Protokoll der Sitzung vom 01.07.2011

Jetzt möchte ich hier die Aussprache schließen.

Ich komme zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4421. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4421 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU sowie Stimmenthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt.

Meine Damen und Herren, bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, gestatten Sie mir auch vielleicht noch ein Wort des Dankeschöns, weil ich meine letzte Rede nicht halten konnte, da die FDP den Antrag zurückgezogen hat.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Michael Roolf, FDP: Sorry! – Hans Kreher, FDP: Wir setzen das extra noch mal auf die Tagesordnung für Sie.)

Ich möchte die Gelegenheit noch einmal nutzen und mich ganz herzlich bedanken bei allen, die an meiner Arbeit Anteil hatten, die sie unterstützt haben und die mich so viele Jahre begleitet haben. Es waren 20 Jahre und 13 Jahre als Vizepräsidentin, also doch eine lange Zeit. Ich bedanke mich auch noch mal gerade bei allen, die mir vertraut haben. Dabei denke ich nicht nur an meine Freunde, an das Präsidium, an die Abgeordneten, sondern auch besonders an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung. Hier möchte ich ganz besonders Herrn Bahr Danke schön sagen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, FDP und auf der Regierungsbank)

Ich wünsche dem nächsten Landtag natürlich viel Erfolg. Ich finde diese Stimmung, die wir im Moment haben, wunderbar,

(Hans Kreher, FDP: Ja, jetzt.)

weil die NPD-Fraktion nicht da ist. Das wünsche ich dem neuen Landtag auch, dass diese Stimmung sich dann

dort durchsetzt, ohne die NPD. Ich wünsche aber trotzdem für die politischen Auseinandersetzungen, dass die Andersdenkenden nicht verletzt und beschädigt werden und die Würde dieses Hohen Hauses wieder die richtige Achtung erfährt. Ich wünsche auch dem Landtag die richtige Stellung und allen Abgeordneten wieder viel Freude, hier im Landtag zu arbeiten. Somit, in diesem Sinne melde ich mich ab.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, FDP und auf der Regierungsbank)

So, ein bisschen mache ich noch. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 48: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU und SPD – Entwurf eines Gesetzes über die Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und für die Aufgaben nach der Handwerksordnung, Drucksache 5/4402, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 5/4466.

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD: Entwurf eines Gesetzes über die Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und für die Aufgaben nach der Handwerksordnung (SchwArbOWiHwOZustG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/4402 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 5/4466 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der CDU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und für die Aufgaben nach der Handwerksordnung auf Drucksache 5/4402. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/4466 unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 5 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 1 bis 5 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/4402 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/4402 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den letzten Tagesordnungspunkt, den Tagesordnungspunkt 33: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Drucksache 5/4406.

Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP: Missbrauch von Kindern und Jugendlichen – Drucksache 5/4406 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Dr. Jäger von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Die Geschichte dieses Antrages ist eines der angenehmsten Erlebnisse, die ich in diesem Landtag hatte. Ich bin sehr dankbar, dass ich den dann gemeinsamen Antrag von SPD, CDU, DIE LINKE und FDP einbringen darf. Aber jetzt zur Sache.

Am Anfang stand ein Antrag der FDP-Fraktion, der ganz offenbar auch durch Mitteilungen des Bürgerbeauftragten und der Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR angelegt war. Dieser Antrag wurde uns in den Europa- und Rechtsausschuss überwiesen und die Beratung auf Anregung der Vertreter von SPD und CDU dahin gehend erweitert, dass wir die gesamte Problematik der Gewalt gegen Kinder und des sexuellen Missbrauchs von Kindern, die Situation der Opfer, die Organisation der Hilfsangebote gerade durch amtliche und nicht amtliche Stellen insbesondere erfassen wollten. Letzteres, eine gute Situationsanalyse, ist vor allem dank der tatkräftigen Unterstützung durch die beiden beteiligten Ministerinnen Frau Kuder und Frau Schwesig und die Parlamentarische Staatssekretärin für Frauen und Gleichstellung Frau Dr. Seemann, wie ich meine, gut gelungen. Sie können das in dem Antrag nachlesen.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die dauerhafte und effektive Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen ist eine besonders herausgehobene politische Aufgabe, denn der Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, also von Menschen, die sich nicht gut wehren können, ist eine ganz schwerwiegende Verletzung der Menschenwürde. Das hiervon ausgehende individuelle körperliche und seelische Leid, auch weit über den Missbrauchszeitpunkt hinaus, ist unermesslich.

Der Europa- und Rechtsausschuss hat am 8. September 2010 zu diesem Themenkomplex eine sehr bewegende Anhörung durchgeführt. Im Rahmen der Anhörung ging es vor allem darum, einmal normative Schutzlücken und Vollzugsdefizite zu identifizieren, zum anderen haben wir unser Augenmerk darauf gelegt, die vorhandenen Maßnahmen und Mechanismen auf Effizienz und auf Optimierungsmöglichkeiten zu untersuchen. Ich sage das hier frank und frei: Ohne die Unterstützung der Opfer, insbesondere ohne deren Bereitschaft, auch über Erlebnisse zu sprechen, deren Offenbarung ein großes Maß an Tapferkeit voraussetzt, wären wir kaum zu tragfähigen Ergebnissen gekommen. Sie können dies – und ich empfehle das – aus dem Wortprotokoll der Anhörung, aber auch aus den vorgelegten schriftlichen Stellungnahmen der weiteren von uns befragten Sachverständigen entnehmen. Ich darf für den Ausschuss sagen, dafür ganz, ganz herzlichen Dank. Ich weiß, wie viel Überwindung so manches gekostet hat.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Zu den Ergebnissen: Nach wie vor bleibt unbefriedigend, und zwar weitgehend unbefriedigend, die Situation der Opfer von Gewalt und sexualisierter Gewalt an den Kindern und Jugendlichen in den sogenannten Jugendwerkhöfen und den Kindersondereinrichtungen der früheren DDR.

Erst die soeben veröffentlichten Untersuchungen von Dr. Sachse – diese Untersuchungen empfehle ich wirklich Ihrer Aufmerksamkeit – haben gezeigt, woran es liegt, dass diese Opfer häufig in Beweisnot kommen, kommen müssen, wenn sie, um rehabilitiert zu werden und Entschädigung zu erlangen, belegen sollen, dass sie widerrechtlich dorthin gebracht und unter teilweise unmenschlichen Bedingungen festgehalten und gequält wurden. Es gab eben nicht das, was wir heute für selbstverständlich halten, nämlich ein rechtsstaatliches Einweisungsverfahren. Überwiegend war auch der Grund der Einweisung, wie diese Untersuchungen deutlich zeigen, nicht das Kindeswohl, sondern, wie Herr Sachse deutlich belegt hat, die Vorstellung, dass Menschen, die sich nicht widerstandslos ins Kollektiv einfügten, oder deren Kinder gewaltsam umerzogen werden müssten. Dazu gehörte einmal die Vorstellung, dass man notfalls auch mit Gewalt den Willen des jungen Menschen brechen müsse, um ihn dann zu einem nützlichen Mitglied der sozialistischen Gesellschaft erziehen oder besser umerziehen zu können. Dadurch wurden die Kinder – und das berichten sie, dass ihnen das heute noch tief in der Seele sitzt – und Jugendlichen in einer Weise als sogenannte Asoziale stigmatisiert, dass sie heute noch an den Folgen leiden. Und hier ist es nicht mehr nur Vergangenheitsbewältigung, sondern hier geht es um den ganz aktuellen Bezug zur Jetztzeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und FDP)

Wir, meine Damen und Herren, wir wissen heute, dass diese jetzt erwachsenen Menschen dringend Therapeuten brauchen,

(Präsidentin Sylvia Bretschneider übernimmt den Vorsitz.)

und nicht nur irgendwelche Therapeuten, sondern Therapeuten, die sich in die damalige Situation hineinfühlen können. Wir brauchen diese Fachleute zur Behebung von psychischen, traumatischen Störungen der Gesundheit. Häufig wird verkannt, dass diese Störungen ernsthafte Krankheiten sind. Es stehen für die Opfer sexueller Gewalt, was diesen Punkt anbelangt, zurzeit keine ausreichenden Therapieangebote zur Aufarbeitung und Verarbeitung der Geschehnisse, ihrer menschlichen Leiden zur Verfügung, jedenfalls nicht mit einer angemessenen Wartezeit.

Ich kann und muss hier an die Landesregierung und den kommenden Landtag appellieren – und da waren wir uns sehr einig –, dass diejenigen, die nach dem 4. September Verantwortung tragen, dieses Thema weiterverfolgen und hier Lösungen vorweisen müssen. Wir müssen hier weiterkommen. Es ist uns bekannt, dass im Bereich der Psychotherapie in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt sehr hohe Wartezeiten bestehen. Die Landesregierung muss sich diesem Problem stellen und sie muss es im Interesse der Opfer konstruktiv lösen. Auch da, Frau Dr. Seemann, gab es gerade auch aus Ihrem Hause derartig erschütternde Berichte, dass ich, glaube ich, gar

nicht länger ausführen muss. Und, ich sage das deutlich, dieses ist auch ein finanzielles Problem, dem sich die Krankenkassen stellen müssen.

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Während unserer Beratungen hat sich bundesweit einiges entwickelt. Wir haben von den Beratungen und Ergebnissen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ gehört. Frau Sozialministerin Schwesig war dort Mitglied. Wir haben die Ergebnisse in unsere Arbeit einbeziehen können, in das, was wir jetzt als Beschlussvorlage vorlegen. Wir konnten mit einiger Genugtuung die Mitteilung über das Inkrafttreten eines Kirchengesetzes zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Erzbistum Hamburg, die Einrichtung einer entsprechenden Fachstelle sowie die Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz zur Prävention von sexualisierter Gewalt an katholischen Schulen, Internaten und Kindertageseinrichtungen zur Kenntnis nehmen.

Meine Damen und Herren, das Tabu ist gebrochen, es wird über diese Dinge nicht nur geredet, es wird hoffentlich auch weiterhin gehandelt.

Wir haben aber aus der Beschäftigung mit diesem Thema noch einige gewichtige Erkenntnisse, gerade für unsere Gegenwart, mitgenommen. Da ist einmal der Bereich der Belastungen der jungen Opfer, wenn sie den Mut aufbringen, sich zu offenbaren und gegen den Täter auszusagen. Auch da wissen einige von uns sehr, sehr genau aus eigener Erfahrung und aus Gesprächen mit Beteiligten, wie schwer das ist. Selbst ein mit noch so hoher Sensibilität geführtes Ermittlungsverfahren belastet die Opfer erneut. Wir möchten deshalb ganz dringend appellieren, dass die psychosoziale Prozessbegleitung, die derzeit als Modellversuch läuft, weitergeführt wird.

Meine Damen und Herren, angesichts der Tatsache, dass viele jugendliche Opfer erst sehr viel später die Kraft zu einer Strafanzeige aufbringen – ich habe erst aus diesen Beratungen mitbekommen, wie lange es dauert, bis jemand das überhaupt hinbekommt, das muss man einfach von den Opfern erfahren, das kann man nicht so in Büchern lesen –, passen zu diesem Deliktskomplex überhaupt nicht die üblichen Verjährungsregelungen unseres Strafgesetzbuches.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und FDP)

Und ich sage das sehr deutlich und appelliere damit auch über die Legislatur hinweg an unsere späteren Kollegen, an den neuen Landtag und dann auch über die Landesregierung an den Bundesgesetzgeber: Hier muss dringend gehandelt werden! Das Rechtsbewusstsein leidet in erheblichem Maße.

Wenn sich ein Mensch öffnet, wenn er seine Qualen schildert und ihm ein Staatsanwalt, ein Polizeibeamter schon sagen muss, das ist alles ganz schlimm, aber das ist verjährt, das versteht dieser Mensch nicht. Und die hehren Grundsätze, die wir Juristen entwickelt haben, damit Verfahren beweissicher geführt werden – dem dient ja auch die Verjährung, weil Zeugen natürlich, je länger etwas zurückliegt, umso weniger erinnerungsstark sind –, haben hier aus meiner Sicht keinen Platz. Hier geht es darum, dass in einem Strafverfahren noch einmal sehr klar auch die Genugtuungsfunktion für das Opfer aufgearbeitet werden muss. Viele der

Opfer haben uns gesagt, das ist es, was sie wollen, dass der Staat nicht bestraft. Das wollen sie auch, aber für sie ist es viel wichtiger, dass anerkannt wird, dass das, was ihnen angetan wurde, rechtswidrig und strafbar war. So weit müssen wir kommen und deswegen sind die Verjährungsregelungen, die wir haben, hier nicht passend. Wenn ich das als Jurist sage, der etwas ganz anderes gelernt hat dazu, dann können Sie mir abnehmen, dass mich das stark beeindruckt hat, was wir in den Anhörungen gehört haben.

Einige Positionen unseres Antrages – das werden Sie, wenn Sie ihn genau gelesen haben, auch gemerkt haben – sind schon auf einem sehr guten Weg. Eine Initiative zur Änderung des Grundgesetzes dahin gehend, dass Kinderrechte in der Verfassung zu verankern sind, wurde bereits auf den Weg gebracht. Sie wissen, dass wir hierüber auch hier an diesem Pult gesprochen haben, und mir ist es eine Genugtuung, dass dieser Weg so weitergegangen wird, wie wir das hier gemeinsam gewollt haben.

Es gibt im Deutschen Bundestag glücklicherweise eine Initiative, die den DDR-Heimkindern genau die gleichen Entschädigungsmöglichkeiten bieten soll wie den Kindern aus dem Westen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Richtig.)

aber es bedurfte erst eines Schubses, dass dies so geschehen ist. Ich bin froh darüber. Ich will also nicht tadeln, dass das ursprünglich nicht vorgesehen war, aber ärgerlich war es, mit Verlaub gesagt.

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Hier sollten diejenigen, die später hier Verantwortung tragen, am Ball bleiben. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Eines war uns, die wir uns in diesem Ausschuss vertieft mit diesen Fragen befasst haben, besonders wichtig: Die Problematik, das merken Sie auch an der Art, wie ich das vortrage, ist sehr komplex. Es wird wohl sehr lang dauernder Bemühungen bedürfen, bis man hier zu durchgreifenden Verbesserungen kommt. Da gibt es eine Menge Baustellen, die nicht in kurzer Zeit zu Ende geführt werden können. Und deswegen gab es Übereinstimmung in unserem Ausschuss, dass es gut wäre, wenn dieser Landtag gerade am Ende einer Wahlperiode Beschlüsse fasst, die sich deshalb auch an den neuen Landtag wenden dürfen, weil wir bereits mitten im Wahlkampf stehend jeder Versuchung – das sage ich für uns alle – einer Polarisierung widerstanden haben, um ein gemeinsames Anliegen, nämlich Unrecht, soweit das überhaupt geht, wiedergutzumachen und jugendlichen Opfern umfassenden Schutz und Hilfe angedeihen zu lassen, das wollten wir nicht gefährden. Ich hoffe, dass das, wenn wir es beschließen, wie dieser Antrag lautet, auch so glaubwürdig ist, wie wir als Ausschussmitglieder, die hieran gearbeitet haben, es wirklich empfunden und ehrlich gemeint haben. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit für diese Einbringungsrede.