Protokoll der Sitzung vom 01.07.2011

wenn es darum geht zu sagen, wir werden von diesem Land riesigen Imageschaden für den Tourismus abwenden,

(Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Udo Pastörs, NPD)

wenn Sie ab Herbst, meine Herren, hier nicht mehr sitzen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Helmut Holter, DIE LINKE: Richtig. – Wolfgang Griese, DIE LINKE: Sehr richtig.)

Was Sie machen, ist untauglich und wirklich immer gleich. Sie versuchen jetzt, den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land etwas vorzumachen. Sie erklären mit diesem Antrag, dass Atomtransporte, so werden sie ja landläufig bezeichnet, in und durch Mecklenburg irgendwie verhindert werden könnten. Das versuchen Sie zu erklären. Aber in Wahrheit entscheidet weder der Landtag noch die Landesregierung über diese Transporte.

(Michael Andrejewski, NPD: Aber Ihre Partei.)

Was Sie machen – und wie gesagt, das ist schon so banal, weil es eigentlich nur ständige Wiederholung ist –, Sie als Fraktion schüren mit diesem Antrag lediglich Ängste der Bürgerinnen und Bürger, der Menschen in diesem Land.

(Stefan Köster, NPD: Sie schüren Ängste.)

Das ist eben nichts Neues. Sie machen auch gar nichts anderes.

(Michael Andrejewski, NPD: Sie sollen lieber einschlafen, ne?)

Meine Damen und Herren, Ihr Antrag fordert doch die Einwirkung der Landesregierung auf die Hafenentwicklungsgesellschaft in Rostock.

(Stefan Köster, NPD: Jawohl.)

Gesellschafter – das ist übrigens falsch, wie Sie es dargestellt haben, aber Sie haben ja so wunderbar recherchiert –,

(Udo Pastörs, NPD: Sagen Sie, wie es richtig ist.)

Gesellschafter sind die Stadt Rostock und das Land Mecklenburg-Vorpommern und, jetzt kommts, das Land ist nur minder beteiligt. Die HERO ist Eigentümerin

(Udo Pastörs, NPD: Richtig.)

der Infrastruktur des Hafens von Rostock und der Umschlag selbst wird von anderen Gesellschaften durchgeführt, die dafür mit der HERO Verträge abgeschlossen haben. Eine Weisungsbefugnis für die Landesregierung besteht aufgrund der Minderbeteiligung der privatrechtlichen Verträge überhaupt nicht. Schon in diesem Punkt ist Ihr Antrag auch rechtlich überhaupt nicht durchsetzbar.

Richtig ist, die Grundlage der angewandten Vorschriften über den Transport radioaktiver Stoffe sind die Empfehlungen der Internationalen Atomenergieorganisation. Alle Genehmigungen werden vom Bundesamt für Strahlenschutz, und zwar aufgrund nationaler und internationaler Vorschriften erteilt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern dann gemeldet. Die Beförderungsgenehmigung wird, und das ist wichtig, im Übrigen nur erteilt, wenn die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen geprüft und nach der Prüfung auch festgestellt ist.

Beim Vorliegen aller Anforderungen ist allerdings das Bundesamt dann auch wiederum verpflichtet, eine Transportgenehmigung zu erteilen, der Antragsteller hat darauf nämlich einen Rechtsanspruch. Wir leben eben in einem Rechtsstaat, auch wenn Ihnen das vielleicht, Herr Pastörs, nicht passt. Die beförderungsrechtliche Aufsicht nach der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter in den Häfen von Mecklenburg-Vorpommern hat die Hafenbehörde. Und um Ihnen das auch noch zu sagen, Sie müssen ja noch Stoffsammlung machen für Ihren Wahlkampf, Hafenbehörde ist im Übrigen der

Oberbürgermeister der Stadt Rostock. Staatliche Aufsichtsbehörde in Mecklenburg-Vorpommern …

(Udo Pastörs, NPD: So viel Know-how gegen Sie.)

Ich sorge immer noch dafür, dass Sie schick Stoff machen können.

Staatliche Aufsichtsbehörde in Mecklenburg-Vorpommern, damit Sie nicht viel Falsches erzählen, Herr Pastörs, nach dem Atomrecht ist gemäß Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Atomgesetz im Bereich der Häfen ebenfalls die Hafenbehörde und das Landesamt für Umwelt und Natur ist dann zuständig, soweit es um die Beförderung von Kernbrennstoffen im Straßen- und Schiffsverkehr geht. Und wenn es Ihnen dann möglicherweise auch noch um Schutz von Strahlung geht, dann ist das LAGuS dafür zuständig.

So, jetzt habe ich Ihnen mal so richtig schön

(Udo Pastörs, NPD: Die Sicherheit erklärt.)

einen kleinen Abriss der Zuständigkeiten gegeben. Vielleicht hilft es Ihnen irgendwo, Herr Pastörs.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Alle vom Bundesamt genehmigten Transporte werden im Internet veröffentlicht. Alle Transporte werden im Internet, Sie sagen, im Weltnetz oder so, veröffentlicht.

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Ich habe das auch in meiner Pressemitteilung gesagt, da habe ich auch die Adresse dazu noch mal. Wenn Sie so schön recherchieren, können Sie sich die Pressemitteilung holen, dann haben Sie die Adresse, und dann wissen Sie immer, das wird da veröffentlich, da können Sie es nachlesen. Von geheim gehalten, wie eben falliert, kann überhaupt nicht die Rede sein. Da ist nichts geheim gehalten.

Richtig ist außerdem, dass die Beförderungsunternehmer dann mit Erteilung der Genehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz mehrere Routen vorgeschlagen haben, von denen sie sich eine aussuchen können, aber die darin vorgeschlagenen Häfen sind dann auch verpflichtet, die Transporte abzuwickeln. Ein Spielraum für die Häfen oder auch jetzt speziell für den Hafen Rostock besteht nicht.

Ihr Antrag ist also rechtlich nicht durchsetzbar. Aber diese oberflächliche Behandlung eines Themas durch Ihre Fraktion ist bei Ihnen Prinzip, denn genauso ist es bei Ihnen Prinzip, die Ängste der Menschen für Ihre schäbige Polemik, das muss man wirklich einmal sagen, einfach auszunutzen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Michael Andrejewski, NPD: Sie wissen alles.)

Sie bleiben an der Oberfläche, es geht Ihnen nur darum, Ängste zu schüren. Von Verantwortung, Herr Pastörs, kann da nie die Rede sein, bei Ihnen nicht.

(Angelika Peters, SPD: Der soll ganz ruhig sein.)

Wenn jedes Bundesland Atomtransporte über Straßen, Häfen oder Schienen verbieten würde, dann muss ich auch einmal die Frage stellen: Was eigentlich sollte dann mit dem vorhandenen Atommüll passieren? Der ist doch vorhanden. Sie haben doch einfach in der kausalen Kette

da irgendwo, ich weiß nicht, einen Bruch oder so, denn bei den Atomtransporten – immer schön förmlich bleiben, formal bleiben – handelt es sich übrigens um Güter der Gefahrenklasse 7. Dazu gehören im Übrigen auch die sehr schwach strahlenden Abfälle aus Röntgen-, MRT-, CT-Anlagen, aus Krankenhäusern, Arztpraxen und so weiter.

Sie haben da jetzt nur über die Kernbrennstofftransporte geredet, aber dann müssen wir schon richtig reingucken und das ist eben alles Gefahrenklasse 7. Da sage ich Ihnen, wenn Sie den kompletten Klinikabfall, der hier leicht radioaktiv verstrahlt ist, nicht mehr transportieren wollen, dann bedeutet das im Grunde ein Lahmlegen auch des Gesundheitswesens in unserem Land. Das muss man auch mal ganz klar sagen.

(Stefan Köster, NPD: Was für ein Schwachsinn! Was für ein Schwachsinn!)

Niemand, niemand jedenfalls von den Demokraten ist …

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Herr Abgeordneter Ringguth, einen kleinen Moment.

Herr Abgeordneter Köster, für den Zwischenruf erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.

(Stefan Köster, NPD: Danke schön.)

Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Also niemand von den demokratischen Fraktionen, niemand von meinen Kollegen, die hier sitzen, ist froh über Atomtransporte,

(Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Stefan Köster, NPD)

aber zuverlässiges und verantwortliches Handeln erfordert auch, unbequemen Verpflichtungen nachzukommen. Und wenn der Innenminister Caffier das so deutlich nach außen trägt, wie er das gemacht hat, dann zeigt auch das verantwortungsbewusstes Handeln.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Genauso sieht es aus.

(Michael Andrejewski, NPD: Hat er seinen FAG-Schock schon überwunden?)