichtschulungen zu den geltenden Regeln der guten fachlichen Praxis für Mitarbeiter landwirtschaftlicher Lohnunternehmen – das ist auch wichtig, das sind nicht die Landwirte, sondern die Lohnunternehmen – muss nachgedacht werden.

Meine Damen und Herren, alles in allem halte ich die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung des Agrarausschusses für angemessen, um dem Thema gerecht zu werden, und geeignet, den Anschub für die Fortführung der Diskussion in der nächsten Legislaturperiode zu leisten. Das haben wir sehr deutlich gemacht im Ausschuss, dass es ein Start ist, dass es ein laufender Prozess sein soll, den wir den Abgeordneten der nächsten Legislatur dringend mit auf den Weg geben.

(Angelika Peters, SPD: Dringend.)

Es gibt sehr viel zu tun, die Aufgaben sind groß, aber es gibt viele Verbündete dabei. Machen Sie weiter so! Ich bedanke mich bei allen. Und das muss ich sagen, alle Demokraten haben dieser Beschlussempfehlung zugestimmt im Agrarausschuss,

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

und ich bitte Sie, auch der Beschlussempfehlung hier im Landtag Ihre Zustimmung zu geben, auch die FDP-Fraktion bitte ich darum.

Noch zum Antrag der LINKE-Fraktion: Den lehnen wir an heutiger Stelle ab, weil die Frage zu Teil 1 ist im Gesetz erläutert, dass es nicht notwendig ist. Der Teil 2 ist wichtig,

(Udo Pastörs, NPD: Das ist richtig.)

aber sollte im Zusammenhang mit der Diskussion in der nächsten Legislatur untersetzt werden, weil es dann konkrete Maßnahmen und Programme notwendig macht, um das umzusetzen, deshalb heute keine Zustimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Dr. Fritz Tack, DIE LINKE: Da bin ich aber enttäuscht.)

Danke schön, Frau Abgeordnete.

Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht mehr vor.

Ich schließe damit die Aussprache und wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ergänzung und Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und Änderung anderer Gesetze auf der Drucksache 5/4169. In Ziffer I seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Agrarausschuss, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/4393 anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 6 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 bis 6 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung durch die Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD und des fraktionslosen Abgeordneten sowie Gegenstimmen vonseiten der Fraktion der FDP angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 5/4393 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 5/4393 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und NPD und des fraktionslosen Abgeordneten sowie Gegenstimmen vonseiten der Fraktion der FDP angenommen.

Von der Fraktion DIE LINKE liegt Ihnen ein Änderungsantrag auf Drucksache 5/4453 vor, der die Einfügung einer neuen Ziffer II in die Beschlussempfehlung beinhaltet. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4453 bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE, der FDP und der NPD, Ablehnung vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und des fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.

Ich rufe damit auf die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses. Der Agrarausschuss empfiehlt in Ziffer II seiner Beschlussempfehlung, den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/3881 in der Fassung seiner Beschlussempfehlung anzunehmen. Wer der Ziffer II der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzei

chen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und NPD sowie des fraktionslosen Abgeordneten sowie Gegenstimmen vonseiten der Fraktion der FDP angenommen.

In Ziffer III seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Agrarausschuss, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3917 für erledigt zu erklären. Wer der Ziffer III der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist die Ziffer III der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 5/3917 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU und des fraktionslosen Abgeordneten, keiner Gegenstimme und Stimmenthaltung vonseiten der Fraktion DIE LINKE, der FDP und der NPD angenommen.

Meine Damen und Herren, die Fraktion der SPD hat eine Auszeit beantragt. Ich unterbreche die Sitzung für 15 Minuten. Die Sitzung wird um 11.55 Uhr fortgesetzt. Die Sitzung ist unterbrochen.

Unterbrechung: 11.38 Uhr

Wiederbeginn: 11.56 Uhr

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Schwarzarbeits-OrdnungswidrigkeitsZuständigkeitsgesetzes, auf der Drucksache 5/3872, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 5/4394.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Schwarzarbeits-OrdnungswidrigkeitsZuständigkeitsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/3872 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses – Drucksache 5/4394 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Schwarzarbeits-OrdnungswidrigkeitsZuständigkeitsgesetzes auf der Drucksache 5/3872. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/4394, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer diesen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung

des Gesetzentwurfes der Landesregierung bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU, einigen Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE, der FDP und der NPD und des fraktionslosen Abgeordneten sowie zwei Stimmenthaltungen vonseiten der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Wir kommen damit zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/3872 zuzustimmen wünscht, denn bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/3872 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, FDP und NPD bei einigen Stimmenthaltungen vonseiten der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/4308, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Wirtschaftsausschusses auf der Drucksache 5/4449. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4454 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/4308 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses – Drucksache 5/4449 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4454 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses Herr Schulte. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

(Der Abgeordnete Jochen Schulte spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Peter Ritter, DIE LINKE: Mikro!)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/4308 in seiner 122. Sitzung am 18. Mai 2011 federführend an den Wirtschaftsausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Finanzausschuss, an den Bildungsausschuss und den Sozialausschuss überwiesen. Der Wirtschaftsausschuss hat den Gesetzentwurf der Landesregierung erstmals in seiner 98. Sitzung am 19. Mai 2011 beraten. Zu seiner Beratung in der 100. Sitzung am 8. Juni 2011 waren die kommunalen Landesverbände eingeladen worden. Der Ausschuss hat seine Beratung in seiner 102. Sitzung am 22. Juni 2011 abgeschlossen.

Der Innenausschuss als mitberatender Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 128. Sitzung am 9. Juni 2011 abschließend beraten und mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE bei Enthaltung seitens der Fraktion der FDP die Annahme des unveränderten Gesetzentwur

fes empfohlen, soweit die Zuständigkeit des Innenausschusses berührt ist. Des Weiteren hat der Innenausschuss einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und der Fraktion DIE LINKE bei Enthaltung seitens der Fraktion der FDP erklärt, dass für den Zeitraum ab dem Jahr 2011 eine grundsätzliche Verständigung über die Finanzierung der Schulsozialarbeit herbeigeführt werden soll.

Der Finanzausschuss als gleichfalls mitberatender Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 113. Sitzung am 16. Juni 2011 beraten und aus finanzpolitischer Sicht einvernehmlich bei Stimmenthaltung seitens der Fraktionen der LINKEN und FDP in Abwesenheit der Fraktion der NPD empfohlen, den unveränderten Gesetzentwurf anzunehmen.

Gleichfalls die Annahme des unveränderten Gesetzentwurfes hat der Bildungsausschuss im Rahmen seiner Zuständigkeit in seiner 114. Sitzung am 9. Juni 2011 mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und FDP bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE empfohlen.

Der Sozialausschuss, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, hat den Gesetzentwurf der Landesregierung in seiner 95. Sitzung am 1. Juni 2011 gleichfalls beraten und abschließend in seiner 99. Sitzung am 15. Juni 2011 im Rahmen seiner Zuständigkeit dem Wirtschaftsausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE empfohlen, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/4308 unverändert anzunehmen.