Im Namen des Hauses wünsche ich den neu gewählten Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission viel Erfolg bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes MecklenburgVorpommern, Drucksache 5/370.
Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 5/370 –
Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Petitionsausschusses, die Abgeordnete Frau Borchardt. Bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung schlagen wir vor, 114 Petitionen abzuschließen. Hinzu kommen 26 Petitionen, von deren Behandlung im Landtag aus den verschiedensten Gründen abgesehen wurde. Von diesen 140 Petitionen, und das will ich an dieser Stelle ganz bewusst betonen, wurden vom Petitionsausschuss 136 einstimmig verabschiedet – ein gutes Zeichen, so meine ich, weil es zeigt, dass die Mitglieder des Petitionsausschusses sich sehr einig sind in ihrem Bemühen, den Menschen mit ihren berechtigten Anliegen zu helfen, aber auch gemeinsam dazu zu stehen, wenn Forderungen der Bürgerinnen und Bürger wegen entgegenstehender gesetzlicher Bestimmungen nicht durchgesetzt werden können. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen für diese konstruktive Zusammenarbeit bedanken.
In der Zeit seit der Erstellung der letzten Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses, die wir während der Januarlandtagssitzung beraten haben, haben den Petitionsausschuss 177 Eingaben erreicht. Die Inhalte dieser Eingaben betreffen genau die Themen, mit denen die meisten Abgeordneten sicher auch in ihren Wahlkreisbüros konfrontiert werden und die uns auch im Landtag schon beschäftigt haben. Ich nenne hier beispielhaft die 28 Eingaben zu kommunalen Angelegenheiten, die sich mehrheitlich mit den Problemen der Altanschließer bei der Erhebung von Anschlussbeiträgen durch die Zweckverbände beschäftigen. Dazu kommen sechs Eingaben zum Thema Arbeitslosengeld II und zehn Eingaben zum Rundfunkgebührenstaatsvertrag, die uns immer wieder vor Augen führen, dass auch einmal beschlossene gesetzliche Regelungen von Zeit zu Zeit auf den Prüfstand gehören und verändert beziehungsweise verbessert werden müssen.
Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung werden acht Eingaben an die Landesregierung überwiesen, um sie auf das Anliegen des Petenten besonders aufmerksam zu machen und um zu erreichen, dass die angesprochenen Themen durch die Landesregierung in die Vorbereitung der Verordnungen oder andere Initiativen oder Untersuchungen einbezogen werden. Elf Eingaben werden außerdem an die Fraktionen weitergeleitet, um uns alle auf das Anliegen des Petenten besonders aufmerksam zu machen und weil sie als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet erscheinen. Das sind im Vergleich zu anderen Beschlussempfehlungen sehr große Zahlen, was darauf hindeutet, dass in den Petitionen zwar persönliche Probleme der Einreicher angesprochen werden, die allerdings dazu Anlass geben, die dahinter stehende gesetzliche Regelung zu prüfen beziehungsweise das Einzelproblem in einen größeren Zusammenhang zu stellen.
Ich möchte Sie bitten, meine Damen und Herren von der Regierung, aber auch in den Fraktionen, die Ihnen übergebenen Eingaben ernst zu nehmen. Vielleicht bedeutet mein Appell, Eulen nach Athen zu tragen, aber ich möchte an dieser Stelle besonders darauf hinweisen: Die Mitglieder der Fraktionen in unserem Ausschuss haben nach breiter Diskussion im Ausschuss und der Einsichtnahme
in die Akten des Petenten die entsprechenden Entscheidungen getroffen. Und es ist aus meiner Sicht auch in Bezug auf die Anerkennung unserer gemeinsamen Arbeit wichtig, die entsprechenden Probleme zu thematisieren und Schlussfolgerungen zu ziehen. Wir werden diesen Prozess sehr aufmerksam verfolgen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass hinter dieser vorliegenden Beschlussempfehlung viel Arbeit steckt, Arbeit, die nicht zuletzt im Sekretariat geleistet wird, brauche ich sicherlich auch nicht extra zu betonen. Und ich gehe davon aus, dass Sie sich meinem Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anschließen werden, die wie in gewohnter Art und Weise unsere Arbeit im Hintergrund immer absichern. Ich bitte um die Zustimmung zur Beschlussvorlage. – Danke.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erste erhält das Wort für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Peters. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich wollten wir beziehungsweise wollte ich hier nicht reden
aus folgendem Grunde: Unsere Geschäftsordnung des Landtages sagt in Paragraf 67 Absatz 2 zur Behandlung von Petitionen aus: „Der Bericht über die vom Petitionsausschuss behandelten Petitionen wird mit einer Beschlussempfehlung dem Landtag in einer Sammelübersicht vorgelegt. Die Berichte werden als Drucksachen verteilt und innerhalb von drei Sitzungswochen des Landtages auf die Tagesordnung gesetzt. Eine Aussprache fi ndet nur statt, wenn dies von einer Fraktion oder vier Mitgliedern des Landtages verlangt wird.“ Im Umkehrschluss folgt für mich daraus, dass also das Reden zu der Sammelübersicht vielleicht nur in Ausnahmefällen angebracht wäre.
Da aber von einer weiteren Fraktion heute schon die Redezeit beziehungsweise die Reden angemeldet wurden, möchten wir natürlich auch unseren Beitrag dazu leisten. In Zukunft werden wir uns sicher dazu verständigen.
Meine Damen und Herren, zu jeder Zeit gab es Menschen, die sich beschwerten, weil sie Vorschriften oder Gesetze nicht kannten oder nicht anerkennen wollten, weil ihnen diese von den entsprechenden Ämtern oder Behörden auch nicht ausreichend verständlich gemacht wurden oder aber, weil sie sich ganz einfach in ihren ganz persönlichen Freiräumen eingeschränkt fühlten. Diese oder ähnliche Gründe führten wohl auch zu den 114 Beschwerden, über die wir heute beschließen und sie somit also zum Abschluss bringen wollen. Ich denke, insbesondere für die Petitionen mit den laufenden Nummern 1 bis 12 wird es auch endlich Zeit. Sie stammen nämlich bereits aus den Jahren 2004 und 2005, alle weiteren aus dem Jahr 2006 – wenn man so will, ziemlich zeitnah.
Wir müssen aber keineswegs befürchten, dass der Petitionsausschuss arbeitslos wird. Die Vorsitzende hat es bereits gesagt, in dem Berichtszeitraum vom 17. Oktober bis zum 18. Februar sind erneut 177 Petitionen eingegangen. Ich erspare Ihnen die Aufl istung noch einmal, denn die Vorsitzende hat die Bereiche genannt. Außerdem sind in der vorliegenden Drucksache die Bereiche so gut aufgelistet, dass Sie sie selber dort zur Kenntnis nehmen können.
Lassen Sie mich aber zurückkommen zu den Petitionen, die wir heute zum Abschluss bringen. Während wir in der Vergangenheit in der Regel bei etwa 20 bis 25 Prozent teilweise oder ganz den Petenten helfen konnten, so sind es diesmal lediglich 15 Prozent, die wir zum guten Abschluss bringen konnten. Das mag natürlich jetzt auch positiv gesehen werden. Es ließe nämlich die Schlussfolgerung zu, dass die Verwaltung vielleicht gut gearbeitet hat und Ämter und Behörden ihrer Pfl icht nachgekommen sind, den Bürger vernünftig zu beraten. Leider sind die Ursachen vielschichtiger. Auffällig – und ich will mich nur auf einige beschränken – ist zum Beispiel, dass fünf Eingaben nach erheblichem Schriftwechsel durch die Petenten letztendlich zurückgezogen wurden. Auch das kann positiv gesehen werden. Allerdings bleibt bei mir ein Beigeschmack und die Frage, warum ziehen ausgerechnet diese Petenten – allesamt Insassen von JVAs – ihre Eingaben zurück, zumal die Tendenz anhält und bei den neuen Petitionen Ähnliches zu verzeichnen ist. Wir haben uns aber vorgenommen, dies zu einem geeigneten Zeitpunkt genauer zu hinterfragen, zumal, wie ich schon sagte, die Tendenz anhält.
Kein Verständnis habe ich oder haben wir für die Petition gegen einen Bußgeldbescheid mit der Begründung, der Verwaltungsaufwand wäre zu hoch und somit das Ganze zu teuer, auf die Verfolgung derartiger Ordnungswidrigkeiten sollte verzichtet werden. Wir heißt aber ein Sprichwort? – „Wer nicht hören will, der muss fühlen.“ Und wenn es dabei an den eigenen Geldbeutel geht, fühlen die Verursacher von Ordnungswidrigkeiten wohl am ehesten.
Wenn Sie in die Drucksache schauen und sich die Petition mit der laufenden Nummer 52 ansehen, dann werden Sie wie ich erkennen, dass dahinter knallharte wirtschaftliche Interessen stehen. Dieser Petent fordert erneut nach dem Motto: „Man kann es ja in regelmäßigen Abständen wieder versuchen“ – obwohl 2004 bereits durch uns abgelehnt, Sie erinnern sich gleich –, die Aufnahme der Möglichkeit der kryonischen Aufbewahrung ins Bestattungsgesetz, also das erneut voranzutreiben. Für die, die das letzte Mal nicht dabei waren, zum Verständnis noch mal: Dabei geht es um das Konservieren eines Leichnams in fl üssigem Stickstoff bei minus 196 Grad Celsius mit der Hoffnung, ihn nach Jahrzehnten auf der Grundlage fortgeschrittener wissenschaftlicher Erkenntnisse wieder zum Leben zu erwecken. Übrigens, in den USA soll es Derartiges geben. Aber man muss dann auch wissen, so eine Aufbewahrung kostet rund 200.000 Euro und – wie gnädig – bis zu dem Zeitpunkt der Wiederbelebung verwaltet die Firma des Petenten auch gerne ihren Nachlass, damit sie zum geeigneten Zeitpunkt noch was zum Leben haben. Es ist makaber, mir fällt dazu nichts ein. Es kommt aber noch dicker: Das Nichtanwenden der Kryonik vergleicht dieser Petent mit einem Massenmord. Ich spare mir weitere Ausführungen dazu. Übrigens kann man, wenn man im Internet recherchiert, darüber noch mehr erfahren.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle meine kurzen Ausführungen beenden, aber nicht ohne Bill Clinton zu zitieren und in Erinnerung zu rufen: „Wir können nicht alles tun, aber wir müssen tun, was wir können.“ Oder für uns abgewandelt: Wir können nicht allen helfen, aber wo wir es können, müssen wir es auch tun. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Fiedler-Wilhelm. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegen heute die Beschlussempfehlung und der Bericht des Petitionsausschusses für den Zeitraum vom 17.10.2006 bis zum 28.02.2007 vor. Die Ausschussvorsitzende hat es bereits ausgeführt und einige wenige statistische Daten genannt. 177 Eingaben sind eingegangen. Wir haben 28 zu den Themen kommunale Angelegenheiten zu verzeichnen, 10 sind von Hartz-IV-Empfängern eingegangen, 10 zu Beschwerden über Rundfunk- und Fernsehgebühren, 9 Petitionen befassten sich mit dem Strafvollzug, 7 sind in den Bereich des Gesundheitswesens einzuordnen. Das Thema Zweitwohnsteuer, Anschlussgebühren – Frau Borchardt hatte es genannt – wird uns wahrscheinlich auch die nächsten Jahre noch beschäftigen, sodass wir uns im Ausschuss entschlossen haben, darauf gesondert einzugehen, weil diese Sachen doch in geballter Form kommen und vielleicht an der einen oder anderen Stelle Abhilfe geschaffen werden kann.
Seit der Erstellung der vorangegangenen Beschlussempfehlung hatte der Petitionsausschuss vier Sitzungen durchgeführt. Zu sechs Petitionen wurden Regierungsvertreter befragt. Einen Ortstermin gab es. Es wird auch in der nächsten Berichterstattungsperiode über mehrere Ortstermine zu berichten sein, weil insbesondere die bauinteressierten Abgeordneten Bedarf sehen, sich den Grund einer Petition vor Ort anzusehen und sich selber ein Bild zu machen, wie hat Verwaltung hier entschieden und wurden Ermessensspielräume ausgeschöpft.
Die Arbeit im Ausschuss ist für mich als relativ neues Mitglied sehr konstruktiv und auch an der Sache orientiert. Dafür möchte ich allen Kollegen im Ausschuss sehr herzlich danken. Und ich möchte diese Rede nicht abschließen, ohne auch noch mal ein ausdrückliches Lob an das personell nicht gerade üppig ausgestattete Ausschusssekretariat zu geben, das mit hervorragender Vorarbeit uns den Entscheidungsprozess zum Umgang mit den vielen Petitionen ganz erheblich erleichtert.
Die in der Sammelliste aufgeführten 114 Petitionen haben wir im Ausschuss abschließend beraten und legen heute dem Haus eine entsprechende Empfehlung zur Beschlussfassung vor. Ein Blick auf die einzelnen Petitionen zeigt deutlich, dass Probleme, auf die wir durch Einzelfälle aufmerksam gemacht werden, eine Befassung durch die politischen Entscheidungsträger in diesem Hause verdient haben oder sie sogar geboten erscheinen lassen. Das ist zuallererst ein Appell an uns alle, aus die
sen Informationen, die wir erhalten haben, auf diese Art und Weise auch etwas zu machen und bestimmte Entscheidungen, die vielleicht in Vorzeiten getroffen wurden, zu überdenken. Ich sehe da ganz besonders in die Richtung meines Kollegen Udo Timm, der sicherlich mehrere Stunden lang über das Baurecht sprechen könnte, um hier nur mal ein Beispiel zu nennen, was übrigens auch viele Ortstermine verursacht und bestimmte Dinge für uns nicht angemessen in der Verwaltung behandelt erscheinen lässt.
Einen weiteren Appell möchte ich aber auch an die vielen Angestellten und Beamten in den Behörden aller Ebenen richten: Nutzen Sie bitte Ihre Ermessensspielräume, die es immer gibt, aus,
und zwar im Dienst der Bürger, und lassen Sie sich von Ihren Chefs den Rücken stärken, denn kein Beamter wird einen Ermessensspielraum ausschöpfen, wenn er weiß, sein Chef steht nicht hinter ihm und hält ihm nicht den Rücken frei.
Hier wünschte ich mir einfach ein Stück weit mehr Mut. Paragrafenreiterei ist sicherlich immer die sicherste Variante, aber nicht unbedingt zielführend für den Bürger, der nach Hilfe sucht. Es zeigt sich immer wieder, bei mehr Kommunikation untereinander – wir haben das gerade erst an mehreren Beispielen in den letzten beiden Ausschüssen ausgiebig diskutiert – könnten eine Reihe von Missverständnissen von vornherein gar nicht erst aufkommen und es würden Probleme im Vorfeld ausgeräumt werden. Das Anrufen des Petitionsausschusses des Landtages ist für viele eine letzte Lösungsmöglichkeit, die aber gar nicht erst notwendig gewesen wäre, wenn man vorher den Schritt aufeinander zu gewagt hätte.
Deshalb, meine Damen und Herren, der liebe Gott hat uns die Sprache geschenkt, wir sollten sie nutzen im Umgang miteinander. Insofern noch mal vielen Dank und ich bitte um Zustimmung zu unserer Beschlussempfehlung.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der Linkspartei.PDS die Abgeordnete Frau Müller. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Werter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Zuallererst möchte ich heute mein ausdrückliches Dankeschön für dieses Rednerpult hier kundtun. Endlich kann ich so lesen wie andere auch, nämlich in der richtigen Höhe zu ihren Augen, sprich zu meinen Händen. Danke schön, so etwas ist barrierefrei.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU, Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS, und Hans Kreher, FDP)
Meine Damen und Herren, zu den Petitionen: Viele Dinge sind von den Vorgängern schon gesagt worden. Zu dreien möchte ich bitte noch mal gesondert das Wort erheben.
Thematik war immer wieder die Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung beziehungsweise die Aberkennung der Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung von Menschen, die für sich diagnostizierten, dass sie einkommensmäßig schlechtgestellt sind und mit der Gebührenzahlung überfordert sind. Es gab gewiss warnende Stimmen, als das Gesetz verabschiedet wurde, dass eine solche Zusammenfassung von Menschengruppen nicht funktioniert, weil ganz einfach Menschengruppen herausfallen, die auf keinen Fall durch eine Gesetzesänderung fi nanziell bessergestellt sind. Die Staatskanzlei war dazu verpfl ichtet, die Einzelfälle zu kontrollieren, die Beschwerden aufzunehmen und im Bedarfsfalle im Sinne der Menschen zu agieren, die diese Eingaben gemacht hatten.